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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Ja! Keine Statistik beweist dessen Sinnhaftigkeit. Nur weil der SBF den Charterbetrieben Umsatz kostet, gehts nur da (auf bestimmten Revieren) ohne. Da ersetzt der Vercharterer die Prüfungskommission, den Augenarzt, die Füherscheinregistrierbehörde u.s.w. und erklärt nebenbei auch die Klo-Funktion.
In anderen Ländern gehts doch auch ohne, dort gibts auf dem Wasser auch nicht Mord und Totschlag. Bei den Kraftfahrzeug-Führerscheinen bin ich sogar der Meinung, dass dieses Bestandteil der schulischen Ausbildung sein muss, der erscheint mir wichtiger als Religion und andere Fächer. Just my 2 Cents. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#77
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OHA... wusste gar nicht, dass es sowas gibt.
Das ist in der Tat eine alternative... wenn auch teurer! http://www.bootsteileshop.de/plb-not...pirb-boje.html Zitat:
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#78
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Moin,
stimmt aber. Hintergrund ist dass ein "Seefahrer" bei Passieren einer Binnenwasserstrasse, zb. Marina oder Werftbesuch in Hamburg hinter der Binnen-Seewasserstrassengrenze, nicht seine Funke über Bord schmeissen muss nur weil er kein UBI hat. Ausschalten reicht. Andersrum wird ein "Binnenfahrer" nicht in die Verlegenheit kommen eine Seewasserstrasse queren zu müssen. Frei zitierter Gesetzestext: Wer auf Seeschifffahrtsstrassen ein Funkgerät an Bord hat, benötigt ein Sprechfunkzeugnis, wer auf Binnenwasserstrassen am Funkverkehr teilnimmt, benötigt ein Sprechfunkzeugnis.
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Gruss Vestus
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#79
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Falls Du sie in den Tiefen der Backkiste dereinst ausgemacht haben solltest, drehe sie einmal herum.
Auf der Rückseite stehen allerlei Dinge die auch hier im Draht zur Sprache kamen, unter Punkt 1) steht zu lesen das diese Urkunde stets an Bord mitzuführen sei. Also verwahrst Du sie sicher an Bord in der Backskiste.
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Gruß Kai
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#80
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Zitat:
Vor allem, wenn ich die Postings lese, die ganz klar belegen; dass einige keine, aber auch wirklich keine Ahnung haben, was es bedeuten kann, in einem auf Sicherheit und lebensrettendem Sprechfunksystem, ohne Kenntnisse oder Sonstiges "mitzumischen". Der Aufwand, Funkberechtigung und Funkgerät offiziell und automatisch identifizierbar bedienen zu dürfen, ist lächerlich gering! Stellt sich mir immer wieder die Frage: Was ist denn mehr wert? - persönliche Sicherheit oder der Edelstahlprop, der 1,5 KN mehr bringt...oder andere "wichtige" Equipments...? Noch dazu: Eine 1-Watt Handquetsche reicht im Notfall evtl. noch nicht mal um auf Sicht eine stabile und vernünftige Verbindung aufrecht zu erhalten, geschweige denn einen Rettungseinsatz mit einer Leitstelle zu veranlassen..
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#81
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Immer diese daemlichen Sprueche und vergleiche mit der Sonderausstattung und dem Bootspreis. Das finde ich überflüssig
Haarliche Gruesse HEF!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#82
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Binnen sind aber nicht mehr als 1 Watt erlaubt. Watt nu?
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Gruss Vestus |
#83
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Verkehrskreise Schiff-Schiff, Schiff-Hafenbehörde, Funkverkehr an Bord automatische Reduzierung der Sendeleistung auf 1 Watt.
Nautische Informationen bis 25 Watt, allerdings dürfen lokale Behörden für ihren Bereich auch 1 Watt verlangen. In NL und B auch im Kreis Naut Inf. immer nur 1 Watt.
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Gruß Kai |
#84
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nochmal langsam für dich
Binne sind Handfunkgeräte nur für den Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" zugelassen. Für Kleinfahrzeuge sind Handfunkgeräte binnen verboten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#85
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#86
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Zitat:
Da frage ich mich unwillkürlich, was denn ist, wenn er trotz Führerschein deine Kinder umnietet? Ich gehe davon aus, dass du davon auch nicht begeistert wärst. Das heißt also entweder, dass du Funkscheine für unnötig hältst oder dass du einen ungünstigen Vergleich gewählt hast |
#87
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Kommt stark darauf an, wo Du dich erwischen läßt.
In Deutschland: ca. 300 Euro beim Ersttäter In den Niederlanden: ca. 1000 Euro (Die Niederländer sind halt liberaler als die Deutschen.) In UK: Bis zu 2 Jahren Haft! (Die Briten sind so richtig liberal.) |
#88
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Zitat:
Deine sonstige Argumentation ist ein alter Hut. Es gibt auch viele Leute mit Führerschein und können trotzdem nicht Autofahren...Egal, welche Befühigung du ansprichst, DU bist in der Bringschuld. Falls du vergessen hast, wie Navigieren geht, muss du auch wieder üben, wie war das mit den Seezeichen, wie geht der blöde Palstek noch???? Verstehst du was ich meine??? Auch bei mir hängt neben der Funke mein Alzheimer-Ablaufplan. Schon alleine, weil sich seit Erwerb meines Funkscheins, die Reihenfolge drei mal geändert hat.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#89
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http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=2&ved=0CCAQFjAB&url=http%3A %2F%2Fwww1.adac.de%2Fimages%2FHintergrund_tcm8-191949.pdf&rct=j&q=bu%C3%9Fgeldkatalog%20seefunk&e i=XYvLTeCbMYHu-gaLxcytAw&usg=AFQjCNHi5e03Zlxfjm4SNrakPpjF2tbs0g Lies mal die pdf des Links, dort steht schon mal das wichtigste, vor allem welche Scheine (Anzahl und Art) auf See und im Binnenfunk relevant sind. Der Scheinwahn unterscheidet ja nicht nur zwischen Binnen und Seefunk (was er bis 2003 nicht tat, da wurden die UKW Prüfungen schlicht zusammen abgenommen), sondern für die See gibt es noch eine weitere Diff. für UKW (SRC) sowie UKW/KW/Grenzwelle (LRC). Aber das betrifft durchaus nicht nur Dland, etwas realitätsferne Bürokraten trifft man überall an. Andere wie z.B. USA halten ihre Bürger durchaus für fähig sich auch ohne Funkschein mit dem Grundwissen vertraut gemacht zu haben. Scheine an sich sind als grobes Sieb nachvollziehbar, jedoch als Feinsieb taugen sie nur bedingt, wer Mist bauen möchte tut das mit Schein ebenso wie ohne -> siehe Strassenverkehr z.B.. Wer das ganze ernsthaft sieht würde es auch ohne Prüfung ernsthaft sehen. Ein sonniger Tag auf der Ostsee liefert schnell den Nachweis, dass die Zahl derer die sich mit Schein nicht einmal an die grundlegenden Techniken und Regeln zu erinnern scheinen recht hoch ist. Was auch Stellen einschließt, die sich berufsmäßig mit dem Funk auseinander setzen müssen. Aber leider ist ein Schein nun mal die einzige Methode heraus zu finden ob sich jemand zumindest mal grundsätzlich mit der Thematik auseinander gesetzt hat. Wenn jedoch aus z.B. einer kostenpflichtigen Prüfung für einen Schein plötzlich zwei kostenpflichtige Prüfungen für zwei Scheine werden, darf man m.E. schon mal nach der Sinnhaftigkeit, neben den finanziellen Vorteilen für die damit befassten Stellen, fragen.
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Gruß Kai
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#90
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Zitat:
Binnschiffahrtsordnung wäre, daß man sich bei Gefahrenstellen und Schleusen per Funk melden muß, wenn das Boot mit Funkgerät ausgerüstet ist. Wer dann das Gerät ausläßt, weil er kein UBI hat, begeht wieder eine OWi. Das läßt sich vermeiden, wenn man das Gerät binnen betriebsunfähig macht (z.B. Antenne ab). Aber das hatten wir hier schon mind. einmal, und es war auch nicht Ralfs Frage.
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Beste Grüße John |
#91
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Zitat:
Und ich habe von Notverkehr und täglicher Routine so einiges mitbekommen. Der Scheinwahn wurde schon vorher erfunden, als das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für UKW eingeführt wurde, um eben für alle die, die nicht über gewisse Grenzen hinausfahren, die Prüfung einfacher zu gestalten - Ein Telegramm von einem Sportboot auf der Elbe war schon da eher unwahrscheinlich , warum sollte man das also lernen und prüfen ? Genauso verhält es sich heutzutage. Bei Grenz- und Kurzwelle genauso wie bei Satellitenfunk sollte man schon einige Dinge mehr wissen, um den Funkverkehr, einfach, schnell, sicher und ohne Störungen für andere abzuwickeln und im Falle des Falles auch anderen helfen zu können. Daher halt die Unterscheidung und verschiedenen Scheine. - Ob die USA wirklich so über Ihre Bürger denken, sei dahingestellt ich kenne auch die Amerikanischen Bestimmungen nicht. National / lokal mag es das evt. geben - aber ansonsten unterliegt der Seefunkverkehr und die Teilnahme daran immer noch Internationalen Übereinkommen, über die sich auch die USA nicht einfach hinwegsetzen. Nach dem Lesen der diversen Diskussionen um Scheine, Prüfungen und Gesetze und deren Sinn oder Nutzen kann ich nicht umhin festzustellen: Es ist sehr einfach, hier im Netz relativ anonym herumzuschimpfen - es ist aber sehr viel schwerer aktiv etwas gegen die ach so unsinnigen Bestimmungen und Gesetze zu unternehmen.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich
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#92
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dass einge schlafende Hunde einfach nicht schlafen lassen können
es würde mich nicht wundern wenn die Kameraden in blau, nach so einem Tröt, diese Saison mal kräftig die Handschufächer nach illgealen Handfunken kontrollieren btw.- ich habe meinen Schein, hat mich 90€ und einige Stunden Lernerei gekostet und meine 130€ habe ich im März auch entrichtet (vielleicht wird ja mal einer erwischt und postet dann hier offen was er an Strafe zahlen durfte, aber daran hege ich starke Zweifel)
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#93
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Quelle? |
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@ Kai
Danke für den Link. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, schliesst der SRC und der LRC das GMDSS ein, einzig durch eine Zusatzprüfung darf ich dann am Binnenfunk teilnehmen. Über die Funkdisziplin will ich mich nicht auslassen, die ist sowohl im Amateurfunk wie auch im Binnen- und Seefunk manchmal schon grenzwertig. |
#95
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Zitat:
keine Ahnung, ich habe die deutsche Prüfung nicht abgelegt. Ich habe das das RYA-Zertifikat gemacht. Wurde hier schon hundertfach diskutiert. Die Funktionen sind sowas von simpel, da ist schon grenzwertig in der heutigen Zeit überhaubpt noch was zu prüfen. Wir haben uns die Funke aus zwei Gründen zugelegt: 1.) Sicherheitsgedanke, bedarf keiner weiteren Erläuterung 2.) In unserem Revier gibts ein paar Schleusen, damals konnte man da auch noch per Funk anrufen, kaum hatten wir die Funke an Bord, haben die Italiener ganz auf Handy umgestellt. Und da wollten wir ganz "seemännisch" sein.... Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#96
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Zitat:
eigentlich geht es in der Prüfung zu einem Funkzeugnis um mehr, als ein wenig Knöpfchenkunde. Und im täglichen Betrieb eigentlich auch. Das Wissen um die Vorschrifen, Zusammenhänge und die Technik sollte man auch in der heutigen Zeit schon noch prüfen dürfen. Durch die Informationsflut des Internet ist es doch auch viel viel einfacher geworden, zum Beispiel ohne teure Fachbücher kaufen zu müssen. Auf dem Wasser hast Du eben nicht immer die Hotline des Herstellers oder einen anderen Erklärbär zur Hand, der Dir erklärt, warum dieses oder jenes jetzt nicht funktioniert oder man vielleicht besser das ein oder andere jetzt gerade nicht machen sollte. Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#97
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#96 Beiträge......zzzzz....
In der Zeit kann man ja einen UBI machen....
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Zitat:
Du musst dich ja nicht daran beteiligen. Aber scheinbar passt hier ein Schuh......
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#99
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Zitat:
Wer schon mal in einer Regatta Wettfahrtbegleitpersonal gewesen ist, weiß wie bescheiden teilweise die Verbindungen sind. Dazu ein paar Werte - Stichwort "Quasi-optische Ausbreitung": http://www.mycl.lu/docs/almanach_bes...ff_zu_land.pdf Binnen ist das natürlich ein anderes Kapitel.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#100
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Zitat:
Der Vorläufer des SRC, also Seefunk UKW/GMDSS, das BZI umfasste auch schon DSC/GMDSS. Dessen Vorläufer allerdings waren reine Sprechfunkzeugnisse diverser Klassen, da es GMDSS noch gar nicht gab. Da sitzt dann auch der Haken für Inhaber älterer Scheine. Alle Scheine vor BZI dürfen keine Verwendung finden an Geräten die DSC fähig sind. Regulärer Sprechfunk an alten noch angemeldeten Non-DSC- Geräten ist weiterhin gestattet. Für Uraltscheininhaber (UKW Binnen und See) heißt das in etwa, entweder mit dem alten, gemeldeten Gerät weitermachen, ohne DSC und dessen Vorteile, oder wenn sie eine neue Anlage haben möchten, eine reine Binnenfunkanlage besorgen, ohne DSC, solch Gerät darf überall funken , auch auf See, dort aber nur in Verbinung mit dem auf See gültigen Funkschein. Oder neue Scheine machen, damit sie auch moderne Geräte bedienen dürfen. Das mit der Zusatzprüfung für den Binnenfunk liest sich im Link etwas holperig, den das UBI ist für sich genommen ja ein eigenständiger Schein. Bleibt man, aktuell, bei UKW kann man zwei Scheine machen: UBI für den Binnenfunk, SRC für Seefunk mit GMDSS/DSC. Das ist die m.E. gängigste Praxis. Möchte man Seefunk UKW/ KW etc. haben, dann direkt das LRC machen.
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Gruß Kai Geändert von KaiB (12.05.2011 um 13:50 Uhr)
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