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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich möchte ein Carport bauen, dass bis zur Straße geht. Vor 15 Jahren, als wir gebaut haben, gab es die Vorschrift, dass ein Carport 1,5 m von der Straße entfernt bleiben muß - weiß Jemand ob das immer noch so ist ?
Oder soll man einfach drauflos bauen ? ![]() In dem Fall könnte ich nämlich das Ding so groß machen, dass mein Boot drunter passt ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#2
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Warum fragst Du nicht beim Bauamt nach, brauch man für ein Carport nicht auch eine Genehmigung?
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#3
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Diese Vorschriften sind in jedem Bundesland anders.
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack ![]() ![]()
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#4
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Jedenfalls siehst du nach dem Bau, welcher Nachbar dein Freund und welcher dein Feind ist...
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#5
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Nicht nur das...teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde/Kreis
![]() Gruß,Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#6
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Gar keinen Fragen = einfach machen
![]() der Rest kommt von selber
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Gruß Hans-Peter
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#7
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Für ein Carport brauchst du eine Baugenehmigung.
Die Bestimmung, wie das Carport gebaut werden darf und mit welchem Abstand von der Strasse oder vom Nachbargrundstück können sogar innerhalb der Gemeinde oder Stadt unterschiedlich sein. Ich muß z. B. 7m von der Strasse bzw. vom Gehweg wegbleiben ![]() Geh mal davon aus, wenn du 1,5 m vor 15 Jahren einhalten musstest, dann ist das heute auch noch so. Achim
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#8
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![]() Zitat:
![]() B) im Prinzip braucht man eine Genehmigung und sogar eine Statik - aber ich habe ja schon einen Carport (genehmigt und abgenommen) und will eigentlich nur was Anderes bauen ... doppelt so groß, ein Stückchen höher und direkt an der Straße Naja, ich frage einfach mal telefonisch beim Bauamt - unter falschem Namen ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#9
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Wo kein Kläger da kein Richter....
Willy
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#10
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![]() Zitat:
![]() Grüße Joachim
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#11
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Wir haben die Tage Post bekommen, alle Gebäude, die nicht im Lageplan sind, sollen vermessen werden. Ich hoffe für die Nachbarn, das sich Bauordnungsamt und Katasteramt nicht näher kennen lernen werden....
![]() Bei mir ist alles takko, was nicht genehmigt ist, ist zu klein um genehmigt werden zu müssen....die Garage nicht im Plan aber alt genug, das die Gemeinde die Vermessung zaht. Nur mal so als Anmerkung.... Gruß Willy
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#12
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Wenn da schon ein genehmigter Carport steht darf der mit Abruchgenehmigung weg und der neue ohne Baugenehmigung aber in gleichem Umfang erstellt werden.(ohne Gewähr! So hat es mir unser Architekt vor 2 Jahren erklärt)
Desweiteren wäre ich mit einer ungenehmigten Vergrösserung vorsichtig. Da alle Kommunen wegen den neuen EU-Abwasserrichtlinien die versiegelten Flächen kontrollieren, könnte u.U. ein zu grosses Dach irgendwann auffallen. Um einem Nachbarschafts- und/oder Behördenstreit aus dem Wege zu gehen würde ich grundsätzlich den offiziellen Weg gehen.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#13
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![]() Zitat:
die 1,5m Straßenabstand werden aus einem Bebauungsplan stammen und damit weiterhin gelten, sofern dieser nicht geändert wurde. Der Bebauungsplan liegt bei deiner Gemeinde aus, häufig ist er auch schon im Internet einsehbar. Steht dein Haus im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, dann ist dein Carportneubau in NRW genehmigungsfrei. Genehmigungsfrei bedeutet aber nicht, das du das geltende Recht nicht einhalten müsstest. ![]() Interessant sind dabei neben den Eintragungen im Bebauungsplan die maximale Gebäudelänge von 9,0m und die maximale durchschnittliche Höhe von 3,0m über Geländeoberfläche an der Grenze (§6 LBO NRW). Die Landesbauordnungen unterscheiden sich geringfügig (hier in SH z.B. max. 2,75m Wandhöhe an der Grenze), deshalb immer das jeweilige Landesrecht benutzen (es ist alles im Internet veröffentlicht). Natürlich kannst du drauflos bauen, dein Bauamt wird dich deinen Carport im Zweifelsfall auch wieder zurückbauen lassen. ![]() Übrigens: Es müssen nicht die Nachbarn sein, die dich bei der Behörde verpetzen, es reicht ein Bauvorhaben in der Nähe. Ich kenne mehrere Fälle, wo in alten, "eingewachsenen" Einfamilienhausgebieten mit dem ersten beantragten Umbau/Anbau/Neubau der Mitarbeiter vom Bauordnungsamt in der Nachbarschaft die nicht genehmigten Um- und Anbauten beanstandet hat. Dann wird mindesten ein nachgereichter Bauantrag fällig (wenn die Änderungen genehmigungsfähig sind), bei einfacheren Gebäuden wie einem Schuppen oder ein Carport wird aber auch mal der Rückbau angeordnet, sofern man gegen das Baurecht verstößt. Es geht ja immer auch um die Verhältnismäßigkeit. Ralf
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#14
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In NRW kann man einen Carport ohne Statik bauen.
Man nennt das ein "vereinfachtes Verfahren". Zeichnung machen, mit Lageplan einrichen und den Bauantrag selbst unterschreiben. Wenn man das nicht möchte, kann man sich eine "Genehmigung" geben lassen. Wenn es einen B-Plan gibt, ist dort alles geregelt. Zum Abstand zum Gehweg kann ich leider nichts sagen. Aber man kann sich vorher informieren. Im Gegensatz zur allgemein herrschenden Meinung, sind die Leute von der Bauaufsicht froh, wenn man vorher mit ihnen spricht. Das amcht auch deren Arbeit leichter.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#15
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also ich habe jetzt mal beim Bauamt angerufen - nicht "getarnt" sondern ganz offiziell:
Grundsätzlich sind die Leute da zu dem ein oder anderen Zugeständnis bereit. Ich soll mal mit dem Lageplan und einer Skizze vorbeikommen. Es gibt gewisse Spielräume und die sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig wurde mir gesagt. Die Leute sind irgendwie wesentlich lockerer geworden in den letzten 20 Jahren ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#16
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![]() Zitat:
Ich habe 10 Jahre im Planungsausschuss und im Rat unseres 60.000 EW Dorfes gesessen und kann nur bestätigen, dass ein nettes Gespräch von Face to Face allen hilft.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#17
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![]() Zitat:
Genau der richtige Weg ! ![]() Ich habe berufsbedingt sehr viele Bauanträge bei den zuständigen Behörden stellen müssen. Ein Vorabgespräch sowie ein ausloten der Möglichkeiten und Spielräume war immer hilfreich.
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#18
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Servus Leutz,
habe mir das alles grad mal durchgelesen und den Weg, den Heinz (Tequila) nun machen wir,mit dem persönlichen Gespräch, ist der richtige. Aber erklärt mir mal bitte, warum ein Carport im Geltungsbereich eines B-Plans keiner Genehmigung bedarf. Und die Aussage, das der Abriss einer Garage und der Wiederaufbau einer Garage in den gleichen Maßen an gleicher Stelle ohne Genehmigung möglich ist halte ich für falsch. So long der Flip
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Motorleistung wird völlig überbewertet.
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#19
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damals war das so bei uns, dass ich von meinem Nachbarn eine Genehmigung brauchte um den Carport an die Grundstücksgrenze zu stellen weil er höher als 2m ist. Zur Straße mußte ich 1,5m einhalten und wenn ich eine Garage gebaut hätte, wären es 5m gewesen.
Für den Carport hätte ich eine Statik benötigt, mein Holzhändler hat mir das Ding aber "auf einem Bierdeckel" ausgerechnet und einfach 12er Stützbalken genommen und behauptet "dann brauchst du keine Statik" - war auch so. Das Ding wurde kurz angeschaut und abgehakt ![]() Ich denke schon, dass man zumindest bei Neubauten einen Carport legalisieren muß. Nachträgliche Veränderungen sehe ich relativ locker und nach meinem heutigen Telefonat glaube ich, dass auch das Bauamt mittlerweile viel mehr Spielraum gewähren kann und wird als damals. Wenn ich jetzt einen neuen Carport an gleicher Stelle und in ungefähr gleichen Maßen bauen würde, dann würde ich aber keinen amtlichen Segen einholen sondern einfach machen ![]()
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#20
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Also ich habe vor ca 2 jahren mir einen Carport gebaut 10 x 6 m
mit einer Einfahrtshöhe von 2,50 m.bei Grenzbebauung. Für das Genehmigungsverfahren habe ich ca 8 monate gebraucht inkl. Baulasteintragung des nachbarn. Da eine Seitewandhöhe bei Grenzbebauung nur mit 2,35 m geduldet wurde. Die Statik habe ich bei einem Holzhändler für 200k erworben und in Eigenregie gebaut und somit die hälfte eingespart. Die abstandsfläche zur Strasse wurde vom Bauamt so ausgelegt die hälfte der durchschnittlichen Bebauungslinie musste einghalten werden. Da alle Häuser ca 7 m Vorgarten besitzen waren es 3 m
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Gruß Volker Nur Tischler können Frauen glücklich machen ![]() |
#21
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Ich wollte hier bei mir ein Carport für das Womo und Boot bauen (lassen). Mitten in Hessen
6 x 8 x 4 m war das Maß laut Bauamt (Gemeinde) brauche ich keine Statik und die Genehmigung ist nur eine Formsache. Schriftlich einreichen und vom Zimmermann einen Plan wie es gestellt werden soll. Obolus für den Stempel zahlen und genehmigt ist es! Ich darf bis an die Grenze zum Nachbarn und bis an die Straße bauen wenn ich will. Nur im Moment will ich nicht aus Privaten gründen. ![]()
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#22
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Blockhäuser |
#23
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du erfährst nicht unbedingt wer dich verpfiffen hat ![]()
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#24
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Lass lieber einen Bekannten schriftlich fragen und die schriftlich antworten, dann hast du es schwarz auf weiß. Wen interessierts was ein Sachbearbeiter irgendwann man angeblich am Telefon gesagt hat...
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#25
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Naja,
ohne konkrete Angaben zu einem Grundstück sind Aussagen zum Planungs- und Baurecht sovile wie ein Fliegenschiß wert. Ohne eine Angabe zum Grundstück, wo es liegt und was gebaut werden soll, wird kein vernünftiger Mensch/Sachbearbeiter eine Aussage machen. Wenn hier einer ne Frage zu Motor hat soll er doch auch schreib, um welchen Typ/Hubraum und Baujahr es sich handelt. Ansonsten findet sich alles zum Planungsrecht im BauGB §§30-35, in der Bauordnung sowie Teilweise weitere Aussagen zum Nachbarrecht im Nachbarschaftsgesetz. Das wäre meine Aussage zu einer allgemeinen Frage, jemand ein großes Carport auf einem X-beliebigen Grundstück in NRW bauen kann. So long der Flip Der mit so einem Scheiß sein Geld verdient und weiß wie schnell Nachbarn angepisst sind
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