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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Weiß jemand von euch die gesetzliche Regelung, ob man mit einem Fahrzeug mit roten Nummern einen zugelassenen Anhänger ziehen darf?
Irgendwas hab ich im Hinterkopf,daß es unter bestimmten Umständen erlaubt ist....?
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Gruß Jörg |
#2
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Klar im Rahmen der Probefahrt auf jeden Fall, nur nicht nach Kroatien
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#3
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Auch wenn ich einen Wohnwagen 100km transportieren will? Könnte ja sein, daß der Händler dem das AUto mit roten Nummern gehört diesen gekauft hat und transportieren möchte, oder?
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Gruß Jörg |
#4
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Nein. Also rote Nummernschilder sind rein für Probefahrten - die Ausrede du willst das Auto im Anhängerbetrieb testen nimmt die keiner ab. Was du nehmen kannst sind Überführungskennzeichen. Achte aber darauf, dass der Anhänger versichert ist (also keine mit grünen Nummernschild bzw. Sportanhänger), da die meisten Versicherungen das wohl ausschliessen (imho).
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#5
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Du mußt vielleicht probieren ob der Motor bei längern Passagen nicht zu heiß wird
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#6
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Stimmt ist ein Argument.
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Gruß Jörg |
#7
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http://www.regensburg-informationen....en-kennzeichen
"Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren. Bei einer konkreten Kaufabsicht kann das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen auch an eine private Person für eine Probefahrt ausgeliehen werden. Keine betriebliche Verwendung liegt hingegen vor, wenn keiner dieser Fahrtzwecke zutrifft, das Kennzeichen an eine Privatperson zur freien Verfügung oder an eine andere Firma ohne Kaufabsicht ausgeliehen wurde. “Rote Kennzeichen dürfen nicht mehr, wie häufig üblich, Dritten zu deren betrieblichen Fahrten überlassen werden. Auch dürfen Fahrten zur Anregung der Kauflust von Privatpersonen durch Vorführung in der Öffentlichkeit nicht mehr als Probefahrten definiert werden”, erläutert Schmid. Prüfungsfahrten sind z.B. Fahrten zur Durchführung der Haupt- oder Abgasuntersuchung, Einzelabnahmen sowie der bei Lastkraftwagen geforderten Sicherheitsprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Dies gilt für die Fahrt mit dem jeweiligen Fahrzeug zum Prüfungsort und zurück." Da steht nicht das du keinen Anhänger ziehen darfst.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#8
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![]() Zitat:
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Gruß Jörg
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#9
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Hast du schön dargestellt mit den Kühlerproblemen, die Bremsleistung kannst du auch nur nach längeren Talabfahrten prüfen ist nicht einfach.
Ich für mich hätte keine Probleme damit was aber nicht bedeutet das die Vorgehensweise voll legal ist. ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#10
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es ist nicht erlaubt.
ebensowenig darf z.B. ein lkw mit roten nummern ladung transportieren. wenn ein fahrzeug zur werkstatt oder probefahrt mit roten nummern fährt gibt es keinen grund einen wohnwagen zu ziehen. hast du selbst eine rote nummer ?
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#11
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Da bei der Fahrt mit einem ÜP Kennzeichen keine HU benötigt wird, muss der Fahrer eine erweiterte, werkzeuglose Abfahrkontrolle am Fahrzeug durchführen.
Das Prüfen z.B. der Zugeinrichtung ist einem Nichtsachverständigen durch reine Sichtkontrolle nicht möglich. Mit Roten definitiv kein Anhängerbetrieb
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#12
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Meinst du der Sachverständige hat Röntgenaugen? Noch nie erlebt, daß bei der HU außer einer Sichtkontrolle die AHK geprüft wird ![]() Das von dir beschriebene würde aber auch auf eine Menge anderer Bauteile zutreffen..... Wo ist der Gesetzestext wo dies steht?
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Gruß Jörg |
#13
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![]() Zitat:
Ich selbst habe keine rote Nummer aber ein befreundeter Händler. Seiner Meinung nach spricht auch nichts gegen das ziehen eines Anhängers
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Gruß Jörg |
#14
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der befreundete händler macht sich strafbar (im sinne der StvZo) wenn er dir als NICHT firmenmitglied die nummer leiht.
steht doch OBEN bereit in einem text !
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#15
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...dann laß dir doch einfach einen Kaufvertrag für das Auto mitgeben. Dann hast du die Kiste gekauft und es noch nicht zu Anmeldung geschafft...Falls die Rennleitung kosmische Fragen stellt...
![]() ...wenn du auf Nummer "Sicher" gehen willst, dann nimm ein Kurzzeitkennzeichen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#16
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Rote Nummer Auto:
Auto alleine :ja Auto mit Anhänger: nein Rote Nummer Anhänger: nur leer ohne Boot Andy
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[Traue nie den leuchtenden Augen einer Frau... Es könnte auch die Sonne sein, die durch ihre hohle Birne scheint ![]() |
#17
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also nochmal ....
du hast einen zugelassenen wohnwagen du hast ein zugfahrzeug mit "geborgter" roter nummer. mit dem "roten" zugfahrzeug darfst du nur zur werkstatt, tüv, probefahrt, was sollte also die "staatsmacht" dazu bringen den wohnwagen, der ja dann quasi "überführte ladung" ist zu tolerieren ? miete dir einfach ein auto mit hängerkupplung zum überführen des anhängers. oder investire ca. 70 euro in ein 5 tage kurzzeitkennzeichen |
#18
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Nun haben wir 2 verschiedene Aussagen....die einen sagen ja, die anderen nein....
Hilft bislang noch nicht so richtig weiter ![]() Das im Rahmen einer Probefahrt darzustellen, wenn ich Kaufinteresse an dem Fahrzeug habe wäre nun nicht das Problem, wenn es legal ist/wäre Die Sache ist so....ein bekannter hat sich im Oktober meinen Wohnwagen geliehen um dort unter der Woche darin zu schlafen, da er auswärts eine Arbeitsstelle bekommen hat(damals war mein zugfahrzeug noch angemeldet, jetzt über Winter nicht) Nun muß der Wohnwagen schnell weg dort, da die Firma ihm keinen Lohn zahlt und auch für den Stellplatz den die Firma gemietet hat seit einigen Monaten keine Miete bezahlt wird....Vermieter des Stellplatzes fordert den Platz zu räumen, da er sonst meinen WW abschleppen lässt usw... Und dies soll nun am Wochenende geschehen ![]() Habe nun keinen Bock drauf, daß evtl. der Gerichtsvollzieher wegen Mietschulden der Firma meines bekannten meinen WW unter Verschluss nimmt usw.,deswegen soll das Ding schnell weg. Habe nun auch keine Lust wgeen meinem Bekannten (Mieter von mir) für 150€ ein Leihfahrzeug zu mieten, noch 40€ Sprit zu investieren , denn der kann mir das auch nicht zurückzahlen (der steht ohne Lohn da und sonst bekommt er Hartz4, meine Miete bekomm ich den Monat wahrscheinlich auch nicht ![]() Nun ist sein Schwager Autohändler und würde wie gesagt wenigstens Auto mit AHK zur Verfügung stellen, aber wie gesagt nur mit roter Nummer (fahren müßte ich das Ding weil mein Mieter/Bekannter nicht Hänger fahren kann) Und wer wird nun in Haftung genommen wenn die Rennleitung was dagegen haben sollte? Ich als Fahrer oder der Inhaber der roten Nummern?
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Gruß Jörg |
#19
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![]() Zitat:
![]() Keine Röntgenaugen aber mit einer weiterführenden Ausbildung und angemessener und anerkannter Berufserfahrung. Stimmt, es betrifft auch weiter Bauteile. Gesetzestext ist unter: Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu finden Eine Probefahrt zur mechanischen Prüfung, läuft in der Größenordnung 2-5km. Weiterführende technische Untersuchung bis zu 20km. ![]() Ist auch sehr theoretisch, ich kenne Keinen der schon mal überprüft wurde und deswegen Ärger bekommen hat. Wird man aber erwischt ist es zusätzlich Steuerhinterziehung, weil ein vergünstigtes Nutzkennzeichen mißbraucht wurde. Mein Wissen habe ich durch eine Kammer Schulung.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (05.12.2008 um 13:23 Uhr)
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#20
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![]() Zitat:
Aber ich will mich eben nicht noch strafbar machen (als Fahrer) mit dem Rest hab ich nix zu tun, sind nicht meine roten Nummern und hab die auch nicht organisiert
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Gruß Jörg |
#21
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Vorsicht, ein KZK ist steuerbefreit. Wird damit ein, im weitesten Sinne, "Transport" nachgewiesen, ist das Steuerhinterziehung,
ähnlich wie beim Brettertransport mit Sportgeräteanhänger.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#22
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ist es der selbe zulassungsbezirk in dem du wohnst und de rhänger zu holen ist.
dann nimm DEIN auto und hol die ne doppelkarte von der versicherung. wenn dich einer fragt wegen saison - dann bist du auf dem weg zur zulassungsstelle und willst den wagen ganzjährig ummelden. so mach ichs ![]() |
#23
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![]() ![]() Nun kommt der Trick... hänge an den Wohnwagen auch ein KZK oder Rotes, dann dürfte das Gespann legal sein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#24
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![]() Zitat:
rot am zugfahrzeug geht nur "nackt" was geht ist kurzzeit an beiden .... oder rot hinten
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#25
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Immernoch nicht, denn:
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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