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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.05.2011, 06:29
Benutzerbild von Judschi
Judschi Judschi ist offline
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Standard Stahlseil reißt - Boot auf Straße

Heute morgen in der Wolfsburger Allgemeinen (waz-online.de) gefunden.
Abgesehen davon, dass das Boot nicht ausreichend gesichert sein konnte, frage ich mich nur, wie man auch noch ohne gültigen Führerschein unterwegs sein kann.
Im Alter von 50 Jahren müsste er eigentlich den alten Führerschein Klasse 3 besitzen, der ja diese Gespanne mit abdeckt?!
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Viele Grüße
Uwe

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  #2  
Alt 13.05.2011, 06:32
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coolibri coolibri ist offline
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Wenn ihm z.B. die Fahrerlaubniss für 4 Wochen entzogen wurde...
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so long, der Thomas...

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  #3  
Alt 13.05.2011, 06:35
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Pitri Pitri ist offline
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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Im Alter von 50 Jahren müsste er eigentlich den alten Führerschein Klasse 3 besitzen, der ja diese Gespanne mit abdeckt?!

Vielleicht hat er den Lappen erst nach 99 gemacht, dann dürfte er nur noch bis 3,5 t ziehen.
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Sebastian
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  #4  
Alt 13.05.2011, 07:18
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

da kann ich (leider) nur sagen: Selber schuld, wenn man sein Boot nicht richtig sichert. Das mit dem Führerschein ist Pech, möchte mal behaupten, dass noch mehrere rumfahren, die gar nicht wissen, dass sie das nicht dürfen. Da möchte ich ihm jetzt keinen Vorwurf machen.

Gruß Axel
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  #5  
Alt 13.05.2011, 07:18
Benutzerbild von Judschi
Judschi Judschi ist offline
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Zitat:
Zitat von Pitri Beitrag anzeigen
Vielleicht hat er den Lappen erst nach 99 gemacht, dann dürfte er nur noch bis 3,5 t ziehen.
Aber dann müsste er doch so schlau sein, gleich BE mitzumachen...
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Viele Grüße
Uwe

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  #6  
Alt 13.05.2011, 07:32
achim1 achim1 ist offline
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Schön blöd und selbst Schuld. Das einzige was mir da leid tut ist das Boot.

Gruß Achim
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  #7  
Alt 13.05.2011, 07:38
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Flybridge Flybridge ist offline
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Sehe ich auch so.

Ein durchschnittlich handelnder Mensch, der logisch denkt, weiß, was er mit seinem Lappen fahren darf und was nicht.

Eigentlich dürfte das Boot auch nicht vom Trailer rutschen; es sei denn, die Langauflagen sind runter gekurbelt und das Boot ist nicht mit Gurten fixiert. Dann braucht nur das Windenseil reißen und es ruckelt sich nach hinten weg.
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Micha


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  #8  
Alt 13.05.2011, 07:58
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
....
Eigentlich dürfte das Boot auch nicht vom Trailer rutschen; es sei denn, die Langauflagen sind runter gekurbelt und das Boot ist nicht mit Gurten fixiert. Dann braucht nur das Windenseil reißen und es ruckelt sich nach hinten weg.
Ja, und hier im Forum gibt es diese Spezialisten ja teilweise auch. Zitat: "sind ja nur einpaar Meter..."

Gruß Axel
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  #9  
Alt 13.05.2011, 08:04
Benutzerbild von René GER
René GER René GER ist offline
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Zitat:
Zitat von Pitri Beitrag anzeigen
Vielleicht hat er den Lappen erst nach 99 gemacht, dann dürfte er nur noch bis 3,5 t ziehen.
Mit BE! Mit B darf das ganze Gespann nur max. 3,5 Tonnen Gewicht haben.
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  #10  
Alt 13.05.2011, 08:04
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s.chiemsee s.chiemsee ist offline
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Kopfschüttel über soviel Dummheit!
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Stefan
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  #11  
Alt 13.05.2011, 08:09
Charlie Charlie ist offline
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Da hätte ich doch gleich mal eine Frage zum BE-Führerschein: dürfen Hänger und KFZ zusammen max. 3,5t haben oder auch darüber?

Danke!
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  #12  
Alt 13.05.2011, 08:14
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Buddy Buddy ist offline
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Eigene Dummheit,

Ladungssicherung ist Pflicht bei der Ladung.

Das mit dem Führerschein kann schon passieren.
Ab 50 muss man auch mit dem alten Klasse 3 zum Medi.-Dienst sonst darf man nur noch bis 3,5 t. fahren.

Das sagt einem nur niemand.
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  #13  
Alt 13.05.2011, 08:18
Täuberich Täuberich ist offline
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Zitat:
Zitat von Buddy Beitrag anzeigen
Ab 50 muss man auch mit dem alten Klasse 3 zum Medi.-Dienst sonst darf man nur noch bis 3,5 t. fahren.

Das sagt einem nur niemand.

Gibts dafür irgendwo eine Quelle?


Andreas
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  #14  
Alt 13.05.2011, 08:19
billi billi ist offline
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ist das so also??? ich hab gelernt das nur der Klasse 2 mit 50 ablüft und verlängert werden muss.
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  #15  
Alt 13.05.2011, 08:21
Benutzerbild von René GER
René GER René GER ist offline
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Zitat:
Zitat von Charlie Beitrag anzeigen
Da hätte ich doch gleich mal eine Frage zum BE-Führerschein: dürfen Hänger und KFZ zusammen max. 3,5t haben oder auch darüber?

Danke!
Dann darf man Anhänger bis zu 3,5 Tonnen ziehen. Gewicht des Zugfahrzeugs ist dann egal.
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  #16  
Alt 13.05.2011, 08:23
billi billi ist offline
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Standard

und ides hab ich gerade gefunden:
Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins



Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer der Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
  • Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
    Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
    Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
    Umfang der Klasse C1E:
    Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
    Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
    zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
  • Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
    Zugfahrzeug max. 7,5 t
    Achszahl im Zug maximal drei Achsen
    max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
    Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE

Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.


Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:
  • die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung
  • wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden
d.H. das der Führerschein Klasse C1/C1E unbeschränkt weiter gilt und da darf ich bis 12t Ladung fahren. Für Klasse C/CE muss man zum Arzt ab 50.

Wenn also der Bootseigner aus dem Bericht einen Klasse 3 Führerschein hatte durft er auch den Hänger anhängen. Außer er hatte eine Zugmaschiene dran die mehr als 7,5t eigengewicht hatte wovon ich nicht ausgehe.
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  #17  
Alt 13.05.2011, 08:26
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Zitat:
Zitat von Buddy Beitrag anzeigen
.
Ab 50 muss man auch mit dem alten Klasse 3 zum Medi.-Dienst sonst darf man nur noch bis 3,5 t. fahren.

Das sagt einem nur niemand.
Du verwechselst da etwas.
Führerscheinklassen

3er FS, B und BE sind ohne Befristung der Besitzdauer.

Anders wenn C erforderlich wäre.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 13.05.2011, 08:31
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Mir tut er Leid.

Ich hatte auch mal einen Trailer mit Rollenlängsauflagen, da konnte man das Boot mit einer Hand runter schieben. Nach Ende der Saison brachte ich das Ding zum Waschplatz -natürlich ohne Gurte um es besser Abseifen zu können. Fertig gewaschen, ging es in die 2km entfernte Halle. Dort angekommen, merkte ich das die Winde sich geöffnet und das Boot fluffige 30cm gewandert war.... Shit happens!


Zum Thema Gesamtlast. Boot mit Trailer vermutlich 2,0t. Zugfahrzeug vielleicht 1,6t-1,8t. Man kann vermuten das die Überladung deutlich kleiner als 10% war!
Wenn man keine selbst erstellte Wiegekarte hat und sein Gewicht per Daumen errechnet, liegt sehr schnell weit über 10 %. Ich hatte eine 20%ige Überraschung.

Das soweit zum regelmäßigen Thema hier im BF: "Duldung der Polizei von Überladung."

Die Geschichte kann jeder passenden zur Saison, als Mahnmal mitnehmen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #19  
Alt 13.05.2011, 09:07
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Mir altem Sack ist es auch schon passiert, daß ich die Gurte schlicht vergessen hatte.
Das Boot (Sportboot ca. 400 kg) lag auf den Längsauflagen und hing an der Seilwinde. Von der Mosel bis nach Köln habe ich das nicht gemerkt, es war zum Glück zu keiner kritischen Fahrsituation wie heftige Bremsung o.ä. gekommen, so daß ich zu Hause die Gurte aus dem Kofferraum nehmen konnte.
Da soll keiner sagen, sowas könnte nicht passieren!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #20  
Alt 13.05.2011, 09:08
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Buddy Buddy ist offline
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Hallo,

kann euch nur das sagen was man mir hier in Düsseldorf auf der Führerscheinstelle gesagt hat.
Hatte mich vor zwei Jahren kundig gemacht weil ich noch Klasse CE machen muss.


Gruß Buddy
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  #21  
Alt 13.05.2011, 09:10
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
...Ein durchschnittlich handelnder Mensch, der logisch denkt, weiß, was er mit seinem Lappen fahren darf und was nicht.

....
Das ist allerdings schon sehr optimistisch ausgedrückt


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:

  • Zugfahrzeug max. 7,5 t
    Achszahl im Zug maximal drei Achsen
    max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
    Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
....
Das entspricht auch genau dem was mir die Tante beim Umschreiben erklärte, bzw. sie empfahl sogar von sich aus den Antrag "Warum wollen`se dat verschenken und mit fuffzig fahren se eben nur wieder bis 12 t"

Die Dreier -Klasse ist ja streng genommen vom Umfang "aufgebessert" worden im Gegensatz zu den neuen Lappentypen.
__________________
Gruß
Kai
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  #22  
Alt 13.05.2011, 09:14
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KaiB KaiB ist offline
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Achso hier mal ein Klassenüberblick http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/c1e.php
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Gruß
Kai
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  #23  
Alt 13.05.2011, 09:41
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Da habe ich heute ja mal wieder einiges dazu gelernt.

16 Führerscheinklassen.
Noch viel komplizierter ging es wohl auch nicht, mit den neuen Führerscheinklassen.

Ich fasse für mich mal kurz zusammen:

- Wenn man bis Alter 50 den alten Klasse III nicht getauscht hat, darf man nur noch Anhänger ziehen, deren zulässiges Gesamtgewicht kleiner ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
- Ab einem Alter von 50 Jahren muss man alle 5 Jahre zur augenärztlichen Untersuchung.

Die üblichen Kombinationen wie z.B.: Touareg oder X5 mit 3,5-Tonnen-Trailer sind für Leute ab 50 Jahren demnach also nur noch nach Umtausch des alten Führerscheins und regelmäßiger (alle 5 Jahre) medizinischer Kontolle der Sehfähigkeit erlaubt.

Stimmt das so?

Gruß
Norman
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  #24  
Alt 13.05.2011, 09:46
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Zitat:
Zitat von Buddy Beitrag anzeigen
[..] Ab 50 muss man auch mit dem alten Klasse 3 zum Medi.-Dienst sonst darf man nur noch bis 3,5 t. fahren.
Das sagt einem nur niemand.
Fü die Allgemeinheit geltende Geheimvorschriften sind in Deutschland
zumindest auf diesem Gebiet abgeschafft.


Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
[..]
- Wenn man bis Alter 50 den alten Klasse III nicht getauscht hat, darf man nur noch Anhänger fahren, deren zulässiges Gesamtgewicht kleiner ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.[..]
In meinem alten Führerschein steht aber auch gar nix von Befristung.
Nach dem darf ich auch noch mit 101 Jahren einen 7,49-Tonner fahren.
__________________
Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 13.05.2011, 09:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Da habe ich heute ja mal wieder einiges dazu gelernt.

16 Führerscheinklassen.
Noch viel komplizierter ging es wohl auch nicht, mit den neuen Führerscheinklassen.

Ich fasse für mich mal kurz zusammen:

- Wenn man bis Alter 50 den alten Klasse III nicht getauscht hat, darf man nur noch Anhänger ziehen, deren zulässiges Gesamtgewicht kleiner ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
- Ab einem Alter von 50 Jahren muss man alle 5 Jahre zur augenärztlichen Untersuchung.

Die üblichen Kombinationen wie z.B.: Touareg oder X5 mit 3,5-Tonnen-Trailer sind für Leute ab 50 Jahren demnach also nur noch nach Umtausch des alten Führerscheins und regelmäßiger (alle 5 Jahre) medizinischer Kontolle der Sehfähigkeit erlaubt.

Stimmt das so?

Gruß
Norman
Mist wenn ich es richtig bedenke hast du ja Recht.

da der X5 keine 3,5 t leeergewicht hat darfst du daran auch keine 3,5 t Hänger mehr hängen.

Geändert von billi (13.05.2011 um 09:55 Uhr)
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