Zitat:
Zitat von Tischler
Das wickelt bei uns für beauftragte Innungsmitglieder die kreishandwerkerschaft ab. Meistens gibts eher eine Förderung wenn die KFW beansprucht wird denn die wickelt diese Förderungen ab.
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Was sollte den die KH mit Förderungen zu tun haben ? Die werden wohl kaum über die Mitgliedsbeiträge der Innungsmitglieder verfügen können um damit eigene Fördermaßnahmen bezuschussen zu können. Oder meinst du daß den Kunden / Sanierungswilligen dort die Erledigung der Formalitäten mit der KfW abgenommen wird ?
Somit gibt es lediglich über die KFW Mittel in Form von Zuschüssen ( dabei wird es keine Einzelmaßnahmenbezuschussung geben ) oder zinsgünstigen Darlehen. Auch hier wird die angesprochene Maßnahme nicht den Förderungsanforderungen entsprechen.
Im Einzelnen ist das hier nachzulesen :
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Hom...onen/index.jsp
Grundsätzlich würde ich
vor Beginn der Maßnahmen, wenn Förderungen genutzt werden sollen, diese beantragen und bewilligen lassen, denn im Nachhinein ist das nicht mehr möglich.