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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Also ich hatte versucht meinen BMW mehr aufzulasten als von BMW freigegeben und selbst mit Sonderabnahme und verstärken ging nix
Bevor Du eine "Auflastung" aus dem Netz kaufst, frag erstmal beim Hersteller. |
#27
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also, ich gib mich noch nicht ganz geschlagen !
kennt jemand eine gute Adresse oder einen guten Anbieter für LEIHWAGEN mit AHK. Was wäre denn ein gutes Zugfahrzeug für einen Bayliner 2655 (bin natürlich etwas geschockt, da ich immer dachte, die Angaben in den Papieren stimmen und mein Santa Fe ist mit 2500 kg gut bestückt!). dann sehe ich mal, ob ich da was bekomme. |
#28
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Zitat:
Jetzt haben wir ein Ford Ranger Wildtrack, der Wagen ist einfach nur klasse, der Jeep hat ein 3 Liter Motor. (In den Papieren steht 3 Tonnen, den soll es aber auch aufgelastet mit 3,5 Tonnen geben) Mein Vater hat aber auch mit dem Jeep schon mehr als 4 Tonnen gezogen, ging erstaunlich gut(aber auf einem riesen Privatgrundstück) |
#29
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Zitat:
Nicht desto trotz kommst du um eine Gewichtsermittlung nicht drum herum. und denk dran.. ich finde Bayliner ciera 2655 mit einer Breite von 2,87m... bei 2,50m ist ohne Genehmigung Schluss auf den Straßen. An deiner Stelle würde ich dieses Jahr da Urlaub machen und fürs nächste Jahr vernünftig planen ohne dich oder andere zu gefährden greeetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe Geändert von Hagrid (23.07.2011 um 17:52 Uhr) |
#30
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Vergiss es. So geht das nicht! In D, na ja, aber durch die Schurkenstaaten ...
Haste den Führerschein für Zug > 3.5t? G-Modell! |
#31
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Nun fahre doch erst mal zum wiegen. Dann kann man weiter reden und planen.MvG Gert
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Was i mog is mei Boot und der Unimog |
#32
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Zitat:
Hallo, bist du schon mal mit 3,5 t - Anhänger längere Strecken gefahren ? Das ist sowieso schon nervenaufreibend. Da muss es wenigstens vom Gesetzlichen her passen. Fakt ist das Boot braucht einen 3,5 t Trailer und du ein Auto, dass 3,5 t ziehen darf. Schau mal hier im Forum im Flohmarkt. Dort biete ich seit heute meinen ML 270 an. Optimales Zugfahrzeug. Keine Begrenzung des Zuggesamtgewichts. Bei Anhängerbetrieb sogar erhöhte zul. Achslast hinten um keinen Zuladungsverlust bei Anhängerbetrieb zu haben. D.h. Zuggesamtgewicht 6,5 t !! Gruß, Ingo |
#33
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#34
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Zitat:
Ein Bootskollege hat auch eine 2655er mit ähnlichem Baujahr und die mit einem Sorento gezogen mit sogar nur 140 PS. Ich fahre auch einen Sorento mit allerdings 170 PS(neures Modell),der darf 3.5to ziehen.Ich ziehe jedoch nur 2.5to durch die Gegend.Die packt er allerdings spielend . Wäre eventuell ne Option so einen zu leihen,die sind sicher nicht so teuer. Oder eben: q7,x5/6,Ml 280,320 o.ä., VW Touareg, Porsche Cayenne , Jeep Cherokee usw. die sollten allerdings ziemlich teuer sein zum mieten
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#35
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immer mal wieder was Neues: Es gibt doch viele Leute die mit ihrem Bayliner in den Urlaub fahren: Wenn bei 2,50 Breite Schicht im Schacht wäre, hätten die ja alle ein Problem ! Aber irgendwie hast du ja auch Recht ? Wie machen das den Andere und wo bekommt man die Genehmigung ? Und wie komme ich nach Kroatien- muss ich dann für jeden Durchreisestaat eien Genehmigung für Überbreite beantragen ? Irgendwie komisch ? In Sachen Torento sehe ich mal nach ! Und die Planung für nächstes Jahr, kann ich ja jetzt schon beginnen: Kann nicht schaden, wenn ich das jetzt solange durchziehe, bis ich eine Antwort habe auf die Frage: Wie bekomme ich einen Bayliner 2655 Bj 92 nach Kroatien ? Faktoren wie zulässiges Gespanngewicht, STützlast, Anhängelast etc sind ja alle mit einem passenden Zugfahrzeug zu lösen. Meines bekomme ich nicht passend: Ich habe gehört, dass ein Nichtallradfahrzeug nie mehr ziehen kann als das zGG: also auch nichts durch aufrüsten zu machen. Ich finde es richtig beschissen, dass die Daten nicht stimmen: Es wird wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr wie 3 Tonnen auf dem Trailer wiegen. So weit habe ich jetzt schon (auch ohne wiegen) mich mit den Tatsachen abgefunden. Einen Sorento mieten: kann ich ja mal versuchen ! evt auch fürs nächste Jahr Auto wechseln. Aber nun ist mit der max Breite mal wieder ein Faktor reingekommen, wo ich noch Hilfe brauche ! Würde mich über Antworten freuen.
Sonst ist der Führerschein kein Problem: Habe beim Bund 1990 Kl II gemacht und bin in den Semesterferien immer Spinatlaster mit zwei Zweiachsigen Hängern: also 4 Achsen! gefahren. Das wird schon klappen ! |
#36
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Hallo Jürgen,
ich rate zur Waage. Erst den Trailer mit Boot wiegen. Rechnen nutzt wirklich nichts, die Polizei wiegt auch. Die Strafen werden auch nicht nach Rechnung vergeben und die Herstellerangabe vom Boot spricht Dich auch nicht frei von der Verantwortung. Nur Hundai gibt Anhängelasten frei, Westfalia kann draufschreiben , was sie wollen, bedeutet nur, dass im Falle einer Anhängelasterhöhung die Kupplung nur bis 3000kg geprüft ist. Was meinst Du , was Deine Kinder erst für traurige Augen machen, wenn das Gespann in Östereich stillgelegt würde? Jeder Schrottplatz und jedes Schotterwerk hat eine Waage, dranhängen , drauffahren und die Zahl ist gewiss. Gruss Micha Gruss Micha |
#37
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Passt eigentlich auch dein Trailer vom Gewicht her
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#38
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Zitat:
die Amis geben meist 2.59m als Breite an,die Boote sind dann meist etwas schmaler,oder eben so ca. 2.6 m breit.Im Normalfall darfst du eine max. Breite von 2.5m (ohne Sondergenehmigung haben) Die meisten regeln das,indem sie 2.54m als Breite in ihren Bootsschein eintragen lassen,da es ziemlich schwer ist eine genaue Breite zu ermittlen.(im Notfall bei einer Kontrolle angeben,dass das die Breite ohne Scheuerleiste ist ). Ist halt mal leider so,dass man sich bei so einem Boot immer am Grenzbereich verhält,bzw. die Grenze des Legalen überschreitet. Es gibt jedes Jahr haufenweise Boote,die mit einer Überbreite, zu viel Gewicht (>3.5to) o.ä. nach Kroatien pendeln(s. Crownline 250, Doral Monticello usw.). Ist aber auch logisch,dass man bei einem 8-9m Boot kein Spielzeuggewicht erwarten kann. Das mit der Sondergenhemigung für eine Überbreite geht so weit ich weiß nur in De ohne weiter Probleme,in anderen Ländern(Kroatien,SLO?) geht das dann nur mit Begleitschutz der Polizei.
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#39
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Mensch, du bist ja völlig raus aus der Realität, bei den Fragen. Hast du schon den neuen "Plastiklappen" und bist du über 50 Jahre alt? => medi check!
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#40
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Grob geschätzt: Beim Bund 20-25 Jahre alt, das war 1990, nun 2011 = damaliges Alter +21 dürfte vermutlich unter 50 sein.
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#41
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wieso Realität: damals habe ich die Klasse II gemacht, da es "damals" eben so genannt wurde. Also ist die Aussage richtig, dass ich damals Klasse II gemacht habe, auch wenn das heute mit Buchstaben beschrieben wird. Ich habe natürlich auch heute die Plastikarte und darf LKW mit Anhängern fahren. Ich war nach dem Abi mit 19 jahren beim Bund und bin soeben 40 Jahre alt geworden: Kein Doccheck nötig !
Ansonsten Danke für alle Tipps ! Ich werde sehen, dass ich das Boot mit Auto und Trailer auf 3,0 Tonnen bekomme (dann reicht auch der 3,0 Tonnen Gesamtgewichttrailer). Habe Leute getroffen in Kroatien (war dort ohne Boot) mit dem gleichen Boot und Trailer (reiner Zufall): hatten genau 3,0 tonnen ohne Sprit und Wasser und minimaler Ausrüstung im Boot. Dann werde ich evt.einen neuen Hyundai Santa Fe kaufen (mit Allrad und Schaltgetriebe gibt es Modelle welche nach Aufrüstung bis 8% mit etwas mehr als 3000 kg Anhängelast freigegeben werden. Oder ich leihe mir einen Wagen der 3,5 Tonnen schaft. Nächste Jahr werde ich berichten. Vielen Dank für alle Antworten |
#42
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Hallo Charliechen
Wenn Du das Geld für ein neues Auto in die Hand nimmst, dann leg lieber noch mal 1500 € drauf und kauf dir gleich einen 3,5to Trailer! Wie heißt doch gleich das Sprichwort: "Haben ist besser als brauchen" Und ein Trailer, der nicht immer am Limit bewegt wird hält in der Regel auch etwas länger als einer, der vielleicht doch mal ein wenig überladen ist. |
#43
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Naja,
"haben ist besser als brauchen" gilt natürlich auch für den Rohstoff Geld ! Ich hoffe mein 1,5 Jahre altes Auto gut loszuwerden und ein genau so altes mit Allrad udn Schaltgetriebe zu kaufen und keine Unsummen drauf zu bezahlen. Bis jetzt hatte ich mit langem Suchen und Preise vergleichen: Günstig einkaufen und gut verkaufen immer Glück. Wenn Boot und Trailer 3 Tonnen wiegen und das alles so seine Richtigkeit hat würde ich mich bemühen es auch wirklich bei den 3 Tonnen zu belassen und mir keinen neuen Trailer zu kaufen. Ansonsten, wenn jemand einen guten 3 Tonnen Heku trailer braucht und einen guten 3,5 Tonnen Trailer da hat und tauschen möchte und nicht grade 1500 Euro draufgelegt haben möchte- Gerne ! |
#44
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und zur Aufklärung noch einen Hinweis zur Breite des Anhängers
Die maximale Breite die ein Anhänger in Deutschland (variert innerhalb der EU) haben darf, liegt bei 2,55 Meter. Die maximale Länge beträgt 18 Meter. Dies gilt in allen EU Ländern bis auf die Ausnahme Serbien (hier 15 Meter). Quelle: http://www.meine-auto.info/auto-tipp...anhaenger.html also nicht wie hier oft fälschlich zu lesen 2,50 Meter..... und somit ist die oftmals in den Papieren eingetragene Breite von 2,59 Metern eigentlich nicht mehr legal zu ziehen. Bei jedoch einer Überbreite von grad mal 1,5 % regt sich die deutsche Rennleitung nicht unbedingt darüber auf. Ähnlich ist das mit dem Gewicht und auch hier drückt man bis ca. 3 % Übergewicht schon mal nen Auge zu. Quelle hierüber ist für mich ein Gespräch mit einem mir bekannten Polizisten, der täglich mit derartigen Konflikten zu tun hat... Er meinte dazu nur mit Augenzwinkern "wie der Fahrer in den Wald hinein ruft......." Soll heißen, bei entsprechend patzigem Auftreten legen sie auch mal so ein Gespann auf dem Parkplatz still..... Wie das jedoch im Schadensfall von Versicherern gesehen wird - darüber kann man nur spekulieren...
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Gruß - Georg |
#45
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und zum Bootsgewicht hab ich auch meine Erfahrungen gemacht....
SeaRay 240 SD - lt. Hersteller 2490 KG gewogen mit 3,5To.-Trailer, 50 Ltr. Restbenzin, ansonsten trocken und ohne Ankergerödel, nen bissl Küchenkram (ca. 15 KG) mit wunden Augen musste ich auf der Wiegebescheinigung lesen - 3.610 KG....
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Gruß - Georg |
#46
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Auch wenn das meiste schon gesagt wurde:
Du wärst der erste, der ein 26-Fuß-Boot urlaubsklar wesentlich unter 3,5to (Boot + Trailer) bekommt. Das glaube ich erst, wenn ich den Wiegeschein gesehen habe. In dieser Klasse ist ein 3,5to-Trailer und ein entsprechendes Zugfahrzeug sowie ggfs. eine Ausnahmegenehmigung wg. Überbreite unumgänglich. Pauschale Toleranzen kenne ich nicht. Bedenke jedoch, dass der Bußgeldkatalog zwischen "bis 2to Anhänger" und "ab 2to Anhänger" differenziert: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php Daraus kann man ggfs. ableiten, dass bis 5% bei unter 2to bzw. bis 2% ab 2to kein Bußgeld laut Regelsatz erhoben wird. Bei 3to wären das gerade 45kg. Die Anhängelast Deines Autos ergibt sich allein verbindlich aus dem Fahrzeugschein. Der Kugelkopf mag für 3to gebaut sein, dass bezieht sich jedoch nur auf den Kugelkopf, nicht auf die Kombination mit Deinem Auto. Die meisten Kugelköpfe sind deutlich größer dimensioniert als für das jeweilige Auto erforderlich. Also hast Du 2500kg, und das auch nur bis 8%. Bei der Berechnung der maximalen Stützlast gilt das jeweils kleinere von Auto und Anhänger, und die tatsächlich genutzte Stützlast muss sich darunter bewegen (vorzugsweise knapp darunter, macht das Gespann stabiler). Die tatsächlich genutzte Stützlast wird in der Tat dem Auto, nicht dem Anhänger zugeschrieben, das gilt jedoch m.W. nicht bei der Bemessung der Dimensionierung des Trailers, sondern nur für die Anhängelast. Ein 3to-Trailer an einem 3to-Auto, der 75kg Stützlast + 2990kg auf der Waage bringt, ist hinsichtlich der Anhängelast ok, hinsichtlich des Trailergewichts überladen. Aber das ist Halbwissen ... Bei 3,5to ist übrigens Ende. Darüber brauchts eine Maulkupplung - Kugelköpfe jenseits der 3,5to gibts nicht - und außerdem eine durchgehende Bremsanlage, also in der Regel eine Druckluftbremse am Trailer und ergo einen Kompressor im Auto. Auflaufbremse hilft da nicht mehr. Es gibt nur eine Handvoll "PKWs", die das erfüllen. Wenn Du also auf der Waage bei 3,7to ankommst, würde ich das Trailern ganz begraben. Ich glaube, dass Du nur halbwegs legal trailern können wirst, wenn Du eine 3,5to-Zugmaschine und einen 3,5to-Trailer ins Auge fasst. Die Kameraden von der Rennleitung haben einen Blick für Gewichte und Zugmaschinen. Die Kombination 26-Fuß-Boot und Hyundai Santa Fe sagt "Kontrollier mich! Jetzt! Hier!".
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#47
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ohne wiegen ist eine Antwort nur spekulativ..
wenn dein Auto nur 2500kg bei 8% ziehen darf..solltest Du dir den Rest nicht schönrechen wollen... Gruß Rudi
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#48
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Wenns so knapp wird dann würde ich einen 3,5 to Alutrailer Ultralight kaufen damit kommst du immerhin auf ne Zuladung von 3022 KG
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#49
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Ich habe ein Angebot gefunden einen Hyundai Santa Fe Allrad Schaltgetriebe auf 3,44t aufzulasten. Ich bin mit dem Santa Fe vom Preisleistungsverhältnis sehr zufrieden und würde mir gerne wieder einen kaufen. Wenn ich so ein Auto bekomme, hoffe ich, ist das Thema Auto durch. In meinen Trailerpapieren (Fahrzeugschein) steht in allen Feldern die sich mit dem Thema befassen die ZAhl "3000". Sollte wirklich (wie bei einem Kollegen mit dem selben Boot) bei mir 3000 kg zu stande kommen, wenn ich Boot und Trailer zusammen wiege, müsste das doch ok sein?
Den Satz: "Ein 3to-Trailer an einem 3to-Auto, der 75kg Stützlast + 2990kg auf der Waage bringt, ist hinsichtlich der Anhängelast ok, hinsichtlich des Trailergewichts überladen. Aber das ist Halbwissen ..." verstehe ich nicht ! Durch die Aufschrift: "Stützlast 75 kg" kommt es ja nicht zur Gewichtsvermehrung des Anhängers. Also ich sehe das so: Wenn Das Auto 3000 ziehen darf und der Trailer für 3000 Gesamtgewicht zugelassen ist und Boot und Trailer 3000 wiegen ist alles ok. Ich muss nur die Stützlast vom Anhängegewicht abziehen und dem Gesamtgewicht des KFZ zuschreiben und dabei beachten, dass das KFZ zulässige Gesamtgewicht dann auch noch eingehalten wird: also in meinem Beispiel: 3000-100(Stützlast)=2900 kg Das wäre die Anhängelast, die mein Auto mind ziegen muss. /Autoleergewicht plus Personengewicht plus Treibstoff plus Zuladung plus 100 kg darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden KFZ nicht überschreiten. Also sehe ich bei 3000 kg Boot und Trailer Gewicht, 3 Tonnen Trailer und 3 tonnen Zuglast die Tatsache, dass ich mich im Grenzbereich bewege (also natürlich Grund zur Vorsicht und ich verstehe auch Stimmen, die empfehlen nicht die Grenzen so auszulutschen gut!) aber ich sehe nicht wo ich eindeutig drüber sein soll. Ansonsten wird das Boot im Herbst gekrant- dann kann ich es endlich wiegen ! Natürlich werde ich mir bei 3,5 Tonnen auch einen neuen Trailer besorgen, aber irgendwie hoffe und glaube ich noch, dass ich Boot und Trailer auf 3000 bekomme. Sollten es 3100 sein, wäre ich bei 3000 zul. Anhängelast am Auto-100 Stützkraft auch noch bei 3000 im Grenzbereich, aber der 3000 er Trailer wäre ja um 100 überschritten, was also nicht geht ! Also wäre für den Trailer def. bei 3000 auch schluss. |
#50
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Zu Seestern:
Erstmal danke für deine ausführliche Stellungnahme ! Ich sehe das aber so: ein Trailer kann nur sich selber und das Boot "auf die Waage bringen", wie du das formulierst. Die Stützlast ist ein Gewicht, was er ja nicht "auf die Waage" bringt. Das bringt er auf die Anhängekupplung. Dann liegt das Gewicht also somit auf dem Zugfahrzeug. Diesen Teil des Anhängewewichtes muss das Fahrzeug nicht mehr "ziehen" da es aufliegt. Ich muss es dem Gewicht des Zugfahrzeuges zurechnen (was auch bei voller Besetzung und Beladung des Zugfahrzeuges zu anderen Problemen führen kann). Aber trotzdem wäre in deinem Beispiel: 3t Auto, 2990 Boot und Trailer Gewicht auf 3t Trailer, 75 Stützlast alles im Grenzbereich. Ich wüsste nicht, warum du ggf 2990 plus 75=3065 rechnen solltest und damit den 3t Trailer überladen siehst ? Der Trailer und auch das Boot werden durch die Stützlast ja nicht beschwert, oder ? |
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