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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 22.04.2010, 23:13
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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die "Zweifler" können das nachlesen im BGB und zwar unter §§ 195, 199


§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist.Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.



§ 199
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(2) (...)
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  #77  
Alt 22.04.2010, 23:41
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1.1. des Folgejahres, also hier am 1.1.2008.

Die genauen Verjährungsfristen sollten im BGB stehen. Die gerinste Frist sind 2 Jahre. Wäre hier also nach dem 31.12.2010. Rein formaljuristisch ist der Doc im Recht.
Guten Morgen, Ingo,

seit dem 1.1.2002 sind es 3 Jahre,
aber da Du Dich verrechnet hast, ist das Endergebnis (31.12.2010) wiederum richtig
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  #78  
Alt 23.04.2010, 00:02
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Cyrus Cyrus ist offline
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Hallo Lars,

muss der Arzt keine Beweise für die erbrachten Leistungen bringen?
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  #79  
Alt 23.04.2010, 00:18
Over_all Over_all ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Zum Ausgangsposting





Ganz simpel:

Leistung im Jahr 2007 (egal an welchem Tag)
Verjährung am 31.12.2010.

Also kann er es noch verlangen von den Erben.

gruss
l.
Wird er es auch bekommen?
Abgesehen davon gilt in jedem Geschäftsverkehr nachwievor der Grundsatz "Treu und Glauben" . Ein Arzt, welcher dermaßen schludrig in der Rechnungsstellung ist, hat diese unter den vorherrschenden Umständen plausibel zu begründen, spätenstens vor Gericht. Eventuell von dritten dem Arzt in Rechnung gestellte Leistungen sind in der heutigen Zeit spätestens zum Quartalsende berechnet und somit weiterberechnungsfähig.
Da auch für Freiberufler die "Gesetze der odnungsgemäßen Buchführung" gelten, würde ich im Prozeß ggf. die Auswertung der Geschäftsbücher beantragen. Eventuelle auftretende Ungereimtheiten können dann von den Finanzbehörden weiterverfolgt werden. Da Prozesse öffentlich sind, können Finanzbeamte auch als Zuschauer dabei sein, entsprechende Meldungen an die Behörde sind daher sinnvoll.
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  #80  
Alt 23.04.2010, 00:34
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Hallo Lars,

muss der Arzt keine Beweise für die erbrachten Leistungen bringen?
wenn strittig ist, ob die Leistungen erbracht wurden, muss er das natürlich darlegen, was anhand der Behandlungsunterlagen wohl in aller Regel möglich sein wird.

gruss
l.
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  #81  
Alt 23.04.2010, 00:36
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Over_all Beitrag anzeigen
Wird er es auch bekommen?
Abgesehen davon gilt in jedem Geschäftsverkehr nachwievor der Grundsatz "Treu und Glauben" . Ein Arzt, welcher dermaßen schludrig in der Rechnungsstellung ist, hat diese unter den vorherrschenden Umständen plausibel zu begründen, spätenstens vor Gericht. Eventuell von dritten dem Arzt in Rechnung gestellte Leistungen sind in der heutigen Zeit spätestens zum Quartalsende berechnet und somit weiterberechnungsfähig.
Da auch für Freiberufler die "Gesetze der odnungsgemäßen Buchführung" gelten, würde ich im Prozeß ggf. die Auswertung der Geschäftsbücher beantragen. Eventuelle auftretende Ungereimtheiten können dann von den Finanzbehörden weiterverfolgt werden. Da Prozesse öffentlich sind, können Finanzbeamte auch als Zuschauer dabei sein, entsprechende Meldungen an die Behörde sind daher sinnvoll.

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  #82  
Alt 23.04.2010, 06:09
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Hallo Lars,

muss der Arzt keine Beweise für die erbrachten Leistungen bringen?
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  #83  
Alt 23.04.2010, 08:43
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Mein Schwiegerpapi ... hat seinem Zahnarzt gesagt daß er ihm jeden einzelnen Cent bezahlt wenn der auf seine Rechnung besteht und es dann auch so gemacht Jeden einzelnen Cent ca. 1800 Überweisungen
Das ist ja ganz witzig, wenn auch nicht neu, doch der Zahnarzt hätte jede Eurer 1800 Überweisungen zurückgehen lassen können und dann die Forderung eintreiben können. Denn: In Deutschland und den übrigen teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EWU ist seit 2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel. Hierbei sind die von der EZB ausgegebenen Euro-Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel. Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung von 1998 ist „niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“
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  #84  
Alt 23.04.2010, 09:03
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Nur Mann weiß was von Leistungen.
Nur leider ist Mann tot.
Dunkel bleibt der Sinn dieser Äußerung der Schwarzen Macht!
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  #85  
Alt 23.04.2010, 12:48
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Exzellenz, ich vermute, hier soll auf die Unterstellung angespielt werden, daß der Arzt die Leistung gar nicht erbracht habe.

Der Fall gibt jedoch keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Betrugsverdacht. Daß einem Selbständigen solche Vermutungen einfallen, erstaunt deshalb.

Vermutlich fehlte ein Sack Smilies.
__________________
Beste Grüße

John
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  #86  
Alt 24.04.2010, 22:42
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Sorry, Frechheit siegt, wird sich dieser Arzt denken.
So sollte man dann auch handeln und nicht jede Rechnung akzeptieren.

Zur Erläuterung:
Zwecks Bekämpfung der Umsatzsteuerkriminalität ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung in einer Rechnung zu nennen.

Dieses ist für den Endverbraucher nicht von Interesse; ich gehe davon aus, das dem fordernden Arzt aber entsprechende Rechnungen von Vorleistungserbringern (Laboratorien etc.) gestellt wurden.

Diese werden entsprechend (zeitnah) verbucht (beim Arzt und beim Laboratorium) und müssen revisonssicher vorgehalten werden.

Diesbezüglich werden Rechnungen mit Ziel (z.B. 30 Tage) bezahlt und sind mittels Kontoauszügen belegbar.
Da Laboratorien u. ä. Institutionen keinen Geldscheißer besitzen, sind Zahlungsziele > 3 Monate eigentlich keine Realität.

Daher ist bei unmotivierten Forderungen (auch Ärzte sind manchmal insolvent und klamm) entsprechendes Handeln durchaus sinnvoll.
Denn eine Forderung setzt zwingend eine Leistung voraus und diese muß (ggf. durch Zeugen belegbar) erbracht worden sein oder auch nicht....
Das Urteil spricht der Richter...

By the way:
Schließlich gab es auch nur eine Möglichkeit, Al Capone aus dem Verkehr zu ziehen...

Zu guter Letzt: Ersetze Arzt durch "sexshop": Der Betrugsklassiker der letzten Jahre.

P.S. Dies ist keine Anleitung zur Zahlungsvermeidung. Jeder Rechnungssteller, welcher ordungsgemäß berechnet, kann seine Forderung durchsetzen. Andere eben nicht!
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  #87  
Alt 24.04.2010, 22:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Vermutlich fehlte ein Sack Smilies.

Nein,
den normale Unternehmer schreiben ihre Rechnungen sofort,
denn davon leben sie.
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  #88  
Alt 24.04.2010, 22:51
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Over_all Beitrag anzeigen
Sorry, Frechheit siegt, wird sich dieser Arzt denken.
So sollte man dann auch handeln und nicht jede Rechnung akzeptieren.

Zur Erläuterung:
Zwecks Bekämpfung der Umsatzsteuerkriminalität ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung in einer Rechnung zu nennen.

Dieses ist für den Endverbraucher nicht von Interesse; ich gehe davon aus, das dem fordernden Arzt aber entsprechende Rechnungen von Vorleistungserbringern (Laboratorien etc.) gestellt wurden.

Diese werden entsprechend (zeitnah) verbucht (beim Arzt und beim Laboratorium) und müssen revisonssicher vorgehalten werden.

Diesbezüglich werden Rechnungen mit Ziel (z.B. 30 Tage) bezahlt und sind mittels Kontoauszügen belegbar.
Da Laboratorien u. ä. Institutionen keinen Geldscheißer besitzen, sind Zahlungsziele > 3 Monate eigentlich keine Realität.

Daher ist bei unmotivierten Forderungen (auch Ärzte sind manchmal insolvent und klamm) entsprechendes Handeln durchaus sinnvoll.
Denn eine Forderung setzt zwingend eine Leistung voraus und diese muß (ggf. durch Zeugen belegbar) erbracht worden sein oder auch nicht....
Das Urteil spricht der Richter...

By the way:
Schließlich gab es auch nur eine Möglichkeit, Al Capone aus dem Verkehr zu ziehen...

Zu guter Letzt: Ersetze Arzt durch "sexshop": Der Betrugsklassiker der letzten Jahre.

P.S. Dies ist keine Anleitung zur Zahlungsvermeidung. Jeder Rechnungssteller, welcher ordungsgemäß berechnet, kann seine Forderung durchsetzen. Andere eben nicht!
so einen Quark habe ich selten gelesen.

Vielleicht ist das ja alles zu intelligent für mich, aber ich schreib hierzu nichts mehr

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  #89  
Alt 24.04.2010, 23:05
Over_all Over_all ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
so einen Quark habe ich selten gelesen.

Vielleicht ist das ja alles zu intelligent für mich, aber ich schreib hierzu nichts mehr

Bist Du Arzt?
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  #90  
Alt 24.04.2010, 23:15
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
ich schreib hierzu nichts mehr
lesen hilft
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  #91  
Alt 25.04.2010, 00:22
Over_all Over_all ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
lesen hilft
Du hast viel geschrieben, welchen Aspekt meinst Du?
Andereseits wolltest Du wolltest doch auch în diesem Thread nichts mehr schreiben?!
Klär diese Widersprüche bitte!
Und Verjährungsfristen hin oder her, eine Forderung ist stichhaltig zu belegen, sonst fällt man vor Gericht auf die Schnauze; alles andere ist Dummenfang, auf diesem Niveau lebe ich nicht!
Und alles in allem hat der Threaderöffner berechtigte Zweifel an der Gegenleistung! Und daher hat der Rechtsstaat eine gewisse Prozedur vorgesehen...
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  #92  
Alt 25.04.2010, 12:45
rolopolo rolopolo ist offline
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Zitat:
Zitat von Over_all Beitrag anzeigen
Du hast viel geschrieben, welchen Aspekt meinst Du?
Andereseits wolltest Du wolltest doch auch în diesem Thread nichts mehr schreiben?!
Klär diese Widersprüche bitte!
Und Verjährungsfristen hin oder her, eine Forderung ist stichhaltig zu belegen, sonst fällt man vor Gericht auf die Schnauze; alles andere ist Dummenfang, auf diesem Niveau lebe ich nicht!
Und alles in allem hat der Threaderöffner berechtigte Zweifel an der Gegenleistung! Und daher hat der Rechtsstaat eine gewisse Prozedur vorgesehen...
Tcha Lars, erwischt! Jetzt haste deinen Meister gefunden.

Die Klärung bitte zweifach in schriftlicher Form, mindestens 2 Din A 4 Seiten und in Schönschrift, Kollege.


Mir ist eingefallen, dass ich selbst vor zig Jahren einen ähnliche Fall hatte, eben auch ein Hautarzt.

Da kam auch nach mehr als 2 Jahren eine Privatrechnung. Allerdings war ich da schon lange wieder pflichtversichert.

Pech gehabt Herr Doktor.

Nur der Arzt kann in der Regel am wenigsten dafür, seine Aufgabe ist es zu behandeln.

Die Abrechnungen erstellen die Sprechstundenhilfen und da, und die Erfahrung wird wohl jeder auch schon mal selbst gemacht haben, gibt es auch besonders "selten dämliche" Exemplare.

Geändert von rolopolo (25.04.2010 um 13:35 Uhr)
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  #93  
Alt 25.04.2010, 12:52
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Over_all Beitrag anzeigen
Und daher hat der Rechtsstaat eine gewisse Prozedur vorgesehen...

Wenn du wüstest.

Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Tcha Lars, erwischt! Jetzt haste deinen Meister gefunden..

Lächerlich!
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Geändert von Cyrus (25.04.2010 um 14:04 Uhr)
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  #94  
Alt 25.04.2010, 13:34
rolopolo rolopolo ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen



Lächerlich!
auch so gemeint, hab ein hinzugefügt!
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  #95  
Alt 25.04.2010, 14:04
Benutzerbild von Cyrus
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
auch so gemeint, hab ein hinzugefügt!

Ich auch.
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  #96  
Alt 25.04.2010, 15:33
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Over_all Beitrag anzeigen
Da auch für Freiberufler die "Gesetze der odnungsgemäßen Buchführung" gelten, würde ich im Prozeß ggf. die Auswertung der Geschäftsbücher beantragen. Eventuelle auftretende Ungereimtheiten können dann von den Finanzbehörden weiterverfolgt werden. Da Prozesse öffentlich sind, können Finanzbeamte auch als Zuschauer dabei sein, entsprechende Meldungen an die Behörde sind daher sinnvoll.
Erstens, es gibt keine "Gesetze der ordnungsmäßigen Buchführung"
sondern nur die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, und die gelten für
Bilanzierende.
Zweitens, das ist ein Freiberufler, und der macht eine Einnahme-Überschuß-Rechnung. Der bilanziert nicht, und daher gelten auch die o.g. Grundsätze nicht.
Drittens, der Rest ist aus dem Reich der Fantasie.

Gruß

Volker
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Gruß
Volker
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  #97  
Alt 25.04.2010, 15:36
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Zitat:
Zitat von Over_all Beitrag anzeigen
Diese werden entsprechend (zeitnah) verbucht (beim Arzt und beim Laboratorium) und müssen revisonssicher vorgehalten werden.
Was soll denn "revisonssicher" sein?
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Gruß
Volker
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  #98  
Alt 25.04.2010, 22:31
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von Over_all Beitrag anzeigen
...
Und alles in allem hat der Threaderöffner berechtigte Zweifel an der Gegenleistung! Und daher hat der Rechtsstaat eine gewisse Prozedur vorgesehen...
Langsam wird das Thema lächerlich. Vielleicht habe ich es übersehen, aber ich habe nicht gelesen, dass berechtigte Zweifel an der erbrachten ärztlichen Leistung geäußert wurden. Sollte dies jedoch der Fall sein, wäre eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt zur Klärung des Sachverhalts die erste angemessene Vorgehensweise. Und dass der Arzt sich so lange Zeit mit der Rechnungsstellung gelassen hat, mag ärgerlich sein, berechtigt aber nicht, die Zahlung zu verweigern. Das kann viele Gründe haben, z.B. eine schlampig arbeitende Angestellte o.a. und hätte bei Überschreiten der Verjährungsfrist für den Arzt und nicht den Patienten nachteilig sein können.
Mein Zahnarzt läßt sich für seine (meist relativ hohen) Rechnungen auch oft eineinhalb Jahre Zeit, während mein Hausarzt mir spätestens nach 4 Wochen Rechnungen für jede Rezeptwiederholung o.ä. über 10€ schickt. Das soll doch jeder halten, wie er will, so lange es sich um Forderungen für korrekt erbrachte Leistungen handelt.
Was hier an überflüssigen und der Sachlage völlig unangemessenen Vorschlägen kommt, ist z.T. mehr als albern. Hoffentlich erbarmt sich bald ein Moderator und schließt diesen Thread.
Gruß
Wepi
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