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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#126
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Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#127
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![]() Du bekommst es nicht aus dem Zollhafen, wenn im Warenbegleitdokument, der Zollhafen als Endadresse eingetragen ist. Lautet die Endadresse anders, wird ein T1 ausgestellt und du kannst die Ware zu dem zuständigen Binnenzollamt bringen, daß den Vorgang dann abschließt. Der Import endet an der eingetragenen Zieladresse bzw dessen Zollamt. In dem T1 aufgelegtem Zeitfenster darfst du zwar zertifizieren, aber keinenfalls in Verkehr bringen, dass wäre eine Straftat! Einige Selbstimporte sind daran (Zieladresse) anfangs gescheitert. Zuerst wurde ein Auge zugedrückt und kautioniert, als das Überhand nahm, wurde es untersagt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#128
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Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote vom 16. Juni 1994 (ABl EG Nr. L 164 S.15), berichtigt ABl EG Nr. L 41 S.20/2000 geändert am 16. Juni 2003, ABl EG Nr. L 214 S. 18 Bezug: Kapitel II Konformitätsbewertung Artikel 8 (1) Bevor die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Erzeugnisse in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden ... [Die Richtlinie verwendet den Ausdruck "Inverkehrbringen" nicht, sondern "in Verkehr bringen" und "in Betrieb nehmen".] [Die Richtlinie beschreibt keine "Baujahrsgrenze", interessant ist lediglich, wann das Boot in der EU "in Verkehr gebracht wird".] [In den Grundsätzen zu CE allgemein wird "in Verkehr bringen" so definiert: "die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung". Hier ist der "Privatimport" nicht ausgeschlossen.] [Die Richtlinie ist nicht auf Hersteller oder professionelle Importeure beschränkt, sondern betrifft jede natürliche oder juristische Person, die ein solches Boot "in Verkehr" oder "in Betrieb nehmen möchte".] Jedes Boot, dass nach 1998 in der EU "in Verkehr gebracht und/oder (!) in Betrieb genommen wird" muss CE / Konformitätsnachweis haben. Wenn der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU nicht kann (weil er zB nicht mehr existiert) oder will (weil es ihn nicht interessiert), kann jeder bei einer sogenannten "benannten Stelle" (CE-Zertifizierungsstellen) ein PCA-Verfahren (Post Construction Assessment) durchführen lassen. Das sind die hier genannten "1.800-EUR-Zertifizierungen". Abweichende Bestimmungen für Selbstbauten. Der Verweis, diese Richtlinie sei nur für Hersteller/Importeure gültig, ist so nicht richtig. Richtig ist, dass sich bestimmte Teile dieser Richtlinie vor allem an Hersteller richtet. Es gibt sie also doch, die "Fahrerlaubnis" (in Betrieb nehmen). Ich nehme aber auch zur Kenntnis, dass das hier mancher eben nicht glauben will oder nicht nachlesen will. EDIT: Ich weiß nicht, was du da überhaupt meinst, Bernd. Ich widerspreche Dir nicht oder kaum, sondern habe (ziehe Zitat) auf den "Quatsch" zum Thema "österreichisches Bußgeld" etc. von MarThar/Martin Bezug genommen ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (30.10.2009 um 09:53 Uhr) |
#129
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Nur mal so.
EU-Richtlinien sind keine Gesetze. Die EU verabschiedet Richtlinien, die dann in einer bestimmten Frist in Landesgesetze umgesetzt werden müssen. Es ist also nicht bindend, was in einer EU-Richtlinie steht, sondern nur, was das Land gesetzlich geregelt hat. Der Trööt mündet wieder im großen Meer der CE. Aber das ist hier nicht das Thema. Frage ist: Muss mir der Käufer, der mir ein Boot, jünger als 98, verkauft, eine CE mitliefern? Falls ja, habe ich Anspruch auf Erstattung der CE-Kosten? Und ich sage immer noch NEIN. Moralisch bin ich auf der Seite von Ralf. Man hat als Verkäufer alle Unterlagen vorzulegen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#130
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Das wäre doch ein gutes Geschäft, wenn sich in USA jemand als CE-Zertifizierungsstelle zulassen würde.
Kann mir jemand sagen, was für die CE alles sein muss? Es muss ja irgendwo festgeschrieben sein ... |
#131
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Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#132
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#133
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#134
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An deiner Stelle würde ich das natürlich auch glauben wollen und mich daran krallen. Aber wir haben weiter vorne aus berufenem Munde (nav_HH) gehört, dass das eben nicht so ist, bzw. war.
Ein Indiz dafür ist auch, dass es für dich problemlos möglich war, auch ohne den Wisch beim ADAC eine Sportbootzulassung zu bekommen. Ich meine, der ADAC ist nicht irgend ein Topplappenhäkelverein, sondern sollte schon wissen, was alles dazugehört, ein Boot gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#135
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![]() ![]() Hat er als Privater bis 04 importiert, schwinden deine Felle. Bis dahin galt ja nur: Gewerbliches in Verkehr bringen, nicht ohne CE! Wie Fly schon sagt: moralisch fies, aber juristisch nicht unbedingt greifbar. Mehr verspreche ich mir von der Verjüngungskur. Aber auch da gibt es ja Steine, da du ja nicht mehr Eigner des Bootes bist. Bin gespannt was dein Anwalt rausholen kann. Ich zieh mich jetzt mal zurück, sonst zündelt dein Thread noch und das möchte ich nicht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (30.10.2009 um 11:46 Uhr)
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#136
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Aber das stimmt natürlich nicht: Schau mal nach in Eulex, auf der HP der Kommission, in Wiki, in euren Gesetzen: EU-Richtlinine ist der Ausdruck für suprannationale Bestimmungen der EU, die in Landesgesetze bis zu einem Stichtag umgesetzt werden müssen. Werden sie nicht in nationale Gesetze umgesetzt, gelten sie dennoch unmittelbar, wenn der Richtlinientext dies zulässt. Werden sie anders oder unvollständig in nationales Recht umgesetzt, gilt der EU-Richtlinien-Text. Die Bezeichnung "Richtlinie" verleitet fälschlicher Weise vielleicht zur Annahme, es sei eine "Empfehlung". Das stimmt nicht. Das Gegenteil deiner Aussage ist richtig: Bindend ist, was in der EU-Richtlinie steht und nicht was (zum selben Thema und abweichend) im Landesgesetz steht. Dazu gibt es dann Säumigkeitsverfahren. In solchen Fällen entscheidet aufgrund von Klagen von Bürgern, Organisationen oder Institutionen der EuGH. Es gilt der Grundsatz: EU-Richtlinie geht vor nationales Recht. Bitte mir nichts glauben, sondern im EU-Vertragswerk nachlesen!
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#137
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![]() Das mit dem "Quatsch" hast Du schon ganz richtig erkannt. Manche Beiträge schreibe ich einfach nur so, weil mir gerade danach ist und die Vorlage entsprechend paßte. ![]() Auf der anderen Seite steckt natürlich irgendwo auch ein Körnchen Überlegung dahinter: Wenn in einem österreichischen Gesetz (und daher stammte der Text doch wohl, wenn ich das nicht falsch gelesen habe) [den Österreichern] die Benutzung von Booten vor Bj. 98 ohne CE europaweit untersagt wird, liegt die Vermutung nahe, daß eine Zuwiderhandlung [von wem auch immer] zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Falls dem so ist, waren meine Ausführungen so abwegig nicht; falls aber nicht sanktioniert wird stellt sich die Frage, was der Satz überhaupt im Gesetz zu suchen hat, wenn eine Zuwiderhandlung eh folgenlos bleibt. Zitat:
mfg Martin |
#138
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Deutschland hat sich bei der Umsetzung der Sportbootrichtlinie nicht gerade mit europaweitem Ruhm bekleckert. Während andere Länder von Anfang an Boote als Verkehrsmittel erkannt und beim Verkehrsministerium bzw. bei den Schifffahrtsbehörden angesiedelt haben, hat man in Deutschland das Wirtschaftsministerium und die Gewerbeaufsicht beauftragt. Das hieß, dass per Order di Mufti auf dem Amt einer herausgedeutet wurde, der künftig neben seinem normalen Tätigkeitsfeld Bootsfachmann wurde. Es war damit ohne Weiteres möglich, dass ein Bergbaufachmann nebenher die "boot" Düsseldorf überwachte. Die Leute, die die Bootsdokumente regelmäßig zu Gesicht bekamen und die vielleicht von Booten auch was verstanden, waren nicht zuständig. Unsere dunkelweißen Bootshändlerschafe haben die Lücke natürlich sofort bemerkt und wurden zu Bootsvermittlern mit amerikanischen Briefkästen, der Import ab sofort privat und nicht vom Deutschen Recht erfasst. 2006 wurde die KleinfahrzeugkennzeichnungsVO geändert, damit ab 2007 die Konformitätserklärungen bei der Bootsanmeldung angesehen werden konnten. Da diese Änderung die Behörden wie üblich völlig unvorbereitet traf, wusste keiner, wie so ein Dokument auszusehen hat. Das öffnete natürlich den Markt für dunkle Geschäfte von Navalis & Konsorten. Gleichzeitig hat sich das BSH hat sich mit dem Hinweis auf sein Flaggenzertifikat nicht für die Prüfung der Erklärungen zuständig gesehen. Wer also nicht im Binnenbereich fahren wollte, blieb außen vor. Erst bei der nächsten Änderung der 10. GPSGV wurden mit der Forderung der CE-Kennzeichnung ab 2009 alle Fahrtgebiete in Deutschland umfasst. @ Mar-Thar Die Österreicher wissen schon was sie machen. Wenn du dir in den Staaten ein Boot kaufst und damit fünf Jahre um die Welt schipperst, kannst du das unter österreichischer Flagge mit dem Seebrief machen. Er verliert nur seine Gültigkeit, wenn du in den Geltungsbereich der EU Richtlinie kommst. Das heißt, wenn ein Land für das Befahren seiner Gewässer eine Bootsregistrierung verlangt, hast du keine und du wirst nach den in diesem Land geltenden Vorschriften möglicherweise bestraft bzw. bis zur nachträglichen CE-Abnahme an die Kette gelegt.
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Gruß Wolfgang |
#139
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CE-Zeichen oder Zertifikat sind hierzulande nicht Bestandteil einer Überprüfung durch die Schifffahrtspolizei. Diese Unterlagen werden nur bei der Anmeldung überprüft. Ich nehme an, mit aufrechter Registrierung (ohne "Fahrverbotsvermerk", den übrigens nicht wenige hier in Ö haben, weil ihre Boote kein CE haben - US-Importe nach 98 - und in Kroatien liegen bzw. fahren) kannst du überall rumschippern in der EU, CE-Zertifikat ist nur bei der Registrierung interessant. Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, aber hier nehme ich den Typenschein vom Auto (Fahrzeugbrief?) auch nicht mit, sondern nur den Zulassungsschein (Fahrzeugschein?).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#140
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Ich gebe zu wir drehen uns hier ein wenig im Kreis. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der erstmaligen Anmeldung hier in D eine CE erforderlich war. Wenn dies nicht so war, hast du die Kohle in den Sand gesetzt.
...deswegen mal eine ketzerische Frage: Ich habe ein Fahrzeug, welches ich verkaufe. Mit allen in meinen Land zum Zeitpunkt der Zulassung auf meinen Namen errforderlichen Unterlagen. Jetzt kommt der Käufer aus einer komplett anderen Ecke/Land und kauft. Wie er sein Fahrzeug bei sich in seinem Land zulassen will, stellt er fest, daß er weitere Unterlagen/technische Änderungen benötigt. Das läßt mich total kalt. Sein Problem. Genauso würde ich das im Moment an deiner Stelle mit der CE sehen. Du würdest ja auch keine Warnblinkanlage oder Sicherheitsgurte nachrüsten, nur weil es in A für die Zulassung eines Bootes notwendig ist. Problem des Verkäufers, das muß er vor dem Kauf bedenken bzw. beim Käufer erfragen. Wenn ich ein Auto mit gültiger HU/AU verkaufe, dann bekommt der Käufer die Protokolle und die Fahrzeugpapiere mit. Wenn er für die Neuzulassung im Ausland mehr braucht als ich habe bzw. ich benötige, ist das sein Problem, das muß er vorher wissen. Mache ich das ganze ohne und sichere es auch nicht zu, dann übernehme ich im Nachhinein auch nicht die Kosten. ...Daß du deinem Käufer gegenüber so kulant/fair bist, ehrt dich. Ich weiß nicht wie ich mich verhälten hätte, was ich alles in den Kaufvertrag reingenommen hätte...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#141
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Recht haben und Recht bekommen, dass sind in Deutschland 2 verschiedene Dinge. Der Einzige, der wirklich was davon hat ist der Anwalt! So ein bekloppter Prozess kann hier locker nochmal über 2 Jahre gehen, kostet mind. nochmal 1800 Öre und der Ausgang ist höchst ungewiss ! Denn der Richter entscheidet, denn über ihm ist nur blauer Himmel. Staatsanwaltschaft !!!??!!! Das ich nicht lache ! Die beschäftigen erst recht nicht mit sonen Bullshit, die lässt sogar ein offensichtlicher Prozessbetrug kalt ...
Ja und wie hier schon mehrfach gesagt, dass CE-Schild kann man nicht übersehen und vor 2 Jahren war das schon ein Thema für jeden der sich ein Boot gekauft hat. Hätte man mal nachfragen müssen und nicht jetzt versuchen im Urschleim rumzuwühlen. Kann nur sagen "selbst Schuld"!
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#142
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NAch lesen dieses ganzen Trööts weiß ich nur ein das du auf hoher See und vor Gericht in Gottes HAnd bist, auf den Ausgang bin ich mal gespannt, ich denke Style wird nach dem Prozess ganz dumm aus der Wäsche schauen.
Dem würde ich nicht mal eine verrostete Schraube verkaufen.
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Grüße Michael |
#143
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Moin,
Zitat:
Zitat:
mfg Martin |
#144
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Hallo Martin,
Ja. Binnenwasserstraßen (EU-weit, auch in D) darfst du nur mit Kennzeichen befahren. Wie das mit Hoheitsgewässern / Küsten anderer Staaten ist (ob man da ohne Registrierung einklarieren kann), weiß ich nicht.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#145
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Nach langen Vorwürfen an den Verkäufer HIN UND HER,
und nach Einholung Info´s von zwei Anwälten (die den Verkäufer auf jedenfall verklagt hätten - mit meinem Geld) ... bin ich heute Nacht zu dem - FINAL END - Entschluss gekommen, und gehe auf einen Vergleich 50:50 ein. In ein paar Wochen beiße ich mir bestimmt in den A**** aber dafür habe ich nun keinen Stress mehr. Danke für Eure INFOS ...und Euren Beistand WIEDER EINE CE GESCHICHTE MEHR IM ![]()
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]()
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#146
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Schlaue Entscheidung, ![]() Hoffe Du hast daraus gelernt. ![]()
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#147
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![]() Zitat:
Gut, daß Du auf mich gehört hast-hast Dir selbst einen Gefallen getan ![]()
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#148
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Moin,
50/50 war ne gute Entscheidung! Und das für ohne weiteren Streß! Hätte ich auch nicht lange überlegt! ![]() da ich zur Zeit auch n bisschen auf Bootsschau bin, hat mich dieser trööt doch ganz schön verunsichert, da irgendwie der ein oder andere Beitrag sich so las als ob man Boote vor Bj. 05/1995 gar nicht mehr zugelassen bekommt! Deshalb habe ich direkt das WSA Lübeck angeschrieben um die Informationen aus erster Hand zu bekommen! Mit folgenden Antworten: ----------------------------------------------------------------------- 2te Antwort bei nochmaliger Nachfrage explizit zu Booten vor Bj. 05/1998 Schönen guten Morgen Herr Klatt, wie ich Ihnen schon bereits mitgeteilt habe, sind Boote nicht nachzertifizierungspflichtige wenn sie vor dem 15. Juni 1998 auf den europäischen Markt vorhanden sind. Diese Belegung müsste Ihnen durch den Verkäufer des Bootes bestätigt werden. Eventuell war das Boot bereits innerhalb eines EU- Staates registriert. Die Registrierpflicht für das Befahren der deutschen Binnenschifffahrtstraßen mit Sportfahrzeugen existiert schon sehr sehr lange (etwa ab den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts). Mit freundlichen Grüßen XXXX Im Auftrag ------------------------------------------------------------------- 1ste Antwort Sehr geehrter Herr Klatt, > > beiliegende Unterlagen übersende ich Ihnen zur Kenntnis. > Sportboote, welche nach dem 15. Juni 1998 auf den europäischen Markt > (einschließlich Norwegen, Island, Lichtenstein u. Schweiz) gebracht > wurden, unterliegen der CE-Zertifizierung. > Mit anderen Worten, wenn Sie z. B. ein Boot erwerben, welches > außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums vor dem v. g. Stichtag > (15. Juni 1998) gebaut wurde und es jetzt auf europäischen Markt > bringen , muss es nachzertifiziert werden. > Ich hoffe, ich habe Sie hiermit ausreichend informiert. > Ich wünsche Ihnen, bei den beabsichtigten Kauf den entsprechenden Erfolg. > > > Mit freundlichen Grüßen XXXX > Im Auftrag --------------------------------------------------------------------- Zu der ersten Antwort hat Er mir noch Anhänge zu den Verordnungen bei Einfuhr gesendet! Bei Bedarf gerne per PN! Viele Grüße Volker
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#149
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Ist nichts neues Volker.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#150
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Hey Bernd,
dafür das es allen klar ist, wird aber ganz schön viel über CE diskutiert ![]() und ne Antwort direkt vom WSA ist nicht verkehrt denke ich, ohne hier das Wissen in Frage stellen zu wollen! ![]() ![]() Volker |
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