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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Gruß Norman |
#27
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Vielleicht klärt uns ja der Unglücksrabe darüber auf - der ist schließlich auch im BF als User angemeldet
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#28
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Das heißt, nur wenn ich als Ex-3er etwas fahren will, was nicht mehr unter
BE und C1E fällt, brauche ich die ärztliche Untersuchung. Das kann aber nur für umgeschriebene 3er gelten. Weil das hier: Zitat:
glaube ich schlichtweg ohne Rechtsquelle nicht. Das verstieße gegen den Bestandsschutz. Wieder ein Grund, nicht umzuschreiben.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (13.05.2011 um 10:59 Uhr) Grund: Bezug auf Webseite ergänzt. |
#29
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Zitat:
Gruß Norman
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#30
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Habe ein bisschen recherchiert.
Leider beschneidet die Fahrerlaubnis-Verordnung durchaus den Besitzstand: Zitat:
zwar IMHO noch nicht entschieden, aber verschiedene Ober-Verwaltungsgerichte haben sie als verfassungsgemäß eingestuft (Beispiel). Mist.
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Beste Grüße John
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#31
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Aber jetzt mal im Ernst, sowas weiß doch sicher kaum einer.
Wäre ich durch diesen Thread nicht drauf gebracht worden und hätte sebst danach gesucht, hätte ich es wohl nie erfahren. Man kann doch nicht ständig alle Gesetzestexte durchforsten, in der Hoffnung in irgend einem Nebensatz oder Verpflechtungskonstrukt eine mögliche Auswirkung auf seit Jahren gültige Regelungen zu entdecken. Der einzige Trost ist, dass ich noch ein paar Jahre bis zur 50 habe. Gruß Norman
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#32
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Hallo Norman,
genau aus diesem Grund habe ich auch oben geschrieben, dass ich die Sache mit dem Führerschein voll verstehen kann und mir das sicherlich auch passieren hätte können. Diese Regelung war mir bis heute völlig unbekannt. Ich habe noch einen rose FS. Was gilt denn für diesen? Was gilt, wenn ich 50 bin? Gruß Axel |
#33
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Ein interessanter Satz
Fängst du nach einer Entziehung wieder von vorn an, also ohne Besitzstandregelung und kommst in die neuen Klassen
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#34
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Ich habe meinen Lappen vor Jahren umschreiben lassen,
auf dem Neuen steht nun neben C1 und C1E das Datum meines 50. Geburtstages. Habe ich einen Antrag vermasselt, oder hat das zwangsläufig jeder Umschreiber da stehen
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#35
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oben steht das C/CE weiterhin gültig ist und C1/C1E ab 50 verlängert werden muss.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#36
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Zitat:
ich glaube (hoffe), dass das so nicht stimmt, es sei denn Dein Zugfahrzeug ist ein LKW, also ein Fahrzeug für das Du ohne Anhänger Klasse C brauchst. Für einen PKW mit Anhänger sollte die Klasse BE reichen. Zunmindest heißt es hier: "Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (=PKW) und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. ... " Oder sehe ich das falsch? Grüße Erich
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#37
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Zitat:
Grüße Erich
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#38
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Am Montagmorgen geht der erste Anruf an die für mich zuständige Führerscheinstelle des Kreises. Werde berichten. Ich habe nämlcih nicht mehr so viel Zeit, wie ihr Halbstarken!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#39
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@PderSkipper
Zitat:
@erichabg Zitat:
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Grüße Thomas |
#40
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Kreisch!
bei mir, bin 54 mit grauer Pappe: Zugfahrzeug 1450 kg, zulässige Anhängelast 1.500 kg - bis 8% Steigung 1.700 kg Hänger zul GG 1.700 kg, tatsächlich ca 1.500 kg GG Dann fahr ich ja seit Jahren ohne Fahrerlaubnis! Muß ich jetzt wirklich so´n total bescheuerten SUV anschaffen?
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#41
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Hat sich erledigt.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (13.05.2011 um 14:22 Uhr) |
#42
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So ein Käse.
In welche Kategorie fällt denn dieses Gespann? BE oder CE1 oder gar nicht möglich? |
#43
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Alles Quatsch, der alte 3er deckt die heutige BE ab
(alle Fahrzeuge unter B mit Anhänger die nicht unter B fallen, und das ohne irgendeine Beschränkung) Die Klasse CE deckt wiederum Zugfahrzeuge schwerer als 3,5to (LKW) ab. Da kommt die Hängergewichtsregel wieder ins Spiel und auch die ü50 Geschichte. Nachzulesen unter Norman`s Quellenangabe. Macht hier mal niemand unnötig verrückt! Gruß Jürgen |
#44
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Zitat:
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#45
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Hatte früher Klasse 2 und meinen FS vor zwei Jahren verloren. Anschließend Verlustmeldung und eidesstattliche Versicherung usw. Alter 50+.
Bekam das neue Kärtchen mit C1E ohne Einschränkung. LG aus HH Rü
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Lieben Gruß aus HH Rü Ein Boot ohne Wasser ist langweilig Ohne Sprit aber auch |
#46
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Zitat:
Zitat:
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Bald wieder vom Oberrhein. |
#47
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Es ging um die falsche Feststellung daß die großen
SUV mit 3,5to am Haken nur mit CE oder gefahren werden dürfen. Dies stimmt nicht. alle C-Klassen betreffen LKW. BE beinhaltet alle Pkw mit Anhänger bis 3,5to egal in welcher Kombi, eingetragene Anhängelasten und Zuggesamtgewichte sind natürlich zu berücksichtigen(falls jemand fragen sollte ob er 3,5to auch an einen Golf hängen könnte) Gruß Jürgen
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#48
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Nein, sondern in Spalte 10.
Ich hab erst grad in Wikipedia gelesen, dass in Spalte 10 das Ausstelldatum und in Spalte 11 das Ablaufdatum steht. Bei mir ist Spalte 11 von oben bis unten leer. Ansonsten zum Thema: Doch mal einfach beachten "Bx" ist PKW (bis 3,5to), "Cx" ist LKW (über 3,5 to), "Dx" ist Bus. Bei "Bx" gibt es in der Regel kein Ablaufdatum. Ich gehe davon aus, dass ein "BE" für mein Gespann ausreicht, auch wenn das Zugfahrzeug weniger wiegt als der Anhänger. Die Gewichtseinschränkung, dass das zul. Gesamtgewicht des Anhängers geringer sein muss als das Leergewicht des Zugfahrzeugs gilt m.W. auch nur für C1E und nicht für BE. Grüße Erich
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#49
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Genau so
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#50
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Ärger bekommen wohl nur die Fahrer von großen Geländewagen, die noch wegen früherer steuerlicher Gründe, als LKW zugelassen wurden und immer noch sind.
Die brauchen nun wohl den CE (nicht C1E), wenn das zul GG des Anhänger größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Aber da der Steuervorteil eh nicht mehr besteht müssen die halt wieder zum PKW zurück... Gruß Erich |
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