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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Vielleicht hätten die Charterer den Wetterbericht hören sollen,
denn im Oktober ist schon mit etwas Wind zu rechnen und dann sollte man im Hafen bleiben. |
#27
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Es gibt Charterer von Hausbooten, die sehr wohl in der Lage sind, mit dem Boot im Fahrtgebiet zurechtzukommen. Weiterhin gibt es Schiffsführer mit Schein (auch mit eigenem Boot), die nicht im Fahrtgebiet zurechtkommen. Pauschalierungen halte ich bei Beurteilung eines Einzelfalles für nicht sinnvoll.
Zitat:
![]() Darüber habe ich gerade auch nachgedacht. ![]() Wie läuft das eigentlich mit der "Charterbescheinigung"? Dazu habe ich mir die Binnenschifffahrtsvermietungs- und Änderungsverordnung angesehen. Verordnung zur Neuordnung der gewerbsmäßigen Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen und zur Änderung weiterer binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Binnenschifffahrtsvermietungs- und Änderungsverordnung – BinSchVermÄndV) Vom 18. April 2000 Zitat:
Anlage 5 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 1): Zitat:
Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 3 Buchstabe b): Zitat:
_______ Hatte der Charter eine ausreichende Befähigung (z.B. SBF Binnen) oder war er mit der Charterbescheinigung unterwegs? Wenn "Charterbescheinigung", hat er den Vercharterer angerufen? "4. Telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor der Einfahrt (Wind, Wetter)" _______ Also irgendwo ist da schon was schiefgelaufen, bevor die Leute bei dem Wetter auf der Müritz in Not geraten sind. Als "zuverlässigen Unternehmer" würde ich den Vercharterer nicht bezeichnen, wenn er den Anruf wie geschildert beantwortet hat. Gruß Ralph
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#28
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![]() Joo das hat er, allerdings hatte er sich an §4 der Chatervertrages erst erinnert als es bereits zu spät war. ![]()
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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