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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 10.01.2010, 12:01
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Standard Fall

In der Dokumentation geht es um ein Weidegrundstück
welches nicht Umzäunt ist.
Durch dieses lief ein Trampelpfad den die Gemeinde
obwohl es nicht ihr Grundstück war befestigt hat. (Schotterweg)
Der Eigentümer wollte dieses Grundstk. jetzt zwecks Viehhaltung
Reaktivieren und ganz Umzäunen.
Nur darf er das nicht weil da mittlerweile ein Gewohnheitsrecht seitens der Gemeinde entstanden ist.
Da geht es jetzt hin und her mit Polizei ,Tumult und Zaun setzen ,wieder entfernen usw.
Wildwest Methoden amtlich beglaubigt.
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  #27  
Alt 10.01.2010, 12:26
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Standard Eigener Fall

Bei mir ging es nicht um Wegerecht.
Das wäre hier zulang um alles zu Beschreiben.
Kurz :Gartenland mit Pilotgrundstück davor welches irgendwann an die Gemeinde gefallen ist.
Das sollte durch ein Baugebiet erschlossen werden.
Ohne mich zu Fragen haben die Klammheimlich einen Aushang im tiefsten Keller des Rathauses eine Amtliche Mitteilung ausgehangen .(zwecks heimlichen Aussitzen
der Einspruchsfristen von Grund und Boden Besitzern)
Danach kam ein Brief das der Umlegungsplan Am blabla
Rechtskräftig würde und ich für meinen eigenen Garten
der längs geteilt wird, vorher nahezu quadratisch und von meinem Haus aus zu erreichen war 24000€
zwecks ausgleiches des Mehrwertes (Gartenland zu Bauland zahlen soll.
das Grundstück wäre nach dieser Methode vom Haus aus nicht mehr zu erreichen nur noch 6 Meter breit dafür
aber 30 Meter lang.
Anwalt genommen auf Baugrund verzichtet alternativ Plan vorgestellt das wir die Grundstücke tauschen .
Mir ein 3 Meter breiter Weg zum hinteren Grundstück zum Baugebiet zwecks vermeidung eines neuen Pilotgrundstückes gegeben wird.
Gemeinde unkooperativ: Vom B Plan wird nicht mehr abgewichen.
Kurz und gut nach langem Gezettel haben wir denen einen Fehler nachweisen können der vor Gericht hätte gehen können und zumindest das ganze Baugebiet
im Zeitplan erheblich verzögert hätte.
Da ging alles ganz schnell 1 Woche nach dem wir denen das gesteckt haben war der neue Vertrag unterschrieben.
2000€ für den Weg natürlich Baulandpreise und der Drops war gelutscht.
Gebaut hat noch keiner 5 Jahre sind seither ins Land gegangen und die Nachbarn haben alle sooooooo dicke Hälse und geben mir jetzt recht das das mit dem Anwalt wohl das beste war. Vorher haben alle gesagt da kommst Du nicht gegen an.
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  #28  
Alt 10.01.2010, 12:51
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Hallo geht los...,

§ 3:die Verhandlungen und der Kauf werden vom Land durchgeführt. Die Gemeinde übergibt die, laut gegenseitiger Vereinbarung, festgelegten Unterlagen dem Land und wirkt koordinierend bei den Grundstücksübertragungen mit.
die Vermessung zur Grundstücksteilung und Flächenermittlung findet nach der Fertigstellung der Baumaßnahme statt.

Also ist die Gemeinde im Informationszwang und Handlungszwang... oder?
Wenn die Gemeinde "koordinierend" mitwirkt dürften die Absprachen auch nicht bindend sein, sofern Dir keine Bevollmächtigung zur Verhandlung vom Land vorliegt.

Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
stell nen alten schreibtisch hinn und errichte ne mautstelle
den weg würde ich sofort absperren wenn es mein grund wäre.
Raubrittertum und Wegelagerei sind in D übrigens verboten, willst Du schwarznase81 mal im Knast besuchen?

Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
"Die Gemeinde verpflichtet sich unverzüglich nach dem Feststehen der Radwegtrasse und nach dem abgeschlossenem Bau die ausgewiesene Vermessung einzuleiten"
Aber vermessen haben die doch auch, so hast Du weiter oben geschrieben? Stand etwas dahinter wann gezahlt werden hätte sollen nach der Vermessung, vielleicht erst wenn die komplette Bundestrasse 2057 mit einem durchgängigen Fußweg versehen ist?

Wenn Du die Anwaltskosten scheust, empfiehlt sich eine Mitgliedschaft und Anfrage beim Grundeigentümerverband, Haus und Grund oder einer ähnlichen Organisation, die haben ausgewiesene Experten für solche Rechtsfragen. Kostet kleines Geld und das hast gleich Zugriff auf ein Heer von Fachanwälten und -leuten, die bis Berlin vernetzt sind...

Da ich ein Grundstück an der b208 habe, stammt von denen der Hinweis, froh sein, wenn ich nicht zu Ausbaubeiträgen herangezogen werde, nach §xyz Verordng uvw wäre das ohne weiteres möglich...

Zitat:
Wobei sich jetzt im nachhinein noch rausgestellt hat das die Firma die den Zaun versetzt hat auch noch gepfuscht hat und er sich so langsam in seine Einzelteile auflöst(sie haben den Draht/Jägerzaun nicht wieder richtig verbunden so das er sich jetzt löst)
Das kannst Du 2 Jahre lang ggü. dem ausführenden Betrieb reklamieren, es sei denn, die hätten vorher auf solche möglichen Komplikationen hingewiesen.
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Alt 10.01.2010, 12:56
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Standard Raubrittertum

Raubrittertum und Wegelagerei ist in Deutschland inoffiziell nur für Bürger
VERBOTEN.
Ansonsten hast Du sicher recht das man da Experten zu rate ziehen sollte.

Um das Schnee Räumen wird man wohl nicht herum kommen.
Der Weg führt an deinem Grundstück vorbei und da hast Du wie jeder in diesem Land die Pflicht das alles Schnee und Eisfrei zu halten.
Mußt halt nur klären ob das jetzt schon der Fall ist oder ob das noch dein Boden ist und du da den Weg sperren kannst.
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Geändert von Laminator (10.01.2010 um 13:03 Uhr)
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Alt 10.01.2010, 13:03
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen

Aber vermessen haben die doch auch, so hast Du weiter oben geschrieben? Stand etwas dahinter wann gezahlt werden hätte sollen nach der Vermessung, vielleicht erst wenn die komplette Bundestrasse 2057 mit einem durchgängigen Fußweg versehen ist?
Im schreiben steht das alles unverzüglich nach der Fertigstellung des Radweges abgewickelt werden soll...
Naja,ich setze mich mit denen am Montag in Verbindung und frage mal ganz freundlich wie es weitergehen soll....

Danke erstmal an alle ich berichte weiter...
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Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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