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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 05.01.2010, 18:40
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RalphB RalphB ist offline
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Standard OT: Gewerbliche Nutzung von Sportbooten (See)

Betriebsform Traditionsschiff ?

Anmerkungen aus der Praxis, Fallbeispiel (Quelle: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung BSU)

Festkommen des Traditionsschiffes ATLANTIC am 3. August 2005 im Peenestrom bei Tonne KR 11
-> pdf


Gruß Ralph
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  #27  
Alt 06.01.2010, 22:02
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Michael und du darfst auch in Österreich
Passagiere befördern bzw. ist dein Schein
das, was in Österreich verlangt wird

Ich meine jetzt GEWERBLICH!!

Gruß
UWE
@Uwe,
was das als Frage gestellt??

Was der Fragesteller in Österreich nun wirklich braucht, kann ich nich sagen.
Ich weiß nur das die Antwort von Jan Cux nicht zutreffend war.
Ich denke nicht das der Fragesteller mit dem deutschen Minimalschein SBF-Binnen in Österreich zahlende Passagiere befördern darf.
Wobei Minimalschein jetzt nicht abwertend klingen sollte.

Vermutlich wird das WSA für das jeweilige Fahrtgebiet eine eigene Vorschrift, abweichend von der Deutschen, haben.

Gruß Michael
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  #28  
Alt 06.01.2010, 23:18
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Über "Binnen gewerblich" ist auf m.E. quellensicheren Seiten nicht viel im Netz zu finden . Daher war ich
so frei und habe mal ein paar Links für DE eingestellt.

Für "Europa" gibt es ja die UNECE-Resolution Nr 40 TRANS/SC.3/147, welche auf den aktuellen Scheinen
zitiert wird. Wer Lust (und Zeit) hat, kann auf z.B. europa.eu die entsprechende Umsetzung recherchieren.

Da die Gesetzgebung im See- und Küstenbereich in Fragen der Zulassung eines Sportbootes sowie zu
den erforderlichen Befähigungsnachweisen des Schiffsführers Stellung bezieht, in den entsprechenden
Binnenbereichen hier keine gleichgestellten Passagen ("gewerblich") zu finden sind (), hat Michael
vermutliich recht. Werde hierzu mal den DSV in HH ansprechen, bislang waren die dort immer sehr hilfreich.

Da es hier um den Befähigungsnachweis des Schiffsführers geht, kann die Zulassungsfrage des Bootes
(inkl. Versicherungen, steuerrechtlicher Aspekte etc.) außen vor sein. Die Anerkennung eines deutschen
Befähigungsnachweises in AT würde ich anhand des von Kaceka eingestellen Links optimistisch sehen.

Auf deutschen Binnengewässern wären erstmal lokale und regionale Regelungen zu prüfen. Ggf. sind hier
die Vorschriften noch nicht entsprechend der ECE Resolution umgesetzt.

Gruß Ralph
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  #29  
Alt 07.01.2010, 02:50
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Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Fahrzeugen - die Schiffsführerprüfung
Um ein Schiff, Boot oder Waterbike auf Binnengewässern selbstständig führen zu können, brauchen Sie bis auf einige Ausnahmen (siehe weiter unten) einen Befähigungsausweis, den Sie nach Ablegung einer Prüfung bekommen:
  • Kapitänspatent - Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B
    Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern
  • Kapitänspatent - Seen und Flüsse
    Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
  • Schiffsführerpatent - 20 m
    Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen unter 20 m Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
  • Schiffsführerpatent - 20 m - Seen und Flüsse
    Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen unter 20 m Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
  • Schiffsführerpatent - 10 m
    Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern
  • Schiffsführerpatent - 10 m - Seen und Flüsse
    Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
  • Schiffsführerpatent - Raft
    Berechtigung zur selbständigen Führung von Rafts auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Näheres in unseren "Informationen zur Schiffsführerprüfung".
Für den Antrag auf Prüfungszulassung verwenden Sie bitte das vorgeschriebene Formular; Sie können es am Bildschirm ausfüllen.
Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen
  • ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt,
    die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist;
  • ausländische Führer von Sportfahrzeugen,
    die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
  • Führer von Sportfahrzeugen,
    die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen, befahren;
  • Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen,
    insbesondere Schleppsteuermänner, sowie Führer von Beibooten von Fahrzeugen;
  • Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW,
    außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken;
  • Führer von Ruderfahrzeugen,
    ausgenommen die Führer von Rafts und die Führer von sonstigen Ruderfahrzeugen, die der gewerbsmäßigen Schifffahrt dienen;
  • Führer von Flößen,
    außer die Flöße dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken;
  • Führer von Fahrzeugen des Bundesheeres,
    denen nach dessen Dienstvorschriften ein Befähigungsausweis erteilt wurde;
  • Führer von Segelfahrzeugen
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif.../fuehr_pdf.pdf
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LG. Hans
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Alt 07.01.2010, 02:55
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Boot: Bayliner 300; Honwave
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und noch eine Infoquelle

http://www.ams.at/bis/editrecord.php...et&noteid=4566
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LG. Hans
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  #31  
Alt 17.05.2010, 14:48
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Smarties Smarties ist offline
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Boot: was der Kunde bestellt und zahlt ;)
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Dort wird ein Berufsskipper mit 1600 bis 3500Euro pM. Grundgehalt geführt.
Whow, das sollten mal die Segelschulen zu sehen bekommen.

Die meisten bieten einem Skipper (mit SSS und SRC) 300 bis 350 Euro / Woche Honorar. Festanstellung machen IMHO nur 3 Schulen in Deutschland. Der Rest beschäftigt Freelancer.

Grüße, Moni
__________________
Liebe Grüße Moni
-----------------------------------
"Das Meer ist die einzige Gegend, wo ich mich nicht als Fremder fühle." Wilfried Erdmann
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  #32  
Alt 17.05.2010, 15:12
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von Smarties Beitrag anzeigen

Die meisten bieten einem Skipper (mit SSS und SRC) 300 bis 350 Euro / Woche Honorar. Festanstellung machen IMHO nur 3 Schulen in Deutschland. Der Rest beschäftigt Freelancer.

Grüße, Moni
Hallo Moni,
von welchen Land bitte redest du??
350,- € die Woche???
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #33  
Alt 17.05.2010, 15:21
mister x mister x ist offline
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Wer bist du !!!
Und warum benutzt du meinen Namen ???
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  #34  
Alt 17.05.2010, 15:48
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Smarties Beitrag anzeigen
Whow, das sollten mal die Segelschulen zu sehen bekommen.

Die meisten bieten einem Skipper (mit SSS und SRC) 300 bis 350 Euro / Woche Honorar. Festanstellung machen IMHO nur 3 Schulen in Deutschland. Der Rest beschäftigt Freelancer.
Die 300 Euro pro Woche "Profi"-Skipper dürften kaum in die Statistik der See-BG eingehen. Die genannte Spanne von 1600 Euro p. M. (Das sind ca. 400 Euro pro Woche) bis 3500 Euro p. M. ( Das entspricht den 100 - 130 Euro pro Tag, die im Mittelmeer während der Saison bezahlt werden) halte ich für durchaus realitätsnah.
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  #35  
Alt 17.05.2010, 15:56
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Hallo Moni,
von welchen Land bitte redest du??
350,- € die Woche???
Es gibt in Deutschland einen großen Anbieter von Segelreisen, der seinen Skippern 300 Euro pro Woche zahlt und dann noch die Schiffe so überbucht, dass der Skipper im Salon schlafen muss. Trotzdem finden die genug Leute, die den Job zu diesen Beddingungen machen wollen.
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  #36  
Alt 17.05.2010, 15:58
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Beim Sittlinger ?


Zitat:
Zitat von Mr.X Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage bzügl. den Motorbootführerschein.

Ich würde gerne im Sommer auf einen Österreichischen See (Millstättersee) für eine Wassersportfirma Motorboot fahren (hätte schon einen fixen Job) und wüsste gerne welchen Motorbootschein ich dafür brauche und mit wieviel € ich rechnen muss.

Zurzeit besitze ich noch gar keinen und soweit ich weiß reicht der See Schein ja nicht oder?

achja, ich wüsste auch noch gerne, was man als Motorbootfahrer so verlangen kann...ich würde bei denen 9,70€ die Stunde bekommen, ist das OK?

Danke und Lg,
Michael
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  #37  
Alt 17.05.2010, 16:32
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Smarties Smarties ist offline
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Bei den, in Deutschland ansässigen Segelschulen, wo ich bisher nachgefragt hatte, wollte mir niemand mehr als 55,00 Euro am Tag zahlen. Auch nicht der große Anbieter am Rhein.
Leider wird dies durch Skipper gestützt, die im Urlaub für 300 bis 350/Woche fahren, im Salon schlafen und teilweise restriktive Bedingungen akzeptieren.
Dabei investiert man in die Ausbildung, bis zum SSS doch einige tausend Euro.

Wieso lässt man sich also danach mit solchen Krümeln abspeisen?

Moni
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Liebe Grüße Moni
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  #38  
Alt 17.05.2010, 17:09
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Warum um alles in der Welt sollte ich mich in meiner Freizeit mit Chartergästen abgeben?
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  #39  
Alt 17.05.2010, 18:45
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Warum um alles in der Welt sollte ich mich in meiner Freizeit mit Chartergästen abgeben?
Was heist Freizeit? Ich verdiene auf diese Weise einen Teil meines Lebensunterhaltes.
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  #40  
Alt 17.05.2010, 21:30
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Ich bezog mich auf den Beitrag von Moni.
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  #41  
Alt 17.05.2010, 23:19
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MV-Zausel MV-Zausel ist offline
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wäre interessant zu erfahren, was unter "berufsskipper" der ehem. see-bg zu verstehen ist???

wenn die bg von nautsichen patenten spricht, sind damit bestimmt keine bootsführerscheine gemeint... das sind verschiedene welten.
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