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  #26  
Alt 13.05.2011, 09:54
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
a) Ärztliche Untersuchungen für "Altinhaber"
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören 1), erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung dann weiter behalten, muß er - wenn er noch einen alten Führerschein hat - seinen Führerschein umtauschen und hierbei auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge beantragen oder - wenn er seinen Führerschein schon umgetauscht hat - einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Voraussetzung für den Erhalt bzw. die Verlängerung der Fahrerlaubnis der beschränkten Klasse CE ist der Nachweis über ausreichendes Sehvermögen und eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß keine für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutsamen Beeinträchtigungen vorliegen. Die Fahrerlaubnis wird jeweils für fünf Jahre verlängert.
Quelle: http://www.fuehrerscheinklassen.de/ubergang.htm

Gruß
Norman
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  #27  
Alt 13.05.2011, 10:14
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Judschi Judschi ist offline
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Vielleicht klärt uns ja der Unglücksrabe darüber auf - der ist schließlich auch im BF als User angemeldet
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Viele Grüße
Uwe

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Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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  #28  
Alt 13.05.2011, 10:51
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Das heißt, nur wenn ich als Ex-3er etwas fahren will, was nicht mehr unter
BE und C1E fällt, brauche ich die ärztliche Untersuchung.

Das kann aber nur für umgeschriebene 3er gelten. Weil das hier:

Zitat:
Zitat von http://www.fuehrerscheinklassen.de/ubergang.htm
Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung dann weiter behalten,
muß er
- wenn er noch einen alten Führerschein hat - seinen Führerschein umtauschen
und hierbei auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge
beantragen

glaube ich schlichtweg ohne Rechtsquelle nicht. Das verstieße gegen den Bestandsschutz.

Wieder ein Grund, nicht umzuschreiben.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (13.05.2011 um 10:59 Uhr) Grund: Bezug auf Webseite ergänzt.
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  #29  
Alt 13.05.2011, 10:56
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das heißt, nur wenn ich als Ex-3er etwas fahren will, was nicht mehr unter
BE und C1E fällt, brauche ich die ärztliche Untersuchung.

Das kann aber nur für umgeschriebene 3er gelten. Wieder ein Grund, nicht
umzuschreiben.
Das Umschreiben für diese Fälle ist aber leider verpflichtend ab einem Alter von 50 Jahren. Das ist ja das eigentliche Problem.

Gruß
Norman
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  #30  
Alt 13.05.2011, 11:21
JohnB JohnB ist offline
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Habe ein bisschen recherchiert.

Leider beschneidet die Fahrerlaubnis-Verordnung durchaus den Besitzstand:

Zitat:
Zitat von FeVo § 76 Nr. 9
Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis
nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres
keine in Klasse CE fallende Fahrzeugkombinationen mehr führen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat über diese Besitzstandsminderung
zwar IMHO noch nicht entschieden, aber verschiedene Ober-Verwaltungsgerichte
haben sie als verfassungsgemäß eingestuft (Beispiel).

Mist.
__________________
Beste Grüße

John
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  #31  
Alt 13.05.2011, 11:34
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Aber jetzt mal im Ernst, sowas weiß doch sicher kaum einer.
Wäre ich durch diesen Thread nicht drauf gebracht worden und hätte sebst danach gesucht, hätte ich es wohl nie erfahren.

Man kann doch nicht ständig alle Gesetzestexte durchforsten, in der Hoffnung in irgend einem Nebensatz oder Verpflechtungskonstrukt eine mögliche Auswirkung auf seit Jahren gültige Regelungen zu entdecken.

Der einzige Trost ist, dass ich noch ein paar Jahre bis zur 50 habe.

Gruß
Norman
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  #32  
Alt 13.05.2011, 11:41
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo Norman,

genau aus diesem Grund habe ich auch oben geschrieben, dass ich die Sache mit dem Führerschein voll verstehen kann und mir das sicherlich auch passieren hätte können. Diese Regelung war mir bis heute völlig unbekannt.

Ich habe noch einen rose FS. Was gilt denn für diesen? Was gilt, wenn ich 50 bin?

Gruß Axel
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  #33  
Alt 13.05.2011, 11:43
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
Wenn ihm z.B. die Fahrerlaubniss für 4 Wochen entzogen wurde...
Ein interessanter Satz

Fängst du nach einer Entziehung wieder von vorn an, also ohne
Besitzstandregelung und kommst in die neuen Klassen
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #34  
Alt 13.05.2011, 11:54
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Ich habe meinen Lappen vor Jahren umschreiben lassen,
auf dem Neuen steht nun neben C1 und C1E das Datum meines 50. Geburtstages.
Habe ich einen Antrag vermasselt, oder hat das zwangsläufig jeder Umschreiber da stehen
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Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #35  
Alt 13.05.2011, 11:58
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Ich habe meinen Lappen vor Jahren umschreiben lassen,
auf dem Neuen steht nun neben C1 und C1E das Datum meines 50. Geburtstages.
Habe ich einen Antrag vermasselt, oder hat das zwangsläufig jeder Umschreiber da stehen
oben steht das C/CE weiterhin gültig ist und C1/C1E ab 50 verlängert werden muss.
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Gruß Volker
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http://www.msv-germersheim.de

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  #36  
Alt 13.05.2011, 12:01
erichabg erichabg ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Da habe ich heute ja mal wieder einiges dazu gelernt.

16 Führerscheinklassen.
Noch viel komplizierter ging es wohl auch nicht, mit den neuen Führerscheinklassen.

Ich fasse für mich mal kurz zusammen:

- Wenn man bis Alter 50 den alten Klasse III nicht getauscht hat, darf man nur noch Anhänger ziehen, deren zulässiges Gesamtgewicht kleiner ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
- Ab einem Alter von 50 Jahren muss man alle 5 Jahre zur augenärztlichen Untersuchung.

Die üblichen Kombinationen wie z.B.: Touareg oder X5 mit 3,5-Tonnen-Trailer sind für Leute ab 50 Jahren demnach also nur noch nach Umtausch des alten Führerscheins und regelmäßiger (alle 5 Jahre) medizinischer Kontolle der Sehfähigkeit erlaubt.

Stimmt das so?

Gruß
Norman
Hallo Norman,

ich glaube (hoffe), dass das so nicht stimmt, es sei denn Dein Zugfahrzeug ist ein LKW, also ein Fahrzeug für das Du ohne Anhänger Klasse C brauchst.
Für einen PKW mit Anhänger sollte die Klasse BE reichen. Zunmindest heißt es hier: "Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (=PKW) und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. ... "

Oder sehe ich das falsch?

Grüße
Erich
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  #37  
Alt 13.05.2011, 12:07
erichabg erichabg ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Ich habe meinen Lappen vor Jahren umschreiben lassen,
auf dem Neuen steht nun neben C1 und C1E das Datum meines 50. Geburtstages.
Habe ich einen Antrag vermasselt, oder hat das zwangsläufig jeder Umschreiber da stehen
Also bei mir steht da das Datum daneben, an dem ich meinen 3er Führerschein gemacht habe, also 9 Tage nach meinen 18. Geburtstag (1978).

Grüße
Erich
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  #38  
Alt 13.05.2011, 12:11
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Flybridge Flybridge ist offline
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Am Montagmorgen geht der erste Anruf an die für mich zuständige Führerscheinstelle des Kreises. Werde berichten. Ich habe nämlcih nicht mehr so viel Zeit, wie ihr Halbstarken!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #39  
Alt 13.05.2011, 12:15
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T.R. T.R. ist offline
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@PderSkipper
Zitat:
Ich habe meinen Lappen vor Jahren umschreiben lassen,
auf dem Neuen steht nun neben C1 und C1E das Datum meines 50. Geburtstages.
Habe ich einen Antrag vermasselt, oder hat das zwangsläufig jeder Umschreiber da stehen
Das würde mich schon sehr wundern!

@erichabg
Zitat:
Also bei mir steht da das Datum daneben, an dem ich meinen 3er Führerschein gemacht habe, also 9 Tage nach meinen 18. Geburtstag (1978).
So ist das auch bei mir, nur war das bei mir noch der 21. Geburtstag, denn damals (1956!) musste man mindestens 21. sein!
__________________
Grüße Thomas
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  #40  
Alt 13.05.2011, 12:15
Täuberich Täuberich ist offline
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Kreisch!

bei mir, bin 54 mit grauer Pappe:

Zugfahrzeug 1450 kg, zulässige Anhängelast 1.500 kg - bis 8% Steigung 1.700 kg

Hänger zul GG 1.700 kg, tatsächlich ca 1.500 kg GG


Dann fahr ich ja seit Jahren ohne Fahrerlaubnis!


Muß ich jetzt wirklich so´n total bescheuerten SUV anschaffen?
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  #41  
Alt 13.05.2011, 12:23
JohnB JohnB ist offline
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Hat sich erledigt.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (13.05.2011 um 14:22 Uhr)
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  #42  
Alt 13.05.2011, 12:31
Täuberich Täuberich ist offline
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So ein Käse.

In welche Kategorie fällt denn dieses Gespann?

BE oder CE1 oder gar nicht möglich?
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  #43  
Alt 13.05.2011, 12:32
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Alles Quatsch, der alte 3er deckt die heutige BE ab
(alle Fahrzeuge unter B mit Anhänger die nicht unter B
fallen, und das ohne irgendeine Beschränkung)

Die Klasse CE deckt wiederum Zugfahrzeuge schwerer als
3,5to (LKW) ab. Da kommt die Hängergewichtsregel wieder ins Spiel
und auch die ü50 Geschichte.

Nachzulesen unter Norman`s Quellenangabe.

Macht hier mal niemand unnötig verrückt!

Gruß Jürgen
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  #44  
Alt 13.05.2011, 12:32
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von erichabg Beitrag anzeigen
Also bei mir steht da das Datum daneben, an dem ich meinen 3er Führerschein gemacht habe, also 9 Tage nach meinen 18. Geburtstag (1978).
Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
So ist das auch bei mir, nur war das bei mir noch der 21. Geburtstag, denn damals (1956!) musste man mindestens 21. sein!
Das steht bei euch in Spalte 11.?
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  #45  
Alt 13.05.2011, 12:32
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galgoinhh galgoinhh ist offline
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Hatte früher Klasse 2 und meinen FS vor zwei Jahren verloren. Anschließend Verlustmeldung und eidesstattliche Versicherung usw. Alter 50+.
Bekam das neue Kärtchen mit C1E ohne Einschränkung.

LG aus HH

__________________
Lieben Gruß aus HH


Ein Boot ohne Wasser ist langweilig
Ohne Sprit aber auch
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  #46  
Alt 13.05.2011, 12:33
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Buddy Beitrag anzeigen
Hallo,

kann euch nur das sagen was man mir hier in Düsseldorf auf der Führerscheinstelle gesagt hat.
Hatte mich vor zwei Jahren kundig gemacht weil ich noch Klasse CE machen muss.


Gruß Buddy
Vermutlich hat da jemand dies falsch interpretiert....
Zitat:
Klasse 3
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #47  
Alt 13.05.2011, 12:44
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JOS JOS ist offline
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Es ging um die falsche Feststellung daß die großen
SUV mit 3,5to am Haken nur mit CE oder gefahren
werden dürfen. Dies stimmt nicht. alle C-Klassen betreffen
LKW.
BE beinhaltet alle Pkw mit Anhänger bis 3,5to egal in welcher
Kombi, eingetragene Anhängelasten und Zuggesamtgewichte
sind natürlich zu berücksichtigen(falls jemand fragen sollte ob
er 3,5to auch an einen Golf hängen könnte)
Gruß Jürgen
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  #48  
Alt 13.05.2011, 12:48
erichabg erichabg ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Das steht bei euch in Spalte 11.?
Nein, sondern in Spalte 10.
Ich hab erst grad in Wikipedia gelesen, dass in Spalte 10 das Ausstelldatum und in Spalte 11 das Ablaufdatum steht. Bei mir ist Spalte 11 von oben bis unten leer.

Ansonsten zum Thema: Doch mal einfach beachten "Bx" ist PKW (bis 3,5to), "Cx" ist LKW (über 3,5 to), "Dx" ist Bus. Bei "Bx" gibt es in der Regel kein Ablaufdatum.
Ich gehe davon aus, dass ein "BE" für mein Gespann ausreicht, auch wenn das Zugfahrzeug weniger wiegt als der Anhänger. Die Gewichtseinschränkung, dass das zul. Gesamtgewicht des Anhängers geringer sein muss als das Leergewicht des Zugfahrzeugs gilt m.W. auch nur für C1E und nicht für BE.


Grüße
Erich
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  #49  
Alt 13.05.2011, 12:51
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Genau so
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  #50  
Alt 13.05.2011, 13:06
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Ärger bekommen wohl nur die Fahrer von großen Geländewagen, die noch wegen früherer steuerlicher Gründe, als LKW zugelassen wurden und immer noch sind.
Die brauchen nun wohl den CE (nicht C1E), wenn das zul GG des Anhänger größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Aber da der Steuervorteil eh nicht mehr besteht müssen die halt wieder zum PKW zurück...

Gruß
Erich
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