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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kann mir mal jemand die rechtliche Lage erklären?
Boot per Sofortkauf für 15.90€ gekauft (PaidLink) das offensichtlich falsch angeboten war. Nein, ich habe es nicht gekauft, aber es interessiert mich schon ob der Käufer das Boot einfordern kann oder nicht. ![]()
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Gruß Holger ![]() ![]() Meine Baustelle DE23. ![]() "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
#2
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So wie ich das sehe ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#3
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Käufer wie auch Verkäufer können bei vorliegen eines schwerwiegenden Grundes auch nach erfolgreichem Gebot vom Vertrag zurücktreten.
Da der Artikel eindeutig falsch eingestellt wurde. (Richtig wäre hier Sofortkauf mit Preisangebot gewesen) Und das auch aus der Artikelbeschreibung eindeutig hervorgeht, wird die Auktion nach einigem Schriftwechsel eingestellt.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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#4
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Bei ähnlichen Fällen, PKW, Häuser usw. wurden vor Gericht Vergleiche erzielt.
So was bringts ja immer mal wieder in die Medien.
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#5
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Da der Preis ganz offensichtlich nicht annähernd dem tatsächlichem Wert des Kaufgegenstandes entspricht und auf Grund eines Schreibfehlers(null vergessen)entstanden ist, wird ein guter Anwalt das ganze wohl schnell wieder gerade rücken können.
Allerdings sollte man sich seine Angebote schon genauer ansehen,bevor man sie ins Netz stellt. Sollte die Rechtslage eine andere sein, herzlichen Glückwunsch dem Käufer ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#6
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hab so etwas schon durch und verloren. Es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor. Wichtig ist, das der VK dem K das auch anzeigt.
Irren ist menschlich Grüsse Stefan
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#7
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Da wurden ein paar mehr als nur eine Null vergessen |
#8
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Naja, ich bin mal von 15.900€ ausgegangen!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#9
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Was ich absolut nicht verstehe, ist, dass er den Artikel um 12 Uhr 25 eingestellt hat. Um 12 Uhr 27 wurde eine Änderung vorgenommen, Grund Sofortkauf, da hat er also entweder die Option eingestellt, oder den Sofortkauf-Preis festgelegt. Und nun kommts, um 14 Uhr 14 die nächste Änderung, Grund : Sofortkauf !!! Hallo ??? Wie beklo..... muß man denn sein ? Um 14 Uhr 34 hat dann jemand zugeschlagen. Also ich könnt es verstehn, wenn da jemand jetzt auf sein Recht pocht, weil Ausrede "hab mich vertan" wird schwer zu belegen sein.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#10
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... vielleicht hat man ich auch irgendwie anders geeinigt und der Preis dient dazu die Gebühr im übersichtlichen Rahmen zu halten.
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Gruß Uwe
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#11
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Ich hab das auch schon mehrfach durch. Natürlich gibt das ein wenig Ärger, wichtig ist möglichst zeitnah zu aggieren und in der 10 Tage Frist über Ebay abwickeln. ![]()
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#12
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Das zeigt deutlich, das der VK sein Angebot nicht auf das für ihn richtige Verkaufsformat einstellen konnte. Als um 14.34 Uhr das 1. Angebot erschien, konnte der keine Änderung mehr vornehmen. Hatte ich auch schon einmal, hab aber alles sofort zurückgezogen und noch nicht einmal die Einstellungsgebühr bei Ebay bezahlen müssen. Wie gesagt möglichtst zeitnah arbeiten. Sonst geht das in die Hose. ![]()
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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#13
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Es ist zwar ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Der kann aber wegen Irrtums angefochten werden (Erklärungsirrtum). Und dass es sich um einen Irrtum handelt, ist offensichtlich. Jeder käuferseitige Euro für einen Anwalt ist ein Euro zuviel. Scheissegal, wie oft der Verkäufer da dran rumgeändert hat.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#14
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Da war mal vor einigen Jahren ein Prozess. Da ging es um ein Haus und eine Kommastelle.Der Höchstbieter oder Sofortkäufer musste das Haus zurück geben weil der Preis offensichtlich "sittenwiedrig" war- Sittenwiedrig ist nicht nur überteuert sondern auch zu billig-- du musst nur nachweisen, daß du den Fehler begannen hast.
Des Weiteren aggieren so Banden aus dem Osten im Fahrzeugbereich.(Auch Boote und Motoren !) Nehmen wir an, das Fahrzeug ist 5000 Euro wert - der Erste bieten 1200,der 2. bietet 4000 -der 3. bietet 7000. Dann wird der Artikel für alle Anderen erst mal uninteressant .Gebote können bis 1 Stunde vor Ende zurückgezogen werden und so geschieht das auch..zuerst setzt der mit den 7000 zurück- dann der 2. -dann stehen nur noch 1200 ..Da aber die Meisten den Artikel schon aus dem "Merken " geworfen haben, beachtet ihn kaum einer und so haben diese Gauner den Zuschlag. Da hat aber der Gesetzgeber auch schon was gemacht, daß diese Gebote nicht bindend sind... Du kriegst das Boot nicht für den Preis....
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#15
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Na, Wotan, das mit der Gebotsabschirmung hast du nicht so ganz verstanden, ist aber auch nicht nötig, weil nach ebay-Richtlinien unzulässig
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#16
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Sittenwidrige Verträge sind von vornherein nichtig.
Die müssen nicht einmal mehr angefochten werden. Wucher (viel zu hohe Preise) gelten nach der Rechtsprechung als sittenwidrig. Viel zu niedrige Preise müssen im Einzelfall betrachtet werden. Hier ein Beispielfall: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-zu-niedriger-preis.htm Ist aber nicht vergleichbar. In unserem Fall hier ist der Sofortkaufen-Preis zu niedrig angesetzt worden. Wie dem auch sei: wenn nicht nichtig, so doch anfechtbar ist der Vertrag in meinen Augen auf jeden Fall wegen der irrtümlichen Willenserklärung.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#17
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![]() Zitat:
Na ja , aber ungefähr so läuft es doch ? Kam mal im Fernsehen |
#18
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Ich halte es für einen typischen Punkt / Komma - Fehler.
Ich weiß ja nicht wie das Gebotsfeld bei Ebay geparsed ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass je nach Ländereinstellung aus 15.900 schnell 15.90 wird. Nur so eine Idee. Dann kann der Verkäufer definitiv glaubhaft machen, dass es ein Versehen war. Damit sollte er dann auch raus sein. Finde ich auch ok. Fehler können passieren, auch wenn es naiv war es nicht zu kontrollieren. Allerdings muss ich gestehen, dass ich auch nicht gerade ein Blick für solche Details bei meinen eigenen Beiträgen habe, da spielen die Augen einem oft einen Streich.
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Gruß MIMO ![]()
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#21
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Hi!
Die Irrtumsanfechtung nach BGB ist fristgebunden. Mit der Sittenwidrigkeit ist es so eine Sache, da der Verkäufer durch die Veräußerung auch von laufenden Kosten befreit wird, worum es ihm gehen könnte. Man denke nur an den berühmten Kauf zum Preis von 1,-€. Da werden z.T. Unternehmen und sonst was für verkauft. Also: die Irrtumsanfechtung dürfte am erfolgversprechendsten für den Verkäufer sein. Wenn er die Frist versäumt (unverzüglich) sieht es schlechter aus. Außerdem muß der Verkäufer den Irrtum hieb und stichfest beweisen. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#22
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![]() Zitat:
die Abwicklung bestanden, Glück gehabt, würde ich sagen.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#23
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wurde neu eingestellt zu richtigen Preis
http://cgi.ebay.de/Stahlboot-10-mete...ht_1003wt_1139 (PaidLink)
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LG. Hans |
#24
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... nachdem der Egon es verbockt hat, hat die Moni das mal in die Hand genommen
![]() Gruß Andre
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"Man muß nicht selber in der Pfanne gelegen haben, um ein Schnitzel braten zu können ..." |
#25
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mfg Sven |
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