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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo liebe Finanzspezialisten und Steuerexperten.
Ich habe ein Problem bei dem mir gerade so gar nichts einfallen will und hoffe auf ein paar geniale (aber trotzdem legale) Ideen ![]() Ausgangssituation: - Ich bin bei einer Firma angestellt die 321 km entfernt ist - Ich bin meistens bei meinen Mitarbeitern und Vertretern in Europa unterwegs oder im Homeoffice - Im Schnitt fahre ich 7,5 mal pro Monat in die Firma - da ich keinen Firmenwagen haben wollte (ich will einfach keinen schnöden A6 fahren ![]() - dazu wurde in meinem Vertrag als Standort mein Wohnsitz festgelegt Problem: - seit einiger Zeit gibt es ein Gesetz, dass besagt dass ich nur 46 x im Jahr auf dieser Basis in die Firma fahren darf - sonst ist es eine regelmäßige Arbeitsstätte und ich muß das komplette KM Geld versteuern - nun hat mir meine Firma im letzten Jahr 1350 Euro pro Monat für diese Wege zur Arbeit gezahlt, die ich pauschal mit 15% versteuert habe. - leider ist unserem HR Manager dabei der Fehler unterlaufen, dass er dachte: 320 km - 20 km (die ersten 20 müssen abgezogen werden) X 7,5 x 2 = 1350.- So weit so gut, aber man hätte mir nur EINEN Weg bezahlen dürfen und ich darf jetzt dem Finanzamt einige große Scheine nachzahlen ![]() Was ich suche: Meine Firma ist bereit mir auf jede Art meine Reisekosten zu erstatten, ob als Pauschale oder über KM Geld. Nur eine Anhebung meines Gehaltes geht nicht wegen interner Regelungen ![]() Gibt es eine Möglichkeit das irgendwie so darzustellen dass es passt ![]() ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#2
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Wenn du nur 46x darfst, mußt du halt über Umwege dort hin.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]()
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#4
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![]() ![]() ![]() Spesen = Reisekosten - mache ich bei der Abrechnung über KM Geld doch sowieso oder wie meinst du das ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#5
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Wennst erst zum Kunden und dann auf dem Rückweg kurz im Büro vorbeischaust, sollte das keine Fahrt Whg.-Arbeitsstätte sein. Prüf das mal.
Gruß Roger
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In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft...
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#6
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![]() Zitat:
Mein Tipp (Frage mal hier nach) : http://www.recht.de/phpbb/index.php Viel Erfolg ![]() Heidjer
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#7
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![]() Die Regelung betrifft betrifft eigentlich Firmenwagen von Außendienstlern, die zwar 1% priv. Nutzung versteuern, aber eben nicht die Fahrten Whg - Arb.stätte. Aus diesem Grund richten viele Firmen ihre Meetings nicht mehr ausschließlich an einem Standort aus, sondern weichen auf Niederlassungen oder Hotels aus. Anbei die Richtliche 40.2 Zitat:
PS: Der Arbeitnehmer ist zwar der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer, aber sie kann auch vom Arbeitgeber übernommen werden. Hier ist also noch ein Spielraum für Deinen Arbeitgeber.
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viele Grüße, Henning Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen! Joachim Ringelnatz (1883-1934) ![]()
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