boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 57
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.05.2010, 11:39
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard mein Einbruchschaden

hallo leute,

habe kürzlich hier gepostet das bei mir eingebrochen wurde. schlimm genug.

heute bekomme ich post von der versicherung das sie keinen cent löhnen wollen.

begründung: die schwere des verschuldens stufen wir auf 100% ein. da ich wohl grob fahrlässig gehandelt habe? die vers. damals angerufen die polizei ebenfalls. die polizei hielt es aber nicht für nötig herzukommen und evtl. spuren zu sichern.

argumentation der polizei zum spuren sichern ist es eh zu spät. ( einen tag später) dies habe ich unmittelbar nach dem gespräch mit der polizei auch so der vers. mitgeteilt.

vorletzte woche war der gutachter der vers. hier und hat das alles begutachtet, fotografiert usw.

er hat auch in meinem interesse argumentiert und seinen bericht so verfasst.

boaahh bin ich sauer.

was meint ihr, was soll ich nun machen? der schaden beläuft sich etwa auf 6.500 euro.

für eure erfahrungen und hilfe wäre ich echt dankbar.

gruß feivel
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 30.05.2010, 06:35
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard

hat denn keiner ne brauchbare idee? oder irgendwelche erfahrungen mit dem thema?

gruß feivel
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 30.05.2010, 06:39
Benutzerbild von Schwanensee
Schwanensee Schwanensee ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2010
Ort: Lk WTM
Beiträge: 1.016
Boot: Modelle:Lucky Swan I und II
20.230 Danke in 3.880 Beiträgen
Standard

Da hilft nur eines:
Nimm dir einen Rechtsanwalt und der soll Widerspruch einlegen.
Mehr ist da nicht zu machen.
__________________
Liebe Grüße Andrea

Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 30.05.2010, 06:50
Schnurretiger Schnurretiger ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 27.05.2010
Ort: Binnen
Beiträge: 4
Boot: Keins :o(
18 Danke in 8 Beiträgen
Standard

Erstmal mein Beileid zum Einbruch. Was die Versicherung angeht: Bedank dich bei ihnen für die tolle Zusammenarbeit und schicke gleich die Kündigung mit. Manchmal wirkt das Wunder.
__________________
Viele Grüße, Jürgen
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 30.05.2010, 07:19
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard

danke erstmal,

ich frag mich halt warum geben die geld für ein gutachten aus um dann sonen spruch abzulassen?

ich kann auch nicht wirklich glauben das man 100% fahrlässig gehandelt hat wenn bei einem eingebrochen wurde und die jungs in uniformen keinen bock auf spurensicherung haben?

ich bin bei der devk versichert und das schon seit über 20 jahren. bis jetzt hatte ich 2 schäden. einmal 200 dm für eine zerdepperte lampe und letztes jahr einen frostschaden der auch problemlos mit 500 euro pauschal reguliert wurde.

aus dem schreiben der gesellschaft geht eigentlich nur hervor.... sie haben den schaden und wir die klausel.

ja jürgen haste recht. hier mal noch was zum thema kündigung:

meine maus ist hier im april 2009 eingezogen und hat ihre hausrat im oktober 2008 gekündigt und noch bis aug. 2009 bezahlt.

die zu versichernde sache (ihr hausstand) existiert nicht mehr. die gothaer will nun bis 2011 kohle. der mahnbescheid liegt bereits auf dem tisch, bzw. entsprechend beantwortet.

an die kündigung will sich nun niemand erinnern? schriftverkehr nicht mehr existent! man stellt sich voll auf ganz blöd. hab dem widerspruch gegen den mahnbescheid das orginal der vers. beigefügt aus dem hervorgeht das nicht gekündigt werden kann.

diese sippe ist schlimmer wie die gez.

hilft mir leider alles nicht viel. vermutlich brauche ich nen anwalt der was bewegt.

sollte es sonen anwalt hier geben bitte melden.

gruß feivel
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 30.05.2010, 07:24
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Schwanensee Beitrag anzeigen
Da hilft nur eines:
Nimm dir einen Rechtsanwalt und der soll Widerspruch einlegen.
Mehr ist da nicht zu machen.
hallo andrea,

widerspruch ist ein rechtsmittel. das schreiben der gesellschaft ist ein brief und kein urteil.

nicht persönlich nehmen und trotzdem meinen hofknicks... hut schwenk...

gruß feivel
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 30.05.2010, 08:08
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Die müssen doch irgendwie begründet haben, inwiefern du "100% fahrlässig" gehandelt hast? Was jetzt die Gothaer damit zu tun hat, verstehe ich nicht.
Ich bitte bei Kündigungen immer um eine schriftliche Bestätigung, kommt die nicht kurzfristig, hake ich nach.
Dafür ist es jetzt zwar zu spät, aber für die Zukunft ...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 30.05.2010, 08:25
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Die müssen doch irgendwie begründet haben, inwiefern du "100% fahrlässig" gehandelt hast? Was jetzt die Gothaer damit zu tun hat, verstehe ich nicht.
Ich bitte bei Kündigungen immer um eine schriftliche Bestätigung, kommt die nicht kurzfristig, hake ich nach.
Dafür ist es jetzt zwar zu spät, aber für die Zukunft ...
grüß dich,

so wörtlich:

die schwere des verschuldens stufen wir mit 100% ein.

ich denke wie die das einstufen und es ein gericht sieht sind 2 paar schuhe.

das mit der kündigung hast du wohl falsch verstanden. das war die kündigung meiner maus bei ihrer hausratvers. der alten wohnung.

hab mir überlegt am montag da anzurufen um einen vergleich anzubieten. wenn das nicht klappt werd ich wohl klagen müssen.

aber trotzdem danke.

gruß feivel
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 30.05.2010, 09:47
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.024 Beiträgen
Standard

Erstmal herzliches Beileid für Verlust und Ärger, und vor allem herzlichen Dank für die lehrreiche Warnung.
Richtig helfen können wir wohl leider kaum.

Hast Du die Versicherungsbedingungen genau studiert und mit dem vorliegenden Sachverhalt verglichen?

Worin ganau soll Deine angebliche Fahrlässigkeit bestanden haben? Fenster im Erdgeschoß offen gelassen? Zettel mit Dauer der Abwesenheit an der Tür?
Die Art der diesbezüglichen Vorwürfe müßte man kennen, um den Erfolg eines Widerspruchs abzuschätzen.
Und um aus Deinem Unglück zu lernen.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt, würde ich nicht gleich Anwaltskosten erzeugen, sondern erst mal die Chancen abschätzen. Es gibt da irgendwelche Aufsichtsbehörden für das Verhalten von Versicherungen, die da wohl helfen könnten - evtl. auch Verbraucherschützer.

Zitat:
Zitat von feivel Beitrag anzeigen
die zu versichernde sache (ihr hausstand) existiert nicht mehr. die gothaer will nun bis 2011 kohle. der mahnbescheid liegt bereits auf dem tisch, bzw. entsprechend beantwortet.
an die kündigung will sich nun niemand erinnern? schriftverkehr nicht mehr existent! man stellt sich voll auf ganz blöd. hab dem widerspruch gegen den mahnbescheid das orginal der vers. beigefügt aus dem hervorgeht das nicht gekündigt werden kann.
M.W. kann jede Versicherung "wegen Wegfalls des Risikos" gekündigt werden.
Auch hier gilt: O.g. Versicherungsaufsicht befragen. Das nächste Verbraucherschutzbüro müßte deren Adresse kennen.

sea u in denmark
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 30.05.2010, 11:32
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Erstmal herzliches Beileid für Verlust und Ärger, und vor allem herzlichen Dank für die lehrreiche Warnung.
Richtig helfen können wir wohl leider kaum.

Hast Du die Versicherungsbedingungen genau studiert und mit dem vorliegenden Sachverhalt verglichen?

Worin ganau soll Deine angebliche Fahrlässigkeit bestanden haben? Fenster im Erdgeschoß offen gelassen? Zettel mit Dauer der Abwesenheit an der Tür?
Die Art der diesbezüglichen Vorwürfe müßte man kennen, um den Erfolg eines Widerspruchs abzuschätzen.
Und um aus Deinem Unglück zu lernen.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt, würde ich nicht gleich Anwaltskosten erzeugen, sondern erst mal die Chancen abschätzen. Es gibt da irgendwelche Aufsichtsbehörden für das Verhalten von Versicherungen, die da wohl helfen könnten - evtl. auch Verbraucherschützer.


M.W. kann jede Versicherung "wegen Wegfalls des Risikos" gekündigt werden.
Auch hier gilt: O.g. Versicherungsaufsicht befragen. Das nächste Verbraucherschutzbüro müßte deren Adresse kennen.

sea u in denmark
grüß dich,

die fahrlässigkeit deshalb weil die spurensicherung hier nicht wie zugesagt aufgekreuzt ist.

der vorspann... etwa nach dem motto .. hätte ich die schmiere vorher angerufen, wäre der einbruch erst garnicht passiert.

die sollten am selben tag noch kommen. so die jungs in grün. nada. auf erneutes anrufen wurde mir mitgeteilt, das es nun zu spät sei spuren zu sichern.

diesen kenntnisstand hatte auch die vers. zum zeitpunkt. das ganze schreiben ist ein widerspruch in sich.

so wörtlich im schreiben der vers:

wir sind daher berechtigt, die entschädigung in einem der schwere des verschuldens entsprechendem verhältnis zu kürzen.

die schwere des verschuldens stufen wir mit 100% ein.

geil oder?

um die kündigung mach ich mir weniger gedanken. du weisst doch wer die kohle hat ist in der besseren position.

aber trotzdem danke.

gruß feivel
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 30.05.2010, 11:35
Schnurretiger Schnurretiger ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 27.05.2010
Ort: Binnen
Beiträge: 4
Boot: Keins :o(
18 Danke in 8 Beiträgen
Standard

Aus anderen Foren kenne ich die Warnung: "Wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, dann wäre es besser, hier keine Zitate aus den Briefen der anderen Seite zu posten."
__________________
Viele Grüße, Jürgen
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 30.05.2010, 11:38
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Schnurretiger Beitrag anzeigen
Aus anderen Foren kenne ich die Warnung: "Wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, dann wäre es besser, hier keine Zitate aus den Briefen der anderen Seite zu posten."
danke,

deswegen hab ich wohl die schadensnr. nicht dazu geschrieben.

aber danke, magst recht haben.

gruß feivel
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 30.05.2010, 13:01
brmpfl brmpfl ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.06.2007
Ort: Niedersaxen
Beiträge: 304
1.320 Danke in 663 Beiträgen
Standard

Moin,

mein Tipp: Nimm Dir einen Anwalt!

Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Versicherungen keine Wohlfahrtsorganisationen, sondern gewinnorientiert arbeitende Unternehmen.
Die beschäftigen ganze Rechtsabteilungen, bei denen ein grosser Teil der Arbeit darin besteht, die Ansprüche ihrer Kunden abzuwehren.

Ohne entsprechende fachliche Unterstützung hast Du da rel. geringe Chancen.


Hajo

Geändert von brmpfl (30.05.2010 um 13:22 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 30.05.2010, 13:15
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.024 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von feivel Beitrag anzeigen
die fahrlässigkeit deshalb weil die spurensicherung hier nicht wie zugesagt aufgekreuzt ist.
so wörtlich im schreiben der vers:
wir sind daher berechtigt, die entschädigung in einem der schwere des verschuldens entsprechendem verhältnis zu kürzen.
gruß feivel
Das ist wirklich alles ??? Du hast nichts weiter übersehen?
Du trägst 100% der Schuld an dem Schaden, weil die Polizei auf Deine Anforderung hin nicht gekommen ist?

Also - ich bin kein Rechtsanwalt, und ich habe Deine Versicherungsbedingungen nicht gelesen. Aber ich habe die meisten Gesetzbücher griffbereit und auch ziemlich viel Erfahrung:
Die geschilderte Argumentation der Versicherung ist offensichtlich völlig absurd.
Die "Fahrlässigkeit" kann sich doch nur auf das Herbeiführen des Schadens beziehen, schon das Wort "Verschulden" beinhaltet das.
Ich glaube auch nicht, daß Du beweispflichtig bist für das Verhalten der Polizei. Bei der Polizei muß es irgend eine Dokumentation deiner Angelegenheit geben, und das müßte mehr als reichen zum Nachweis, daß Du nach dem Einbruch Deiner Schadenminderungspflicht nachgekommen bist.
Einen Zusammenhang des Polizeiverhaltens mit dem Zustandekommen des Einbruchs kann es ja schon wegen des zeitlichen Verlaufs nicht geben.

Wenn Du wirklich keine weitere Begründung übersehen hast, kannst Du vielleicht erstmal an den Geschäftsführer der Versicherung schreiben, dann an die Versicherungsaufsicht.

sea u in denmark
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 30.05.2010, 13:17
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2004
Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.306 Danke in 3.115 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von feivel Beitrag anzeigen

die sollten am selben tag noch kommen. so die jungs in grün. nada. auf erneutes anrufen wurde mir mitgeteilt, das es nun zu spät sei spuren zu sichern.

diesen kenntnisstand hatte auch die vers. zum zeitpunkt. das ganze schreiben ist ein widerspruch in sich.

so wörtlich im schreiben der vers:

wir sind daher berechtigt, die entschädigung in einem der schwere des verschuldens entsprechendem verhältnis zu kürzen.

die schwere des verschuldens stufen wir mit 100% ein.
das (DEIN !) Verschulden soll darin bestehen, dass nach deiner Einbruchmeldung bei der Polizei diese dir gesagt hat, eine Spurensicherung und ein Erscheinen am Tatort sei nicht nötig.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Deine Verpflichtung (Obliegenheit) im Schadenfall ist nach den Versicherungsbedingungen, den Schaden der Polizei zu melden. Mehr nicht.
Wenn die Polizei nicht kommt, ist das nicht dein Problen (du kannst die Polizei ja schlecht zu dir hinprügeln ) und hat mit der Regulierung nix zu tuen. Auf keinen Fall ist das (!) ein Grund für eine Deckungsversagung.

Wenn das wirklich der einzige Grund gewesen sein soll, die Deckung zu versagen, mach ne Vorstandsbeschwerde oder ne BaFin-Beschwerde
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 30.05.2010, 13:27
coachcarsten coachcarsten ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 85
Boot: Bombard WD 420, Suzuki DT 55
90 Danke in 45 Beiträgen
Standard

Was werfen SieDir denn genau an Verschulden vor? Ich gehe davon aus, dass Du eine Anzeige erstattet hast. Mehr musst Du nicht tun, die Polizei (bzw. die Staatsanwltschaft) führt die Ermittlungen, ob sie die Spurensicherung schicken liegt ist deren Sache.

Ansonsten hier mal ein Auszug aus den DEVK-Kundeninformationen.

"Was müssen Sie im Versicherungsfall tun?
...
Benachrichtigen Sie bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus oder Diebstahl
unverzüglich die Polizei, und legen Sie ihr eine Liste der abhanden gekommenen Sachen vor.
Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher und sonstige Urkunden sofort sperren.
....
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich
mit."

Wenn Du das zutreffende alles gemacht hast, gibt es keinen Grund die Leistung zu verweigern. Es sei denn es gibt noch was anderes, wie schon das erwähnte Fenster auflassen etc.


im Streitfall hilft das hier weiter:

"Die DEVK ist zudem Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Dies setzt u. a. voraus, dass die DEVK Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen hat, kein Beschwerdeverfahren bei der BaFin anhängig ist und zum Beschwerdegegenstand noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Sie erreichen den Ombudsmann unter:
Telefon: 0180 4 224424*
Fax: 0180 4 224425*
Postfach: 08 06 32, 10006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
* 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Welches Gericht für Klagen gegen uns zuständig ist, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen."
__________________
Grüße aus Schwerte

carsten
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 30.05.2010, 13:37
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.02.2002
Ort: Seevetal+Falshöft/Angeln
Beiträge: 3.528
Boot: Condor 55 "marsvin"
13.410 Danke in 3.383 Beiträgen
Standard

Wundert mich bei der Gesellschaft überhaupt nicht. Habe wegen einer falschen Auskunft der DEVK mal für ein halbes Jahr zwei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen für mein Auto gehabt,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 30.05.2010, 13:41
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2004
Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.306 Danke in 3.115 Beiträgen
Standard

Ombudsmann hin oder her, ne BaFin Beschwerde ist so ziemlich das übelste, was du einem Versicherungssachbearbeiter antuen kannst

Die Sache geht dann nämlich über den direkten Vorgesetzten, über den Abteilungsleiter zum Vorstand und dieser muß gegenüber dem BaFin berichten. Das ist ne ziemliche Welle.
Soll heißen, wenn da ein übereifriger Sachbearbeiter mal eben ne Ablehnung geschrieben hat, die nicht wirklich begründet ist, wird die Versicherung ganz schnell in die Regulierung eintreten, um weitere Scherereine zu vermeiden ...
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 30.05.2010, 13:44
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.831
Boot: Albin 25 AK
9.033 Danke in 3.577 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
...

M.W. kann jede Versicherung "wegen Wegfalls des Risikos" gekündigt werden.
...
Nur nebenbei, weil es im Thread ja eigentlich um was anderes geht:
Das ist im Prinzip richtig, allerdings ist das Risiko nicht weggefallen, denn die versicherten Sachen (Kleidung, Schmuck, div. Geräte und vielleicht Möbel etc.) wurden vermutlich nicht weggeworfen oder verkauft, sie befinden sich durch den Umzug jetzt nur woanders.

Damit hat sich das Risiko verändert, ist aber nicht weggefallen.

Aus dem Titel "Risikowegfall" ist bei einer Übersiedelung die Hausrats-/Haushaltsversicherung nicht zu kündigen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 30.05.2010, 14:01
coachcarsten coachcarsten ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 85
Boot: Bombard WD 420, Suzuki DT 55
90 Danke in 45 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Ombudsmann hin oder her, ne BaFin Beschwerde ist so ziemlich das übelste, was du einem Versicherungssachbearbeiter antuen kannst

Die Sache geht dann nämlich über den direkten Vorgesetzten, über den Abteilungsleiter zum Vorstand und dieser muß gegenüber dem BaFin berichten. Das ist ne ziemliche Welle.
Soll heißen, wenn da ein übereifriger Sachbearbeiter mal eben ne Ablehnung geschrieben hat, die nicht wirklich begründet ist, wird die Versicherung ganz schnell in die Regulierung eintreten, um weitere Scherereine zu vermeiden ...
Wenn die Ablehnung aber berechtigt ist, sinken die Chancen eine Kulanzregelung zu erzielen. Ombudsmann schließt anschließende BaFin-Beschwerde ja nicht aus , wenn man sich reinhängt und die Schdenquote in Ordnung ist, kann man auch bei nicht versicherten Fällen zumindest noch eine Teilzahlung erreichen.
__________________
Grüße aus Schwerte

carsten
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 30.05.2010, 14:29
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2004
Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.306 Danke in 3.115 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von coachcarsten Beitrag anzeigen
Wenn die Ablehnung aber berechtigt ist, sinken die Chancen eine Kulanzregelung zu erzielen. Ombudsmann schließt anschließende BaFin-Beschwerde ja nicht aus , wenn man sich reinhängt und die Schdenquote in Ordnung ist, kann man auch bei nicht versicherten Fällen zumindest noch eine Teilzahlung erreichen.
na ja, wenn die Deckung berechtigterweise versagt wird, gibts idR keine Kulanzregulierung - warum auch Da hilft auch das BaFin nicht.
Wurde die Deckung unberechtigt verweigert, macht die Vorstandsbeschwerde oder BaFin-Beschwerde am schnellsten Druck . Die Beschwerde wird (zumindest in unserem Unternehmen ) innerhalb von wenigen Stunden bearbeitet
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 30.05.2010, 14:48
coachcarsten coachcarsten ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 85
Boot: Bombard WD 420, Suzuki DT 55
90 Danke in 45 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
na ja, wenn die Deckung berechtigterweise versagt wird, gibts idR keine Kulanzregulierung - warum auch
gute Kundenverbindung und hartnäckige Nachfrage bewirken schon mal Kulanzen

aber hier wird es bestimmt noch andere Gründe geben für die Absage
__________________
Grüße aus Schwerte

carsten
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 30.05.2010, 18:52
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2004
Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.306 Danke in 3.115 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von coachcarsten Beitrag anzeigen
gute Kundenverbindung und hartnäckige Nachfrage bewirken schon mal Kulanzen
das muß dann aber eine sehr gute Kundenverbindung sein, eine einfache Hausratversicherung für 80 € und vielleicht ne KFZ-Versicherung reicht da nicht
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 30.05.2010, 20:02
feivel feivel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Schöneck
Beiträge: 1.369
Boot: Swift Craft Stiletto
438 Danke in 354 Beiträgen
feivel eine Nachricht über AIM schicken
Standard

erstmal danke für eure zahlreichen beiträge.

zwischen den zeilen konnte ich doch einiges entnehmen. ob man nun gleich das schwerste geschütz auffahren sollte weiss ich nicht?

ich werde morgen versuchen den gutachter zu erreichen und erst einmal mit diesem sachlich sprechen. eine kopie seines gutachtens hatte ich letzte woche schon angefordert. liegt leider noch nicht vor.

seltsam ist auch das die vers. als auch der gutachter schonmal fernmündlich die reparatur der scheibe freigegeben haben. die vers. aber nun mein verschulden (an was auch immer) zu 100% einstuft und sich der regulierung entziehen möchte?

im klartext heisst das aber nun der fensterbauer kommt, ich unterschreibe ihm die abtretung und er bekommt kein geld.

ich denke ich ruf da morgen an und klopf da mal auf den putz. ein sinnvoller vergleich ist immer noch eine vernünftige lösung.

hab ja viel verständnis für wirtschaftliches denken. aber lass mir nicht die prämien rausreissen und im falle eines falles die lange nase zeigen.

nochmals danke an alle.

gruß feivel
der dem grad so richtig der kamm schwillt
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 31.05.2010, 06:12
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 825
Boot: Sunseeker
1.466 Danke in 672 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von feivel Beitrag anzeigen
meine maus ist hier im april 2009 eingezogen und hat ihre hausrat im oktober 2008 gekündigt und noch bis aug. 2009 bezahlt.

die zu versichernde sache (ihr hausstand) existiert nicht mehr. die gothaer will nun bis 2011 kohle. der mahnbescheid liegt bereits auf dem tisch, bzw. entsprechend beantwortet.

an die kündigung will sich nun niemand erinnern? schriftverkehr nicht mehr existent! man stellt sich voll auf ganz blöd. hab dem widerspruch gegen den mahnbescheid das orginal der vers. beigefügt aus dem hervorgeht das nicht gekündigt werden kann.

diese sippe ist schlimmer wie die gez.

hilft mir leider alles nicht viel. vermutlich brauche ich nen anwalt der was bewegt.

sollte es sonen anwalt hier geben bitte melden.

gruß feivel
Hat zwar mit dem geschilderten Fall nix zu tun, aber als meine LG und ich eine Wohngemeinschaft gründeten, war Auskunft der Versicherung, daß die jeweils jüngere Versicherung gekündigt werden kann.

Wir haben der Kündigung dann jeweils eine Kopie der älteren Versicherung beigelegt und die Kündigungen waren kein Problem
__________________
Schuster Werbetechnik
https://www.billiger-beschriften.de
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 57



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.