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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Ganz klar, wie es in Deutschland aussieht: Er ist dran wegen Fahrerflucht,
bekommt drei Monate den Führerschein weg und muß zudem noch ne ganze Tür incl. Lackierung vom Megane bezahlen. So sieht die Rechtsprechung in D aus...
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#52
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Er soll dir doch mal erklären, wie man nicht ein paar Meter fahren will wenn z.b zwei Fahrzeuge auf der Autobahn, die beide in die gleiche Richtung fahren, bei 130 Kontakt haben, Die kommen auch erst nach ein paar hundert Metern zum stehen. Aber interessanter ist doch, dass die Dame gewendet hat und in die andere Richtung gefahren ist, sie hat sich doch dann auch vom Unfallort entfernt oder sehe ich das falsch?? ![]() ![]() Falls duim ADAC bist, würde ich mal mit denen sprechen. |
#53
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Nächste Frage: War die Straße wirklich so stark befahren, wie konnte die Dame dann so schnell wenden und die"Verfolgung" aufnehmen. Auf solch eine Argumentation solltest du dich einstellen.
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Wilfried Ich mag keine Knoten
Geändert von Wilfried2 (09.02.2010 um 14:25 Uhr)
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#54
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Ergo: Anwalt (aber nicht dieser Angstmacher deiner Erstkonsultation).
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#56
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Übrigens ging es da nicht um zwei Spiegelgläser, sondern um einige Tausender (DM) beim Gegener !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#57
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Ein Anwalt muss doch einen möglichen Ausgang aufzeigen und einen versuchen dementsprechend abzusichern.
Mit einem: "Meistens wird.." ist einem nicht wirklich geholfen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#58
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Nett, dass einige hier bereits eine Verurteilung vorgenommen haben
![]() Fakt ist, dass nun zunächst wegen des Tatverdachts des unerlaubten Entfernens ermittelt wird und sonst nichts. Selbst wenn er zunächst den Vorsatz gehabt hätte, sich abzusetzten und dann feiwillig von diesem rechtswidrigen Verhalten wieder abgelassen hat, kann er nicht bestraft werden. Fraglich ist ob der Staatsanwalt einstellt oder anklagt. Dazu durch den Anwalt, welchen auch immer, zunächst Akteneinsicht anfordern und bis dahin keine Angaben zum Vorfall machen. Bitter ist auf jeden Fall: Hast du keine Rechtsschutz und das Verfahren wird eingestellt, dann bleibst du auf deinen Kosten sitzen, wirst du verurteilt dann sowieso, nur bei Freispruch "zu Lasten der Staatskasse". Also die Seuche hast du auf jeden Fall. Je nachdem wie es ausgeht, könntest du für den Fall, dass die Anzeige nachweislich wider besseren Wissens erfolgte von der Dame die Kosten einklagen aber das ist nicht so einfach. Geändert von rolopolo (09.02.2010 um 15:58 Uhr) |
#59
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Danke für eure zum teil recht beunruhigenden antworten...
nun fakt ist das ich definitiv mitschuld an dem unfall habe was ich nie in frage gestellt habe.... aber das thema was mir sorgen macht ist die unerlaubte entfernung vom unfallort...den rest sollen die versicherungen unter sich aus machen... ich bin mitglied beim adac(plus) das heißt der anwalt den ich kontaktiert habe ist ein x-beliebiger irgendwo in deutschland und dieser hat mir nur angezeigt was passieren kann...und auf diese aussage habe ich einen anwalt an meinem wohnort kontaktiert bei dem ich nun am do. den termin habe....mit dem habe ich noch gar nicht gesprochen,mal sehn zu was der mir rät... auf jedenfall ist die gesetzlage so dass ich mich nunmal unerlaubt von der unfallstelle entfernt habe...leider und wenn auch nicht mit der absicht mich aus dem staub zu machen...aber eben entfernt...jetzt haben das andere leute in der hand darüber zu entscheiden wie es weiter geht...ich hoffe natürlich das ich hier nochmals mit einem blauen auge davon komme...
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Gruß Walter |
#60
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![]() Zitat:
IMHO Ich kann mir vorstellen, daß bei einem reinen Konto in Flensburg die Sache glimpflich ausgeht. Ist aber schon der Marienkäfer durchs Verkehrszentralregister gehuscht (das weißt bis jetzt nur du), könnte der Apparat anfangen zu brummen. Dann ist ein guter RA sehr wichtig.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#61
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nein nein keine käfer....bin in der beziehung jungfräulich
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Gruß Walter |
#62
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![]() Zitat:
ich würde mir keine großen Sorgen machen. Für jeden RA ist dies ein Glücksfall. 99,9% Erfolgschance, in der Regel auch ohne Anklageerhebung. So wie du den Verkehrsunfall geschildert hast, hätte ich vermutlich auch vermutet du haust ab (Manchmal kann man ja vom Schlimmsten ausgehen). Insoweit ist es empfehlenswert zunächst kurz anzuhalten - Bescheid geben: "Ich fahr zur Seite" - günstige Stelle zum Anhalten suchen. Polizeibeamte haben einen Strafverfolgungszwang, d.h. sie müssen die Anzeigen aufnehmen, wenn der Vorwurf nicht vollkommen aus der Luft gegriffen ist. Das ist er in diesem Fall nicht. Der Vorgang wird in der Regel mit einem Vermerk an die Staatsanwaltschaft abgegeben, der die Einschätzung des bearbeitenden Beamten enthält. In diesem Fall kann man zwei Aussagen auch ohne Rechtsanwalt treffen: 1. Ich habe nie die Absicht gehabt, die Unfallstelle zu verlassen, um die Schadensregulierung zu verhindern. 2. Ich habe die Unfallstelle sofort geräumt, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Eine Nachfrage bei dem zuständigen Unfallsachbearbeiter der Polizei kann auch nicht schaden. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren ohne Aussage/Stellungnahme des Betroffenen aus meiner Erfahrung nicht einstellen. Sollte es trotz allem zur Anklageerhebung oder einem Strafbefehl kommen, kann man immer noch einen Rechtsanwalt einschalten. Gruß Frank
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#63
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Sry, nichts gegen Leute die sich ne M-Klasse fürn Stadtverkehr kaufen
![]() aber wer Asche für eine M-Klasse über hat, den sollte auch noch ein neuer Spiegel einer M-Klasse nicht in den finanziellen Ruin treiben... ![]() meine Meinung dazu... Sag den Kollegen in blau doch einfach wie's gelaufen ist. Du bist gestanden, hattest die Warnblinkanlage drin und hast die Unfallstelle sofort geräumt um den Verkehr nicht unnötig zu behindern. -Um die eigentliche Schuldfrage scheint es ja vorerst gar nicht zu gehen... Und dann würde ich einfach abwarten... Wenn die Geschichte dann nicht eingestellt wird, kannst dir immer noch ein RA holen... Grüße ;) Martin ![]()
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#66
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das hilft nichts mehr, Tante Gurgel hebt alles auf. Gib mal Unfallflucht und Walter ein, schon hast Du den thread. gruesse Hanse
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#67
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![]() Ist ja erschreckend und noch viel schlimmer als ich gedacht habe, mit der ollen Suchmaschine.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#69
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Ich halte die Eigenaussage mit der (Teil-)Schuldanerkennung auch für ungeeignet.
Der Tip ist ja schon angesprochen worden: Sage aus, du hättest gestanden... ![]() Wahrscheinlich hast du das aber schon auch vorort bei der Polizei angegeben. ![]() In der Regel wiegeln Polizisten vorort solche Anschuldigungen wie Fahrerflucht sofort ab, wenn sie selbst nicht zu der gleichen Erkenntnis gekommen sind. Ich empfehle auch den SK
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#70
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Ich möchte auch noch einmal hervorheben was Freibeuter gesagt hat:
Wenn du zu einem Anwalt gehst nimm nicht den nächst Besten aus dem Ort. Nimm einen der sich in Verkehrsrecht gut auskennt. "Und bitte keine Schuldanerkenntnis!" Du hast es schließlich nicht mit Absicht gemacht! Hattest es nicht eilig und sonst auch kein Stress gehabt! Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
#71
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Genau nach StVO §34 (1) gehalten:
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte 1. unverzüglich zu halten, Zitat:
(Mehr an Sicherung des Verkehrs ist bei ein paar Spiegelscherben wohl auch nicht notwendig.) und bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite zu fahren, Zitat:
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, (Es ist nicht verboten, damit beim eigenen Fahrzeug anzufangen ![]() 4. Verletzten zu helfen (§323c des Strafgesetzbuches), (Verletzte waren bei dieser Bagatelle nicht zu befürchten.) 5. Anderen am Unfall anwesenden Beteiligten und Geschädigten a) anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und b) ... Erst an fünfter Stelle ist die Kommunikation mit den Beteiligten gefordert. Also wenn das Unfallflucht ist ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#72
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Lutz, bitte lesen! Es geht um:
Zitat:
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#73
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![]() Zitat:
dir wärs also egal wenn dir einer den Spiegel deines sagen wir Opel Astras abfährt der 200€ kostet. Musste dir doch leisten können wenn du dir nen Astra leisten kannst, könnte jemand sagen der nen ausgelutschten 20 jahre alten 3er Golf fährt, dessen Spiegel nur 35€ kostet. ![]() ![]() ![]()
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#74
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Macht Euch doch nicht in den Frack!
![]() - die Straßen sind im Moment "saueng" wegen der Schneeberge, - deswegen kommt es zur Spiegel-Berührung - Bagatelle (an drei eigene Fälle kann ich mich erinnern, ja und?), - damit sich die Situation nicht zuspitzt, fährt man die nächste Abstellmöglichkeit an (um Himmels willen, wenn so etwas in einer Autobahn-Baustelle passiert - ich touchiere den Spiegel vom Nebenmann, gehe gleich in die Ramme und diskutiere das an Ort und Stelle aus?? ![]() - Wo ist denn da eine Fahrerflucht? Oder hat die Polente nach Dir gefahndet und stand drei Tage später vor der Tür?
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Gruß Stefan ![]() |
#75
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![]() Zitat:
ja mir wärs ziemlich schei*** egal, weil ich für meinen astra aufn schrotti fahrn würde, mir für nen 10er nen neuen spiegel holen würde und den wieder dranschrauben würd... ![]() - und ja, den kann ich mir zum astra grad auch noch dazu leisten... und n opel astra f spiegel für 200 euro musste mir glaub erstmal zeigen... man man man...
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