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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.10.2010, 22:28
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Standard Was könnte man in Köln für einen beheizten Winterstellplatz nehmen?

Mal eine Frage an Euch.

Was könnte man in Köln für einen Winterstellplatz in einer beheizten Halle nehmen?

Hinweis: Es erspart das Einwintern des oder der Motore. Diese Kosten könnte man also von den Unterstellkosten abziehen.

Wäre mal für Eure Hinweise dankbar im Hinblick auf ein mögliches Kalkulationschema.

Gruß Walter
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  #2  
Alt 08.10.2010, 22:33
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Die beheizten Hallen die ich kenne liegen bei 30 € je qm aber

also bei nem 6 Meter Boot 360 € für den Zeitraum Oktober bis April
__________________
Gruß


Heinrich

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  #3  
Alt 08.10.2010, 22:41
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Die beheizten Hallen die ich kenne liegen bei 30 € je qm aber

also bei nem 6 Meter Boot 360 € für den Zeitraum Oktober bis April
Hallo Heinrich!

Ich verstehe es leider nicht ganz. Kannst Du es etwas genauer erläutern?

Gruß Walter
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  #4  
Alt 08.10.2010, 22:45
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Hallo Heinrich!

Ich verstehe es leider nicht ganz. Kannst Du es etwas genauer erläutern?

Gruß Walter

Naja, die Bieten einen qm Preis von 30 € an für den Zeitraum vom 01.11 bis 30.04 also 6 Monate. Ist ein Boot nun 6m lang und 2m breit hat es eine Lagerfläche von 12 qm a 30 € also 360 € für die Wintersaison oder anders ausgedrückt 60€ im Monat
__________________
Gruß


Heinrich

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  #5  
Alt 08.10.2010, 22:46
*biker1500* *biker1500* ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Hallo Heinrich!

Ich verstehe es leider nicht ganz. Kannst Du es etwas genauer erläutern?

Gruß Walter

Hallo Walter.

Ich zahle ( allerdings an der Mosel ) für einen Hallenplatz direkt am Hafen für die Zeit von 1. November bis 31. März 200 €.
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  #6  
Alt 08.10.2010, 22:48
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Naja, die Bieten einen qm Preis von 30 € an für den Zeitraum vom 01.11 bis 30.04 also 6 Monate. Ist ein Boot nun 6m lang und 2m breit hat es eine Lagerfläche von 12 qm a 30 € also 360 € für die Wintersaison oder anders ausgedrückt 60€ im Monat
Das habe ich verstanden. Danke!

Gruß Walter
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  #7  
Alt 08.10.2010, 22:59
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Ich muss Folgendes bei meinen Überlegungen berücksichtigen, weil ich eine Vorgabe vom Finanzamt habe, die lautet: 7,50 Euro/m², plus Nebenkosten, plus Mehrwertsteuer pro Monat.

In dem Bereich muss ich irgendwie liegen, damit die bei Unterdeckung nicht von einer versteckten Gewinnausschüttung ausgehen können/müssen. Ein komisches Konstrukt. Ich weiß es. Ist aber wahr.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 09.10.2010, 12:38
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
360 € für den Zeitraum Oktober bis April
Zitat:
Zitat von *biker1500* Beitrag anzeigen
von 1. November bis 31. März 200 €.
Das ist ja günstig da bei Euch.
Wenn einen hier oben das seltene Glück ereilt einen beheizten Winterstellplatz zu finden,
liegen die Preise deutlich darüber.

360 EUR sind hier selbst für einen unbeheizten Scheunenplatz irgendwo der Pampa noch relativ günstig...
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #9  
Alt 09.10.2010, 14:18
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Ruhrgebiet:
unbeheizter Scheunenstellplatz, ganzjährig, 42 EUR / Monat ~ 500 EUR p.a.
Platzbedarf: 2,5 x 8,5m, Platz: 4 x 9m (ein Drittel einer 12x9m-Scheune)
Und das ist schon ein ganz guter Kurs.

unbeheizter Hallenstellplatz in der Marina Rünthe (also voll gewerblich): 32,13 EUR / qm für 1.11. -> 15.04. Allerdings haben die auch einen Kran, der Bock ist im Preis enthalten, und so können auch 10to-Stahlyachten diesen Service nutzen.

Einwintern kostet für meinen Dampfer ~100 EUR, Ölwechsel etc. würde man ja wohl trotzdem machen.

Wie sieht denn die Nachfrage aus? 7,50 EUR / qm / Monat netto ist ne Menge ... wären bei mir 160 EUR / Monat - dafür fahre ich durch oder wintere monatlich neu ein ... Vielleicht helfen Dir die Preislisten von Marinas, das Finanzamt zu überzeugen, dass dieser Preis nicht durchsetzbar ist.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #10  
Alt 09.10.2010, 16:23
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ich muss Folgendes bei meinen Überlegungen berücksichtigen, weil ich eine Vorgabe vom Finanzamt habe, die lautet: 7,50 Euro/m², plus Nebenkosten, plus Mehrwertsteuer pro Monat.

In dem Bereich muss ich irgendwie liegen, damit die bei Unterdeckung nicht von einer versteckten Gewinnausschüttung ausgehen können/müssen. Ein komisches Konstrukt. Ich weiß es. Ist aber wahr.

Gruß Walter
Vermietest Du an Dich selbst oder Angehörige? Dann darf das FA ortsübliche Vergleichsmieten heranziehen. Bei Vermietung an Dritte hingegen nicht - niemand kann Dich zwingen, Gewinne zu machen...
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  #11  
Alt 09.10.2010, 16:27
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ich muss Folgendes bei meinen Überlegungen berücksichtigen, weil ich eine Vorgabe vom Finanzamt habe, die lautet: 7,50 Euro/m², plus Nebenkosten, plus Mehrwertsteuer pro Monat.

In dem Bereich muss ich irgendwie liegen, damit die bei Unterdeckung nicht von einer versteckten Gewinnausschüttung ausgehen können/müssen. Ein komisches Konstrukt. Ich weiß es. Ist aber wahr.

Gruß Walter

1% Regelung bei Eigennutzung? Da kommst du ja billiger, wenn du "femdgehst"

Gibt es einen Mietspiegel für derartige Gewerberäume?
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #12  
Alt 09.10.2010, 16:48
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
unbeheizter Hallenstellplatz in der Marina Rünthe (also voll gewerblich): 32,13 EUR / qm für 1.11. -> 15.04.
Der will ja auch mit Macht reich werden...

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Allerdings haben die auch einen Kran, der Bock ist im Preis enthalten, und so können auch 10to-Stahlyachten diesen Service nutzen.
Also ist das Kranen auch im Preis oder wie soll ich das verstehen??

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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #13  
Alt 09.10.2010, 17:57
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
...Bei Vermietung an Dritte hingegen nicht - niemand kann Dich zwingen, Gewinne zu machen...
Aha?

Na, da redest Du besser nochmal mit Deinem FA oder Deinem Steuerberater.
Oder frag' Onkel Gurgel nach "Gewinnerzielungsabsicht"...
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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Alt 09.10.2010, 20:17
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Aha?

Na, da redest Du besser nochmal mit Deinem FA oder Deinem Steuerberater.
Oder frag' Onkel Gurgel nach "Gewinnerzielungsabsicht"...
Jo, wir vermieten in 17 Objekten 31000m² in MeckPomm. Bei Vertragspreisen von teilweise 22c/m² hatte das FA auch mal den Verdacht, der Euro dazu würde "unter der Hand eingestrichen".

Für familiär genutze Flächen lag der Satz im gleichen Objekt bei 2,25€/m² und da war dann auch nichts mehr weiter einzuwenden, bei insg. 2 Ortsterminen mit den Richtern der beiden betroffenen Finanzgerichte.

Mit dem FA konnte man nicht reden, weshalb unser Steuerberater dann auch nicht mehr geredet sondern Klage erhoben hat. Man darf nur nicht beim ersten "Anscheinsverdacht" kuschen.

Nur, wenn es hier um eine private Nutzung zu weit unter ortsüblichem Tarif geht, dann sollte man sehr vorsichtig sein aber Deine Schilderung ist dahingehend mehr als schwammig.
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  #15  
Alt 09.10.2010, 20:42
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Moin,

hier mal die Preise in unserem Revier:



Ich zahle für meinen Stellplatz in einer unbeheizten Halle 20,- € / Monat.
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  #16  
Alt 09.10.2010, 20:50
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
1% Regelung bei Eigennutzung? Da kommst du ja billiger, wenn du "femdgehst"

Gibt es einen Mietspiegel für derartige Gewerberäume?
Einen Mietspiegel gibt es sicherlich, der aber wahrscheinlich nicht pauschal auf Alles anwendbar ist.

Wir hatten mal eine Rückabwicklung, als wir das Gewerbe abgemeldet hatten. Da ging es u.a. darum, was wir bei Aufgabe des Gewerbes an Steuern nachzahlen müssen, weil wir Betriebsvermögen im Immobilienbereich in Privateigentum überführen.

In dem Zusammenhang gab es auch eine Besichtigung, wo die Vertreter des Finanzamts unter sachkundiger Beratung ihres bestellten Sachverständigen bei der Wertermittlung festgelegt haben, dass die Räumlichkeiten zur Straßenfront hin mit 8,50 Euro/m² und die Hallen nach hinten mit 7,50 Euro/m² zu bewerten sind. Nach dieser Bewertung mussten wir dann Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer entsprechend dem persönlichen Steuersatz nachzahlen.

Da ging es glaube ich um eine Wertermittlung über die Ertragswertrechnung.

So gut kenne ich mich da auch nicht aus. Ich bin kein Steuerberater.

Wenn ich jetzt vermiete und zwar gewerblich - so meine Annahme - muss ich mich beim Mietpreis an den festgestellten Werten orientieren, um keine Probleme zu bekommen.

Das Ganze ist jetzt auch nur eine Überlegung, was wäre sinnvoll und was ist machbar.

Ich will das Ganze jetzt aber nicht weiter ausbreiten. Ich wollte nur mal aus Kalkulationgründen Eure Meinung zu erzielbaren Mietpreisen hören, um in die eine oder andere Richtung weiterdenken zu können.

Gruß Walter
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  #17  
Alt 09.10.2010, 20:56
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Also mich kann doch niemand zwingen, einen Mindestmietpreis zu verlangen. Egal ob privat oder gewerblich.
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  #18  
Alt 09.10.2010, 21:04
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Also mich kann doch niemand zwingen, einen Mindestmietpreis zu verlangen. Egal ob privat oder gewerblich.
Ich kenne das nur so:

Wenn Du unter dem marktüblichen Preis vermietest ohne plausible Erklärung im wirtschaftlichen Sinne, warum weniger, haben die die Möglichkeit von einer versteckten Gewinnauschüttung auszugehen und können dann die Steuern so ansetzen, als sei ein marktüblicher Mietpreis erzielt worden.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, zumal das auch in meinen Interesse wäre.

Gruß Walter
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  #19  
Alt 10.10.2010, 14:33
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Das ist ja günstig da bei Euch.
Wenn einen hier oben das seltene Glück ereilt einen beheizten Winterstellplatz zu finden,
liegen die Preise deutlich darüber.

360 EUR sind hier selbst für einen unbeheizten Scheunenplatz irgendwo der Pampa noch relativ günstig...


Bei uns in der Region ist halt das schlechtere Bootsrevier (nicht so interessant wie beu euch) und momentan gibt es relativ viele Hallenflächen die angeboten werden. Hier stehen momentan einige Flächen leer und das drückt auf die Preise.
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Gruß


Heinrich

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  #20  
Alt 10.10.2010, 15:33
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werden Lagerhallen und Großraumgaragen beim Finanzamt nicht anders bewertet??
Ich meine davon gehört zu haben.
Gruß Detlef
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  #21  
Alt 10.10.2010, 16:17
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Der will ja auch mit Macht reich werden...

Also ist das Kranen auch im Preis oder wie soll ich das verstehen??

Guckst Du selbst:
http://www.yachthafen-marina-ruenthe...sliste2008.pdf

Wenn ich es richtig interpretiere: ohne Kran, wohl aber Transport vom / zum Kran sowie Stellung des Lagerbocks (für Trailerboote irrelevant).
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Andreas
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  #22  
Alt 10.10.2010, 16:28
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Ich kenne das nur so:

Wenn Du unter dem marktüblichen Preis vermietest ohne plausible Erklärung im wirtschaftlichen Sinne, warum weniger, haben die die Möglichkeit von einer versteckten Gewinnauschüttung auszugehen und können dann die Steuern so ansetzen, als sei ein marktüblicher Mietpreis erzielt worden.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, zumal das auch in meinen Interesse wäre.

Gruß Walter
So einfach ist das nicht, bei Büroraum noch, bei reinen Gewerbeflächen nicht mehr, als da wären:
  • Vorzug von nicht störendem ggü störendem Gewerbe (bspw. kein Lärm von Metallbearbeitung)
  • Vorzug von nicht kontaminierenden Gewerben also kein Brennstofflager, Werkstatt oder dergleichen
  • Dauerhafte, nachhaltige Vermietung demnach kannst Du bis zu 25% Leerstandsannahme pauschalieren
  • Ausfallrisiko bei nur einem Haupt- oder Generalmieter, kannst Du ebenfalls pauschalieren, 6% (meine ich zu erinnern).
  • Bootslager = weniger Abnutzung des Objektes als bspw. Umschlagslager, pauschalierte Restnutzungsdauererhöhung von 50%
  • usw.
Das ist ein zu komplexes Thema, insb. da Du nicht genau angibst, was für ein Anliegen Du genau hast. Näheres findest Du u.a. aber auch hier http://www.vermieter-forum.com/index.php

Bei uns ist der am wenigsten zahlende Mieter (~15% des ortsüblichen) gar ein kommunaler Mieter, halbstaatlich sozusagen, weshalb wir verwundert waren, dass das FA ernsthaft an den Bescheiden festhält. Die Argumentation - sicher wie eine Bank und Instandhaltungsvereinbarungen, keinerlei Notwendigkeit, von unserer Seite vorbeizuschauen oder uns um irgendetwas zu kümmern, etc...
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