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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe ein mittelgrosses Problem und hoffe das es einige in "Rechtsdingen" bewanderte Leute gibt die mir weiterhelfen können. Also, ich habe bei jemandem einen 650€ teuren Artikel ersteigert. Wie es nun so üblich ist, habe ich das Geld überwiesen (hat einen ganz guten Eindruck gemacht/enstpr. Bewertungen). Die Nachnahme ist bei solch teuren Artikeln auch nicht gerade billig. Nun kommt aber keine Ware! Bei dem eben gerade geführten Telefonat mit der Verkäuferin kam heraus, das sie selber einem Betrüger aufgesessen ist, dem sie das Geld ausgehändigt hat und der damit über alle Berge ist. Nun beginnt mein Problem: Die Adresse der Dame ist bekannt, ebenso die Bankverbindung. D.h. ich habe also jemanden den ich "Packen" kann. Nun ist die gute Frau aber Sozialhilfeempfängerin und gibt an kein Geld mehr zu haben. Meine Frage ist nun: Bringt es was diese Frau anzuzeigen? Kann ich das Geld einklagen? Krige ich es überhaupt jemals wieder? Bringt ein Vertrag in Richtung Ratenzahlung irgendwas? Hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben. Und die Moral von der Geschicht, teure Artikel NIE Überweisen sondern NN, oder abholen!
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#2
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Beileid!
Kommt mir natürlich bekannt vor, waren aber bei mir nur 95 Euro! Ich habe von einer Anzeige abgesehen, wegen dem Papierkrieg. Bekam aber dann trotzdem Post von der Kripo. Andere "Angeschmierte" hatten sich zusammen getan und Anzeige erstattet. Mein "Kauf" war für mich das zu zahlende EBAY-Lehrgeld. Bei dir sieht das aber anders aus, am besten gleich zur Polizei!!!!
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#3
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Ich würde auf alle Fälle einen Titel erwirken mit dem kannst du 30 Jahre lang Geld kriegen wenn sie in dem Zeitraum mal irgendwann wieder was hat. Aber unsere Anwälte werden hier bestimmt bald loslegen.
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gruß, Christoph |
#4
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Titel?
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#5
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Heißt einfach ausgedrückt, daß bei einer nicht zu pfändenden Sache (durch Gerichtsvollzieher), dieser ein Dokument ausstellt, mit welchem Du jederzeit einen Gerichtsvollzieher holen kannst, sobald Dir irgendwie bekannt wird, daß die Gläubigerin wieder ein Einkommen oder pfändbare Sachwerte hat.
Gruß Winfried PS: Habe auch seit ca. 15 Jahren so einen Titel. Auch bei mir war es eine Tante, die mir noch Geld schuldet. Falls ich die Tante "erwische" ![]() Du erinnerst mich gerade daran, daß ich mal wieder Erkundigungen einholen sollte. ![]() |
#6
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Grüße Miky Wer? Ich? |
#7
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gruß, Christoph |
#8
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Gruß Winfried |
#9
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Man kann zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes seines Wohnortes gehen, dort wird einem geholfen, einen Mahnbescheid zu beantragen, wird gegen diesen kein Widerspruch eingelegt, kann man einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Dieser Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, mit dem man vollstrecken kann, also den Gerichtsvollzieher mit Pfändungsmaßnahmen beauftragen kann. Geht die Pfändung erfolglos aus, weil nichts zu pfänden ist, sitzt man neben den Kosten für Mahn- und Vollsreckungsbescheid auch noch auf den Vollstreckungskosten.
Gruß
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Gruß, Michael ____________________ Navigare necesse est!!! |
#10
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Aber muss diesem Mahnverfahren nicht eine Anzeige und eine auf die Anzeige folgende Privatklage vorausgehen??? Oder versteh ich da was falsch?
Meine Überlegung ist nun folgende: Wenn ich die Tante überreden könnte mir einen Wisch zu unterschreiben, in dem sie bestätigt mir die 650€ zu schulden und sie mir in Raten, sagen wir mal a 50€/Monatlich zurückzuzahlen. Ich verzichte dafür auf eine Anzeige/Klage wegen Betruges. Wäre sowas denkbar? Dann hätte ich immerhin in einem Jahr mein Geld zurück.
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#11
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schau doch auch einmal in die entsprechenden Foren bei Ebäh, vielleicht ist dort etwas bekannt. Also den Sozialhilfeempfänger, den man seinerseits betrogen hat, habe ich glaube ich, schon desöfteren dort gelesen!?
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#12
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Hallo KäptnKatze
Wenn sie es mit macht und die Zahlungen regelmässig erfolgen, ist es für alle die billigste Lösung. Da es eh 2 Jahre dauert bis dein Anspruch verjährt ist und die Zahlung fast binnen eines Jahres erfolgen kann, denke ich mal das du diesen Weg riskieren solltest. Und ich denke ihr wird es auch recht sein, weil ihr dadurch eine Betrugsanzeige erspart bleibt. Denn wenn sie einen Offenbarungseid leistet dann ist das für dich vielleicht eine innerliche Genugtuung, aber sie bringt euch beiden nichts. Gruß Erhard
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Tankwarte: unbezahlte Steuereinnehmer, die uns einen Rabatt in Form von Benzin bewilligen. Heinz Rühmann |
#13
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Erstmal den ebay Käuferschutz einschalten.
Dann eine Betrugsanzeige aufgeben.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#14
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Folgender Link hatt mir bis jetzt immer geholfen, habe ich schon paar mal gemacht. Geringe Kosten, geht sehr schnell und Du hast wenn nötig, sehr schnell einen ,,TITEL''. Wenn ein Anwalt nur einen Brief schreibt bist Du schon einen 100'er los. Die Formulare erklären sich von selbst, brauchst das Formular dann nur zu Deinem Amtgericht bringen oder schicken, Gebür so um die 10,- Euro und der Gerichtsvollzieher geht los. MfG Michael Hier der Link------------->http://www.letzte-mahnung.de/
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#15
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Noch ein kleiner Tip zum Thema "Titel":
Er gilt 30 Jahre. Schickst du unmittelbar vor Ablauf des Zeitpunkts den Gerichtsvollzieher los und er kehrt erfolglos zurück, so beginnt die Zeit von vorne. Also weitere 30 Jahre. Müßte also bis zum Lebensende reichen. Ist auch auf den Erben des Schuldners übertragbar. Muß dann nur auf den Namen des Erben umgeschrieben werden. Ich empfehle dir dich mit dem Rechtspfleger des zuständigen Gerichts in Verbindung zu setzen. Die wissen am besten darüber Bescheid. Gruß Peter |
#16
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es gibt auch das "treuhand" zahlungsverfahren. kostet ebenfalls ein wenig, aber ist wohl kein grosser unterschied zum nachnahmeverfahren. vorteil: du kannst die ware nach eintreffen prüfen und dann erst die zahlung an verkäufer freigeben. bei nachnahme ist das nicht so einfach. es könnten ja kartoffeln statt der gekauften ware im paket sein. (kartoffelchips statt elektronikchips) le loup ********** |
#17
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Wobei sei vorsichtig,
vielleicht ist die Tante der Betrüger selbst. Klingt für mich unlogisch, daß man schon etwas versteigert was man noch ersteigert. Genau ein Haus neben mir wohnte auch so ein Vogel. Alle paar Tage schaute mal die Pol. vorbei, leider war das Nest schon leer. Dieser ließ übrigens seine gesamte Einrichtung zurück (wahrscheinlich vom Müll zwecks Tarnung, wobei es gerade auch beim Sperrmüll ja Brauchbares gibt).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#18
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Wenn der Deal ganz normal über eBay gelaufen ist und Du ein paar Regeln beachtest, ist sowas m.W. versichert - mit einer Selbstbeteiligung:
http://pages.ebay.de/help/confidence/items-fraud.html (PaidLink) Du müsstest mal prüfen, ob Artikel >200 EUR generell unversichert sind, oder 200 EUR die maximale Schadensregulierung (abzgl. 25 EUR Selbstbeteiligung) sind.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#19
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Dann bringt mir eine aussergerichtliche Einigung mit Schuldschein und 50€ Monatsraten nicht so viel?
Weil wenn die Raten nicht mehr kommen, dann kann ich ja immernoch einen "Titel" erwirken oder nicht?
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#20
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Meine Erfahrung ist dabei, dass nicht alle immer die Wahrheit sagen. Der unbekannte oder untreue Dritte ist meist eine Schutzbehauptung. Da die meisten Banken Sozialhilfeempfängern ungern ein Konto geben, und wenn dann nur auf Guthabenbasis, nützt Dir die Bankverbindung meist nichts - vielleicht ist auch ein Dritter Kontoführender.
Am besten prüfst Du mal, ob überhaupt bei der Händlerin Zahlungsfähigkeit besteht. Hierzu gibt es www.insolnet.de. Kann ja auch sein, dass schon eine Erklärung zur Zahlungsfähigkeit mal abgegeben wurde. Dann kannst Du deine Hoffnungen kleiner ansetzen. Mein Vorschlag ist: 1. Negative Bewertung bei eBay mit Beschwerde an eBay ( schliesslich kann man bei einem Monatseinkommen von 200 Euro nicht mit 650 Euro Aufträgen handeln, wenn man bei der Haftung nicht einstehen kann) 2. Einen Mahnbescheid erwirken. Erst mit dem Termin besteht Deine Forderung rechtlich gesehen an zu wirken. 3. Prüfen ob ein Gerichtsvollzieher vor Ort tätig werden sollte. Wenn dieser aber die mangelnde Vollstreckbarkeit feststellen sollte, mußt Du auch die Kosten des Gerichtsvollziehers tragen. 4. Erst mit dem Druckmittel des Mahnbescheides eine Ratenzahlung anbieten. Damit kann deine Kontrahentin nicht nachher behaupten, sie hätte all dieses nicht verstanden und Deine Forderung später wieder bestreiten. Gruß Wolfram |
#21
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Mal ne doofe Frage:
Kann man nicht eine Überweisung von seiner Bank zurückholen lassen ? Ich dachte, ich hätte mal sowas gehört. Ist denn kein Bänker unter uns ? |
#22
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Lastschriften können innerhalb 6 Wochen zurückgefordert werden.
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Servus Bernd Wenn allzu viele in einem Boot sitzen, geht es unter |
#23
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Hallo ! Eine überweisung bekommst Du unter keinen Umständen zurück. Eine Abbuchung kann man zurück holen. MfG Michael
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#24
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Hallo KäptnKatze
ich würde zweigleisig verfahren: 1. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beim örtlich zuständigen Mahngericht beantragen (zuständig ist das Mahngericht, bei dem der Gläubiger seinen Wohnsitz hat, für deinen Wohnort bei Ulm ist das im automatisierten Mahnverf. Stuttgart!) Wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, d.h. nach Ablauf der letzten Zweiwochenfrist, vorliegt, weil die Schuldnerin keinen Einspruch / Widerspruch erhoben hat, kann man einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragen. Zuständig ist dann allerdings das Amtsgericht des Wohnortes der Schuldnerin Tipp zur Kostenersparnis: Vorher in der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle anrufen, und fragen, ab die Dame schon bekannt ist und ob dort noch was zu holen ist. Wenn die schon hohnlachend abwinken, spart man sich die Kosten für den Gerichtsvollzieherauftrag. ![]() 2. Auf jeden Fall dann die Frau mit dem Titel konfrontieren und auch noch Strafanzeige in den Raum stellen, falls nicht zumindest eine Ratenzahlung erfolgt. M.E ist eine Ratenzahlung, die regelmäßig kommt, besser als gar nichts. Vielleicht läßt sie sich drauf ein, um der Strafanzeige zu entgehen, auch wenn sie eigentlich schon unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Wenn die aber ganz hartgesotten ist (eidesstattliche Versiicherung schon geleistet, die StA hat schon ein Dutzend Betrugsanzeigen, so dass es auf eine nicht mehr ankommt, siehts schlecht aus. Dann hilft nur das Vertrauen darauf, dass die in den nächsten 30 Jahren noch mal zu Geld kommt (6 Richtige?, Erbonkel?). Gruß ToDi |
#25
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Nochn Nachtrag
bei 650 € Gegenstandswert kosten Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid zusammen 22,50 € Gerichtskosten. Anwalt geht extra, würde nochmal 130,07 € bis einschließlich Erlass des Vollstreckungsbescheides kosten. Die Vollstreckung kostet dann extra. Bei dem einfachen Fall brachst Du glaub ich aber keinen Anwalt. Die Formulare für den Mahnbescheid gibts in jedem gut sortierten Schreibwarengeschäft. Gruß ToDi |
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