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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.01.2010, 18:16
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.03.2009
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Standard Grundstücksfrage?????

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Wir haben ein Grundstück von etwa 50m breit direkt an einer Bundesstraße.
Nun wollte die Gemeinde unbedingt einen Fußweg bauen,sie gingen uns 5-6 mal die Woche richtig auf den Sacxxxx bis wir endlich unser Einverständnis dafür gaben(sie mußte den Weg ja über unser Grundstück bauen und uns deshalb über die gesamte Länge die benötigten m² abkaufen).
Der Weg ist mitlerweile seit etwa 1 Jahr fertig und seit der Einverständniserklärung haben wir nichts mehr von der lieben Gemeinde gehört.
Ergo,es wurde nichts im Grundbuch geändert und einen Kaufvertrag geschweige denn Geld haben wir auch noch nicht gesehen(wohlgemerkt handelt es sich um Bauland).
Also führt seit einem Jahr ein Fußgängerweg über UNSER Grundstück.
Nun flatterte uns ein netter Brief der Gemeinde ins Haus wo sie uns sehr bestimmt darauf hinwiesen das wir doch dazu verpflichtet sind IHREN Radweg vom Schnee zu säubern.
Was haltet ihr von dem Sachverhalt?
Bedingungen stellen aber noch garnicht der Eigentümer des Grundstücks sein.e
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #2  
Alt 09.01.2010, 18:19
Benutzerbild von Rebell25R
Rebell25R Rebell25R ist offline
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naja,...

solang da kein Geld geflossen ist, würd ich den Fußweg einfach sperren und nen netten Brief an die Gemeinde schreiben...
__________________

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  #3  
Alt 09.01.2010, 18:21
bootsmann bootsmann ist offline
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Es wird langsam Zeit, daß DU die Gemeinde in Verzug setzt!-nicht umgekehrt!
Und nicht vergessen!-alles per Einschreiben mit Rückschein!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #4  
Alt 09.01.2010, 18:22
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
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Habt ihr wenigstens drauf geachtet das sich das Baufenster nicht verändert? Wenn ihr keinen Vertrag habt ist das ja auch noch euer Grundstück, also seid ihr zuständig. Oft weiß in einer Gemeinde die Rechte nicht was die Linke tut, also erst mal anrufen und hören was die sich gedacht haben.


Gruß Ingo
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  #5  
Alt 09.01.2010, 18:25
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebell25R Beitrag anzeigen
naja,...

solang da kein Geld geflossen ist, würd ich den Fußweg einfach sperren und nen netten Brief an die Gemeinde schreiben...

Ja,das ist auch mein empfinden.
Aber was is wenn man selbst mal was von der lieben Gemeinde will???(Gewerbeanmeldungen und der gleichen)
Das Problem mit dem in den Wald rufen...
Sie waren ja so frech und kündigten weitere maßnahmen an würden wir ihrer "bitte" nicht nachkommen.Am Montag ist eine neue Ortsbegehung.
Wir würden gerne einen ebenso bestimmten Brief zurücksenden aber natürlich mit ein wenig wissen im "hintergrund"...
Das sie merken das wir nicht aus den Staate doff sind...
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Gruß,Schwarznase ...

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  #6  
Alt 09.01.2010, 18:27
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Habt ihr wenigstens drauf geachtet das sich das Baufenster nicht verändert? Wenn ihr keinen Vertrag habt ist das ja auch noch euer Grundstück, also seid ihr zuständig. Oft weiß in einer Gemeinde die Rechte nicht was die Linke tut, also erst mal anrufen und hören was die sich gedacht haben.


Gruß Ingo

Die Bauarbeiten sind abgeschlossen...(seit etwa 1 Jahr abgeschlossen)
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Gruß,Schwarznase ...

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  #7  
Alt 09.01.2010, 19:09
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Wir haben ein Grundstück von etwa 50m breit direkt an einer Bundesstraße.
Nun wollte die Gemeinde unbedingt einen Fußweg bauen,sie gingen uns 5-6 mal die Woche richtig auf den Sacxxxx bis wir endlich unser Einverständnis dafür gaben(sie mußte den Weg ja über unser Grundstück bauen und uns deshalb über die gesamte Länge die benötigten m² abkaufen).
Der Weg ist mitlerweile seit etwa 1 Jahr fertig und seit der Einverständniserklärung haben wir nichts mehr von der lieben Gemeinde gehört.
Ergo,es wurde nichts im Grundbuch geändert und einen Kaufvertrag geschweige denn Geld haben wir auch noch nicht gesehen(wohlgemerkt handelt es sich um Bauland).
Also führt seit einem Jahr ein Fußgängerweg über UNSER Grundstück.
Nun flatterte uns ein netter Brief der Gemeinde ins Haus wo sie uns sehr bestimmt darauf hinwiesen das wir doch dazu verpflichtet sind IHREN Radweg vom Schnee zu säubern.
Was haltet ihr von dem Sachverhalt?
Bedingungen stellen aber noch garnicht der Eigentümer des Grundstücks sein.e
Sachsen Anhalt hat ja schon das neue Recht dazu,
-wenn Euer Einverständnis schriftlich war, wird die Gemeinde auch nichts mehr kaufen, vielleicht kannst Du mal Details zum Einverständnis posten
- Du bist danna uch als Anwohner einer Bundesstraße zum kehren der Fußwege verpflichtet und machst Dich haftbar bei Verweigerung
-
Zitat:
würd ich den Fußweg einfach sperren und nen netten Brief an die Gemeinde schreiben...
Das eigenmächtige Sperren öffentlichen Raumes und dazu zählen Fußwege kann empfindliche Konsequenzen haben, davon würde ich lieber Abstand nehmen und was für einen Inhalt soll der "nette Brief" haben?

Im Klartext kannst Du froh sein, daß Du nicht zu Ausbaubeiträgen herangezogen wurdest, weil Fußwege steigern im Allgemeinen auch die Wohnqualität und die Kosten sind daher auf Anwohner zumindest anteilig umlegbar...

Wir leben in Deutschland
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #8  
Alt 09.01.2010, 19:31
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Kuddel Kuddel ist offline
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..ist es denn schon vermessen worden? Erst dann lohnt ein Kaufvertrag, da dann die tatsächliche Verkaufsfläche feststeht.

Man kann aber mal einen Pachtvertrag dafür abschließen (verlange es einfach, auch rückwirkend), dann gehts meistens schneller mit der Abwicklung...

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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  #9  
Alt 09.01.2010, 19:32
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Standard Anwalt

Geh zum Anwalt und mach ein Beratungsgespräch mit ihm.
Dan kannst Du immernoch entscheiden ob da eine Chance
besteht der Gemeinde aufs Dach zu steigen.
Die Gemeinden sind nicht immer im Recht (obwohl das öfter behauptet wird.)
Bevor da noch ein Gewohnheitsrecht für die Gemeinde entsteht.
Ich hab das mit unserer Gemeinde auch durchgezogen
wegen einem Neubaugebiet,alle Anderen Grundstückbesitzer sind von der Gemeinde über den Tisch
gezogen worden.
Die haben Summen von 12000€-700000€ bezahlen dürfen für Baugrundstücke wo bis jetzt keiner bauen kann weil ein Investor fehlt der die Infrastruktur (Kanal,Baustrasse,Lärmschutzwall,Zisternen usw)vorfinanziert und
Herstellt.
Ich hab mit einem Anwalt dankend auf diese Show verzichtet und bin mit einer Zahlung von 2000€ davon gekommen
__________________
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Gruß Andreas
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  #10  
Alt 09.01.2010, 19:37
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Standard Betrug

Möglicherweise kann man auch ,falls sich die Gemeinde nicht rührt und das Aussitzen will ,einen Sachbearbeiter Privat verklagen wegen verschleppung oder Betrugs versuch. aber das muß Dir ein Anwalt schon sagen ob da ein Ansatzpunkt existiert.
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  #11  
Alt 09.01.2010, 19:41
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Sachsen Anhalt hat ja schon das neue Recht dazu,
-wenn Euer Einverständnis schriftlich war, wird die Gemeinde auch nichts mehr kaufen, vielleicht kannst Du mal Details zum Einverständnis posten
- Du bist danna uch als Anwohner einer Bundesstraße zum kehren der Fußwege verpflichtet und machst Dich haftbar bei Verweigerung
-
Das eigenmächtige Sperren öffentlichen Raumes und dazu zählen Fußwege kann empfindliche Konsequenzen haben, davon würde ich lieber Abstand nehmen und was für einen Inhalt soll der "nette Brief" haben?

Im Klartext kannst Du froh sein, daß Du nicht zu Ausbaubeiträgen herangezogen wurdest, weil Fußwege steigern im Allgemeinen auch die Wohnqualität und die Kosten sind daher auf Anwohner zumindest anteilig umlegbar...

Wir leben in Deutschland
Hallo geht los...,

§ 3:die Verhandlungen und der Kauf werden vom Land durchgeführt. Die Gemeinde übergibt die, laut gegenseitiger Vereinbarung, festgelegten Unterlagen dem Land und wirkt koordinierend bei den Grundstücksübertragungen mit.
die Vermessung zur Grundstücksteilung und Flächenermittlung findet nach der Fertigstellung der Baumaßnahme statt.

Also ist die Gemeinde im Informationszwang und Handlungszwang... oder?
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Gruß,Schwarznase ...

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  #12  
Alt 09.01.2010, 19:44
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
..ist es denn schon vermessen worden? Erst dann lohnt ein Kaufvertrag, da dann die tatsächliche Verkaufsfläche feststeht.

Man kann aber mal einen Pachtvertrag dafür abschließen (verlange es einfach, auch rückwirkend), dann gehts meistens schneller mit der Abwicklung...

Bernd.
Vermessungsarbeiten wurden schon etliche getätigt, doch weder die Vermesser vor Ort noch die Behörde gab Auskunft was und für wen vermessen wurde.
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Gruß,Schwarznase ...

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  #13  
Alt 09.01.2010, 20:44
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Laminator Laminator ist offline
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Standard Die Mühlen mahlen langsam

Die Mühlen mahlen langsam ob Du da evtl. eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen kannst um
die andere Seite in Zugzwang zu setzen müsste geprüft werden . Ob das von Erfolg gekrönt ist? Da Du ja dein Einvertändnis gegeben hast wird das aber wohl nicht
so einfach sein.
Auf jeden Fall zum Anwalt manche Gemeinden spielen auf Zeit, in der Hoffnung das wichtige Fristen verstreichen und der Bürger das nachsehen hat.
Geldmangel könnte ein Grund für diese "Bürgernähe" sein.
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  #14  
Alt 09.01.2010, 20:55
Leafde Leafde ist offline
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stell nen alten schreibtisch hinn und errichte ne mautstelle

den weg würde ich sofort absperren wenn es mein grund wäre.
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  #15  
Alt 09.01.2010, 21:22
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
stell nen alten schreibtisch hinn und errichte ne mautstelle

den weg würde ich sofort absperren wenn es mein grund wäre.
Wenn im Grundbuch kein Wegerecht eingetragen ist kann er dies auch tun, ein Gewohnheitsrecht wird noch nicht greífen, bzw. gibt es beim Wegerecht in diesem Sinne auch nicht und er muß auch nur einem Wegerecht zustimmen wenn z.B. keine andere möglichkeit besteht ein anderes Grundstück zu érreichen.....
Ich würde da sofort einen Fachanwalt konsultieren und die Gemeinde ggf. zum Kauf zu deinen Konditionen zwingen, bzw. den Weg zu sperren
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Gruß Jörg
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  #16  
Alt 09.01.2010, 21:30
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
W....und die Gemeinde ggf. zum Kauf zu deinen Konditionen zwingen, bzw. den Weg zu sperren
Nun bin ich ja kein Jura-Profi, aber handelt es sich nicht um eine Bundesstraße? Da ist die Gemeinde erst ab einer ziemlichen Größe (so mittlere Großstadt ) der Baulastträger, ansonsten das Land.
Die Gemeinde übernimmt dann halt nur die ordnungsdienstlichen Dinge.
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  #17  
Alt 09.01.2010, 21:35
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Nun bin ich ja kein Jura-Profi, aber handelt es sich nicht um eine Bundesstraße? Da ist die Gemeinde erst ab einer ziemlichen Größe (so mittlere Großstadt ) der Baulastträger, ansonsten das Land.
Die Gemeinde übernimmt dann halt nur die ordnungsdienstlichen Dinge.
Das weiß ich auch nicht, aber ich würde mir nicht für umsonst einen öffentlichen Gemeindeweg auf mein Baugrundstück pflastern lassen
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Gruß Jörg
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  #18  
Alt 09.01.2010, 21:39
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Das weiß ich auch nicht, aber ich würde mir nicht für umsonst einen öffentlichen Gemeindeweg auf mein Baugrundstück pflastern lassen
Das sicherlich, nun ist die Frage, wer als Baulastträger den Grundstückskauf tätigen muß, Kommune oder Land. Ist eine interessante Frage, werde mich zu Wochenbeginn mal schlauer machen.
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  #19  
Alt 09.01.2010, 22:56
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xtw xtw ist offline
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Pass auf und lass Dich gut beraten !

Hier ein Fall, der an Enteignung erinnert... Der "Besitzer" muss den Durchlass dulden, Kosten übernehmen, für die Reinigung sorgen, und das auf seinem eigenen Grund...

Auch wenn man den Besitzer nicht sympatisch finden muss, zeigt es, wie hilflos der Bürger gegenüber den Amtstyrannen und seinen Helfern sein kann...

Gibt viele ähnliche Fälle, wobei Medien und Wegenutzer auch noch meist auf der Seite der Ämter sind, weil die Grundstücksbesitzer als "reiche Großgrundbesitzer" diffamiert werden.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #20  
Alt 09.01.2010, 23:45
rolopolo rolopolo ist offline
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Was im Grundbuch steht zählt. Nur haben die Gemeinden oft die Möglichkeiten sich Dienstbarkeiten selbst auszustellen.
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  #21  
Alt 09.01.2010, 23:50
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Laminator Laminator ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Pass auf und lass Dich gut beraten !

Hier ein Fall, der an Enteignung erinnert... Der "Besitzer" muss den Durchlass dulden, Kosten übernehmen, für die Reinigung sorgen, und das auf seinem eigenen Grund...

Auch wenn man den Besitzer nicht sympatisch finden muss, zeigt es, wie hilflos der Bürger gegenüber den Amtstyrannen und seinen Helfern sein kann...

Gibt viele ähnliche Fälle, wobei Medien und Wegenutzer auch noch meist auf der Seite der Ämter sind, weil die Grundstücksbesitzer als "reiche Großgrundbesitzer" diffamiert werden.
Ja Thorsten das meinte ich mit Wegerecht und Fristen.
Wir dürfen Zahlen aber machen können wir nichts gegen
diese Italienisch anmutenden "BürgerverTreter"
Da kommt dir der K.... hoch ich hab das selbst erlebt aber dennoch gewonnen
Immer schön Aufpassen mit so "Heinis wie aus dem Film. Laaaaaaanger Weeeeeg
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Gruß Andreas

Geändert von Laminator (10.01.2010 um 00:04 Uhr)
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  #22  
Alt 10.01.2010, 00:21
Benutzerbild von Laminator
Laminator Laminator ist offline
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Standard Möglichkeiten

Es gibt auch Möglichkeiten manche "Rechte" zu umgehen.
Der Bauer (Nachbar --- nein nicht dumm) Kartoffeln sind mit Urheberrecht behaftet --also Du kaufst Pflanzkartoffeln
erntest ----- nächstes Jahr kommt ein Brief vom Patentinhaber --:sie wisse das Sie verpflichtet sind auskunft über die Nachzucht der Kartoffeln zu geben .
(wegen der Zahlung der Patentnutzung zwecks Nachzucht) (Bauer hat nicht Nachgezüchtet)
Bauer hat 2,5 Stunden für das Ausfüllen der Fragebögen gebraucht (viele Seiten).
Aber nicht zurück geschickt.
Anruf :sie Wissen --verpflichtet d. Fragebogen--zurückzuschicken. Antwort: Ja das weiss ich wenn Sie diesen Bogen haben möchten können Sie den jeder Zeit bei mir abholen ich verweigere Ihnen das nicht hätte aber gerne eine Bearbeitungsgebühr von XXXX von Ihnen weil ich meine Zeit auch nicht gestohlen habe und Service nun mal Kostet.
Nichts mehr von den Vasallen gehört.
Wehrt Euch endlich.
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Geändert von Laminator (10.01.2010 um 00:29 Uhr)
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  #23  
Alt 10.01.2010, 10:48
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Das sicherlich, nun ist die Frage, wer als Baulastträger den Grundstückskauf tätigen muß, Kommune oder Land. Ist eine interessante Frage, werde mich zu Wochenbeginn mal schlauer machen.
Kaufen tut es das Land,die Gemeinde wirkt nur koordinierent bei der Abwicklung.

Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Was im Grundbuch steht zählt. Nur haben die Gemeinden oft die Möglichkeiten sich Dienstbarkeiten selbst auszustellen.
Im Grundbuch stehen wir.Was ist mit Dienstbarkeiten gemeint?

Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Ja Thorsten das meinte ich mit Wegerecht und Fristen.
Wir dürfen Zahlen aber machen können wir nichts gegen
diese Italienisch anmutenden "BürgerverTreter"
Da kommt dir der K.... hoch ich hab das selbst erlebt aber dennoch gewonnen
Immer schön Aufpassen mit so "Heinis wie aus dem Film. Laaaaaaanger Weeeeeg
Erzähl mal bitte,wenn es geht?


"Die Gemeinde verpflichtet sich unverzüglich nach dem Feststehen der Radwegtrasse und nach dem abgeschlossenem Bau die ausgewiesene Vermessung einzuleiten"

Das ist nun fast genau 1 Jahr her.
wir haben jetzt zu zweit insgesamt 2 Stunden gebraucht um den weg zu räumen.
Ich hätte echt lust denen das in Rechnung zu stellen.
Es handelt sich immerhin um 205m² von denen 65m² Bauland sind.
Ganz zu schweigen von dem trödel den wir hatten weil unser ganzer Koppelzaum versetzt werden mußte.Wobei sich jetzt im nachhinein noch rausgestellt hat das die Firma die den Zaun versetzt hat auch noch gepfuscht hat und er sich so langsam in seine Einzelteile auflöst(sie haben den Draht/Jägerzaun nicht wieder richtig verbunden so das er sich jetzt löst)
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Gruß,Schwarznase ...

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  #24  
Alt 10.01.2010, 10:52
caracas caracas ist offline
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Hallo
Habe mir den Film angesehen, das sind durch die reinsten Raubrittermethoden. Sowas wäre in A nicht möglich, Gott sei Dank.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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  #25  
Alt 10.01.2010, 10:55
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Pass auf und lass Dich gut beraten !

Hier ein Fall, der an Enteignung erinnert... Der "Besitzer" muss den Durchlass dulden, Kosten übernehmen, für die Reinigung sorgen, und das auf seinem eigenen Grund...

Auch wenn man den Besitzer nicht sympatisch finden muss, zeigt es, wie hilflos der Bürger gegenüber den Amtstyrannen und seinen Helfern sein kann...

Gibt viele ähnliche Fälle, wobei Medien und Wegenutzer auch noch meist auf der Seite der Ämter sind, weil die Grundstücksbesitzer als "reiche Großgrundbesitzer" diffamiert werden.

Kann das Video leider nicht anschauen da es meine I-verbindung nicht her gibt.
Kann mal bitte jemand beschreiben was es für ein fall ist???
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Gruß,Schwarznase ...

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