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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 02.11.2010, 14:30
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Wohnwagen stört Aussicht


Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten.

Unsere Nachbarn haben ihren Wohnwagen in ihrem Garten aufgestellt. Der hässliche Anblick stört uns beträchtlich. Was können wir tun?
Felix Bache*, Rathenow Grundsätzlich darf ein Wohnwagen auf dem Privatgrundstück abgestellt werden. Allein die damit verbundene optische Beeinträchtigung reicht in aller Regel nicht aus, um sich erfolgreich zivilrechtlich durchzusetzen. Wer einen Wohnwagen abstellt, muss aber eine Reihe öffentlichrechtlicher Vorschriften beachten. Deshalb sollten Sie sich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde erkundigen. In größeren Gemeinden ist dies die Gemeinde selbst, in kleineren Gemeinden das Landratsamt oder die Kreisbehörde. Der Wohnwagen muss einen Stellplatz haben. Ein Stellplatz ist eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund. Einzelheiten sind meist in den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. So kann etwa sogar eine Brandschutzmauer vorgeschrieben sein. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Behörde sogar annehmen, dass von dem Wohnwagen eine gebäudeähnliche Wirkung ausgeht. Die bedeutet, dass mit dem Wohnwagen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Hält Ihr Nachbar diese Vorschriften nicht ein, muss er den Wohnwagen wieder entfernen und ihn gebührenpflichtig auf einem Parkplatz überwintern. Übrigens muss der Eigentümer im Prinzip seinen Wohnwagen regelmäßig wieder in Betreib nehmen. Er kann den Caravan also mit Saisonkennzeichen ausstatten oder ihn vorübergehend stilllegen. Wird der Wohnwagen ganz stillgelegt kann das Ordnungsamt einschreiten.



Aus "Mein schöner Garten"

http://recht.mein-schoener-garten.de...609/index.html
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  #27  
Alt 02.11.2010, 14:42
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Was hat der Polizist auf deinem verschlossenen Grundstück ohne deine Erlaubnis zu suchen?
Anzeige vom Amt oder Nachbarn.
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  #28  
Alt 02.11.2010, 15:53
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Deswegen darf er trotzdem nicht auf Dein abgeschlossenes Privatgrundstück. (Ausname: Gefahr im Verzug) Normalerweise bekommt man in einem solchen Fall ein nettes Schreiben vom Amt mit Ortstermin.
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Gruß, Jörg!
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  #29  
Alt 02.11.2010, 16:17
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Dazu muss das Grundstück aber komplett umzäunt und mit einem Tor versehen sein. Oder sehe ich das falsch? Besteht die Möglichkeit das Grundstück ohne Hindernis zu betreten, darf ein Polizist -sofern er eine OWI von der Straße aus erblicken kann, auch ahnden.

Ich kenne eine Geschichte, wo ein Putz auf den Hof kam und die Plane eines abgedeckten nicht zugelassenen Oldies lupfte. Der Eigentümer war pissig und wollte Beschwerde einlegen. Wurde aber gleich geblockt, weil der Polizist so über die Hofeinfahrt laufen konnte.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #30  
Alt 02.11.2010, 18:21
b4yma b4yma ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Wenn es in HH ständig bewegt wird, ist das kein Problem.
Aber sechs Monate parken geht nicht.

Das Teil steht auf einem Privatgrundstück. Da darf es solange stehen, bis die Pyramiden abgetragen sind...

Es ist IMHO auch keine bauliche Veränderung, da es sich um eine Mobilie handelt. Mein Nachbar hatte sich auch aus diesem gelblichen Wellplastik und verrosteten Eisenstangen ein Gewächshaus gebaut, das nur furchtbar aussieht...aber so was muß man ertragen. Jetzt ist die Omma verstorben und das Ding weicht einem gepflegten Rasen...manche Dinge erledigen sich im Laufe der Zeit von selbst. Und auch hier kommt der nächste Sommer bestimmt und das Boot is wech...

Ergo stellt sich nur die Frage, ob man es sich mit dem bösen Nachbarn verscherzen will oder nicht..."weg" muß es da sicher nicht...

Oliver
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  #31  
Alt 02.11.2010, 18:24
b4yma b4yma ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Dazu muss das Grundstück aber komplett umzäunt und mit einem Tor versehen sein. Oder sehe ich das falsch? Besteht die Möglichkeit das Grundstück ohne Hindernis zu betreten, darf ein Polizist -sofern er eine OWI von der Straße aus erblicken kann, auch ahnden.

Ich kenne eine Geschichte, wo ein Putz auf den Hof kam und die Plane eines abgedeckten nicht zugelassenen Oldies lupfte. Der Eigentümer war pissig und wollte Beschwerde einlegen. Wurde aber gleich geblockt, weil der Polizist so über die Hofeinfahrt laufen konnte.
Privat ist privat...ob eingezäunt oder nicht. Das ist mein Grund und Boden. Und so lange ich nicht z. B. das Grundwasser gefärde, weil ich einen Schrottplatz eröffne, kann ich mir nicht vorstellen, was für eine OWi da vorliegen soll....

Oliver
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  #32  
Alt 02.11.2010, 18:26
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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So ein ähnliches Thema hatten wir hier schon.
Der Knackpunkt ist: gilt die StVO auch auf Privatgrundstücken ?
Wenn nicht, kann man Verstöße dort auch nicht ahnden.
__________________
MfG Thorsten

Sent from my Rechenschieber using Schabernack

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  #33  
Alt 02.11.2010, 18:32
b4yma b4yma ist offline
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Zitat:
Zitat von Toddy123 Beitrag anzeigen
So ein ähnliches Thema hatten wir hier schon.
Der Knackpunkt ist: gilt die StVO auch auf Privatgrundstücken ?
Wenn nicht, kann man Verstöße dort auch nicht ahnden.
Nein, sie gilt nicht, außer der Besitzer zeigt das entsprechend an, z. B. durch ein Schild: Auf diesem Parkplatz gilt die Stvo....

Gruß Oliver
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  #34  
Alt 02.11.2010, 19:11
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Zitat:
Zitat von b4yma Beitrag anzeigen
Privat ist privat...ob eingezäunt oder nicht. Das ist mein Grund und Boden. Und so lange ich nicht z. B. das Grundwasser gefärde, weil ich einen Schrottplatz eröffne, kann ich mir nicht vorstellen, was für eine OWi da vorliegen soll....

Oliver

Woher hast du dein Wissen?

IMHO
Wenn du ein nicht zugelassenes Fahrzeug abstellt und nicht ständig bewegst, baust du es rechtlich gesehen auf, -auch wenn es Räder hat. Erreicht der Raum oder die Fläche eine bestimmte Größe, brauchst du einen Bauantrag. Bei uns sind das meines Wissens nach 40cbm Raum oder 9qm Fläche.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #35  
Alt 02.11.2010, 19:16
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Hacky49 Hacky49 ist offline
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Standard was für ein Land in dem wir Leben...

meine Entscheidung ist soeben gefallen:

Nächsten Mittwoch werde ich den Jackpott knacken, mir eine hübsche Motoryacht kaufen, die solange in meinem Garten stehen bleibt, bis mir vom Finanzamt die Mehrwertsteuer wegen Weltreise länger als 3 Jahre zurückerstattet wurde.

Dann wird Michelland verlassen ...

...und falls nicht, wird halt weiterhin kleine Brötchen gebacken und im Booteforum weitergeschmöckert
__________________
Gruss von der Weserkant

Rainer
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  #36  
Alt 02.11.2010, 19:21
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von b4yma Beitrag anzeigen
Das Teil steht auf einem Privatgrundstück. Da darf es solange stehen, bis die Pyramiden abgetragen sind...

..."weg" muß es da sicher nicht...

Oliver
Zitat:
Zitat von b4yma Beitrag anzeigen
Privat ist privat...ob eingezäunt oder nicht. Das ist mein Grund und Boden. ...
Nein, da muss ich Hans einfach beipflichten.

Denn es ist auch eine Auslegung der Bauobliegenheiten. Wowa im Garten parken über längeren Zeitraum (>1 Monat) erfordert auch in NRW eine Baugenehmigung.

OT
Aber wenn du alles so gut weisst, was du auf einem Privatgrundstück darfst:

Mal ohne zu googeln bitte. Beim Buddeln triffst du in 3,70m Tiefe auf einen vergessenen Piratenschatz, wem gehört der?
Auf deinem Grundstück findest du eine Ölquelle. Wem ist das Öl?

Nicht immer kann man Privatbesitz als uneingeschränkten Privatbesitz nutzen und es ist immer faszinierend, in welchen Fachgesetzen aus welchen Bereichen die Begründungen hergeleitet sind.

Hinzu kommen solche Feinheiten wie Bebauungspläne im Detail. Bei meinem Musterhaus (Walbeck, S-A) sollte die Sat-Antenne die gleiche Farbe wie die Dacheindeckung haben, und im Garten waren nur heimische Gewächse, wie z.B. ..., kanadische Krüppelkiefer,..., zugelassen. Wenn man sich dann mal angesehen hat, wer so etwas entwirft und abzeichnet, relativiert sich die Überraschung aber meist.

Nützt aber trotzdem nichts.


Glaubst du wirklich, in einem solch geregelten Umfeld, stellst du eine Yacht oder einen WoWa dem Nachbarn vor das Fenster?
__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (02.11.2010 um 19:24 Uhr) Grund: Uuups, Pluralis majestatis beseitigt ;-)
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  #37  
Alt 02.11.2010, 20:56
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Woher hast du dein Wissen?

IMHO
Wenn du ein nicht zugelassenes Fahrzeug abstellt und nicht ständig bewegst, baust du es rechtlich gesehen auf, -auch wenn es Räder hat. Erreicht der Raum oder die Fläche eine bestimmte Größe, brauchst du einen Bauantrag. Bei uns sind das meines Wissens nach 40cbm Raum oder 9qm Fläche.
Moin,

seit wann ist ein Boot ein Fahrzeug i.S.d. StVZO? Und ein aufgebockter Trailer, von mir aus auch ohne Kennzeichen, ist nur eine Abstützung.

Auf eigenem eingefriedeten Grundstück kannst Du abstellen was Du willst soweit keine Gefährdung ausgeht. Geschmacksnerven gehören nicht dazu.
__________________
Gruss Vestus
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  #38  
Alt 02.11.2010, 21:59
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Hi all,

manchmal hat man das Gefühl, in einem Autisten-forum zu sein.
Oder sind Beiträge mit mehr als drei Sätzen zu anspruchsvoll?
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  #39  
Alt 02.11.2010, 22:05
b4yma b4yma ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Woher hast du dein Wissen?

IMHO
Wenn du ein nicht zugelassenes Fahrzeug abstellt und nicht ständig bewegst, baust du es rechtlich gesehen auf, -auch wenn es Räder hat. Erreicht der Raum oder die Fläche eine bestimmte Größe, brauchst du einen Bauantrag. Bei uns sind das meines Wissens nach 40cbm Raum oder 9qm Fläche.
Ich hatte mich mal diesbezüglich mit meine Bruder näher unterhalten, der ist RA. Da ging es um die Installation von Carports.

Das Boot ist nun mal beim besten willen nicht fest mit dem Boden verbunden und auch kein auf dauer aus- bzw. angelegtes Bauwerk sondern wird nur temporär abgestellt.

Ohne die letztendliche Wahrheit verkünden zu wollen, ist es mein Grund und Boden, auf dem ich alles machen darf, was nicht explizit verboten ist. Und temporär irgendetwas abzustellen, was keine Gefahr für Umwelt oder andere darstellt ist, meines Wissens nach, nunmal nicht verboten. Und da spielen eben Regelungen für Bauwerke oder Botanik nicht die geringste Rolle...
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  #40  
Alt 02.11.2010, 22:05
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Hi all,

manchmal hat man das Gefühl, in einem Autisten-forum zu sein.
Oder sind Beiträge mit mehr als drei Sätzen zu anspruchsvoll?
Hallo W.Bligh,

mit welchen Beträgen hat du deine Problem?
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  #41  
Alt 02.11.2010, 22:08
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
OT
Aber wenn du alles so gut weisst, was du auf einem Privatgrundstück darfst:

Mal ohne zu googeln bitte. Beim Buddeln triffst du in 3,70m Tiefe auf einen vergessenen Piratenschatz, wem gehört der?
Auf deinem Grundstück findest du eine Ölquelle. Wem ist das Öl?
Für Schätze und Bodenschätze gibt es ebenso Regeln und Gesetze, wie für Garagen oder Thuja-Hecken.

Meines Wissens gibt es diese aber nicht für temporär abgestellte Boote, was das Thema hier ist.
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  #42  
Alt 02.11.2010, 22:12
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Cyrus Cyrus ist offline
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Oliver
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Oliver,
du bist ja ein richtig schlauer.
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  #43  
Alt 02.11.2010, 22:14
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Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Hinzu kommen solche Feinheiten wie Bebauungspläne im Detail. Bei meinem Musterhaus (Walbeck, S-A) sollte die Sat-Antenne die gleiche Farbe wie die Dacheindeckung haben, und im Garten waren nur heimische Gewächse, wie z.B. ..., kanadische Krüppelkiefer,..., zugelassen. Wenn man sich dann mal angesehen hat, wer so etwas entwirft und abzeichnet, relativiert sich die Überraschung aber meist.
Jo...die gibts hier auch. Einheimische Gehölze und "erdfarbene" Dacheindeckung von genormt 47,253°...

und sehen tue ich Häuser mit blau glasierten Ziegeln, Blecheindeckung oder die wunderschönen, einheimischen Olivenbäume. Das beste ist, das hier jetzt schon die zweite Wohnanlage "Palmenvillen" gebaut werden.

Und ein Wohnwagen zählt eben als "fast-Haus", da es schon dem Namen nach "bewohnbar ist. Diese Argumentation ist bei einem Sportboot eher schwer durchzuhalten...
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  #44  
Alt 02.11.2010, 22:15
b4yma b4yma ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Oliver,
du bist ja ein richtig schlauer.
Na ja...zwei akademische Titel sollten für irgendetwas nützlich sein...
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  #45  
Alt 02.11.2010, 22:17
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Zitat:
Zitat von b4yma Beitrag anzeigen
Na ja...zwei akademische Titel sollten für irgendetwas nützlich sein...

Solche Typen wie du haben hier keine Chance.
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  #46  
Alt 02.11.2010, 22:20
b4yma b4yma ist offline
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Zitat:
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Solche Typen wie du haben hier keine Chance.
Es ist wahrlich eine Freude die Reaktionen einiger Foristen hier zu sehen. Ohne Grund persönlich beleidigend zu werden, ist wahrlich kein Zeichen von Bildung und Anstand...
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  #47  
Alt 02.11.2010, 22:21
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Zitat:
Zitat von b4yma Beitrag anzeigen
Es ist wahrlich eine Freude die Reaktionen einiger Foristen hier zu sehen. Ohne Grund persönlich beleidigend zu werden, ist wahrlich kein Zeichen von Bildung und Anstand...

Ich wünsche dir noch eine schönen Abend.
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Alt 02.11.2010, 22:25
Wepi Wepi ist offline
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Was nützen Torsten eigentlich die hier von juristischen Laien geäußerten völlig unterschiedlichen Meinungen? Der einzig sinnvolle Weg ist doch, entweder einen Juristen zu fragen, der sich mit dem jeweiligen Landes- und eventuell Ortsrecht auskennt, oder einfach beim zuständigen Ordnungsamt anzufragen und sich bei einer positiven Antwort diese möglichst auch schriftlich bestätigen zu lassen.
Gruß
Wepi
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  #49  
Alt 03.11.2010, 01:25
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Hallo

Ich hab mal in meinem Garten einen Oldtimer restauriert.
So richtig mit flexen usw.

Nach dem ersten netten Brief der Nachbarn, hab ich dann mal meinen Dr. Rechtsanwalt befragt.
Antwort: solange kein Öl oder Benzin austritt, kann ich basteln wie ich will.

Vielleicht muß Thorsten ja auch was reparieren
Da er es gründlich macht, dauert es halt länger.

Keine Ahnung wie es rechtlich aussieht.
Vielleicht ist es ja ein Unterschied, ob man eine Sache an einen Ort verbringt, mit dem Ziel, diese dort für einen vorhersehbaren Zeitraum abzustellen, oder ein vorübergehendes Abstellen zum Zwecke einer Reparatur.

Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
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  #50  
Alt 03.11.2010, 07:15
bootsmann bootsmann ist offline
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Manche Nachbarn mögen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden-
Ich hätte meinen Nachbarn in so einem Fall vorher gefragt, ob er ein Problem darin sieht, daß ich ihm die Sicht aus seinem Fenster verbaue.

Nun hilft nur noch der Gang zum zuständigen Amt und Klärung der Rechtslage!

Meinungen und Rechtsauffassungen sowie verdrehte Auslegungen von Hobbyjuristen aus dem helfen hier nicht wirklich.
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