boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 115
 
Themen-Optionen
  #101  
Alt 10.11.2010, 10:08
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.626
24.948 Danke in 9.671 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
es hängt ne Duschstange in der Wand, da sollte man doch egal welcher IQ dort werkelt davon ausgehen das das Duschen grundsätzlich möglich sei.

anderes Beispiel:

du, der Boden wurde nicht verklebt ... sprich lässt das Kind den Zahnputzbecher fallen, findet das Wasser seinen Weg ins Mauerwerk oder in den Fußboden

Oh,

da hast du Recht. An einen Zahnputzbecher und seinen feuchten Inhalt habe ich nicht gedacht. Ist in etwa gleich zu setzen mit zwei oder dreimaligem Duschen pro Tag.

So ein Becher voll mit Wasser kann ein Haus komplett ruinieren.

Und das eine Duschstange allein schon reicht, um das Wasser einer Duschnutzung aufzuhalten, wusste ich auch nicht.

Ist mir bei solchen Aussagen schon klar, das heutzutage alle genau geregelt sein muss.

Willy
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #102  
Alt 10.11.2010, 10:27
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.06.2010
Beiträge: 274
426 Danke in 243 Beiträgen
Standard

Egal ob Deine ganzen Vormieter mit dem Wasser umgehen konnten oder nicht. Vielleicht ist auch bei denen mal ab und zu Wasser in den Boden gelaufen - nur hat es keiner gemerkt.

Fakt scheint ja zu sein, dass der Boden nicht Wasserdicht ist und Wasser unter den PVC Belag laufen kann. In einem Bad kommt nun mal Wasser auf den Boden. Auch wenn er nach dem Baden/Duschen/am Waschbecken waschen etc. den Boden wischen würde, kann vorher Wasser unterlaufen. Und da es wohl gut unterlaufen konnte, kann es auch nicht in den Flur laufen. Duschvorhang hin oder her. Ein Boden der so ausschaut ist ein Mangel an der Mietsache.
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #103  
Alt 10.11.2010, 10:38
Benutzerbild von Larson180Sport
Larson180Sport Larson180Sport ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.05.2008
Ort: Eibelstadt
Beiträge: 208
Boot: Larson 180 BR
Rufzeichen oder MMSI: "Weg!"
1.533 Danke in 504 Beiträgen
Standard

Ein weiterer Mangel an der Mietsache wäre, dass der Zustand der Mietsache den Gebrauch der Mietsache nicht zulässt.
Wenn eine kombinierte Badewannen/Duscharmatur an der Wanne vorhanden ist, also mit Handbrause, Schlauch und evtl. sogar Duschstange, dann ist der Zweck der Mietsache Baden und Abduschen. Abduschen wird generell im Stehen ausgeführt.

Der ordnungsgemäße Zustand der Mietsache wäre so beschaffen, dass Baden und Duschen möglich ist, ohne dass Wand oder/und Boden bei regelmäßigem Gebrauch in Mitleidenschaft gezogen werden.

Den ordnungsgemäßen Zustand (durch Anbringung einer Duschabtrennung/Duschvorhang, entsprechend beschaffenem Bodenbelag und ausreichend hoch gefliester Wand) herzustellen ist Sache des Vermieters.

Selbst wenn der Mieter vor Unterschrift des Mietvertrages bestehende Sachmängel zur Kenntnis genommen hat, kann er auf Beseitigung der Sachmängel bestehen, um die Mietsache vollumfänglich nutzen zu können.

Natürlich hätte der Mieter im vorliegenden Fall selbst einen Duschvorhang anbringen können, hätte wischen und lüften können etc.
Hat er aber nicht und nun sitzt aus meiner Sicht Jörg als Vermieter auf dem überwiegenden Teil des Schadens und muss evtl. drei Jahreskaltmieten in die Beseitigung der Schäden plus Ausbau des Bades stecken.
__________________
Gruß vom Main
Oliver
.................................................. .................................................. ..........
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #104  
Alt 10.11.2010, 11:25
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.713 Danke in 5.606 Beiträgen
Standard

Wo steht das was ihr behauptet?


Ein Baumangel liegt nicht vor, da bei Einzug die Ausstattung doch bekannt war und man sich nach dem Zustand der Einrichtung und Ausstattung auf einen Mietzins geeinigt hat.
Der Mieter hat in meinen Augen eine klare Obhutspflichtverletzung begangen und muss dafür gerade stehen.
Will er eine Wohnung die für Wasserspiele geeignet ist, muss er sich diese dementsprechen anmieten und auch den Mehrwert bezahlen.

Wäre der Mieter uneinsichtig, stünde ich sofort zum reinen Selbstschutz beim Anwalt auf der Matte.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #105  
Alt 10.11.2010, 11:55
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.742
Boot: Cranchi 50 HT
7.931 Danke in 4.645 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wo steht das was ihr behauptet?


Ein Baumangel liegt nicht vor, da bei Einzug die Ausstattung doch bekannt war und man sich nach dem Zustand der Einrichtung und Ausstattung auf einen Mietzins geeinigt hat.
Der Mieter hat in meinen Augen eine klare Obhutspflichtverletzung begangen und muss dafür gerade stehen.
Will er eine Wohnung die für Wasserspiele geeignet ist, muss er sich diese dementsprechen anmieten und auch den Mehrwert bezahlen.

Wäre der Mieter uneinsichtig, stünde ich sofort zum reinen Selbstschutz beim Anwalt auf der Matte.
So ist es.... Habe heute mit seiner Betreuerin gesprochen(Rechtsanwältin) und die sieht die Schuld eindeutig bei ihrem Betreuten der die Badewanne einem unsachgemässen Gebrauch zugeführt hat und in einer Sitzbadewanne stehend geduscht hat und dabei noch die Auflage des Duschvorhanges missachtet hat, der übrigens bewegliche Sache ist (Vorhang gehört nicht zum Bad, eine Duschkabine wäre was anderes )
lange Rede kurzer Sinn dies ist ein eindeutiger Haftpflichtschaden, ist auch schon gemeldet, zudem habe ich die Erlaubnis erhalten ihm zu kündigem wegen Verwahrlosung des Mietgegenstandes sowie unfähigkeit sich un die Hausgemeinschaft einzufügen, bzw Unfähigkeit die Hausordnung zu vollziehen. Sie wird ihn jetzt in einer betreuten Wohngruppe unterbringen lassen, da sein anderer Betreuer der täglich die Wohnsituation überprüfen hätte müssen dies nicht getan hat, der war zuletzt vor 4 Monaten in der Wohnung und hätte somit den schleichenden Schaden verhindern können...
Nur mal zur Info wie das ganze von einem Juristen gesehen wird und was daraus resultiert in diesem Fall.
Zum 1.3. Bin ich ihn los, vorher wird trockengelegt und dann kommt neues Bad rein
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #106  
Alt 10.11.2010, 11:58
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.382
25.565 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Ich hoffe, dass ich nie Demenz oder so 'n Scheiß bekomme...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #107  
Alt 10.11.2010, 12:03
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.742
Boot: Cranchi 50 HT
7.931 Danke in 4.645 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich hoffe, dass ich nie Demenz oder so 'n Scheiß bekomme...
Dement ist der sicher nicht aber eine shizophrene Persönlichkeitsstörung mit Manie und fehlender Selbststrukturierungsfähigkeit wurde schon mal diagnostiziert.....
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #108  
Alt 10.11.2010, 12:09
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.382
25.565 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Wollte nur damit sagen, dass ich echte Angst davor habe, dass die letzten Jahre meines Lebens, die ich bei fehlender Gerhinleistung nur im Dämmerzustand miterleben kann, von fremden Leuten, die sich zwar meines Geldes bedienen, aber denen ich eine Scheißdreck bedeute, so behandelt zu werden.

Ich meine das in Bezug auf den Betreuer (vom Sozialamt), der das letzte Mal seinen Klienten vor 4 Montaen besucht hat.

Dein Mieter tut mir wirklich leid, auch wenn ich deinen Zorn über die verwässerte Bude verstehen kann.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #109  
Alt 10.11.2010, 12:10
Benutzerbild von Larson180Sport
Larson180Sport Larson180Sport ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.05.2008
Ort: Eibelstadt
Beiträge: 208
Boot: Larson 180 BR
Rufzeichen oder MMSI: "Weg!"
1.533 Danke in 504 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
So ist es.... Habe heute mit seiner Betreuerin gesprochen(Rechtsanwältin) und die sieht die Schuld eindeutig bei ihrem Betreuten der die Badewanne einem unsachgemässen Gebrauch zugeführt hat und in einer Sitzbadewanne stehend geduscht hat und dabei noch die Auflage des Duschvorhanges missachtet hat, der übrigens bewegliche Sache ist (Vorhang gehört nicht zum Bad, eine Duschkabine wäre was anderes )
lange Rede kurzer Sinn dies ist ein eindeutiger Haftpflichtschaden, ist auch schon gemeldet, zudem habe ich die Erlaubnis erhalten ihm zu kündigem wegen Verwahrlosung des Mietgegenstandes sowie unfähigkeit sich un die Hausgemeinschaft einzufügen, bzw Unfähigkeit die Hausordnung zu vollziehen. Sie wird ihn jetzt in einer betreuten Wohngruppe unterbringen lassen, da sein anderer Betreuer der täglich die Wohnsituation überprüfen hätte müssen dies nicht getan hat, der war zuletzt vor 4 Monaten in der Wohnung und hätte somit den schleichenden Schaden verhindern können...
Nur mal zur Info wie das ganze von einem Juristen gesehen wird und was daraus resultiert in diesem Fall.
Zum 1.3. Bin ich ihn los, vorher wird trockengelegt und dann kommt neues Bad rein
Freut mich wirklich für dich, dass es eine einvernehmliche Lösung plus Schadensbegrenzung gibt.
Die Betreuerin auf deiner Seite zu haben und damit einen möglichen Rechtsstreit umgehen zu können ist sicher das Beste, was dir in der Situation passieren konnte.
Gerade im Mietrecht kann viel ausgelegt und interpretiert werden, vor Gericht erlebt man da mitunter schöne Überraschungen.
__________________
Gruß vom Main
Oliver
.................................................. .................................................. ..........
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #110  
Alt 10.11.2010, 12:25
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.742
Boot: Cranchi 50 HT
7.931 Danke in 4.645 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wollte nur damit sagen, dass ich echte Angst davor habe, dass die letzten Jahre meines Lebens, die ich bei fehlender Gerhinleistung nur im Dämmerzustand miterleben kann, von fremden Leuten, die sich zwar meines Geldes bedienen, aber denen ich eine Scheißdreck bedeute, so behandelt zu werden.

Ich meine das in Bezug auf den Betreuer (vom Sozialamt), der das letzte Mal seinen Klienten vor 4 Montaen besucht hat.

Dein Mieter tut mir wirklich leid, auch wenn ich deinen Zorn über die verwässerte Bude verstehen kann.
Das stimmt, einerseits kann er nichts dafür das er etwas anders ist als die Norm, andererseits ist er nicht so Banane, das er es nicht ändern könnte, der hat oftmals nur keinen Bock und macht was er will denn die Umwelt hilft ihm schon.....Das traurige ist, das sein Betreuer sein ehemaliger Pflegevater ist der unfähig ist sich gegen ihn durchzudetzen, mit einer konsequenten Betreuung würde das klappen aber die ist nun mal nicht gegeben
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #111  
Alt 10.11.2010, 12:39
Benutzerbild von Erposs
Erposs Erposs ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Zeuthen
Beiträge: 2.541
Boot: Eigenbau Argie 15, Hunter 23
5.003 Danke in 2.602 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Larson180Sport Beitrag anzeigen
Ein weiterer Mangel an der Mietsache wäre, dass der Zustand der Mietsache den Gebrauch der Mietsache nicht zulässt.
Wenn eine kombinierte Badewannen/Duscharmatur an der Wanne vorhanden ist, also mit Handbrause, Schlauch und evtl. sogar Duschstange, dann ist der Zweck der Mietsache Baden und Abduschen. Abduschen wird generell im Stehen ausgeführt.
Wo steht, daß abduschen generell im stehen durchgeführt wird? Ich hatte bis jetzt an jeder Badewanne eine Handbrause mit Schlauch, trotzdem hab ich nie im stehen geduscht, weil eine Badewanne nun einmal keine Dusche ist.
Mittlerweile bin ich echt froh, daß ich kein Vermieter bin.
__________________
Gruß, Jörg!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #112  
Alt 10.11.2010, 21:17
Benutzerbild von bayliner2655_KN
bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.05.2010
Ort: Schwarzwald/Bodensee
Beiträge: 572
Boot: Bayliner 2655
592 Danke in 317 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Ich bin mir sicher, das du nicht den gesamten Thread gelesen hast...........
Genug um mich aufzuregen....
__________________
Man fährt kein Boot um anzukommen.
Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen!
Mit Zitat antworten top
  #113  
Alt 10.11.2010, 21:19
Benutzerbild von bayliner2655_KN
bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.05.2010
Ort: Schwarzwald/Bodensee
Beiträge: 572
Boot: Bayliner 2655
592 Danke in 317 Beiträgen
Standard

Aber jetzt gibt es nach 30 Jahren endlich ein neues Bad...am besten ohne Badewanne nur mit Dusche und geschlossener Duschkabine.
Der arme Mieter. Ich brauche kein Betreuer der mir sagt wie oft ich am Tag duschen oder baden darf.
__________________
Man fährt kein Boot um anzukommen.
Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen!
Mit Zitat antworten top
  #114  
Alt 10.11.2010, 21:30
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Jork (an der Lühe)
Beiträge: 965
Boot: Bayliner 175BR
Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
8.737 Danke in 2.860 Beiträgen
Standard

Ich würde auch in einer Badewanne duschen wollen, sofern die Stehhöhe dafür ausreicht.
Allerdings würde ich auch immer mindestens eine Duschstange sowie -vorhang montieren.

Wand nur bis 1,50 gefliest und PVC ohne Wanddichtigekeit halte ich aber ebenfalls nicht für OK.
__________________
Viele Grüße
Michael
Mit Zitat antworten top
  #115  
Alt 10.11.2010, 21:35
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.626
24.948 Danke in 9.671 Beiträgen
Standard

Schon erstaunlich dreist, wie manche Menschen alles so, wie sie es möchten verdrehen und dann ihren Blödsinn dazu schreiben.

Willy
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 115



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.