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  #1  
Alt 12.10.2010, 16:15
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Standard Mit ausländischem Boot in Deutschland

Hallo zusammen,

ich habe einen Fragenkomplex zum Thema ausländische Boote / in DEU.

Hier in Finnland ist für nichtgewerblich genutzte Boote unabhängig von der Größe / Motorisierung KEIN Führerschein notwendig. Ich meine, einmal gehört zu haben, daß für ein Boot immer das Recht des Landes gilt, unter dessen Flagge das Boot zugelassen ist.

Falls ich mit einem Boot unter Finnischer Flagge von FIN nach DEU komme, evtl. die Küsten entlang über die Ostsee, was ist zu beachten?
Brauche ich für DEU evtl. doch einen Führerschein (in diesem Fall müßte ich den Führerschein für Berufsschiffer machen, da es eben keine privaten FS für Boote hier gibt)?

Wie schaut es für bestimmte Gewässer aus? Wenn ich eine kleine Tour mache möchte - brauche ich für die diversen Kanäle und großen Flüsse extra Scheine?

Etwas ab von den Führerscheinen aber noch im Bereich Lizenzen...:
Ich habe eine Waffenbesitzkarte und unter Finnischem Recht darf ich als Bootsführer eine Schußwaffe an Bord lagern und auch zur Selbstverteidigung auf See nutzen. Was sagt das Deustche Recht zum Thema Schußwaffen auf Booten unter fremder Flagge?

Viele Grüße,
Stefan
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  #2  
Alt 12.10.2010, 16:20
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HI Stefan,

die wichtigste Frage ist noch offen. Bist Du Finne oder Deutscher? Danach richtet sich der ganze Aufwand.

cu

Stefan
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  #3  
Alt 12.10.2010, 16:31
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Ich habe (noch) einen Deutschen Paß, lebe aber seit Jahren ausschließlich in Finnland und bin auch nur in Finnland mit Wohnsitz gemeldet.
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  #4  
Alt 12.10.2010, 16:50
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Zitat:
Zitat von S23 Beitrag anzeigen
[..]
Ich habe eine Waffenbesitzkarte und unter Finnischem Recht darf ich als Bootsführer eine Schußwaffe an Bord lagern und auch zur Selbstverteidigung auf See nutzen. Was sagt das Deustche Recht zum Thema Schußwaffen auf Booten unter fremder Flagge?
[..]
§ 32 Waffengesetz:

5) Einer Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes bedarf es nicht
[..]
für Waffen und Munition, die an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen mitgeführt, während des Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes unter Verschluss gehalten, der zuständigen Überwachungsbehörde unter Angabe des Hersteller- oder Warenzeichens, der Modellbezeichnung und, wenn die Waffen eine Herstellungsnummer haben, auch dieser, unverzüglich gemeldet und spätestens innerhalb eines Monats wieder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes befördert werden.

Auch wenn DE westlich von Finnland liegt, sind wir nicht der Wilde Westen.

__________________
Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 12.10.2010, 16:56
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Leider brauchst Du wohl einen F, Ausnahmen gibt es nur für Ausländer:

Zitat:
(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen
[...]

ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,

Gesetz
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  #6  
Alt 12.10.2010, 16:57
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Zitat:
Zitat von S23 Beitrag anzeigen
Ich habe (noch) einen Deutschen Paß, lebe aber seit Jahren ausschließlich in Finnland und bin auch nur in Finnland mit Wohnsitz gemeldet.
Als Finne könntest du die internationalen Schifffahrtsgewässer wie Donau, Rhein etc. mit finnischem Schein oder eben Nichtschein befahren, als Deutscher m.E. nicht.
Wie es mit den anderen Gewässern aussieht hab ich keine Ahnung.
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  #7  
Alt 12.10.2010, 17:01
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@JohnB:
Danke soweit. Hier gehts hauptsächlich darum, auf der Fahrt über die Ostsee ein "Eisen im Safe" zu haben, da in letzter Zeit immer mal wieder Kriminelle Pleasurecrafts einen "Besuch" abstatten, um zu sehen, obs was zu holen gibt.
"Einer Erlaubnis bedarf es nicht..." => 1 Monat. Daraus würde ich schlußfolgern, daß mit einem Eu-Feuerwaffenpaß die 1-Monats-Grenze nicht besteht...
Das sieht so aus, als ob ich mich doch mal mit dem BKA in Verbindung setzen muß zwecks genauer Auskunft...
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  #8  
Alt 12.10.2010, 17:10
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@boneman & wolf_b:
Danke. Das ist ja wieder klasse. Ich wette, ohne Wohnsitz in DEU kann ich wiederum den FS in DEU nicht machen...
In vielen anderen Bereichen ist man als "Auslandsdeutscher" quasi ausländischen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Ich denke da nur mal an meine Söhne, die zwar auch einen Deutschen Paß haben aber hier geboren sind und kein Wort Deutsch sprechen.

Wenn sich da nix anderes findet, werd ich wohl noch vorher schnell heiraten und den Deutschen Paß abgeben müssen .
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  #9  
Alt 12.10.2010, 17:17
JohnB JohnB ist offline
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Soweit ich weiß, ersetzt der Europäische Feuerwaffenpass nicht die deutsche Erlaubnis zum Waffenbesitz. Er erleichtert nur die Einfuhr.

Bezüglich der Führerscheinfrage bin ich mir nicht sicher, ob Dein in FIN regisitreiertes Boot ein "Sportboot" im Sinne des deut. Gesetzes ist. Ruf doch beim BSH an (und laß uns doch kurz das Ergebis wissen).
__________________
Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 12.10.2010, 17:17
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Zitat:
Zitat von S23 Beitrag anzeigen
@boneman & wolf_b:
Danke. Das ist ja wieder klasse. Ich wette, ohne Wohnsitz in DEU kann ich wiederum den FS in DEU nicht machen....
Ich weiß nur so viel sicher:
Mit einem britischem Freund bin ich den Rhein-Main Kanal und die Donau gefahren. Der brauchte definitiv keinen deutschen Schein und in UK ist der Binnenschein freiwillig.

Als ich meine Scheine machte, kam ein Deutscher, der in den USA wohnte, extra nur für die Prüfung rübergeflogen. Der hatte keinen Wohnsitz in D.

Da würde ich mal bei einer Fahrschule anfragen, die sollten so was genau wissen.
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  #11  
Alt 12.10.2010, 17:37
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@JohnB:
Doch, dafür ist der EU-FWP da. Allerdings braucht man immer einen Grund (berechtigtes Interesse), z.B. wenn man an einer Sportschützen-Veranstaltung teilnimmt, eine schriftliche Einladung vom ausrichtenden Verband. Mit berechtigtem Interesse (welches von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich definiert ist), gilt der EU-FWP für die entsprechende Dauer quasi als nationale WBK.
Bin schon häufiger mit Waffe nach DEU gereist und hab schon häufiger Gäste mit Waffe aus DEU hier gehabt.

Das mit dem "Sportboot im Sinne des Deutschen Gesetzes" ist wahrscheinlich der Knackpunkt. Ich vermute mal stark, die Verordnung gilt nur für Schiffe unter Deutscher Flagge, was auch die Notwendigkeit für den US-Deutschen erklären würde, den Deutschen Führerschein zu machen, da er wohl eher in DEU ein Boot mieten würde anstelle ein Boot aus den USA mitzubringen.

@wolf_b.:
Ich hab schon diverse Fahrschulenseiten durchgegoogelt und teilweise sagen die, daß man als Deutscher, wenn man seinen Wohnsitz im Registrierungsland seines Bootes hat und das Boot nicht unter Deutscher Flagge fährt, den Führerscheinbedingungen des Registrierungslandes unterliegt. Alles andere wäre ja grundsätzlich auch blödsinnig...

Aber ich habe jetzt mal JohnBs Vorschlag umgesetzt und eine EMail mit Bitte um verbindliche Stellungnahme ans BSH geschickt. Die Antwort werde ich dann selbstverständlich hier posten.
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  #12  
Alt 18.10.2010, 21:14
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Zwischenstand:

Anfrage an BSH wurde weitergeleitet. Folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,
da Sie Deutscher Staatsbürger sind findet die sogenannte Gastregelung keine Anwendung. Sie benötigen die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstaßen, den Sportbootführerschein-See (vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3, 68 kW (5 PS)).
Mit freundlichen Grüßen

DEUTSCHER SEGLER-VERBAND E.V.
Führerscheine, Segelschulen und Ausbildung
i. A. Nxxxx Hxxxxxxx
-----------------------------
Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel. 040-632009-83
www.dsv.org
__________________
Grüße aus Finnland,
Stefan
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  #13  
Alt 18.10.2010, 21:33
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Zitat:
Zitat von S23 Beitrag anzeigen
@JohnB:
Danke soweit. Hier gehts hauptsächlich darum, auf der Fahrt über die Ostsee ein "Eisen im Safe" zu haben, da in letzter Zeit immer mal wieder Kriminelle Pleasurecrafts einen "Besuch" abstatten, um zu sehen, obs was zu holen gibt.
"Einer Erlaubnis bedarf es nicht..." => 1 Monat. Daraus würde ich schlußfolgern, daß mit einem Eu-Feuerwaffenpaß die 1-Monats-Grenze nicht besteht...
Das sieht so aus, als ob ich mich doch mal mit dem BKA in Verbindung setzen muß zwecks genauer Auskunft...

ABER: lieber habe ich eine Waffe dabei (die Polizei findet sie eh nicht, warum sollte Sie auch?)....als von Kriminellen erwischt zu werden ohne Knarre an Bord
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  #14  
Alt 18.10.2010, 22:43
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Ob die Polizei sie findet oder nicht, ist nicht der Punkt bzw. darüber spekulier ich nicht. Wenns nicht erlaubt ist, bleibt das Eisen zuhause! So'n Scheiß kann einen die Lizenz kosten und das wär nicht spaßig, weil ich die teilweise beruflich brauche.
__________________
Grüße aus Finnland,
Stefan
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  #15  
Alt 24.10.2010, 20:19
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Nach einigem Lesen stellt sich mir die folgende Frage:
Muß der verantwortliche Bootsführer den Führerschein haben oder derjenige, der tatsächlich das Ruder in der Hand hält? Hier in FIN gibt es immer einen Päällikkö, der im Log eingetragen wird (sofern Log vorhanden) und der immer verantwortlich ist. Wenn die Versicherung einen Führerschein für ein Boot verlangt, muß nur der Päällikkö den haben und kann andere auf sein Risiko steuern lassen.

Ich denke da an folgende Lösung:
Meine Verlobte ist FIN Staatsbürgerin. Damit würde die Gastregelung Anwendung finden und sie bräuchte keinen DEU FS. Also würden wir sie ins Log als Päällikkö eintragen. Ich würde allerdings trotzdem real die Hände am Ruder habe. Wäre das so möglich?
__________________
Grüße aus Finnland,
Stefan
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  #16  
Alt 24.10.2010, 20:46
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marsvin marsvin ist offline
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Das sollte gehen, da nur der verantwortliche Schiffsführer in D einen Führerschein benötigt, nicht der Rudergänger,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #17  
Alt 01.11.2010, 20:50
Dannius Dannius ist offline
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Das sehe ich genauso wie Siggi. Sobald Deine Verlobte, Finnin, verantwortliche Bootsführerin ist, und Du nur Rudergänger bist, ist die Sache eindeutig. Nur würde ich das vorher schriftlich festhalten, und wenn auch nur auf einem Zettel, auf dem steht: "Törn vom ... bis ... von ... nach .... - Schiffsführer: [Name der finnischen Verlobten]." Nur solltest Du genau überprüfen, ob Deine Haftpflichtversicherung und ggfs. die Kasko im Falle eines Falles dieses Manöver abdeckt. Hier ist also Euer "Versicherungsfinnisch" gefordert.

EU-rechtlich ist das wohl merkwürdigerweise auch in Ordnung: Die so genannte Inländerdiskriminierung - eigene Staatsangehörige dürfen schlechter behandelt werden als andere Unionsbürger - ist danach nicht verboten, und Du wirst ja auch nicht daran gehindert, in Finnland zu wohnen, zu arbeiten, Dienstleistungen zu beziehen usw., nur weil Du hier den Führerschein benötigst.

Gibt es denn in Finnland keinen "freiwilligen Schein", so wie in Großbritannien?

Wegen der Feuerwaffe und der Frage, ob und unter welchen Bedingungen Du sie mit dem EU-Feuerwaffenpass nach Deutschland verbringen kannst, erkundige Dich am besten beim BKA oder der zuständigen finnischen Polizeibehörde. Die Anwendung dieser Vorschriften ist bei den zuständigen Beamten Alltag. Beachten musst Du allerdings, dass mit dem EU-Feuerwaffenpass zwar der Besitz, nicht aber das Führen der Waffe erlaubt wird. Zudem gibt es in Deutschland sehr strenge Aufbewahrungsvorschriften, von denen der Feuerwaffenpass nicht entbindet. So müssen Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden und die Behältnisse bestimmten Vorschriften entsprechen und im Boot fest eingebaut sein. Die nordrhein-westfälische Polizei informiert etwa hier in einer gewissen Kürze zu dem Thema:

http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...hifffahrt.html

Diese Aufbewahrungsbestimmungen gelten, sobald das Boot mit der Waffe in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangt. Welche Flagge das Boot führt, ist unerheblich.

Gruß Oliver
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  #18  
Alt 03.11.2010, 12:04
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Den VBF kann man im Logbuch eintragen ;).
Die Versicherung macht keine Probleme, wenn man im gleichen Haushalt wohnt. Für die Versicherung gilt übrigens spaßigerweise bei den üblichen Sportbootverträgen hier, wer das Boot gefahren hat, nicht, wer VBF war.

Soweit ich weiß, gibt es keinen offiziellen Sportbbotführerschein. Viele VHS und Unis bieten Kurse an, die aber unterschiedliche Qualität und Inhalte haben. Die sind eher dazu gedacht, einem Ostfinnen oder Lappländer, der nicht mit Booten aufgewachsen ist, das nötige Grundwissen und Handwerkszeug an die Hand zu geben.
__________________
Grüße aus Finnland,
Stefan
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