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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 10.02.2010, 12:09
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Zitat:
Zitat von Rebell25R Beitrag anzeigen
ganz ehrlich?

ja mir wärs ziemlich schei*** egal, weil ich für meinen astra aufn schrotti fahrn würde, mir für nen 10er nen neuen spiegel holen würde und den wieder dranschrauben würd...
- und ja, den kann ich mir zum astra grad auch noch dazu leisten...

und n opel astra f spiegel für 200 euro musste mir glaub erstmal zeigen...

man man man...
ich habs geahnt, du hast es nicht kapiert
is aber nich schlimm
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  #77  
Alt 10.02.2010, 12:40
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
ich habs geahnt, du hast es nicht kapiert
is aber nich schlimm
iss in ordnung
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  #78  
Alt 10.02.2010, 12:59
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Lutz, bitte lesen! Es geht um:
Bernd, ich habe gelesen und den §34 der StVO im Beitrag #3 sowie den §142 des StGB im Beitrag #4 verlinkt .

Und nach StVO wurde m.E. erstmal richtig gehandelt, so dass auch kein Delikt nach StGB vorliegt. Wobei auch das StGB keine Angabe macht, innerhalb welchen Abstandes zur Unfallstelle das Fahrzeug abgestellt werden muss.

Bei Strassenverkehrsrecht.de steht z.B.:
"Der Täter muß sich willentlich vom Unfallort entfernt haben. Das ist bereits dann der Fall, wenn der Täter sich so weit entfernt, dass er nicht mehr ohne weiteres erreichbar ist. Auf die Entfernung in Metern kommt es nicht an. Soweit noch Ruf- und Sichtkontakt besteht, liegt in der Regel kein Sichentfernen vor. Ein Sichentfernen liegt auch dann nicht vor, wenn der Täter von der Polizei mitgenommen oder als Verletzter ins Krankenhaus gebracht wird."

Außerdem heißt es Unfallort und nicht Unfallpunkt. Die Strecke, welche nach den Anhalten vom Kollisionspunkt bis zur Parkmöglichkeit zurückgelegt wurde, ist ja plausibel erklärt und begründet.

Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass kein Entfernen vom Unfallort vorliegt.

Gruß Lutz
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  #79  
Alt 10.02.2010, 13:27
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Die Beteiligte ist umgedreht um ihn zu verfolgen, oder habe ich das falsch gelesen?
Somit ist die Klarheit der Unfallgegner verwischt.

Ein pfiffer Anwal könnte sagen,
-er hätte nur gehalten, weil er bemerkt hat das er verfolgt bzw. der Gegner gedreht hat, um etwaige Verfolgung aufzunehmen.
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  #80  
Alt 10.02.2010, 13:29
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Standard ein bisschen OT...

Moin Leute,

meinem Sohn ist Folgendes passiert und ich habe fassungslos davor gestanden, wie die Justiz damit umgeht!!

Mein Sohn macht ein FSJ und fährt Behinderte für einen grossen deutschen gemeinnützigen Verein. Der Unfall passierte ziemlich am Anfang seiner Tätigkeit. Er war also weder mit dem Fahrzeug und seinen Abmessungen, noch mit der Verantwortung für seine Kunden und den ganzen Abläufen komplett vertraut.

Auf einem Parkplatz hat er ein Auto angestubst und dabei einen geringen Schaden verursacht.

Die Dame, die er abholen sollte, wartete bereits und ist ohne Begleitung hilflos und teilweise orientierungslos. Somit hat er erst einmal die Betreuung der Kundin sichergestellt und hat sich dabei aber nie aus der Sichtweite von der Unfallstelle entfernt. (das Fahrzeug ist ein recht gut sichtbarer Transit mit leuchtend roten Schriftzug) Nachdem die Dame samt Rollstuhl im Fahrzeug ordnungsgemäß aufgenommen war, hat er die Unfallstelle (ruhender Verkehr auf einem Parkplatz) wieder aufgesucht und sich sofort als Verursacher der soeben erscheinenden Polizei zur Aufnahme der Personalien und seiner Aussage zur Verfügung gestellt.

Die Zeugin (nicht die Halterin des beschädigten Fahrzeuges!) hat die Polizei angerufen, weil sich mein Sohn mit seinem Fahrzeug aus ihrem Sichtfeld entfernt hatte (sie hat den Unfall aus dem Küchenfenster beobachtet).

Fakt ist:
mein Sohn hat sich nicht der Festellung der Personalien vorsätzlich entzogen. Er war die ganze Zeit über in unmittelbarer Nähe des Unfallortes. Er hätte selber die Polizei kontaktiert, nachdem er die Kundin abgeholt hatte, die Polizei war aber schon vor Ort. Er wollte nur die Betreuung seiner Kundin sicherstellen. (für mich steht die Gesundheit über einer verbeulten Stoßstange!). Der Vorgesetzte meines Sohnes erschien wenig später auch noch vor Ort und sagte eine umgehende Regulierung des Schadens zu.

Schlussendlich ist die Sache vorm Jugendgericht verhandelt worden und mein Sohn "darf" 150€ an eine gemeinützige Organisation zahlen. (keine Punkte, kein FS-Entzug, etc......)

Mir scheint das ein bisschen absurd, dass ein junger Mensch, der seine Arbeitskraft für ein Taschengeld im sozialen Dienst einsetzt, von diesen paar Kröten auch noch eine Strafe bezahlen muss, nur weil er vielleicht von der Situation ein bisschen überfordert war und sich aber trotzdem ziemlich korrekt verhalten hat.

Meiner Meinung nach ist auch da aus einer Mücke ein Elefant gemacht worden, wie in dem Fall mit den Aussenspiegeln!


Liebe Grüße

Jan
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  #81  
Alt 10.02.2010, 13:32
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
.............
Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass kein Entfernen vom Unfallort vorliegt.

Gruß Lutz
In diesem, unserem Land wäre ich mir da nicht sicher.
Es ist zwar wirklich nur eine Kleinigkeit, aber was hierbei rauskommt, hängt von der Tagesform des Staatsanwaltes und des Richters ab.
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  #82  
Alt 10.02.2010, 13:47
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Ich hatte exakt den gleichen Fall mal bei sehr starkem Nebel gehabt. Der Gegner hat mich dann auch verfolgt und fürchterlich Theater gemacht und mit der Polizei gedroht. Ich hab dann selber bei der Polizei angerufen und den Fall geschildert. Die haben mir gesagt, daß ich völlig richtig gehandelt hab und wegen so einem Bagatellschaden der Verkehr auf gar keinen Fall gefährdet hätte werden dürfen.
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Ciao
Barracuda

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  #83  
Alt 10.02.2010, 13:50
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Zitat:
Zitat von Wilfried2 Beitrag anzeigen
In diesem, unserem Land wäre ich mir da nicht sicher.
...
Bestimmt nicht nur in unserem. Vor Gericht und auf hoher See ...

Gruß Lutz
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  #84  
Alt 10.02.2010, 13:59
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Die Beteiligte ist umgedreht um ihn zu verfolgen, oder habe ich das falsch gelesen?
Somit ist die Klarheit der Unfallgegner verwischt.

Ein pfiffer Anwal könnte sagen,
-er hätte nur gehalten, weil er bemerkt hat das er verfolgt bzw. der Gegner gedreht hat, um etwaige Verfolgung aufzunehmen.
Ersetze mal "pfiffer Anwal" durch Winkeladvokat

Aber auch das wäre nur Aussage gegen Aussage, oder kann der Gegner beweisen, dass sein Wenden/Verfolgen gesehen/ bemerkt wurde .

Gruß Lutz
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  #85  
Alt 10.02.2010, 14:10
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Vor einigen jahren hatte sich eine Fahrerin eine Beule am PKW auf der Hauptkreuzung unseres Dorfes geholt.
Allein 3 Zeugen standen im Friseurladen auf der Ecke, weitere Zeugen saßen im Biergarten auf der anderen Seite.

Die Fahrerin war ganz klar schuld! Stopp-Schild überfahren mit Unfall.

Unser Tipp: "Fahr Deine Karre an die Seite, damit der Verkehr wieder rollt."
Antwort: "Nein, ich warte auf die Polizei." Die Kiste blieb halb auf der Durchgangsstraße stehen.

Der Durchgangsverkehr und damit das Leben im Dorf brach völlig zusammen. Nichts ging mehr!

Die Polizei ist gekommen, hat sofort das Auto von der Kreuzung geräumt und der "Dame" ein orderntliches Knöllchen verpasst. Die heulte daraufhin wie ein Schloßhund. Wahrscheinlich hatte sie noch einen Dummheitszuschlag bekommen.
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Gruß
Stefan
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  #86  
Alt 10.02.2010, 15:14
Arno Arno ist offline
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Hallo,nur mal zur Info..Da Fahrerflucht ein Vorsatzdelikt ist, könnte es mit einer eventl.vorhandenen Rechtsschutzversicherung zu Schwierigkeiten kommen.
Gruß Arno
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  #87  
Alt 10.02.2010, 15:17
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Die Formulierung der Feinheiten sollte ein guter Anwalt in den Griff bekommen, (auch wenn die Rechtsschutz ohne ausdrückliche Mitversicherung des Strafvorwurfs wahrscheinlich nicht zahlt...).

Nur würde ich mir den Beweggrund des Entfernens des Fhzg.´s vor Augen halten.

Wahrscheinlich würde ich zu dem Schluss kommen, dass ich das Fhzg. (gerade durch die spezielle Verkehrssituation .... ) aus dem Verkehrsraum entfernt habe aus Gründen des Selbstschutzes und um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sicher auszuschließen.

Eine Störung des nachfolgenden Verkehrs war da wohl eher zweitrangig...
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  #88  
Alt 10.02.2010, 15:34
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Zitat:
Zitat von Rebell25R Beitrag anzeigen
...

und n opel astra f spiegel für 200 euro musste mir glaub erstmal zeigen...

man man man...

...dann geh mal zum Opelhändler zum Teiledienst und verlange einen Spiegel (elektr. verstellbar und beheizt ET-Nr. 14 26 397 158,00 € netto)...dann noch das Gehäuse (14 28 793 12,45 € netto)...dann muß das Teil noch lackiert werden und angebaut...

...wenn du keine Ahnung hast, dann...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #89  
Alt 12.02.2010, 08:36
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und wenn du Ahnung hättest, dann wüsstest du, dass ein Opel Astra F weder elektr. verstellbar, noch beheizt ist...

man man man...

wenn die Leute mal Ahnung hätten bevor sie schreiben...
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  #90  
Alt 12.02.2010, 08:51
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Zitat:
Zitat von Rebell25R Beitrag anzeigen
und wenn du Ahnung hättest, dann wüsstest du, dass ein Opel Astra F weder elektr. verstellbar, noch beheizt ist...

man man man...

wenn die Leute mal Ahnung hätten bevor sie schreiben...

Guck mal auf das Profil von Ingo , du Depp (sorry).

Und häng dich nicht so weit aus dem Fenster, das kannst Du nachher nicht mehr schön reden.

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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #91  
Alt 12.02.2010, 08:52
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ähm Rebell,

logisch gibt es auch beim F Astra beheizt mit E-Verstellung (nur eben nicht so oft).
Sonst hab ich wohl mal was Falsches bestellt (aber auch bekommen).
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Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #92  
Alt 12.02.2010, 08:53
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...dann geh mal zum Opelhändler zum Teiledienst und verlange einen Spiegel (elektr. verstellbar und beheizt ET-Nr. 14 26 397 158,00 € netto)...dann noch das Gehäuse (14 28 793 12,45 € netto)...dann muß das Teil noch lackiert werden und angebaut...

...wenn du keine Ahnung hast, dann...
he cool, dann war ich ja mit meinen 200bucks gar nich so verkehrt
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  #93  
Alt 12.02.2010, 08:57
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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896 Danke in 649 Beiträgen
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Hier guck mal:
http://cgi.ebay.de/OPEL-ASTRA-F-94-A...item414ccb94a5 (PaidLink)

Sind aber keine 200Öcken


Ähm, gibts eigentlich was Neues vom Ursprungsthema, denn das wäre schon intressant...
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Bald bin ich hier raus.

Geändert von Nichtschwimmer78 (12.02.2010 um 09:03 Uhr)
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  #94  
Alt 08.04.2010, 16:04
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Ja gibt es...heute ist ein brief der staatsanwaltschaft gekommen:

Verfahren wurde eingestellt!!!!

mann bin ich erleichtert....
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Gruß Walter
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  #95  
Alt 08.04.2010, 18:22
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hede49 hede49 ist offline
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.meiner meinung sind wir beide zu weit in der mitte gefahren,

Keine Aussage dazu, sonst wird Dir jeder Anwalt daraus einen Strick drehen. Du gibst zu, zuweit in der Mitte oder über die mitte gefahren zu sein.

aber darum gehts nicht...das ist ein fall fuer die versicherungen.
Gerade darum geht es

nun ist es so das ich beim knall der beruehrung sofort bis zum stillstand abgebremst habe und die warnblinkanlage eingeschaltet habe...nach kurzem blick nach hinten habe ich gesehen das die unfallgegnerin ebenfalls abgebremst und angehalten hat.

Richtig gemacht, kann in Deinen Aussagen positiv verwendet werden da Du bemüht warst Folgeunfälle und Stau s zu vermeiden

bin ich mit angeschaltener warnblinkanlage noch etwa 100 bis 150 m langsam weiter gefahren weil es dort eine groessere ausbuchtung die schneefrei war
Auch richtig, wer Unfallflucht machen will, fährt nicht mit Warnblickanlage weiter, zeigt eigendlich an das er einen geeigneten Halteplatz sucht. Ist aber Auslegungssache des jeweiligen Beamten oder Richter. Argwöhnische Täuschung.


das erste was sie sagte,polzei...und unfallflucht....
Sehr großer Fehler .... sie sagte Polizei - hättest sofort die Polizei anrufen sollen, den jetzt stehst Du in der Beweispflicht, da Du keine Zeugen hast kann sie sagen, das sie Dich stoppen muste, damit Du Dich nicht vom Unfallort entfernst

Mein Rat, einen Rat vom RA für Verkehrsrecht ADAC oder so einholen, oder zu beauftragen Dich im Rechtsstreit zu vertreten . Sonst kann es Dir die Fahrerlaubnis kosten.

Gruß
Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.

Geändert von hede49 (08.04.2010 um 18:28 Uhr)
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  #96  
Alt 08.04.2010, 18:25
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von hede49 Beitrag anzeigen
.meiner meinung sind wir beide zu weit in der mitte gefahren,

Keine Aussage dazu, sonst wird Dir jeder Anwalt einen daraus einen Strick drehen. Du gibst zu, zuweit in der Mitte oder über die mitte gefahren zu sein.

aber darum gehts nicht...das ist ein fall fuer die versicherungen.
Gerade darum geht es

nun ist es so das ich beim knall der beruehrung sofort bis zum stillstand abgebremst habe und die warnblinkanlage eingeschaltet habe...nach kurzem blick nach hinten habe ich gesehen das die unfallgegnerin ebenfalls abgebremst und angehalten hat.

Richtig gemacht, kann in Deinen Aussagen positiv verwendet werden da Du bemüht warst Folgeunfälle und Stau s zu vermeiden

bin ich mit angeschaltener warnblinkanlage noch etwa 100 bis 150 m langsam weiter gefahren weil es dort eine groessere ausbuchtung die schneefrei war
Auch richtig, wer Unfallflucht machen will, fährt nicht mit Warnblickanlage weiter.

das erste was sie sagte,polzei...und unfallflucht....

Sehr großer Fehler .... sie sagte Polizei - hättest sofort die Polizei anrufen sollen, den jetzt stehst Du in der Beweispflicht.

Mein Rat, einen Rat vom RA für Verkehrsrecht ADAC oder so einholen . Sonst kann es Dir die Fahrerlaubnis kosten.

Gruß
Henrik

mein rat den treat lesen. besonders die nachricht vor deinem posting
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  #97  
Alt 08.04.2010, 18:27
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?????? siehe oben!

Liebe Grüße

Jan
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  #98  
Alt 08.04.2010, 20:54
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hi Henrik........

...es wurde eingestellt....!!!!
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Gruß Walter
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  #99  
Alt 08.04.2010, 20:55
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Hol dir einen Anwalt!!!!!
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  #100  
Alt 08.04.2010, 20:59
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Hol dir einen Anwalt!!!!!
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