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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.01.2010, 11:44
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Standard Räum- und Streupflicht

ist eine kommunale Mitwirkungspflicht von Grundstücksbesitzern, einen Beitrag zum Winterdienst auf öffentlichen Wegen zu leisten.
Es handelt sich um eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn die Räumpflicht nicht beachtet wird, haftet der Pflichtige unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen von Personen.
(Wiki)

So weit so klar, dass sind meine Spielregeln.

ABER:
In unserem Städtchen wird nun aber garnicht auf öffentlichen Strassen mehr geräumt. Das haben sie peu a´peu eingestellt.

Mir platzt bald die Hutschur. In meiner Strasse räumen die Nachbar akribisch den Gehweg und feuern den Schnee auf die Strasse. Dieser gefriert und da die Stadt die Strasse nicht räumt, wird sie unpassierbar bzw. saugefährlich wenn Autos sich begegnen und durch die Eisschneespuren ihren weg dirigiert bekommen. Dazu ist das noch ein direkter Schulweg mit einer heftigen Schülerfrequenz.

Wieso braucht die (Stadt) ihrer Verkehrssicherungspflicht, dem Winterdienst nicht nachkommen?
Wenn ich bedenke wieviel zweckgebundene Steuern ich bezahle und welche Leistung ich bekomme, würde ich dem Verein am liebsten Kündigen.

Kann bei kausalen Schäden ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #2  
Alt 07.01.2010, 11:47
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Standard

---was steht denn in der winterdienssatzung deiner stadt zu den leistungen die sie erbringt
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Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
Folgen alle. – Schafsnatur!
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  #3  
Alt 07.01.2010, 11:51
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
....

ABER:
In unserem Städtchen wird nun aber garnicht auf öffentlichen Strassen mehr geräumt. Das haben sie peu a´peu eingestellt.

Mir platzt bald die Hutschur. In meiner Strasse räumen die Nachbar akribisch den Gehweg und feuern den Schnee auf die Strasse. Dieser gefriert und da die Stadt die Strasse nicht räumt, wird sie unpassierbar bzw. saugefährlich wenn Autos sich begegnen und durch die Eisschneespuren ihren weg dirigiert bekommen. Dazu ist das noch ein direkter Schulweg mit einer heftigen Schülerfrequenz.
...


Ich wußte nicht, das wir Nachbarn sind. Ist bei uns genauso. Nachfrage: "Dumm gelaufen"

cu


Stefan
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  #4  
Alt 07.01.2010, 12:50
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Zitat:
Zitat von el toro Beitrag anzeigen
---was steht denn in der winterdienssatzung deiner stadt zu den leistungen die sie erbringt

mmmh



http://www.meldorf-nordsee.de/stadt-..._060499%20.pdf
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #5  
Alt 07.01.2010, 13:18
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http://www.meldorf-nordsee.de/stadt-...ung_060499.pdf


Laut diesem Anhang, müßte ich die Straße bis zur Straßenmitte sauber halten.

Was bei mir nur ärgerlich ist, wird bei Leuten and er sehr gut befahrenen Hauptstraße schon brutal.

Das kann einfach so auf die Grundstücksnutznießer umgelegt werden. Juhu!
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #6  
Alt 07.01.2010, 13:19
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
ist eine kommunale Mitwirkungspflicht von Grundstücksbesitzern, einen Beitrag zum Winterdienst auf öffentlichen Wegen zu leisten.
Es handelt sich um eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn die Räumpflicht nicht beachtet wird, haftet der Pflichtige unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen von Personen.
(Wiki)

So weit so klar, dass sind meine Spielregeln.

ABER:
In unserem Städtchen wird nun aber garnicht auf öffentlichen Strassen mehr geräumt. Das haben sie peu a´peu eingestellt.

Mir platzt bald die Hutschur. In meiner Strasse räumen die Nachbar akribisch den Gehweg und feuern den Schnee auf die Strasse. Dieser gefriert und da die Stadt die Strasse nicht räumt, wird sie unpassierbar bzw. saugefährlich wenn Autos sich begegnen und durch die Eisschneespuren ihren weg dirigiert bekommen. Dazu ist das noch ein direkter Schulweg mit einer heftigen Schülerfrequenz.

Wieso braucht die (Stadt) ihrer Verkehrssicherungspflicht, dem Winterdienst nicht nachkommen?
Wenn ich bedenke wieviel zweckgebundene Steuern ich bezahle und welche Leistung ich bekomme, würde ich dem Verein am liebsten Kündigen.

Kann bei kausalen Schäden ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden?
auf unserer homepage sieht es so aus http://achim.ver-net.de/internet/pag...rubrik=2000001

einige jahre zuvor ist eine "ältere RADFAHRERIN" auf der öffentlichen anliegerstrasse (geschlossenes wohngebiet) auf spiegelglatter, festgefahrener schneedecke gestürzt

mein nachbar hat in der gesamten breite seines grundstücks den bürgersteig freigeräumt und mit salz gestreut (fahrradweg nicht vorhanden).
gab ne saftige anzeige mit allem pi-pa-po gegen ihn, er hätte die hälfte der strasse ebenfalls räumen sollen/müssen....
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #7  
Alt 07.01.2010, 13:24
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
http://www.meldorf-nordsee.de/stadt-...ung_060499.pdf


Laut diesem Anhang, müßte ich die Straße bis zur Straßenmitte sauber halten.

Was bei mir nur ärgerlich ist, wird bei Leuten and er sehr gut befahrenen Hauptstraße schon brutal.

Das kann einfach so auf die Grundstücksnutznießer umgelegt werden. Juhu!
genau das hatte ich befürchtet
eure satzung an sich ist ja ein witz
in unserer für leipzig, was eine mehrseitige broschur ist
steht auf den letzten seiten genau mit straßenname wund hausnummer
welch arbeiten die stadt durchführt und welch der grundstückseientümer als anrainer


edit...mann sollte halt alles lesen was in so eine link steht
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Geändert von el toro (07.01.2010 um 13:26 Uhr) Grund: uuups
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  #8  
Alt 07.01.2010, 13:43
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Die Nummer muß man sich mal auf der Zunge zergehn lassen...

Räumpflicht bis inkl. Strassenmitte...

Ok... jetzt machen meine Nachbarn alle schön brav mit...

Und den geräumten Schnee soll man dann im Wohnzimmer stapeln, oder wie...

Oder gibts auch noch eine Verordnung die besagt, man soll ihn CO2-neutral im Kamin entsorgen?

Hab ich eigentlich schon gesagt, das ich Regulierungen hasse?
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Grüße, Guido
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Geändert von Gidel (07.01.2010 um 13:49 Uhr)
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  #9  
Alt 07.01.2010, 13:56
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Zitat:
Zitat von Gidel Beitrag anzeigen
Räumpflicht bis inkl. Strassenmitte...
Aufgrund der Gefährdung des fließenden Verkehrs durch die Räumarbeiten sowie des Räumpersonals durch den fließenden Verkehr sollte man das örtliche Ordnungsamt vor beginn der Arbeiten auffordern, die Straße komplett zu sperren oder alternativ Sicherungsposten abzustellen.
Mal sehen, was die dann sagen!
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Gruß
Ewald
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  #10  
Alt 07.01.2010, 13:58
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Aufgrund der Gefährdung des fließenden Verkehrs durch die Räumarbeiten sowie des Räumpersonals durch den fließenden Verkehr sollte man das örtliche Ordnungsamt vor beginn der Arbeiten auffordern, die Straße komplett zu sperren oder alternativ Sicherungsposten abzustellen.
Mal sehen, was die dann sagen!
Wenn wirklich alle den Schnee bis auf die Strassenmitte schieben, brauchst Du keine Sperrung mehr zu beantragen...
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Alt 07.01.2010, 13:58
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Aufgrund der Gefährdung des fließenden Verkehrs durch die Räumarbeiten sowie des Räumpersonals durch den fließenden Verkehr sollte man das örtliche Ordnungsamt vor beginn der Arbeiten auffordern, die Straße komplett zu sperren oder alternativ Sicherungsposten abzustellen.
Mal sehen, was die dann sagen!

,...diese wird der sperrungsaufforderung sicher gern folge leisten und dir eine saftige rechnung aufmachen
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  #12  
Alt 07.01.2010, 14:00
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Zitat:
Zitat von Gidel Beitrag anzeigen
Die Nummer muß man sich mal auf der Zunge zergehn lassen...

Räumpflicht bis inkl. Strassenmitte...

Und den geräumten Schnee soll man dann im Wohnzimmer stapeln, oder wie...
was glaubst Du bedeutet die weiße Mittellinie auf den Straßen ? wenn jeder seine Häflte bis zur Straßenmitte räumt ist auf der Straßenmitte ein 2 m hoher Schneewall
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Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno
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  #13  
Alt 07.01.2010, 14:03
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Zitat:
Zitat von powerboat3 Beitrag anzeigen
was glaubst Du bedeutet die weiße Mittellinie auf den Straßen ? wenn jeder seine Häflte bis zur Straßenmitte räumt ist auf der Straßenmitte ein 2 m hoher Schneewall

...worauf in weiten Teilen Ostdeutschlands Massenpanik ausbrechen wird...

Duckundwech
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  #14  
Alt 07.01.2010, 14:07
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Zitat:
Zitat von powerboat3 Beitrag anzeigen
was glaubst Du bedeutet die weiße Mittellinie auf den Straßen ? wenn jeder seine Häflte bis zur Straßenmitte räumt ist auf der Straßenmitte ein 2 m hoher Schneewall
anliegerstrasse - mittellinie - habt ihr sowas ?
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Gruß Ralf


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  #15  
Alt 07.01.2010, 14:10
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
anliegerstrasse - mittellinie - habt ihr sowas ?
also wir im Westerwald haben sowas

aber zurück zum Thema, ich räum auch nur den Gehweg, ohne Salz zu streuen. Bei uns fährt sogar der örtliche Streudienst in den Nebenstraßen !!!
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Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno

Geändert von powerboat3 (07.01.2010 um 14:11 Uhr) Grund: Textänderung
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  #16  
Alt 07.01.2010, 14:24
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Zitat:
Zitat von powerboat3 Beitrag anzeigen
ich räum auch nur den Gehweg, ohne Salz zu streuen. Bei uns fährt sogar der örtliche Streudienst in den Nebenstraßen !!!
Bei uns läuft es auch so ab und es ist in der Satzung auch so geregelt. Alles was nicht Bürgersteig ist, macht die Gemeinde.
Dafür wird sie dann ja auch bezahlt.
An meinem ehem. Wohnort mußte man aber schon einmal anrufen, damit gefegt wird.

ralf
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  #17  
Alt 07.01.2010, 14:26
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In Berlin macht das die BSR, ich muß nur einen Streifen von 1m Breite freihalten.
Allerdings gilt das mit dem Beräumen bis zur Mitte auch für bestimmte Privatstrassen, ist aber die Ausnahme.
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  #18  
Alt 07.01.2010, 15:04
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Ihr habt gut Lachen. Im Kleingedrucketen steht: in der Woche muß der Nachtschnee bis 7am und Wochenende bis 9am beseitigt sein.

Bedeutet ja für uns: Es muß jemand Wache gehen.
Also Wecker auf 3 Uhr stellen gucken, ob es geschneit hat. Wenn: nicht, weiter pennen.
Wenn: ja, anziehen und 3-4 Stunden Frühsport und ab zur Arbeit.

Da ich ja noch mit meiner Wirbelsäulenfraktur zu kämpfen habe, übernehme ich freiwillig den Kontrollblick um 3. Leg mich wieder 3 Stunden hin. Und um 6 stehe ich dann auf um meiner vermutlich durchgefrorenen Frau, einen Kaffee zu kochen.
Ist ja kein Problem, ich bin schließlich ein liebender Ehemann. Verschwindet sie um Viertel vor Sieben zur Arbeit krabbel ich nochmal ins Bett und ruhe mich vom anstrengenden Morgen aus.
Ich liebe den Winter.
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  #19  
Alt 07.01.2010, 15:16
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Du könntest aber auch so einen Schneeräumdienst beauftragen oder eine Schneefräse kaufen
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  #20  
Alt 07.01.2010, 15:19
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Zitat:
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.........eine Schneefräse kaufen
genau
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  #21  
Alt 07.01.2010, 15:23
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Schneeräumdienst---HAAALLLLO! Eine Tasse Kaffee kostet doch nur 6€Ct.

Nein, mal im Ernst. Es ist mir kein einziges Grundstück bekannt, wo ordnungsgemäß bis zur Straßenmitte geräumt wird. Und ich werde nicht der Erste sein, der mit solch Unsinn anfängt. Ballert einmal ein Laster durch die Straße fang ich von vorne an, weil ich den einzigen geräumten Straßenzug habe.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #22  
Alt 07.01.2010, 15:27
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ballert einmal ein Laster durch die Straße fang ich von vorne an, weil ich den einzigen geräumten Straßenzug habe.

Laster auf Deiner Privatstrasse ?

Hmm, ich glaube Du legst Deine Pflichten zu eng aus.
In Deiner Satzung steht doch sinngemäß das gleiche wie in Berlin.
Öffentliche Straßen macht die Stadt sauber, Ende.

Zitat:
(1) Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und
Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach § 2 anderen übertragen wird.
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  #23  
Alt 07.01.2010, 15:37
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Ich habe keine Privatstraße.

..soweit die Reinigungspflicht nicht nach § 2 anderen übertragen wird.

Diese Übertragung findest Du oben
im 2.ten Link.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #24  
Alt 07.01.2010, 15:39
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Der Herr meinen wie ?
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  #25  
Alt 07.01.2010, 15:49
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Der Herr meinen wie ?
Oben sind in 2 Beiträgen, einmal die Satzung und einmal der Anhang genannt.

Im Anhang ( http://www.meldorf-nordsee.de/stadt-...ung_060499.pdf ) steht:
Für die nachstehenden Straßen wird die Reinigung folgender Straßenteile in der
Frontlänge den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt:
• Die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge
besonders gekennzeichnet sind,
• die begehbaren Seitenstreifen,
• die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist,
• die Rinnsteine, die Gräben,
• die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluß dienen,
• die Hälfte der Fahrbahnen (mit Ausnahme der Bundes- und Landesstraßen),
• die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen.
Die Reinigung hat einmal wöchentlich zu erfolgen.


Bezeichnung der Straßen, für die die Reinigungspflicht übertragen wird:

Straßenname..........

Da steht nun auch mein Name und eigentlich der gesamte Rest meines Dorfes.
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