|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#76
|
|||
|
|||
Zitat:
Dank Rechtschutz investierst du ja nur Zeit und somit interessiert mich der Ausgang des Verfahrens brennend |
#77
|
|||
|
|||
Zitat:
Hau rein in das schwarze Schaf, kostet ja nix und ist offensichltich wirklich nicht korrekt. Die 1800 hätte er ja auch ausgeben und ein reguläres Importgeschäft abziehen können. Aber nein die 1800 wollte er auch noch einsacken.... Oder besser noch: Schlaf drüber und sage für Dich: geschixxen ich buche es auf privat an Lehrgeld oder druff mitm Rechtsknüppel. Gruß ivea |
#78
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gleichzeitig ist allerdings die Argumentation fragwürdig. Du unterstellst dem Verkäufer Vorsatz, das würde ins Strafrecht gehen und nicht nur privatrechtlichen Schadenersatz begründen. Das ist in jedem Fall starker Tobak für alle Beteiligten. Gleichzeitig anerkennst du, dass du die mindeste Sorgfaltspflicht (Baujahr, CE, Eignerhandbuch) nicht hast walten lassen sondern dich vollständig auf Angaben des Verkäufers verlassen hast. Das wird im Vergleichsfall natürlich kosten. Wenn dir die RS-Versicherung Deckung anbietet, ist alles im grünen Bereich. Da hast du zumindest kein Prozesskostenrisiko. Den Anwalt zu empfehlen überlasse ruhig der Versicherung, die haben verständlicher Weise höchstes Interesse gut auszusteigen. Die wollen nicht verlieren, denn dann zahlen sie auch den Anwalt vom Gegner. Dir ist vermutlich völlig klar, dass die Sache zwei, drei Jahre dauern kann und wird, weil wenn du klagst, dann wird auch die RS-Versicherung des anderen einsteigen müssen. Meine Meinung: Ich bin alle paar Monate bei Gericht als Sachverständiger. Bei solchen Dingen wird das viel Lärm um nichts. Am Ende stehen vielleicht 50:50 (denn dann wird deine RS vermutlich sagen: Bis hierher und nicht weiter. Den Rest kannst du auf eigene Kosten ausfechten.), vielleicht aber auch gar nichts. Du musst beweisen, nicht der andere. Wenn Eure Anwälte clever sind geht die Sache auch nicht vor Gericht, sondern sie überzeugen euch beide von einem außergerichtlichen Vergleich, der wohl nicht so aussehen kann, dass der andere alles zahlt und du alles bekommst. Frust abladen ist wichtig und richtig in einer solchen Sache, dafür sind letztlich Freunde da, auch hier im , aber ein Verfahren wird das hoffentlich nicht. Das kostet zwei Jahre Zeit und Nerven und Schlaf wegen bestenfalls 900 Kröten (in bestenfalls zwei Jahren).
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#79
|
||||
|
||||
Zitat:
Das hast Du schön gesagt! DANKE
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#80
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#81
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ist eine EU Regelung... auch verbindlich für Österreich
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
|
#82
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Der Beitragszähler zeugt vom häufiger Anwesendheit. Mindestens einmal pro Tag ist ein Posting in Sachen CE. Da willst du nicht gewusst haben das auch du sowas brauchst???? Bei so einem teuren Hobby??????? wird der Richter fragen. Zitat:
Also Vorsicht; nicht das du doch auf den Kosten hängen bleibst. Zu guter letzt, noch ganz wichtig: Vor deutschen Gerichten bekommt nicht derjenige Recht, der Recht hat, sondern der, wer besser Lügen kann. Meine Erfahrung. Trotzdem viel Glück. Michael
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
|
#83
|
||||
|
||||
Ralf,
ob dein Boot überhaupt eine CE brauchte, als du es kauftes, richtet sich nach dem GPSG (Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte(Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) du solltest mal folgendes klären: 1. hat dein Verkäufer gewerblich mit Booten gehandelt: § 1 (1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. falls nein, mußte er sich nicht um die CE kümmern, da reiner Privatverkauf 2. war der Verkäufer, bei dem du das Boot gekauft hast, überhaupt "Hersteller, Einführer bzw Bevollmächtigter" im Sinne des § 2 GPSG ? falls nein, siehe oben. Wenn du also nicht bei einem gewerblichen Importeur gekauft hast, brauchte dein Verkäufer keine CE Kennzeichnung durchzuführen. Wenn er das also nicht mußte, hat er dich wirklich beschixxxen, als er dich auf die fehlende Kennzeichnung nicht hingewiesen hat Nein, und zwar aus mehreren Gründen nicht: er mußte die Kennzeichnung nicht durchführen und du brauchtest sie als Privatperson ebenfalls nicht, er hatte also auch keinen Grund auf das Fehlen hinzuweisen. Ferner war dir das Boot, so wie es (ohne) CE war, den gezahlten Preis auch wert. Einen Schaden hast du also nicht. Da das GPSG auf einer europäischen Richtlinie beruht, halte ich es für fraglich, ob seitens der österreichischen Behörden eine CE Kennung verlangt werden konnte. Da gilt vermutlich ebenfalls das Prinzip der "Gewerblichkeit" |
#84
|
||||
|
||||
Leute,
CE wurde doch hier schon bis zum Abwinken durchdiskutiert. Die Rechtslage könnte eindeutiger nicht sein: Ein Boot, das nach dem Stichtag zum ersten Mal in der EU "in Verkehr gebracht" wurde, braucht CE, um in der EU fahren zu dürfen. Egal ob D oder Ö oder meinetwegen Lettland. Jeder (private) kann - auch heute noch - ein Boot aus USA holen ohne CE, es hier registrieren lassen und außerhalb der EU - zB Kroatien - damit fahren. Ich weiß nicht, wie eure Behörden das handhaben. Bei uns kann man selbstverständlich ein Boot ohne CE anmelden. In der Zulassungsurkunde steht dann: "Fahren in der EU verboten" oder so ähnlich. Hier gilt: entweder CE oder Nachweis (!) (nicht eidesstattliche Erklärung), dass das Boot vor dem Stichtag (hab ihn schon vergessen, 98?) in der EU in Verkehr gebracht wurde. Musste ich jedes Mal bei meinen alten Booten aus D nachweisen, um nicht diesen Eintrag in der Zulassung zu haben (ist nicht ganz einfach). Aber dass ein Boot ohne CE "weniger" wert sein soll, steht auf tönernen Füßen. Man kann ja überall außer in der EU damit fahren.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#85
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
|
#86
|
||||
|
||||
Thomas,
Ich weiß nicht, wo das bei Euch steht, aber wird wohl irgendwo stehen. Bei uns steht es in der Zulassungsverordnung (und nicht im CE-Gesetz, dort wird festgelegt, wer für CE zu sorgen hat): Ein Boot darf nur zugelassen werden zum Verkehr in der EU, wenn es CE hat. Punkt. Ich müsste jetzt die deutsche Quelle raussuchen, wo das bei euch sinngemäß geregelt ist, aber dafür ist es mir heute zu spät. EDIT: Richtig ist, dass die von dir genannte Quelle den Privaten offenbar nicht verpflichtet CE zu machen. Es erlaubt allerdings nicht automatisch, dass der Private oder wer auch immer ohne CE fahren darf. Das ist auch nicht Sinn des Gesetzes.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#87
|
||||
|
||||
Hoffe, Ihr gestattet mir als Ahnungslosen eine kurze Zwischenfrage:
Ist für dieses Boot nicht ganz einfach ein CE-Zertifikat vom Hersteller zu bekommen? Z.B. hier: http://www.bayliner.com/pricing.asp?modelid=103780 kostet es 0,00 $. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es sich dabei nur um einen Fetzen Papier mit einem Kartoffelstempel handelt. Klingt halt sehr wichtig ... In den meisten technischen Dokumentationen ist das ein fester Bestandteil (auf der letzten oder vorletzten Seite). Vielleicht ginge es ja auch so.
__________________
Mit sonnigen Grüßen, Clemens Geändert von ClemensDerAhnungslose (28.10.2009 um 03:26 Uhr) |
#88
|
||||
|
||||
Verstehe die Aufregung nicht so siehts bei uns aus.
CE-Kennzeichnung von Booten Eine CE-Kennzeichnung (europäisches Warensiegel) haben Boote, die nach dem 16. Juni 1998 in der EU/EWR erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind. Über keine CE-Kennzeichnung verfügen:
Boote mit CE-Kennzeichnung Diese Boote benötigen zur Zulassung keine technische Überprüfung durch die Behörde. Wird die Zulassung zur Binnen- oder Seeschifffahrt beantragt, müssen folgende Unterlagen vorgebracht werden:
__________________
LG. Hans |
#89
|
||||
|
||||
Noch mal zur Zusammenfassung, da dass scheinbar noch nicht durchgedrungen ist:
für das Inverkehrbringen gibt es heute im Sinne der Richtlinie ein Verfahren - die nachträglioche Bescheinigung über die Bauart, die angewendet wird im Sinne des GPSG bei gewerbsmäßigen Inverkehrbringen. Das muss der Privatmann nicht erfüllen, ABER es kann ja durchaus sein in der EU, dass durchaus mehrere Richtlinien udn gesetze sich auf eine basis beziehen - wie auch indiesem Fall. So will es zum Beispiel die Binnenschifffahtsverordnung oder ganz speziell In diesem Zusammenhang die Verordnung 339/93/EWG - Verordnung über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Bei der Einfuhr - Import von Erzeugnissen aus Drittländern - wird von den Zolldienststellen bei der Warenbeschau geprüft, ob eine Gefahr besteht bzw. die Kennzeichnung fehlt oder zweifelhaft ist und prüffähige Unterlagen vorliegen. Sofern hier Zweifel bestehen, werden die Erzeugnisse von den Zolldienststellen nicht in den zollrechtlich freien Warenverkehr abgefertigt. Kurzum: betrachten man isoliert die Vorgaben des GPSG, so gelten diese für den privatmann nicht, andere Vorgaben können dennoch relevant sein.
|
#90
|
||||
|
||||
Ich meine:
Kaufe ich von privat an privat ein Boot ohne CE Konform. und nutze es im See-Bereich, interessiert es keinen Menschen.Also gilt für Ralf: Er müsste beweisen, dass der Verkäufer ausdrücklich die Binnenfähigkeit zugesichert hat. Was er vermutlich nicht hat.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (28.10.2009 um 08:04 Uhr) Grund: War ein Sinnfehler
|
#91
|
||||
|
||||
Wenn der ursprüngliche Verkäufer 50% der Kosten übernehmen wollte, würde ich das machen...
Arglistige Täuschung ist schwer durchsetzbar und endet fast immer im außergerichtlichen Vergleich. Wenn Du Recht bekommst, ist der ursprüngliche Kaufvertrag nichtig, und der Verkäufer muß das Boot zurücknehmen. Aber nicht zum ursprünglichen Preis. Es gilt abzüglich Wertminderung und Nutzungspauschale! So war es zumindest bei mir. Ich hatte einen ähnlichen Fall mit meinem Auto: Ich hatte mal bei Händler einen EU Import als Neuwagen gekauft. Im Nachinein hat sich herausgestellt, dass dies kein Neuwagen sondern ein von einem havarierten Schiff als Schrott verkaufter Wagen war. (Die haben damals von diesem Schiff alles komplett gekauft und die nicht beschädigten Wagen als neu verkauft) Aufgeflogen ist dies, als ich Garantie haben wollte und der Hersteller mich aufgeklärt hat. Der Fall war klar. Mein RA hat mich aufgeklärt, dass bei Arglistiger Täuschung eben nur die Nichtigkeit des Kaufvertrages das Ergebnis ist. Mehr macht ein Richter dann auch nicht. Nach knapp 1,5 Jahren Nutzung des Autos hätte sich das nicht gelohnt. Ein wirklichen Mangel gab es ja nicht. Alles andere ist Vergleich. Und so kam es auch. Der Händler hat mir angeboten, die Garantiefälle zu übernehmen und 2 zukünftige Inspektionen. Am Ende des Tages war das für mich die beste Lösung. Meine Empfehlung: Stimm einem Vergleich zu. Gruß Matthias
|
#92
|
||||
|
||||
Danke Matthias,
interessante Sache. Mein Schaden ist jedoch die fehlende CE und damit der erschwerte Wiederverkauf, bzw. der Sachmangel (1800Eu) + Wertminderung Baujahrbezogen Der Text von HANS ist meiner Meinung nach eindeutig.
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#93
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Du hast also schon bezahlt, was bisher immer etwas anderen geklungen hat, bzw. bei mir angekommen ist. Die Sache ist also in dieser Richtung erledigt. Du scheinst wohl auch zu den Leuten zu gehören, die dem eigenen Anwalt noch auf dem Flur vor dem Gerichtssaal ein nicht unweseltliches Detail offenbahren. Cool! Wenn du das eher geschrieben hättest, wären die Hälfte der Postings bis zu diesem Zeitpunkt anders gelaufen. ToDi und ich haben dir schon die Rechtslage aufgezeigt. Letztlich geht es hier nicht um die CE, wer sie wann wo zu beschaffen hat, sondern um die kaufvertragliche Regelung. Was wurde dort vereinbart? Da du Deutscher bist und der Verkauf in D getätigt wurde, gilt deutsches Recht sowie die individuell getroffenen Vereinbarungen im schriftlichen Vertrag. Letztere kennen wir nicht. Es wird aber wohl nicht drin stehen, dass die eine CE bekommst, oder dass das Boot CE hat. Ob du deinem Käufer in 5 Monaten noch die Reparatur eines Haarisses, der plötzlich auftaucht, oder einen neuen Abgaskrümmer spendierst, ist dein privates Vergnügen. Den Vorbesitzer geht es jedenfalls nichts mehr an, wenn ihr die üblichen Regelungen getroffen habt. Den nächsten Trööt in dieser Richtung machen wir jetzt auf, wenn jemand ein Auto in MV kauft, und dann in Ddorf feststellt, dass die Karre nur eine rote Umweltplakette bekommen kann. Soll der Verkäufer dann nach Jahren noch einen Kat nachrüsten? Nein, der Käufer muss sicherstellen, dass der Kaufgegegenstand seine gewünschten Spezifikationen enthält.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#94
|
||||
|
||||
Uiiih. Das ist ein Aspekt, der reinhaut: Nutzminderung.
Es läuft alles toppi, du bekommst volles Recht. Der Kaufvertrag wird annuliert. Der Verkäufer bekommt das Boot zurück, Ralf seinen Kaufpreis, allerdings Minus der Abnutzung in die Hand. Beim Auto wird glaube ich ca. 0,6% des NP pro 100km gesprochen. Wieviel mag das beim Boot sein? Die 1800€ sehen auf einmal so mickrig aus...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#95
|
||||
|
||||
Der Text von Hans -keine Ahnung woher der stammt- ist Bullshit. Demnach dürfte man mit Booten ohne CE überhaupt nicht auf Gewässern der europäischen Union fahren, ganz gleich ob vor oder nach 98 zugelassen.
Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#96
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das Boot hast du ohne Probleme zugelassen und später auch wieder verkauft bekommen. * Nimm meine Postings bitte nicht persönlich. Du hast gefragt und bekommst von mir eine Einschätzung *
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#97
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Dafür müsste er das Boot ja noch haben. Das hat aber jetzt der Schluchtenscheißer. Und dazu hat er noch die 1.800 Tacken für die CE bekommen. Er wird es also nicht zurück geben (können).
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#98
|
||||
|
||||
Zitat:
Stimmt natürlich.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#99
|
|||
|
|||
Zitat:
Das würde ja bedeuten, daß alle alten Boote (vor 1998) nicht mehr bewegt werden dürfen, oder sich einer Behördlichen Untersuchung unterziehen müssen! So einen Quatsch habe ich bisher noch nirgends gelesen! (oder gilt das vielleicht nur für gewerblich genutzte Schiffe?) Digger
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#100
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Euch ist klar das Wampersdorf (von Hans) im Ösiland liegt? Gibt es dort nicht eine Abnahmeprüfung für Boote? Es müssen jedenfalls nicht die gleichen Regeln (zwar der EU-Rahmen, aber nicht der Feinschliff) wie bei uns in D gelten. Muss also nicht zwangsläufig in Ö Bullshit sein-
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
|
|