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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.11.2010, 22:17
pachanga27 pachanga27 ist offline
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Standard Boot vor der Haustür lagern ? Erlaubt ?

Hallo Gemeinde,

ich hoffe ich habe das richtige Unterforum erwischt.
Ich habe mal eine Frage und würde gern mal eure Meinung dazu hören.

Ich lagere meine Sealine 320 Flybridge in diesem Winter zum ersten Mal in unserem Hof (unser Privatgrundstück) Die Sealine steht ca.1m von der Grundstücksgrenzmauer zum Nachbarn entfernt das Haus des Nachbarn steht ca. 5 m von der Grenzmauer entfernt. Das Boot steht wunderbar da und kommt mit dem Grundstück des Nachbarn in keinster Weise in Berührung.
Nun das Problem der Nachbar hat mich besucht und gemeint das Boot muß weg da er nun aus seinem Esszimmerfenster (/ca.5-6m entfernt) immer auf das Boot schaut und ihm das nicht gefällt.
Weiß zufällig jemand wie in diesem Fall die Rechtslage aussieht ?
Ich bin der Meinung das Boot steht vollständig auf meinem Grundstück verursacht keinen Lärm oder sonstige Störung von daher müßte es OK sein. Oder ?

Bin mal gespannt wie ihr das seht.

Gruß Torsten
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  #2  
Alt 01.11.2010, 22:19
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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In Hamburg muss es weg.
Ist eine bauliche Veränderung.
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  #3  
Alt 01.11.2010, 22:23
pachanga27 pachanga27 ist offline
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wirklich ? warum eine Bauliche Veränderung ? es steht doch auf einem zugelassenen Trailer und ist beweglich ?

Ich will es nicht wegstellen....heul
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  #4  
Alt 01.11.2010, 22:26
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Wenn es in HH ständig bewegt wird, ist das kein Problem.
Aber sechs Monate parken geht nicht.
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  #5  
Alt 01.11.2010, 22:27
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hempelche hempelche ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
In Hamburg muss es weg.
Ist eine bauliche Veränderung.

Naja dann stelle ihm doch als Zaun nen 2m hohen Jägerzaun vor das Fenster.
Dann sieht er das Boot nicht mehr - und 2m hoher Zaun ist gerade noch erlaubt.
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Gruß
Markus

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  #6  
Alt 01.11.2010, 22:30
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Zitat:
Zitat von hempelche Beitrag anzeigen
Naja dann stelle ihm doch als Zaun nen 2m hohen Jägerzaun vor das Fenster.
Dann sieht er das Boot nicht mehr - und 2m hoher Zaun ist gerade noch erlaubt.

In HH auch nicht erlaubt.
Für Flechtwände bracht man hier auch eine Baugenehmigung.
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  #7  
Alt 01.11.2010, 22:33
pachanga27 pachanga27 ist offline
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ich habe auch gesagt ich pflanze eine 3,5m hohe Hecke. Das wäre ok für Ihn. Was ich an der HH Regel nicht verstehe es steht ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum sondern auf einem Privatgrundstück.
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  #8  
Alt 01.11.2010, 22:41
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von pachanga27 Beitrag anzeigen
ich habe auch gesagt ich pflanze eine 3,5m hohe Hecke. Das wäre ok für Ihn. Was ich an der HH Regel nicht verstehe es steht ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum sondern auf einem Privatgrundstück.
Deshalb könnte es wahrscheinlich ewig stehen wenn es deinem Nachbarn egal wäre.
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  #9  
Alt 01.11.2010, 22:44
Benutzerbild von hempelche
hempelche hempelche ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Deshalb könnte es wahrscheinlich ewig stehen wenn es deinem Nachbarn egal wäre.
Aber das verstehe ich jetzt auch nicht! Ich kann mir doch auf mein Grundstück stellen und legen was ich möchte!
Ok es darf nicht so hoch sein das ich ihm die Sonne abgrabe. Aber er kann ja auch nix gegen mein Auto in der Einfahrt unternehmen!
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Gruß
Markus

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  #10  
Alt 01.11.2010, 22:45
else else ist offline
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Zitat:
Zitat von hempelche Beitrag anzeigen
Aber das verstehe ich jetzt auch nicht! Ich kann mir doch auf mein Grundstück stellen und legen was ich möchte!
Ok es darf nicht so hoch sein das ich ihm die Sonne abgrabe. Aber er kann ja auch nix gegen mein Auto in der Einfahrt unternehmen!
Nö.
Kannst Du nicht. In manchen Bundesländern brauchst Du eine Baugenehmigung.
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  #11  
Alt 01.11.2010, 22:51
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
Nö.
Kannst Du nicht. In manchen Bundesländern brauchst Du eine Baugenehmigung.
Krass - das wäre schon mal nen Grund wegzuziehen


Aber ganz so einfach ist es wohl doch nicht!

http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...3&rechtcheck=2
__________________
Gruß
Markus


Geändert von hempelche (01.11.2010 um 22:56 Uhr)
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  #12  
Alt 02.11.2010, 07:39
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von pachanga27 Beitrag anzeigen
ich habe auch gesagt ich pflanze eine 3,5m hohe Hecke. ...
Abstände beachten.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #13  
Alt 02.11.2010, 07:51
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Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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versuche doch Deinem Nachbarn Deine Situation zu erklären .. Lade ihn und seine Familie zu einem Bootsausflug, Grillen, Essen oder so ein .. Im Winter wird es ja nun schon früh dunkel und er sieht es dann doch nicht so lange
__________________

By Karsten
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  #14  
Alt 02.11.2010, 08:05
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Zitat:
Zitat von pachanga27 Beitrag anzeigen
ich habe auch gesagt ich pflanze eine 3,5m hohe Hecke. Das wäre ok für Ihn. Was ich an der HH Regel nicht verstehe es steht ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum sondern auf einem Privatgrundstück.
Auch das geht in HH nicht.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Abstände beachten.

Gruß Lutz
Zitat:
Bremen und Hamburg: Hier gibt es keine Regelung.
Abstände sind mir nicht bekannt aber die Höhe der Hecke.


Zitat:
Hamburg
Zweige bis zur Grenze erlaubt, die maximale Heckenhöhe beträgt 1,8 m
Zitat:
Gültige Grenzabstände in
Baden-Württemberg
bis 1,50 m Höhe 0,5 m; darüber 0,5 m plus Mehrhöhe

Bayern
bis 2 m Höhe 0,5 m; darüber 2 m

Berlin
bis 2 m Höhe 0,5 m, darüber 1m

Brandenburg
kein Nachbarschaftsgesetz

Hamburg
Zweige bis zur Grenze erlaubt, die maximale Heckenhöhe beträgt 1,8 m

Hessen
bis 1,2 m Höhe 0,25 m; bis 2 m 0,5 m; über 2 m 0,75 m

Mecklenburg-Vorpommern
kein Nachbarschaftsgesetz

Niedersachsen
bis 1,2 m Höhe 0,25 m; bis 2 m 0,5 m; bis 3 m 0,75 m; bis 5 m 1,25 m; bis 15 m 3 m; darüber 8 m

Nordhein-Westfalen
bis 2 m 0,5 m; darüber 1 m

Rheinland-Pfalz
bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

Saarland
bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

Sachsen und Sachsen-Anhalt
kein Nachbarschaftsgesetz

Schleswig-Holstein
bis 1,2 m keine Vorschrift; darüber ein Drittel der Höhe

Thüringen
bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m
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  #15  
Alt 02.11.2010, 08:08
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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Zitat:
Zitat von pachanga27 Beitrag anzeigen
ich habe auch gesagt ich pflanze eine 3,5m hohe Hecke. Das wäre ok für Ihn.
... kauf ein paar dieser garagentorcover mit entsprechendem dekor und stell sie vor das boot
... welch glückspilz ich doch ganz ohne nachbarn bin
Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
.. Lade ihn und seine Familie zu einem Bootsausflug, Grillen, Essen oder so ein ..
... das würd noch fehlen
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  #16  
Alt 02.11.2010, 08:18
pachanga27 pachanga27 ist offline
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tja das scheint alles nicht so einfach zu sein und dem Nachbarn geht es glaube ich mehr ums Prinzip dann bleibt wohl nur der Gang zum Ordnungsamt die sollten das ja wissen.
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  #17  
Alt 02.11.2010, 10:51
Zitteraal Zitteraal ist offline
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In BW kann z. B. ein Schuppen zur Brennholzlagerung direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Lt. Landesbauordnung gilt keine Höhengrenze.

Auch Garagen dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Und die sind in der Regel höher als 1,8 Meter.

Schlupflöcher gibt es massenhaft.
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  #18  
Alt 02.11.2010, 11:30
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
In BW kann z. B. ein Schuppen zur Brennholzlagerung direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Lt. Landesbauordnung gilt keine Höhengrenze.

Auch Garagen dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Und die sind in der Regel höher als 1,8 Meter.
Bist du dir da sicher?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Grenzabstand zum Bau einer Garage eingehalten werden muss oder der Nachbar erklärt sich damit einverstanden.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #19  
Alt 02.11.2010, 11:32
HansH HansH ist offline
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Das würde ich in aller Ruhe aussitzen. Zur Not schiebe das Boot immer mal nen halben Meter vor und wieder zurück. Ich glaube aber, das dein Nachbar das hinzunehmen hat.
Gruß
HansH
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  #20  
Alt 02.11.2010, 11:34
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Das würde ich in aller Ruhe aussitzen. Zur Not schiebe das Boot immer mal nen halben Meter vor und wieder zurück. Ich glaube aber, das dein Nachbar das hinzunehmen hat.
Gruß
HansH

Geht auch nicht.

Bei uns hat ein Polizist eine Markierung am Rad angebracht.
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  #21  
Alt 02.11.2010, 12:04
bootsmann bootsmann ist offline
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Die Polizei merkt sich die Stellung der Ventile an den Reifen!
(Uhrensystem!)

Z.B. Datum.........
Kennzeichen ...........
Standort.................
VR 12Uhr
VL 16Uhr
HR 19Uhr
HL 23Uhr

So hat man mir die "Nichtbewegung" auch nachgewiesen!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #22  
Alt 02.11.2010, 12:30
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Bist du dir da sicher?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Grenzabstand zum Bau einer Garage eingehalten werden muss oder der Nachbar erklärt sich damit einverstanden.
http://www.baurecht.de/landesbauordn...rttemberg.html


Gugst Du § 6.
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  #23  
Alt 02.11.2010, 12:38
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Geht auch nicht.

Bei uns hat ein Polizist eine Markierung am Rad angebracht.
Was hat der Polizist auf deinem verschlossenen Grundstück ohne deine Erlaubnis zu suchen?
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #24  
Alt 02.11.2010, 13:28
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Flybridge Flybridge ist offline
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Nichts
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #25  
Alt 02.11.2010, 14:22
HansH HansH ist offline
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Männers.....
Baurecht ist Ländersache und teilweise noch kommunal durch Auflagen geprägt. Es hilft garnichts, hier die Garagenbauvorschrift von Baden Würstelberg mit Mordrhein -Vanadalien zu vergleichen.
Gemeinde gehen - fragen.
Bei uns z.B. darf eine Grundstücksseite bis 12m Länge mit Garagen bebaut werden. Hilft aber auch nicht weiter!
Gruß
Hans
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