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  #1  
Alt 06.03.2011, 11:12
Düser Düser ist offline
Deckschrubber
 
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Standard 6PS Führerscheinfrei?

Moin Sport- und Bootsfreunde

Ich stehe grade vor einem Angebot, mir möchte jemand eine Ibis II mit 6 PS Motor verkaufen, Problem ich habe keinen Führerschein! Der Aussenborder ist ein Suzuki DT6 2-Takt Baujahr 1991 oder 1990...
Mir wurde mal erklart das es bei 2-Takter eine Sonderreglung gibt, und die durch die schlechtere Kraftübertragung auch als Führrerscheinfrei gelten! Kann ich das irgendwo nachlesen oder eine schriftliche Quelle bekommen?
Ich wäre euch dankbar !

Liebe Grüße Düser
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  #2  
Alt 06.03.2011, 11:16
Benutzerbild von Käpt´n Blaubär
Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
Lieutenant
 
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Standard

Moin Moin Düser,

es gibt eine Liste auf der alle führerscheinfreien Motoren vermerkt sind. Leider habe ich diese nicht zur Hand, aber entweder Du bemühst hier im Forum die Suche oder wartest bis sich hier jemand meldet.

Viel Spaß wünscht

Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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  #3  
Alt 06.03.2011, 11:20
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Gockel "bsh führerscheinfrei"

PS : Willkommen im Forum, Düse, Du kannst gerne Deinen Vornamen in Deiner Signatur eintragen.

PS2 : interessant, wie viele Motoren als "6er" verkauft werden, obwohl sie laut Liste exakt 5 PS haben...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #4  
Alt 06.03.2011, 11:24
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vestus vestus ist offline
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Moin,

Sie wünschen, wir spielen:

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf
__________________
Gruss Vestus
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  #5  
Alt 06.03.2011, 11:50
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Seestern Seestern ist offline
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Und nur zur Ergänzung: ein Motor ist nur dann und genau dann führerscheinfrei in D zu fahren, wenn er auf dieser Liste erscheint. Und auf die Liste kommt er nur, wenn er eine Leistung von weniger als 3,68 kW (=5 PS) an der Propellerwelle bringt. Je nach Verkaufsbezeichnung kann das schon mal ein "6 PS"-Motor sein.
Entscheidend für die Führerscheinfreiheit (auch gegenüber der Wasserschutzpolizei) ist ausschließlich, ob er auf der Liste steht.
__________________
Andreas
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  #6  
Alt 06.03.2011, 12:00
Benutzerbild von checki
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Entscheidend für die Führerscheinfreiheit (auch gegenüber der Wasserschutzpolizei) ist ausschließlich, ob er auf der Liste steht.
und die nötigen Maßnahmen die unter Bemerkung stehen, auch wirklich
durchgeführt worden sind. (am besten mit Nachweis)
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.

Geändert von checki (06.03.2011 um 12:06 Uhr)
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  #7  
Alt 06.03.2011, 12:08
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Und nur zur Ergänzung: ein Motor ist nur dann und genau dann führerscheinfrei in D zu fahren, wenn er auf dieser Liste erscheint.
Das ist ja mal interessant. Mein Suzuki DF 2.5 am Tender (letztes Jahr gekauft) steht nicht in der Liste. Das heißt, z.B. mein Sohn, der keinen Führerschein hat, darf den nicht fahren? Dieser Motor schafft mit Sicherheit keine 5 PS. Oder stehen in der Liste nur die "Grenzfälle"?
Außerdem steht oben in der Liste "Stand. März 2010", ganz unten jedoch
"BSH Freiliste Sportboot-Motoren 2009 - 09".

Na Mahlzeit .

Gruß
Jan
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #8  
Alt 06.03.2011, 12:16
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Das ist ja mal interessant. Mein Suzuki DF 2.5 am Tender (letztes Jahr gekauft) steht nicht in der Liste. Das heißt, z.B. mein Sohn, der keinen Führerschein hat, darf den nicht fahren? Dieser Motor schafft mit Sicherheit keine 5 PS. Oder stehen in der Liste nur die "Grenzfälle"?
Außerdem steht oben in der Liste "Stand. März 2010", ganz unten jedoch
"BSH Freiliste Sportboot-Motoren 2009 - 09".

Na Mahlzeit .

Gruß
Jan
Die Liste enthält jede Menge Nicht-Grenzfälle (bspw. Pos 16: 1,18 kW). Meines Wissens ist Dein Motor nicht fs-frei, wenn er nicht auf dieser Liste steht. Vielleicht fragst Du mal beim BSH und/oder Suzuki nach?
M. E. hat der Motor kein Problem, auf die Liste zu kommen, aber solange er nicht draufsteht, ist er nicht fs-frei.
Gerade bei so einem klaren Fall wird sich das mit der lokalen Wasserschutzpolizei vielleicht klären lassen, aber formal muss er auf der Liste stehen.
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Andreas
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  #9  
Alt 06.03.2011, 12:53
Düser Düser ist offline
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Vielen Dank für eure Beiträge, Kinners.
Das ist ja mal interessant das der gar keine 6PS leistet !

Ich werd die Liste an dieser Stelle einfach mal ausdrucken und dann beim fahren mitführen.

EDIT: da steht als anmerkung gedrosselt, hißt das, das der nur gedrosselt gefahren werden darf?

Geändert von Düser (06.03.2011 um 13:22 Uhr)
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  #10  
Alt 06.03.2011, 14:37
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Moin,

der Motor hat schon 6 PS, aber an der Welle kommen < 5 PS an. Gedrosselt heisst die Motorleistung muss gedrosselt sein, darüber gibt es eine Bescheinigung vom "Drossler", i.d.R. eine Fachwerkstatt.
__________________
Gruss Vestus
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  #11  
Alt 06.03.2011, 14:40
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Zitat:
Zitat von Düser Beitrag anzeigen
Vielen Dank für eure Beiträge, Kinners.
Das ist ja mal interessant das der gar keine 6PS leistet !

Ich werd die Liste an dieser Stelle einfach mal ausdrucken und dann beim fahren mitführen.

EDIT: da steht als anmerkung gedrosselt, hißt das, das der nur gedrosselt gefahren werden darf?
Dass er nur in gedrosselter Ausführung führerscheinfrei ist. Das ist jetzt mal beliebig unspezifisch; frag' mal einen Suzuki-Händler, wie der Motor fs-konform gedrosselt wird. Den Einbau dieser Drossel musst Du im Zweifel nachweisen können.
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Andreas
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  #12  
Alt 06.03.2011, 15:24
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
... Das heißt, z.B. mein Sohn, der keinen Führerschein hat, darf den nicht fahren? ...
Wenn dein Sohn unter 16Jahren alt ist, dann gilt: Binnen darf er es ohnehin nicht, da gibt es ausdrücklich den Zusatz:

"...wenn er körperlich und geistig geeignet und mindestens 16 Jahre alt ist..."

Im Geltungsbereich "See" fehlt der o.a. fettgedruckte Zusatz und er darf.

In der Liste sind ohnehin nur grenzwertige Motore aufgeführt. Motore die zudem so schwach sind, dass noch nicht mal eine Anmeldepflicht besteht, wirst du dort auch vergeblich suchen...
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gregor

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  #13  
Alt 06.03.2011, 15:40
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
[...]
In der Liste sind ohnehin nur grenzwertige Motore aufgeführt. Motore die zudem so schwach sind, dass noch nicht mal eine Anmeldepflicht besteht, wirst du dort auch vergeblich suchen...
Bist Du Dir damit sicher?
In der Liste sind durchaus Motoren mit Verkaufstbezeichnung 2 PS und 1,18 kW max. Leistung aufgeführt, und bis 3 PS sind diese mal mit Sicherheit anmeldefrei. Ich bin nicht der Meinung, dass es fs-freie Motoren gibt, die nicht auf der Liste stehen müssen.
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Andreas
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  #14  
Alt 06.03.2011, 15:43
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Bist Du Dir damit sicher?
In der Liste sind durchaus Motoren mit Verkaufstbezeichnung 2 PS und 1,18 kW max. Leistung aufgeführt, und bis 3 PS sind diese mal mit Sicherheit anmeldefrei. Ich bin nicht der Meinung, dass es fs-freie Motoren gibt, die nicht auf der Liste stehen müssen.
Hier steht was über die Freiliste

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie_Sportbootmotoren/index.jsp
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Servus Willi
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  #15  
Alt 06.03.2011, 20:37
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Hallo

Der Suzuki DT6 ist nur führerscheinfrei wenn er vom Händler auf 5 PS gedrosselt wurde.
Suzuki hat diesen Motor immer mit "echten " 6 PS ausgeliefert, also führerscheinpflichtig.
Der Händler hat dann eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Die "Drosselung" bestand nur aus einer Dichtung mit kleinerem Durchlass, diese wurde nur hinter den Vergaser gepackt.


Gruß Möpsel
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  #16  
Alt 06.03.2011, 20:52
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wenn dein Sohn unter 16Jahren alt ist, dann gilt: Binnen darf er es ohnehin nicht
Danke für den Tipp . Aber mein jüngster ist 30, mit der Altersbeschränkung haben wir relativ wenig Probleme. Das gilt höchstens für die Enkel .
Aber das dachte ich mir doch:
Für die Führerscheinfreiheit ist unerheblich, ob der Motor in der "Freiliste" aufgeführt ist. Entscheidend ist lediglich ob dessen Nutzleistung weniger als 5 PS (3,68 KW) beträgt. (Zitat BSH)
Mich hätte auch stark gewundert, wenn ein 2,5PS-Motor nicht führerscheinfrei sein sollte.

Gruß
Jan
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Mahlzeit
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Christian Morgenstern
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  #17  
Alt 07.03.2011, 13:10
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Conni Conni ist offline
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Kleine Anmerkung:

im Ausland kann man sich nicht auf die
Führerscheinfreiheit bzw. Freiliste berufen.
Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Mich hätte auch stark gewundert, wenn ein 2,5PS-Motor nicht führerscheinfrei sein sollte.
Beispielsweise in Kroatien braucht man dafür einen Führerschein.
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  #18  
Alt 07.03.2011, 15:50
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Beispielsweise in Kroatien braucht man dafür einen Führerschein.
Nichts läge mir ferner als mit meinem Tender nach Kroatien zu fahren .
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Mahlzeit
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Christian Morgenstern
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  #19  
Alt 09.03.2011, 15:27
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Und nur zur Ergänzung: ein Motor ist nur dann und genau dann führerscheinfrei in D zu fahren, wenn er auf dieser Liste erscheint. .... Entscheidend für die Führerscheinfreiheit (auch gegenüber der Wasserschutzpolizei) ist ausschließlich, ob er auf der Liste steht.
Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchem Selbstbewußtsein solcher Unfug verbreitet wird.
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  #20  
Alt 09.03.2011, 15:34
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchem Selbstbewußtsein solcher Unfug verbreitet wird.
Nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst.
Es ist Dir doch bestimmt möglich, das auf die Motore mit 6PS und mehr zu beziehen. Das war hier doch das Thema, also pack die "Kanone" wieder ein.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #21  
Alt 09.03.2011, 16:49
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst.
Es ist Dir doch bestimmt möglich, das auf die Motore mit 6PS und mehr zu beziehen. Das war hier doch das Thema, also pack die "Kanone" wieder ein.
Auch für Motoren mit "6 PS" ist diese Liste nicht ausschlaggebend für die Führerscheinpflicht. Diese richtet sich ausschließlich nach dem im Gesetz genannten Kriterium "3,68 kw an der Propellerwelle". Auf welchen Listen der Motor auftaucht oder auch nicht ist führerscheinrechtlich ohne Bedeutung.
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  #22  
Alt 09.03.2011, 17:13
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Das ist wohl wahr. Aber es erleichtert:

  • die Diskussion mit der Waspo erheblich
  • gibt einem führerscheinlosen Käufer eines 6PS AB die Gewißheit den Motor auch benutzen zu dürfen.

Nicht jeder hat zu Hause oder beim Verkäufer die Möglichkeit zu prüfen, ob an der Propellerwelle 3,68 kW oder evt. doch 3,72 kW ankommen, gell?
__________________
gregor

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  #23  
Alt 09.03.2011, 21:02
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Das ist wohl wahr. Aber es erleichtert:

  • die Diskussion mit der Waspo erheblich
  • gibt einem führerscheinlosen Käufer eines 6PS AB die Gewißheit den Motor auch benutzen zu dürfen.
Nicht jeder hat zu Hause oder beim Verkäufer die Möglichkeit zu prüfen, ob an der Propellerwelle 3,68 kW oder evt. doch 3,72 kW ankommen, gell?
Das ist genau der Grund, warum sich das BSH die Mühe macht diese Liste zu erstellen. Sie vereinfacht Kontrollen und gibt Wassersportlern Sicherheit.

Das ist aber kein Grund zu behaupten, die Führerscheinpflicht eines Motors sei von dieser Liste abhängig.
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  #24  
Alt 09.03.2011, 21:10
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Auch für Motoren mit "6 PS" ist diese Liste nicht ausschlaggebend für die Führerscheinpflicht. Diese richtet sich ausschließlich nach dem im Gesetz genannten Kriterium "3,68 kw an der Propellerwelle". Auf welchen Listen der Motor auftaucht oder auch nicht ist führerscheinrechtlich ohne Bedeutung.
Das ist doch alles in Beitrag 14 längst geklärt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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