![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||
|
|||
![]()
Der Besitz von ungeprüften Löschern ist (noch) nicht verboten, nur die vorgeschriebenen müssen geprüft sein.
Die Wahrscheinlichkeit, daß eine ungeprüfter Löscher noch löscht, ist m.E. groß genung, um lieber ungeprüfte als gar keine zu zu haben - besonders wenn das Manometer noch grün zeigt und man beim Schütteln das Pulver hört. Wir haben gefunden, daß die Prüfung kaum weniger kostet als ein neuer Löscher mit fertiger Prüfung, haben deshalb die (im Beruf) vorgeschriebenen nach Ablauf durch neue er- und von der Steuer abgesetzt, und die abgelaufenen gratis mit nach Hause und aufs Boot genommen. Wer sein Geld mit Löscherprüfungen verdient, mag anders darüber denken. Aber ich glaube einfach nicht, daß mein Weihnachtsbaum oder Bootskocher wesentlich gefährlicher wird, weil ein vor 26 statt vor 22 Monaten gewarteter Löscher daneben steht. sea u in denmark |
#27
|
||||
|
||||
![]()
Das Problem ist nur zu sagen, wann reichts mit dem ungeprüften.......
2 Monate über dem prüfdatum, 2 Jahre oder 2 Jahrzehnte ![]() Ich habe mal auf einem Boot versehentlich einen Feuerlöscher ausgelöst - der Sicherungsstift war nicht mehr da - und der reinigungsaufwand hielt sich in sehr engen Grenzen, da kaum noch Pulver aus dem Löscher kam. der war so alt wie das Boot, und das war schon alt ![]() Allerdings ist es auch ein Unterschied, ob ich einen Pulver-, Schaum- oder cO2 - Löscher betrachte.
__________________
Gruß Ewald |
#28
|
||||
|
||||
![]()
In Roermond kommt in fast regelmäßigen Abständen ein Prüfdienst, begleitet von der "Reddingsbrigade"
![]() Ich habe meine Löscher am WE prüfen lassen, pro Stück 5,--€. ![]() Für die fest installierten im Motorraum kamen die Jungs sogar auf's Schiff (für den selben Preis). ![]()
__________________
Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. ![]() |
#29
|
||||
|
||||
![]()
Die Prüfung meines Feuerlöschers ergab keine Beanstandung aber auch keine Plakette, da die aufgedruckte Anleitung finnisch war (Erstausrüstung)
![]() ![]()
__________________
Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#30
|
![]()
Wie ist das mit CO2-Löschern?
Ich habe auf dem Boot einen 1kg Pulverlöscher und 2,5kg (?) CO2-Löscher. Bei letzterem vertrete ich die Auffassung, dass er, sofern er noch das aufgedruckte Gewicht hat (und eine Sichtprüfung keinen Defekt am Auslöder etc. ergibt), funktionsbereit sein müsste, oder? Eintrocknen kann da nichts - entweder wird der undicht (und dann leer -> leichter), oder nicht. Oder mache ich einen fundamentalen Denkfehler?
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#31
|
|||
|
|||
![]()
bei Gefahrguttransporten innerhalb der EU sind 2 Feuerlöscher VORSCHRIFT
und Sehr viele Verlader(zB BASF)kontrollieren das auch,d h Feuerlöscher ab gelaufen =nix Ladung wer in ner Kontrolle mit Gefahrgut und ab gelaufenem Löscher erwischt wird bleibt an Ort ud Stelle stehen+Punkte in Bad Flensburg(Fahrer und Halter) Prüfung alle 2 Jahre Vorschrift,ich lass das immer bei der Feuerwehr hier vor Ort machen
__________________
gruss Peter Das Leben ist kein Ponyhof |
![]() |
|
|