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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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die "Zweifler" können das nachlesen im BGB und zwar unter §§ 195, 199
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist.Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (2) (...)
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#77
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seit dem 1.1.2002 sind es 3 Jahre, aber da Du Dich verrechnet hast, ist das Endergebnis (31.12.2010) wiederum richtig ![]()
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#78
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Hallo Lars,
muss der Arzt keine Beweise für die erbrachten Leistungen bringen? ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#79
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Abgesehen davon gilt in jedem Geschäftsverkehr nachwievor der Grundsatz "Treu und Glauben" . Ein Arzt, welcher dermaßen schludrig in der Rechnungsstellung ist, hat diese unter den vorherrschenden Umständen plausibel zu begründen, spätenstens vor Gericht. Eventuell von dritten dem Arzt in Rechnung gestellte Leistungen sind in der heutigen Zeit spätestens zum Quartalsende berechnet und somit weiterberechnungsfähig. Da auch für Freiberufler die "Gesetze der odnungsgemäßen Buchführung" gelten, würde ich im Prozeß ggf. die Auswertung der Geschäftsbücher beantragen. Eventuelle auftretende Ungereimtheiten können dann von den Finanzbehörden weiterverfolgt werden. Da Prozesse öffentlich sind, können Finanzbeamte auch als Zuschauer dabei sein, entsprechende Meldungen an die Behörde sind daher sinnvoll ![]()
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mfg Holli Man fängt mit einem vollen Sack Glück und einem leeren Sack Erfahrung an. Die Kunst der Seefahrt: den leeren Sack schneller zu füllen, als den vollen zu leeren. ![]() |
#80
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gruss l.
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#81
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
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Pünktchen ![]() ![]()
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Das ist ja ganz witzig, wenn auch nicht neu, doch der Zahnarzt hätte jede Eurer 1800 Überweisungen zurückgehen lassen können und dann die Forderung eintreiben können. Denn: In Deutschland und den übrigen teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EWU ist seit 2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel. Hierbei sind die von der EZB ausgegebenen Euro-Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel. Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung von 1998 ist „niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“
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#84
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Dunkel bleibt der Sinn dieser Äußerung der Schwarzen Macht!
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Exzellenz, ich vermute, hier soll auf die Unterstellung angespielt werden, daß der Arzt die Leistung gar nicht erbracht habe.
Der Fall gibt jedoch keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Betrugsverdacht. Daß einem Selbständigen solche Vermutungen einfallen, erstaunt deshalb. ![]() Vermutlich fehlte ein Sack Smilies. ![]()
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Beste Grüße John
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#86
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Sorry, Frechheit siegt, wird sich dieser Arzt denken.
So sollte man dann auch handeln und nicht jede Rechnung akzeptieren. Zur Erläuterung: Zwecks Bekämpfung der Umsatzsteuerkriminalität ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung in einer Rechnung zu nennen. Dieses ist für den Endverbraucher nicht von Interesse; ich gehe davon aus, das dem fordernden Arzt aber entsprechende Rechnungen von Vorleistungserbringern (Laboratorien etc.) gestellt wurden. Diese werden entsprechend (zeitnah) verbucht (beim Arzt und beim Laboratorium) und müssen revisonssicher vorgehalten werden. Diesbezüglich werden Rechnungen mit Ziel (z.B. 30 Tage) bezahlt und sind mittels Kontoauszügen belegbar. Da Laboratorien u. ä. Institutionen keinen Geldscheißer besitzen, sind Zahlungsziele > 3 Monate eigentlich keine Realität. Daher ist bei unmotivierten Forderungen (auch Ärzte sind manchmal insolvent und klamm) entsprechendes Handeln durchaus sinnvoll. Denn eine Forderung setzt zwingend eine Leistung voraus und diese muß (ggf. durch Zeugen belegbar) erbracht worden sein oder auch nicht.... Das Urteil spricht der Richter... By the way: Schließlich gab es auch nur eine Möglichkeit, Al Capone aus dem Verkehr zu ziehen... ![]() Zu guter Letzt: Ersetze Arzt durch "sexshop": Der Betrugsklassiker der letzten Jahre ![]() P.S. Dies ist keine Anleitung zur Zahlungsvermeidung. Jeder Rechnungssteller, welcher ordungsgemäß berechnet, kann seine Forderung durchsetzen. Andere eben nicht! ![]() ![]() ![]()
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mfg Holli Man fängt mit einem vollen Sack Glück und einem leeren Sack Erfahrung an. Die Kunst der Seefahrt: den leeren Sack schneller zu füllen, als den vollen zu leeren. ![]() |
#87
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![]() Nein, den normale Unternehmer schreiben ihre Rechnungen sofort, denn davon leben sie. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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Vielleicht ist das ja alles zu intelligent für mich, aber ich schreib hierzu nichts mehr ![]()
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Du hast viel geschrieben, welchen Aspekt meinst Du?
Andereseits wolltest Du wolltest doch auch în diesem Thread nichts mehr schreiben?! Klär diese Widersprüche bitte! Und Verjährungsfristen hin oder her, eine Forderung ist stichhaltig zu belegen, sonst fällt man vor Gericht auf die Schnauze; alles andere ist Dummenfang, auf diesem Niveau lebe ich nicht! Und alles in allem hat der Threaderöffner berechtigte Zweifel an der Gegenleistung! Und daher hat der Rechtsstaat eine gewisse Prozedur vorgesehen...
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mfg Holli Man fängt mit einem vollen Sack Glück und einem leeren Sack Erfahrung an. Die Kunst der Seefahrt: den leeren Sack schneller zu füllen, als den vollen zu leeren. ![]() |
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![]() Die Klärung bitte zweifach in schriftlicher Form, mindestens 2 Din A 4 Seiten und in Schönschrift, Kollege. Mir ist eingefallen, dass ich selbst vor zig Jahren einen ähnliche Fall hatte, eben auch ein Hautarzt. Da kam auch nach mehr als 2 Jahren eine Privatrechnung. Allerdings war ich da schon lange wieder pflichtversichert. Pech gehabt Herr Doktor. ![]() Nur der Arzt kann in der Regel am wenigsten dafür, seine Aufgabe ist es zu behandeln. Die Abrechnungen erstellen die Sprechstundenhilfen und da, und die Erfahrung wird wohl jeder auch schon mal selbst gemacht haben, gibt es auch besonders "selten dämliche" Exemplare. Geändert von rolopolo (25.04.2010 um 13:35 Uhr) |
#93
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![]() Wenn du wüstest. ![]() ![]() Lächerlich! ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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sondern nur die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, und die gelten für Bilanzierende. Zweitens, das ist ein Freiberufler, und der macht eine Einnahme-Überschuß-Rechnung. Der bilanziert nicht, und daher gelten auch die o.g. Grundsätze nicht. Drittens, der Rest ist aus dem Reich der Fantasie. Gruß Volker
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![]() Gruß Volker
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Was soll denn "revisonssicher" sein?
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![]() Gruß Volker |
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Mein Zahnarzt läßt sich für seine (meist relativ hohen) Rechnungen auch oft eineinhalb Jahre Zeit, während mein Hausarzt mir spätestens nach 4 Wochen Rechnungen für jede Rezeptwiederholung o.ä. über 10€ schickt. Das soll doch jeder halten, wie er will, so lange es sich um Forderungen für korrekt erbrachte Leistungen handelt. Was hier an überflüssigen und der Sachlage völlig unangemessenen Vorschlägen kommt, ist z.T. mehr als albern. Hoffentlich erbarmt sich bald ein Moderator und schließt diesen Thread. Gruß Wepi
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