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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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In Österreich kann man übrigens auch heute noch Gewehre frei kaufen. Wenn Waffen in Privathand Amokläufe auslösen müßte in Österreich doch eigentlich jede Woche einer passieren. Habe ich was verpaßt?
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#52
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Hätten Sportbootfahrer auch so eine, würde die SigPi niemals unters Waffenrecht fallen. |
#53
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Also ich finde das Rasiermesser nichts im Privathaushalt zu suchen haben.
Wie viele Morde gehen auf das Konto Rasiermesser? Rasiermesser sollten nur bei einem Frisör, mit der entsprechenden Sachkunde und Zuverlässigeit verschlossen gelagert werden. Einen schönen Sonntag noch Grüsse Peter
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#54
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Wird sicher vertuscht!
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#55
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Es würde ausreichen in der Anlage I, Abschnitt 1, Absatz 1.1 Waffengesetz die beiden Worte "zur Signalgebung" zu streichen und schon wäre eine Signalpistole keine Schußwaffe mehr. Aber das wäre wohl zuviel verlangt.
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#56
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Hallo,
ich finde die ganze Diskussion über das Waffenrecht geht am Ursprung des Trööts vorbei. Nach dem derzeit gültigen Waffenrecht muss ich der zuständigen Behörde ermöglichen die sichere Aufbewahrung der Waffe innerhalb meiner Wohnung zu kontrollieren. Wenn ich meinen Waffentresor im Flur meiner Wohnung habe, muss ich auch nur den Zutritt bis dahin gestatten. Wenn ich also eine Waffe nach dem Waffengesetz legal besitzen möchte, muss ich diese Kontrollen zulassen, punkt. Das verstößt auch nicht gegen meine Grundrechte, da ich ja die Möglichkeit habe, auf den Waffenbesitz zu verzichten und somit unbehelligt bleibe. Ich könnte mich genauso gut darüber aufregen, dass ich den Schornsteinfeger in meine Wohnung lassen muss. Von der Rechtslage ist das genau dasselbe. Andere Beispiele habe ich ja schon genannt. Bis dann Dominic |
#57
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Nach langem Überlegen melde ich mich nun auch zu Wort!
Bin zwar aus dem Ösiland, aber wir haben auch diese Kontrollen (für genehmigngspflchtige Waffen). Und ich habe auch keine Freude damit, da ich mich den illegalen Waffenbesitzern gegenüber benachteiligt fühle . SiPi sind bei uns allerdings vernünftigerweise komplett frei und Eure Beschränkung dafür finde ich stark überzogen. Aber als Jagdausübungsberechtigter und Sportschütze stellen sich mir alle Haare auf, bei den unsinnigen Argumentationen der Waffenparanoiker wie z.B. der Aufbewahrung in einem Schützenhaus. Dieser auch immer wieder in den Medien zu findender Populismus zeigt, dass die Verwender dieser Argumentation nicht die geringste Ahnng vom Schiesssport haben. Auch das Argument mit dem Luftgewehr ist ebenso schwachsinnig. Dazu kann ich nur sagen, versucht mal mit dem Luftgewehr Tontauben zu schießen ! Und um bei dieser Disziplin zu bleiben: der Tontaubenschütze muß ständig "Trockenanschlagübungen" durchführen, denn der Anschlag ist das A und O der Trefferlage. Das kann man ganz bequem neben dem fernsehen oder anderen Dingen tun. Die Notwendigkeit dazu in den Schützenverein zu fahren ist nicht gegeben, da hier kein einziger Schuß abgegeben wird. Ebensolche Trainingseinheiten sind bei Combatschützen mit Ziehübungen an der Tagesordnung. Also bitte nicht über Dinge urteilen von denen man keine Ahnung hat. Hier kann man sehr gut sehen, wie die Meiungsmache der Medien schon Früchte getragen hat. Wollt Ihr zustände wie in GB oder AUS, wo der private Waffenbesitz komplett verboten wurde und die Verbrechensrate, speziell gegen Leib und Leben, explodiert sind, da das Gesindel sicher sein kann auf keine effektive Gegenwehr mehr zu stoßen? Und zum Nachdeken: Allen totalitären Staaten gemeinsam war, die zivile Bevölkerung zuerst zu entwaffnen! Und wie schon andere geschrieben haben: heute sind es Sportschützen, morgen Motorbootfahrer, übermorgen Motorradfahrer, und ...
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#58
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Wobei Paralelen durchaus vorhanden sind. Denn so wie ein Kaminkehrer ursprünglich tatsächlich eine wichtige Funktion zu Vermeidung von Bränden hatte, sein überteuertes herumgekratze mit einer rostigen Drahtbürste im pieksauberen Edelstahl-oder Kunststoff(abgas ?)rohr einer modernen, elektronisch gesteuerten Heizungsanlage aber heutzutage völliger Schwachsinn ist, so ist mit gutem Willen auch in den Kontrollen eine Absicht erkennbar, nämlich bestimmte Straftaten mit besonders dafür geeigneten Waffen zu vermeiden, was aber in typisch deutscher Art Gesetze nach dem Buchstaben und nicht dem Sinn nach anzuwenden ins absurde geführt wird, wenn Besitzer von so furchtbaren und überaus deliktrelevanten Mordinstrumenten wie SigPi, Zimmerstutzen, WBK pflichtiger Luftgewehre oder 4mmM20 Waffen kontrolliert werden.
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Geändert von Liebertee (18.10.2009 um 21:17 Uhr) |
#59
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Hinsichtlich der Geschossenergie gilt folgendes: * ASGs mit einer Geschossenergie von mehr als 7,5 J gelten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 als Schusswaffen und dürfen nur mit entsprechender Waffenhandelserlaubnis veräußert und auch nur gegen Vorlage einer Waffenbesitzkarte erworben werden. * ASGs mit einer Geschossenergie von maximal 7,5 J gelten auch als Schusswaffen, dürfen aber gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG erlaubnisfrei erworben werden, sofern sie eine vorgeschriebene Markierung tragen („F im Fünfeck“); gem. § 2 Abs. 1 WaffG gilt hier folglich noch die Altersgrenze von 18 Jahren. Jedoch dürfen auch diese Waffen nur mit entsprechender Waffenhandelserlaubnis veräußert werden. * ASGs mit einer Geschossenergie von maximal 0,5 Joule sind gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 WaffG vom Anwendungsbereich des Waffenrechts ausgenommen und daher für jedermann frei erhältlich. Die meisten Händler beschränken sich hier jedoch freiwillig darauf, diese ASGs nicht an Kinder unter 14 Jahren abzugeben. |
#60
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Also ein einziges Mal melde ich mich mich hier noch.
Weil es ja unersäglich ist. Solange hier die Waffen Lobby meint nur sie hätte ein Recht darüber zu bestimmten wie sie kontrolliert wird, wie sie die Waffen lagern soll und welche Waffen sie haben soll(am besten, wie in Amerika, würde ich auch noch Vollautomatikwaffen zulassen kann man ja noch eine Sportschützendisziplin draus machen schon hat man berechtigten Bedarf dafür) Und Solange hier anscheinend Waffenbesitzer die Waffen mit Motorbooten, Haushaltsmessern, Kopfkissen also normalen Alltagsgegenständen gleichsetzen,und meine Schießsport braucht eher weniger als mehr Kontrollen als jeder andere Sport /Beschäftigung beweist die Waffenlobby das sie sich nicht bewußt ist was sie da Zuhause oder auch in der Hand haben,das es sich um einen Gegenstand handelt der entwickelt wurde zum TÖTEN / abschiessen oder was auch immer, und man kann damit keine Schrauben anziehen kein Rohr auseinanderschneiden, kein Butterbrotschmieren sondern nur Schießen ,primär zum Töten /sekundär um Zielscheiben zu Lochen (Was aber durchaus auch mit nem Luftgewehr funktioniert) das es nicht besser ist etwas was mehr schadet als hilft legal zu halten ,weil ja angeblich sonst alles illegal gemacht wird(Was ja jetzt schon neben der Legalität auch existiert und man kaum Kontrolle drüber hat) Zeigt es sich das eben diese Waffenlobby es nicht verstanden haben und ehrlich am besten sofort privater Waffenbesitz verboten wird, da anscheinend lauter leichtsinnige Leute in Waffenbesitz sind.. Denn wenn für euch eine Waffen genauso gefährlich ist wie ein Kopfkissen, dann gebt ihr die Waffe wohl auch euren 5 Jährigen zum Spielen, oder so? Denn ihr werdet ihm ja kein Kopfkissen verweigern? Sobald ich endlich mal hören würde von einem Waffenlobbyisten ja ich habe hier tödliche Waffen in meinem Schrank , sie gehören in einen extra sicheren Schrank verschlossen, am besten ausserhalb des privaten Haushalts, um einen Zugriff im Affekt zu verhindern und aufgrund der besonderne Gefährlichkeit dieser Gegenstände sind auch schärfere Kontrollen, als z.b. beim Besitz ein Butterbrotmessers, Sportbootes, Autos oder sonstiger Gegenstände notwendig und legitim. Würde ich sagen, ja ok sie haben verstanden sie haben ein Gespür für die Gefährlichkeit und sie handeln Verantwortungsvoll damit und sind sich jede Sekunde über die Wirkung im Klaren.Und wenn ihr, Waffenlobbyisten, dann meint ihr braucht für eine Papierscheibe panzerbrechende Munition, naja ok ,ihr habt ja verstanden wie gefährlich das ist was ihr macht, macht es wenn ihr Spass dran habt. Ich lasse jedem sein Hobby egal ob Bootfahren, schnell Auto fahren, Kampftrinken und auch den Schießsport aber nur nur denen die sich der Sache bewußt sind.(Den ein Trinker der Auto fährt wird früher oder leider auch später aufgegriffen und die Fahrerlaubnis entzogen-bzw. nem Autofahrer ders übertreibt mit dem Rasen weil sie sich der Gefährlichkeit ihres Tun´s nicht bewußt sind.) Und um auf die Grundaussage des Threats zu kommen, würde sich diese Grunderkenntnis bei den Waffenlobbyisten durchsetzen könnte man eben sich an einen Tisch setzen und dafür sorgen das SigPi aus diesen Regelungen wieder entfernt werden.(Denn ich möchte wetten das das ein Waffenlobbyist war der lauthals geschrien hat, Aber die Bootsfahrer ,die haben ja auch eine signalPISTOLE!!!! als es um mehr Kontrollen bei Waffenbesitz ging)
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
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Zitat:
Ich habe tödliche Waffen in meinem Schrank und die Waffen gehören in einen Waffenschrank der sicher verschlossen ist. Den rest kann ich leider nicht unterschreiben, da es in meinen Augen unsinn ist. cu Stefan
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Draußen kalt -> Jacke ? - Ja !,
Draußen warm -> Jacke? - Nein ! AK47 o. Handgranate haben wollen niemandemaufdieNasebinden -> Kontrolle ? - Nein ! Gerät zu Rettungszwecken (für eine Jacht im Meer) haben wollen (und anmelden wollen) - Kontrolle ? - Ja ! P.S. ob der hier http://www.myvideo.de/watch/4569212/Junge_mit_Waffe eine WBK hat ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
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Um zum Thema zurück zu kommen:
Können wir die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Sportwaffen nicht mit der Kontrolle von Verbandskasten und Warndreieck beim Auto vergleichen? Bei beidem findet ein gewisser Eingriff in die Privatsphäre ohne Vorankündigung statt. Beides hat nur begrenzt Sinn, da beim vorhandenen Verbandskasten nicht geprüft werden kann, ob er im Fall des Falles auch angewendet wird und bei verschlossenen Waffen diese jederzeit entnommen und gegen Personen eingesetzt werden könnten. Beide Kontrollen sichern also nur einen Mindeststandard, der gegeben sein muß um ein Fahrzeug/eine Waffe zu benutzen. Zu mehr sind sie nicht in der Lage. Wer käme auf die Idee ernsthaft zu sagen, daß die Kontrolle von Verbandskasten und Warndreieck gegen das GG verstößt und deshalb nur alle zwei Jahre beim TÜV kontrolliert werden darf?
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@swath Was Illegales als illegal anzuprangern um Bei Legalem zu erreichen das weniger kontrolliert werden soll......
Das Fragezeichen wird immer grösser? Nur Argumente zählen, keine Parolen.. @ Wolf, ja so ungefähr stelle ich mir das vor, aber man kann ja lesen das Waffenbesitzer uneinsichtig sind, und ich muss ehrlich schreiben finde die Kennzeichnung als Waffe für eine SigPi auch übertrieben.
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Zitat:
(macht es Sinn Amokläufer und Sportgeräte bei dieser Diskussion (s.#1) miteinzubeziehen ? )
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (19.10.2009 um 10:40 Uhr) |
#67
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Zitat:
die, die du gebrauchen könntest ist also "gut" und die, die von sportschützen genutzt werden sind "böse" sehr konsequent und ich möchte nicht vom inhalt einer patrone, die aus einer signalpistole verschossen wurde, getroffen werden weder aus nächster nähe noch aus über 50 metern gruss, markus. |
#68
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und ich dachte, es geht um die unangemeldeten kontrollen bei legalen waffenbesitzern zwecks überprüfung der aufbewahrungspflicht
gruss, markus.
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Erklär mir doch bitte mal, warum das eine Seenotsignalmittel ( SigPi ) eine Aufbewahrungskontrolle nötig macht, ein anderes welches nachweislich von der Leistung her identisch ist ( Seenotsignalrakete ) aber nicht ?
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#70
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Zitat:
cu Stefan |
#71
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Zitat:
macht es nicht (s. Smileys und den Vergleich ) - ich wurde mißverstanden
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
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Manche wollen es nicht verstehen es geht darum für was etwas primär gebaut wurde,und eine SigPi ist nun mal als Rettungshilfsmittel gebaut im Gegensatz zu normalen Schusswaffen deren Sinn und Zweck ein anderer ist...
Aber Waffenlobbyisten werden und können wohl den Unterschied auch nicht sehen, und solange diese Einsicht fehlt wäre wohl ein Verbot von Schusswaffen in Privathand das Beste. Wie geschrieben, ich habe nichts gegen Sportschützen aber was gegen Parolen anstatt Fakten.
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Vergleich Handraketen/SigPi:
Handraketen haben vergleichbare Steighöhe, Brennzeit und Leuchtkraft. Die SigPi bietet zusätzlich die Möglichkeit zur Verwendung eines Leinenwurfgerätes, Reichweite ca. 100m (Gewicht/Geschoss und Leinenablaufvorrichtung, zu verwenden mit einer Treibladungspatrone ohne Signalladung) Die SigPi ist im Zweifelsfalle in der Anwendung sicherer zu handhaben, aufgrund rechtlicher Einschränkungen besonders bei Grenzübertritt aber denkbar unpraktisch. Eine rechtliche Unterscheidung erscheint der Sache nach eigentlich zweckfrei. Absolut legitim finde ich aber die Erwerbsscheinpflicht und Sachkundeprüfung für beides. Grundsätzlich wird es scheinbar sehr schnell emotional und unsachlich sobald es um Gegenstände geht die Löcher machen. In GB ist z.B. selbst ein Messer mit einer feststehenden Klinge ab einer bestimmten Klingenlänge nicht mehr frei verkäuflich. Mordsinstrument Küchenmeser! Zum Thema Waffen und Sportschützen: Nicht jeder der eine oder mehrere Schusswaffen besitzt ist ein gefährlicher Irrer. Und grundsätzlich ist der Waffenbeitz bei uns durchaus vernünftig reguliert. Auch die Verpflichtung zum Nachweis über angemessene Aufbewahrung ist absolut vernünftig, schließlich geht es dabei darum, die Eisenwaren vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Es ist auch durchaus so dass nicht jeder Vollhonk sich Schusswaffen zulegen darf, hier werden durchaus begründete Auflagen gemacht (Zuverlässigkeit, Bedürfnis, Sachkunde). Doch worin der Sinn liegen soll, jederzeit unangemeldet irgentwelche amtlichen Kontrolleure in die Wohnung lassen zu müssen erschließt sich mir nicht. Weder bei Waffen noch bei GEZ-Hausierern. @ Nichtschwimmer78: Nein, es gibt keinen US-Bundesstaat indem der Privatbesitz von vollautomatischen Handfeuerwaffen legal ist, nicht mal Texas. Und wer aus ´nem AR-15 ein M-16 macht indem er den Unterbrecher abfeilt ist in Texas sowas von reif!
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain)
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#74
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Zitat:
du willst also mit deiner privaten waffe gegen das gesindel ins feld ziehen? mit dieser auffassung hast du dich treffend charakterisiert.also doch nicht nur auf dem schießstand rumballern!!! gruß lothar
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mitglied www.neptunclub-neustrelitz.de Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith
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#75
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Zitat:
Ja, du hast völlig Recht, es gibt hier in der Tat jemanden, der so manche Zusammenhänge partout nicht verstehen will ( weil sie vermutlich nicht in sein ideologisches Weltbild gehören dürfen ) Ich versuche es mal mit einer gaaanz einfachen Frage : Was macht es für mich, als Opfer für einen Unterschied, ob ich mit einem Spaten ( Gartengerät ) oder mit einer Streitaxt ( Waffe ) erschlagen werde ? Bin ich anders, länger oder intensiver tot wenn es ein " böser " Gegenstand war ? Ist die Trauer meiner Angehörigen nur halb so schmerzhaft, wenn es ein " guter " Gegenstand war ?
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