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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.03.2010, 11:57
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist gerade online
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Standard Frage an die Steuerexperten

Hallo liebe Finanzspezialisten und Steuerexperten.
Ich habe ein Problem bei dem mir gerade so gar nichts einfallen will und hoffe auf ein paar geniale (aber trotzdem legale) Ideen

Ausgangssituation:
- Ich bin bei einer Firma angestellt die 321 km entfernt ist
- Ich bin meistens bei meinen Mitarbeitern und Vertretern in Europa unterwegs oder im Homeoffice
- Im Schnitt fahre ich 7,5 mal pro Monat in die Firma
- da ich keinen Firmenwagen haben wollte (ich will einfach keinen schnöden A6 fahren) haben wir uns darauf verständigt, dass ich mit Privat PKW fahre und30 ct Kilometergeld bekomme
- dazu wurde in meinem Vertrag als Standort mein Wohnsitz festgelegt

Problem:
- seit einiger Zeit gibt es ein Gesetz, dass besagt dass ich nur 46 x im Jahr auf dieser Basis in die Firma fahren darf - sonst ist es eine regelmäßige Arbeitsstätte und ich muß das komplette KM Geld versteuern

- nun hat mir meine Firma im letzten Jahr 1350 Euro pro Monat für diese Wege zur Arbeit gezahlt, die ich pauschal mit 15% versteuert habe.
- leider ist unserem HR Manager dabei der Fehler unterlaufen, dass er dachte: 320 km - 20 km (die ersten 20 müssen abgezogen werden) X 7,5 x 2 = 1350.-
So weit so gut, aber man hätte mir nur EINEN Weg bezahlen dürfen und ich darf jetzt dem Finanzamt einige große Scheine nachzahlen


Was ich suche:

Meine Firma ist bereit mir auf jede Art meine Reisekosten zu erstatten, ob als Pauschale oder über KM Geld. Nur eine Anhebung meines Gehaltes geht nicht wegen interner Regelungen

Gibt es eine Möglichkeit das irgendwie so darzustellen dass es passt - früher war so was kein Problem
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  #2  
Alt 14.03.2010, 12:04
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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Wenn du nur 46x darfst, mußt du halt über Umwege dort hin.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #3  
Alt 14.03.2010, 12:22
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mach das doch über spesen
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  #4  
Alt 14.03.2010, 12:49
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Wenn du nur 46x darfst, mußt du halt über Umwege dort hin.
auch eine Möglichkeit

Zitat:
Zitat von Heiko H. Beitrag anzeigen
mach das doch über spesen
Spesen = Reisekosten - mache ich bei der Abrechnung über KM Geld doch sowieso oder wie meinst du das
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  #5  
Alt 14.03.2010, 12:51
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Wennst erst zum Kunden und dann auf dem Rückweg kurz im Büro vorbeischaust, sollte das keine Fahrt Whg.-Arbeitsstätte sein. Prüf das mal.

Gruß Roger
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  #6  
Alt 14.03.2010, 13:56
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Hallo liebe Finanzspezialisten und Steuerexperten.
Ich habe ein Problem bei dem mir gerade so gar nichts einfallen will und hoffe auf ein paar geniale (aber trotzdem legale) Ideen

Mein Tipp (Frage mal hier nach) :

http://www.recht.de/phpbb/index.php

Viel Erfolg und schöne Grüße aus der Heide
Heidjer
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  #7  
Alt 15.03.2010, 09:03
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Henning K. Henning K. ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Problem:
- seit einiger Zeit gibt es ein Gesetz, dass besagt dass ich nur 46 x im Jahr auf dieser Basis in die Firma fahren darf - sonst ist es eine regelmäßige Arbeitsstätte und ich muß das komplette KM Geld versteuern

- nun hat mir meine Firma im letzten Jahr 1350 Euro pro Monat für diese Wege zur Arbeit gezahlt, die ich pauschal mit 15% versteuert habe.
- leider ist unserem HR Manager dabei der Fehler unterlaufen, dass er dachte: 320 km - 20 km (die ersten 20 müssen abgezogen werden) X 7,5 x 2 = 1350.-
So weit so gut, aber man hätte mir nur EINEN Weg bezahlen dürfen und ich darf jetzt dem Finanzamt einige große Scheine nachzahlen
Legal kann man da nichts mauscheln. Entweder bist du mehr als 46x da gewesen, oder nicht. Ich frage mich nur, was für ein Gesetz das sein soll
Die Regelung betrifft betrifft eigentlich Firmenwagen von Außendienstlern, die zwar 1% priv. Nutzung versteuern, aber eben nicht die Fahrten Whg - Arb.stätte.
Aus diesem Grund richten viele Firmen ihre Meetings nicht mehr ausschließlich an einem Standort aus, sondern weichen auf Niederlassungen oder Hotels aus.

Anbei die Richtliche 40.2

Zitat:
(6)
1 Die Lohnsteuer kann nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit einem Pauschsteuersatz von 15 % erhoben werden:

1.für den nach R 8.1 Abs. 9 ermittelten Wert der unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
a)bei behinderten Arbeitnehmern im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG in vollem Umfang,
b)bei allen anderen Arbeitnehmern bis zur Höhe der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG; aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das Kraftfahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird,

2.für den Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Fahrtkostenzuschüsse)
a)bei behinderten Arbeitnehmern im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen,
b)bei allen anderen Arbeitnehmern
aa)bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs mit Ausnahme der Nummer 1 bis zur Höhe der abziehbaren Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG; aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass an 15 Arbeitstagen monatlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unternommen werden,
bb)bei Flugstrecken bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers,
cc)bei entgeltlicher Sammelbeförderung bis zur Höhe der ab dem 21. Entfernungskilometer entstandenen Aufwendungen des Arbeitnehmers,dd)bei der Benutzung anderer Verkehrsmittel bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers, höchstens bis zur abziehbaren Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG; aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass an 15 Arbeitstagen monatlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unternommen werden.

2 Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die nach R 9.10 abziehbaren Werbungskosten
Die Richtlinie ist von 2008 - meines Wissens hat sich da nichts geändert...

PS: Der Arbeitnehmer ist zwar der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer, aber sie kann auch vom Arbeitgeber übernommen werden. Hier ist also noch ein Spielraum für Deinen Arbeitgeber.
__________________
viele Grüße,
Henning

Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen!
Joachim Ringelnatz (1883-1934)
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