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  #1  
Alt 06.02.2010, 18:23
Benutzerbild von Toni4566
Toni4566 Toni4566 ist offline
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Standard Ankerball bei Sportboot?

Hallo zusammen, mir geht eine Frage im Kopf rum:

Muss ich mit meiner Bayliner beim Ankern einen Ankerball setzen?
Rein rechtlich muss ja jedes Boot/Schiff als Ankerlieger eine entsprechende Kennzeichnung haben. Aber wie sieht es bei einem Boot dieser Größenordnung aus?
Und wie setzt man so ein Teil wenn kein Mast da ist???
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  #2  
Alt 06.02.2010, 18:25
Benutzerbild von balimara
balimara balimara ist offline
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Ja, Ankerball muss gesetzt werden. Notfalls reicht die Befestigung an Bootshaken oder Schrubber.
__________________
Gruß Manfred
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  #3  
Alt 06.02.2010, 18:31
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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Ja, Vorschrift ist es, aber erzähl doch erst mal in welchem Gebiet du fahren möchtest, dann wird dir sicher auch mitgeteilt werden, ob es dort üblich ist den Ball zu setzen.
__________________
Gruß
Christian
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  #4  
Alt 06.02.2010, 21:30
Wohnbusfahrer
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Da hänge ich mich ran ... Ist es üblich in Berlin? Und auf dem Werbellinsee?
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  #5  
Alt 06.02.2010, 22:30
Benutzerbild von Toni4566
Toni4566 Toni4566 ist offline
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Für mich wäre es im Bereich Ostsee, Schlei und natürlich für die Binnenbereiche (Rheinarme) interessant.
Wie befestigt ihr denn dann euren ANkerball? Reicht da wirklich das Ding rauszuhängen oder wie handhabt ihr das?
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  #6  
Alt 06.02.2010, 22:41
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Auf der Ostsee wird teilweise wirklich kontrolliert und auch zur Kasse gebeten.
Ich habe einen aufblasbaren Ankerball, der zerlegt einem nicht gleich alles bei Wind, wie diese starren Teile aus Plastik. Finde ich deutlich praktischer, der wiegt nur ein paar Gramm, ist weich und kann ruhig irgendwo gegen schlagen.

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 06.02.2010, 23:01
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Ich bammel den Ankerball an den Bootshaken.
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Gruß
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  #8  
Alt 06.02.2010, 23:02
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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es gibt viele Vorschriften ohne Sinn.

Diese hat Sinn ...

Ein vor Anker liegendes Boot kann nun mal nicht ausweichen ...


deswegen setzt man auch den Ball,

gruss
lars
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  #9  
Alt 06.02.2010, 23:20
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Da hänge ich mich ran ... Ist es üblich in Berlin? Und auf dem Werbellinsee?
Ich hab meistens einen Ankerball gesetzt.
Die WaschPo sieht es aber lieber, wenn du deine Ankerleine (Kette)
mit einem kleinen Ball kenntlich machst.
Pflicht ist nur der Ankerball.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #10  
Alt 06.02.2010, 23:32
Benutzerbild von Toni4566
Toni4566 Toni4566 ist offline
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Zitat von Lars Ostsee:
Zitat:
es gibt viele Vorschriften ohne Sinn.

Diese hat Sinn ...

Ein vor Anker liegendes Boot kann nun mal nicht ausweichen ...
Ich stelle keineswegs eine Vorschrift in Frage. Im gegenteil, ich bin da völlig Deiner Meinung. Nur habe ich mich gefragt, wie Boote ohne Mast ein solches Signal anständig setzen oder ob es da andere Regelungen gibt. Für Ruderboote vor Anker gilt die Vorschrift doch auch, oder?
Manche Vorschriften fehlen andererseits, aber wenn man den Verstand richtig benutzt (das heißt nicht das ich diese Vorschrift jetzt fordere). Z.B. das Anlegen von Schwimmwesten. Das ist völlig freiwillig. In der Berufsschiffahrt und bei der Marine ist es Pflicht, bei Manövern und Arbeiten eine Schwimmweste zu tragen. Nur für uns Hobbykapitäne ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber das nur so mal am Rande erwähnt.
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  #11  
Alt 07.02.2010, 02:34
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Toni4566 Beitrag anzeigen
.........Muss ich mit meiner Bayliner beim Ankern einen Ankerball setzen? Rein rechtlich muss ja jedes Boot/Schiff als Ankerlieger eine entsprechende Kennzeichnung haben. Aber wie sieht es bei einem Boot dieser Größenordnung aus? Und wie setzt man so ein Teil wenn kein Mast da ist???
Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
es gibt viele Vorschriften ohne Sinn.
Diese hat Sinn ...
Ein vor Anker liegendes Boot kann nun mal nicht ausweichen ...
Der Ball muß von jedem ankernden Fahrzeug gesetzt werden, egal wie groß, egal auf welchem Wasser. Er muß so angebracht werden, daß er für andere deutlicher erkennbar als solcher ist (egal ob am Mast oder am Besenstiel).

Auf meinem Boot hat der Vorbesitzer/Erbauer eine Halterung auf dem Dach des Fahrstandes angebracht, in die bei Bedarf eine Stange von ca. 1 m Länge eingesetzt werden kann, an die der Ankerball mittels zwei Osen befestigt wird. So ist der Ball deutlich der höchste Punkt und von allen Seiten sichtbar.
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cul8er
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Geändert von Luger08 (07.02.2010 um 02:39 Uhr)
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  #12  
Alt 07.02.2010, 03:17
lapaloma lapaloma ist offline
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Ich bin beeindruckt von Eurer Gesetzestreue, aber ich glaube die meisten beziehen sich wohl auf vielbefahrene Gewaesser.
Aber am staerksten finde ich das Argument, ein vor Anker liegendes Schiff kann nicht ausweichen! Es ist in der Tat extrem schwierig herauszufinden, ob der Entgegenkommer nun backbord oder steuerbord vorbeiwill oder ob man selber auf ihn zufaehrt...
Ist das nun in Kroatien neuerdings auch ueblich? Haben die Charterboote sowas an Bord?

Gruss Norbert
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  #13  
Alt 07.02.2010, 08:22
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Start_Driver Start_Driver ist offline
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Wie ist das denn wenn das Boot treibt?
Am Bodensee z.B. ist meistens nichts mit Ankern (zu tief) und wenn man da nun gemütlich langtreibt (und z.B. badet) wäre es eigentlich sinnvoll einen Ankerball zu setzen (im Sinne "Achtung kann nicht ausweichen") rein rechtlich darf man ja dann aber keinen Ankerball setzen, oder?

(Und wie zählt da ein Treibanker?)
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  #14  
Alt 07.02.2010, 09:27
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elsterchen elsterchen ist offline
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Hallo,
ich habe im Mittelmeer noch bei keinem Sportboot einen Ankerball gesehen. Ich sehen da auch keinen Bedarf. Wenn jeder so fährt, daß die "Sicherheit und Leichtigkeit" des Verkehrs nicht gefärdet wird, kann man bei unseren Kleinstfahrzeugen auf solches Zeug doch verzichten.
Grüße Henning
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  #15  
Alt 07.02.2010, 09:44
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viking22 viking22 ist offline
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Bei uns setzt auch keiner einen Ankerball!
siehe auch KVR-Teil C-Regel 30:

Regel 30 - Fahrzeuge vor Anker und auf Grund
  1. Ein Fahrzeug vor Anker muss dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen
    1. im vorderen Teil ein weißes Rundumlicht oder einen Ball;
    2. an oder nahe dem Heck ein weißes Rundumlicht niedriger als das Licht nach Ziffer i.
  2. Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann.
  3. Ein Fahrzeug vor Anker darf auch die vorhandenen Deckslichter oder gleichwertige Lichter zur Beleuchtung der Decks einschalten; ist das Fahrzeug 100 und mehr Meter lang, so ist es dazu verpflichtet.
  4. Ein Fahrzeug auf Grund muss die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Lichter führen und zusätzlich dort, wo sie am besten gesehen werden können,
    1. zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander;
    2. drei Bälle senkrecht übereinander.
  5. Ein Fahrzeug von weniger als 7 Meter Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebenen Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.
  6. Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge auf Grund braucht nicht die unter Buchstabe d Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper zu führen.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #16  
Alt 07.02.2010, 10:20
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Peter R. Peter R. ist offline
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435 Danke in 172 Beiträgen
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Ihr bringt mich auf Dinge die ich nie gemacht habe. Ich verwende meißt eine Ankerboje, also eine Leine (Sorgleine) von der Stirnseite des Ankers zur Oberfläche. In Kroatien (Rab Sahara oder so) gibt es viele, die im Flachwasser über deinen Anker stolpern. Hatte das mal nicht gemacht , kam 1. ein Kollege und hat direkt über meinem Anker sein Boot geparkt und ein anderes mal, flog eine Dame bei kristallklarem 90cm tiefen Wasser drüber und belehrte mich mich dann in klarem sächsisch, ob ich wohl nicht weiß, das es Vorschrift ist, eine Ankerboje zu setzen.
In der Donau verwende ich sie noch lieber, gerade beim Ankern in der Strömung. Der Anker sitzt schön fest und man freut sich, bis man Heim fahren will und merkt der hängt wohl an einer Wurzel, Felsspalte oder sonst wo. Hier hat sich die Sorgleine bestens bewärt, da man den Anker schön rausziehen kann. Denn wann hängt ein Anker beonders gut? Wenn man es nicht gebrauchen kann, Unwetter kommt, zu tiefes oder zu kaltes oder trübes Wasser ist.
Ich schau auf mein Echolot wie tief und wickel dann von einer Wäscheleinerolle eine 5mm Leine Menge ab. Mit Knoten hab ich die Tiefen gekennzeichnet. 1 Knoten= 5m, 2 Knoten =10m.
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Gruß Peter
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  #17  
Alt 07.02.2010, 10:48
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hab noch ein Bild von meinem aufblasbaren Ankerball gefunden.
Weil er so leicht und weich ist kann man ihn auch einfach ans Toplicht hängen. Und verstauen lässt er sich auch überall problemlos.
Die starren Teile aus Plastik waren mir bei Wind und Welle immer zu laut und zu unpraktisch beim befestigen.

Gruß
Norman
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  #18  
Alt 07.02.2010, 10:53
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Besteht auf deutschen Binnenwasserstraßen tatsächlich die Pflicht, einen Ankerball zu setzen?

Ich weiß, dass es im Bereich der Seeschifffahrtstraßenordnung Pflicht ist, dass es z. B. in NL auch Binnen Pflicht ist, aber in der BinSchStrO finde ich nichts dazu. In § 3.20 "Bezsichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen" ist nur von einer Ankerlaterne die Rede.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #19  
Alt 07.02.2010, 11:11
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
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Bei uns setzt auch keiner einen Ankerball!
siehe auch KVR-Teil C-Regel 30:

Regel 30 - Fahrzeuge vor Anker und auf Grund
...


Hmmm, stimmt!

Allerdings muss dann eine Ankerwache mit Aussicht her. Diese muss kontrollieren, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer gerade ein Fahrwasser aufmacht, dass meinen Ankerplatz kreuzen könnte.

Anders gesagt: Zwinge ich jemand zur möglichen Kurskorrektur, habe ich Sorge zu leisten, dass dieser es unverzüglich nach Regeln und Mitteln der KVR erkennt.

Verhalte ich mich nicht nach den Verkehrsregeln und es kommt wie auch immer zum Schaden, gibt es bei der Schuldfrage keine 2 Meinungen.

Übertragen auf den Straßenverkehr, könnte man wohl sagen, dass sonst ein Auto auf einer wenig befahren Nebenstraße keinerlei Sicherungsmaßnahmen (Warnblinklicht, Warndreieck) bei einer Panne oder Stillstand vornehmen müsste, oder?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #20  
Alt 07.02.2010, 11:17
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nordic nordic ist offline
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Auf Binnenwasserstraßen gibt es keinen Ankerball. Nur die vorgeschriebene Beleuchtung bei Nacht. Es ist üblich am Tage die Top Flagge auf Halbmast zu setzen.
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Gruß Karl-Heinz

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  #21  
Alt 07.02.2010, 11:20
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Bei uns setzt auch keiner einen Ankerball!
siehe auch KVR-Teil C-Regel 30:

Regel 30 - Fahrzeuge vor Anker und auf Grund



Ein Fahrzeug von weniger als 7 Meter Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebenen Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.
Das bedeutet doch nur, das es sehr wenig Ausnahmen davon gibt, wo der Ankerball nicht zu setzen ist. Sportboot fahren oft außerhalb des eigentlichen Fahrwassers, also muß auch dort im Zweifel der Ankerball gesetzt werden. Im Falle eines Falles selbst in einer Bucht, wo viele Sportboote in der Regel zum Ankern hinkommen. Wenn es in Kroatien keiner kontrolliert, mag ja sein. Aber da fragt keiner nach, wenn es zu einer Verhandlung vor dem Seegericht kommt. Dann gilt die seemännische Sorgfaltspflicht.
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cul8er
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