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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
folgender Sachverhalt: Wir haben ein Grundstück von etwa 50m breit direkt an einer Bundesstraße. Nun wollte die Gemeinde unbedingt einen Fußweg bauen,sie gingen uns 5-6 mal die Woche richtig auf den Sacxxxx bis wir endlich unser Einverständnis dafür gaben(sie mußte den Weg ja über unser Grundstück bauen und uns deshalb über die gesamte Länge die benötigten m² abkaufen). Der Weg ist mitlerweile seit etwa 1 Jahr fertig und seit der Einverständniserklärung haben wir nichts mehr von der lieben Gemeinde gehört ![]() Ergo,es wurde nichts im Grundbuch geändert und einen Kaufvertrag geschweige denn Geld haben wir auch noch nicht gesehen(wohlgemerkt handelt es sich um Bauland). Also führt seit einem Jahr ein Fußgängerweg über UNSER Grundstück ![]() ![]() Nun flatterte uns ein netter Brief der Gemeinde ins Haus wo sie uns sehr bestimmt darauf hinwiesen das wir doch dazu verpflichtet sind IHREN ![]() Was haltet ihr von dem Sachverhalt? Bedingungen stellen aber noch garnicht der Eigentümer des Grundstücks sein ![]() ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#2
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naja,...
solang da kein Geld geflossen ist, würd ich den Fußweg einfach sperren ![]() ![]()
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#3
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Es wird langsam Zeit, daß DU die Gemeinde in Verzug setzt!-nicht umgekehrt!
Und nicht vergessen!-alles per Einschreiben mit Rückschein! ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#4
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Habt ihr wenigstens drauf geachtet das sich das Baufenster nicht verändert? Wenn ihr keinen Vertrag habt ist das ja auch noch euer Grundstück, also seid ihr zuständig. Oft weiß in einer Gemeinde die Rechte nicht was die Linke tut, also erst mal anrufen und hören was die sich gedacht haben.
Gruß Ingo
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#5
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![]() Zitat:
Ja,das ist auch mein empfinden. Aber was is wenn man selbst mal was von der lieben Gemeinde will???(Gewerbeanmeldungen und der gleichen) Das Problem mit dem in den Wald rufen... ![]() Sie waren ja so frech und kündigten weitere maßnahmen an würden wir ihrer "bitte" nicht nachkommen.Am Montag ist eine neue Ortsbegehung ![]() Wir würden gerne einen ebenso bestimmten Brief zurücksenden aber natürlich mit ein wenig wissen im "hintergrund"... Das sie merken das wir nicht aus den Staate doff sind...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]()
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#6
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![]() Zitat:
Die Bauarbeiten sind abgeschlossen...(seit etwa 1 Jahr abgeschlossen)
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#7
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![]() Zitat:
-wenn Euer Einverständnis schriftlich war, wird die Gemeinde auch nichts mehr kaufen, vielleicht kannst Du mal Details zum Einverständnis posten - Du bist danna uch als Anwohner einer Bundesstraße zum kehren der Fußwege verpflichtet und machst Dich haftbar bei Verweigerung - Zitat:
Im Klartext kannst Du froh sein, daß Du nicht zu Ausbaubeiträgen herangezogen wurdest, weil Fußwege steigern im Allgemeinen auch die Wohnqualität und die Kosten sind daher auf Anwohner zumindest anteilig umlegbar... Wir leben in Deutschland ![]()
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#8
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..ist es denn schon vermessen worden? Erst dann lohnt ein Kaufvertrag, da dann die tatsächliche Verkaufsfläche feststeht.
Man kann aber mal einen Pachtvertrag dafür abschließen (verlange es einfach, auch rückwirkend), dann gehts meistens schneller mit der Abwicklung... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#9
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Geh zum Anwalt und mach ein Beratungsgespräch mit ihm.
Dan kannst Du immernoch entscheiden ob da eine Chance besteht der Gemeinde aufs Dach zu steigen. Die Gemeinden sind nicht immer im Recht (obwohl das öfter behauptet wird.) Bevor da noch ein Gewohnheitsrecht für die Gemeinde entsteht. Ich hab das mit unserer Gemeinde auch durchgezogen wegen einem Neubaugebiet,alle Anderen Grundstückbesitzer sind von der Gemeinde über den Tisch gezogen worden. Die haben Summen von 12000€-700000€ ![]() Herstellt. Ich hab mit einem Anwalt dankend auf diese Show verzichtet und bin mit einer Zahlung von 2000€ davon gekommen ![]()
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]()
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#10
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Möglicherweise kann man auch ,falls sich die Gemeinde nicht rührt und das Aussitzen will ,einen Sachbearbeiter Privat verklagen wegen verschleppung oder Betrugs versuch. aber das muß Dir ein Anwalt schon sagen ob da ein Ansatzpunkt existiert.
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]()
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#11
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§ 3:die Verhandlungen und der Kauf werden vom Land durchgeführt. Die Gemeinde übergibt die, laut gegenseitiger Vereinbarung, festgelegten Unterlagen dem Land und wirkt koordinierend bei den Grundstücksübertragungen mit. die Vermessung zur Grundstücksteilung und Flächenermittlung findet nach der Fertigstellung der Baumaßnahme statt. Also ist die Gemeinde im Informationszwang und Handlungszwang... oder?
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#12
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#13
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Die Mühlen mahlen langsam ob Du da evtl. eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen kannst um
die andere Seite in Zugzwang zu setzen müsste geprüft werden . Ob das von Erfolg gekrönt ist? Da Du ja dein Einvertändnis gegeben hast wird das aber wohl nicht so einfach sein. ![]() Auf jeden Fall zum Anwalt manche Gemeinden spielen auf Zeit, in der Hoffnung das wichtige Fristen verstreichen und der Bürger das nachsehen hat. Geldmangel könnte ein Grund für diese "Bürgernähe" sein.
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]()
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#14
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stell nen alten schreibtisch hinn und errichte ne mautstelle
![]() den weg würde ich sofort absperren wenn es mein grund wäre. |
#15
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![]() Zitat:
Ich würde da sofort einen Fachanwalt konsultieren und die Gemeinde ggf. zum Kauf zu deinen Konditionen zwingen, bzw. den Weg zu sperren
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Gruß Jörg
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#16
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![]() Die Gemeinde übernimmt dann halt nur die ordnungsdienstlichen Dinge.
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#17
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Das weiß ich auch nicht, aber ich würde mir nicht für umsonst einen öffentlichen Gemeindeweg auf mein Baugrundstück pflastern lassen
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Gruß Jörg
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#18
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Das sicherlich, nun ist die Frage, wer als Baulastträger den Grundstückskauf tätigen muß, Kommune oder Land. Ist eine interessante Frage, werde mich zu Wochenbeginn mal schlauer machen.
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#19
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Pass auf und lass Dich gut beraten !
Hier ein Fall, der an Enteignung erinnert... Der "Besitzer" muss den Durchlass dulden, Kosten übernehmen, für die Reinigung sorgen, und das auf seinem eigenen Grund... Auch wenn man den Besitzer nicht sympatisch finden muss, zeigt es, wie hilflos der Bürger gegenüber den Amtstyrannen und seinen Helfern sein kann... Gibt viele ähnliche Fälle, wobei Medien und Wegenutzer auch noch meist auf der Seite der Ämter sind, weil die Grundstücksbesitzer als "reiche Großgrundbesitzer" diffamiert werden.
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#20
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Was im Grundbuch steht zählt. Nur haben die Gemeinden oft die Möglichkeiten sich Dienstbarkeiten selbst auszustellen.
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#21
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![]() Wir dürfen Zahlen aber machen können wir nichts gegen diese Italienisch anmutenden "BürgerverTreter" Da kommt dir der K.... hoch ich hab das selbst erlebt aber dennoch gewonnen ![]() Immer schön Aufpassen mit so "Heinis wie aus dem Film. Laaaaaaanger Weeeeeg
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() Geändert von Laminator (10.01.2010 um 00:04 Uhr) |
#22
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Es gibt auch Möglichkeiten manche "Rechte" zu umgehen.
Der Bauer (Nachbar --- nein nicht dumm) Kartoffeln sind mit Urheberrecht behaftet --also Du kaufst Pflanzkartoffeln erntest ----- nächstes Jahr kommt ein Brief vom Patentinhaber --:sie wisse das Sie verpflichtet sind auskunft über die Nachzucht der Kartoffeln zu geben . (wegen der Zahlung der Patentnutzung zwecks Nachzucht) (Bauer hat nicht Nachgezüchtet) Bauer hat 2,5 Stunden für das Ausfüllen der Fragebögen gebraucht (viele Seiten). Aber nicht zurück geschickt ![]() Anruf :sie Wissen --verpflichtet d. Fragebogen--zurückzuschicken. Antwort: Ja das weiss ich wenn Sie diesen Bogen haben möchten können Sie den jeder Zeit bei mir abholen ich verweigere Ihnen das nicht hätte aber gerne eine Bearbeitungsgebühr von XXXX von Ihnen weil ich meine Zeit auch nicht gestohlen habe und Service nun mal Kostet. Nichts mehr von den Vasallen gehört. ![]() Wehrt Euch endlich. ![]()
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() Geändert von Laminator (10.01.2010 um 00:29 Uhr)
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#23
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"Die Gemeinde verpflichtet sich unverzüglich nach dem Feststehen der Radwegtrasse und nach dem abgeschlossenem Bau die ausgewiesene Vermessung einzuleiten" Das ist nun fast genau 1 Jahr her. ![]() wir haben jetzt zu zweit insgesamt 2 Stunden gebraucht um den weg zu räumen. ![]() Ich hätte echt lust denen das in Rechnung zu stellen ![]() Es handelt sich immerhin um 205m² von denen 65m² Bauland sind. Ganz zu schweigen von dem trödel den wir hatten weil unser ganzer Koppelzaum versetzt werden mußte.Wobei sich jetzt im nachhinein noch rausgestellt hat das die Firma die den Zaun versetzt hat auch noch gepfuscht hat und er sich so langsam in seine Einzelteile auflöst(sie haben den Draht/Jägerzaun nicht wieder richtig verbunden so das er sich jetzt löst) ![]() ![]() ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#24
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Hallo
Habe mir den Film angesehen, das sind durch die reinsten Raubrittermethoden. ![]()
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. ![]() Gruß Herbert
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#25
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Kann das Video leider nicht anschauen da es meine I-verbindung nicht her gibt ![]() ![]() Kann mal bitte jemand beschreiben was es für ein fall ist???
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
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