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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.12.2008, 09:59
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Standard Mit roten Nummern Anhäner ziehen?

Weiß jemand von euch die gesetzliche Regelung, ob man mit einem Fahrzeug mit roten Nummern einen zugelassenen Anhänger ziehen darf?
Irgendwas hab ich im Hinterkopf,daß es unter bestimmten Umständen erlaubt ist....?
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Gruß Jörg
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  #2  
Alt 05.12.2008, 10:04
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Klar im Rahmen der Probefahrt auf jeden Fall, nur nicht nach Kroatien
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  #3  
Alt 05.12.2008, 10:07
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Auch wenn ich einen Wohnwagen 100km transportieren will? Könnte ja sein, daß der Händler dem das AUto mit roten Nummern gehört diesen gekauft hat und transportieren möchte, oder?
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 05.12.2008, 10:10
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Nein. Also rote Nummernschilder sind rein für Probefahrten - die Ausrede du willst das Auto im Anhängerbetrieb testen nimmt die keiner ab. Was du nehmen kannst sind Überführungskennzeichen. Achte aber darauf, dass der Anhänger versichert ist (also keine mit grünen Nummernschild bzw. Sportanhänger), da die meisten Versicherungen das wohl ausschliessen (imho).
Bernd
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  #5  
Alt 05.12.2008, 10:11
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Du mußt vielleicht probieren ob der Motor bei längern Passagen nicht zu heiß wird
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  #6  
Alt 05.12.2008, 10:13
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Stimmt ist ein Argument.
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  #7  
Alt 05.12.2008, 10:19
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http://www.regensburg-informationen....en-kennzeichen


"Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren. Bei einer konkreten Kaufabsicht kann das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen auch an eine private Person für eine Probefahrt ausgeliehen werden. Keine betriebliche Verwendung liegt hingegen vor, wenn keiner dieser Fahrtzwecke zutrifft, das Kennzeichen an eine Privatperson zur freien Verfügung oder an eine andere Firma ohne Kaufabsicht ausgeliehen wurde. “Rote Kennzeichen dürfen nicht mehr, wie häufig üblich, Dritten zu deren betrieblichen Fahrten überlassen werden. Auch dürfen Fahrten zur Anregung der Kauflust von Privatpersonen durch Vorführung in der Öffentlichkeit nicht mehr als Probefahrten definiert werden”, erläutert Schmid. Prüfungsfahrten sind z.B. Fahrten zur Durchführung der Haupt- oder Abgasuntersuchung, Einzelabnahmen sowie der bei Lastkraftwagen geforderten Sicherheitsprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Dies gilt für die Fahrt mit dem jeweiligen Fahrzeug zum Prüfungsort und zurück."

Da steht nicht das du keinen Anhänger ziehen darfst.
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  #8  
Alt 05.12.2008, 10:20
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Nein. Also rote Nummernschilder sind rein für Probefahrten - die Ausrede du willst das Auto im Anhängerbetrieb testen nimmt die keiner ab. Was du nehmen kannst sind Überführungskennzeichen. Achte aber darauf, dass der Anhänger versichert ist (also keine mit grünen Nummernschild bzw. Sportanhänger), da die meisten Versicherungen das wohl ausschliessen (imho).
Bernd
Anhänger (Wohnwagen ist zugelassen und versichert.....) Aber wenn ich kauflustiger Interessent bin der das Auto kaufen will um damit WW zu ziehen und ne ausgiebige Probefahrt bezüglich Fahreigenschaften unternimmt sollte das ganze doch legal sein, zudem das AUto evtl. in der Vorgeschichte noch mit Kühlproblemen zu kämpfen hatte
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  #9  
Alt 05.12.2008, 10:37
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Hast du schön dargestellt mit den Kühlerproblemen, die Bremsleistung kannst du auch nur nach längeren Talabfahrten prüfen ist nicht einfach.
Ich für mich hätte keine Probleme damit was aber nicht bedeutet das die Vorgehensweise voll legal ist.
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  #10  
Alt 05.12.2008, 10:40
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es ist nicht erlaubt.

ebensowenig darf z.B. ein lkw mit roten nummern ladung transportieren.

wenn ein fahrzeug zur werkstatt oder probefahrt mit roten nummern fährt gibt es keinen grund einen wohnwagen zu ziehen.

hast du selbst eine rote nummer ?
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  #11  
Alt 05.12.2008, 10:52
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Da bei der Fahrt mit einem ÜP Kennzeichen keine HU benötigt wird, muss der Fahrer eine erweiterte, werkzeuglose Abfahrkontrolle am Fahrzeug durchführen.
Das Prüfen z.B. der Zugeinrichtung ist einem Nichtsachverständigen durch reine Sichtkontrolle nicht möglich.

Mit Roten definitiv kein Anhängerbetrieb
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #12  
Alt 05.12.2008, 12:17
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Da bei der Fahrt mit einem ÜP Kennzeichen keine HU benötigt wird, muss der Fahrer eine erweiterte, werkzeuglose Abfahrkontrolle am Fahrzeug durchführen.
Das Prüfen z.B. der Zugeinrichtung ist einem Nichtsachverständigen durch reine Sichtkontrolle nicht möglich.

Mit Roten definitiv kein Anhängerbetrieb

Meinst du der Sachverständige hat Röntgenaugen?
Noch nie erlebt, daß bei der HU außer einer Sichtkontrolle die AHK geprüft wird
Das von dir beschriebene würde aber auch auf eine Menge anderer Bauteile zutreffen.....
Wo ist der Gesetzestext wo dies steht?
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Gruß Jörg
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  #13  
Alt 05.12.2008, 12:19
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
es ist nicht erlaubt.

ebensowenig darf z.B. ein lkw mit roten nummern ladung transportieren.

wenn ein fahrzeug zur werkstatt oder probefahrt mit roten nummern fährt gibt es keinen grund einen wohnwagen zu ziehen.

hast du selbst eine rote nummer ?
Das mit der Ladung ist mir bekannt, ist ja selbiges beim Bootsanhänger. Wohnwagen hat ja nun keine Ladung.
Ich selbst habe keine rote Nummer aber ein befreundeter Händler. Seiner Meinung nach spricht auch nichts gegen das ziehen eines Anhängers
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Gruß Jörg
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  #14  
Alt 05.12.2008, 12:34
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der befreundete händler macht sich strafbar (im sinne der StvZo) wenn er dir als NICHT firmenmitglied die nummer leiht.

steht doch OBEN bereit in einem text !
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  #15  
Alt 05.12.2008, 12:35
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...dann laß dir doch einfach einen Kaufvertrag für das Auto mitgeben. Dann hast du die Kiste gekauft und es noch nicht zu Anmeldung geschafft...Falls die Rennleitung kosmische Fragen stellt...

...wenn du auf Nummer "Sicher" gehen willst, dann nimm ein Kurzzeitkennzeichen.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #16  
Alt 05.12.2008, 12:39
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Rote Nummer Auto:

Auto alleine :ja
Auto mit Anhänger: nein

Rote Nummer Anhänger:

nur leer ohne Boot

Andy
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[Traue nie den leuchtenden Augen einer Frau... Es könnte auch die Sonne sein, die durch ihre hohle Birne scheint

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  #17  
Alt 05.12.2008, 12:49
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also nochmal ....

du hast einen zugelassenen wohnwagen

du hast ein zugfahrzeug mit "geborgter" roter nummer.

mit dem "roten" zugfahrzeug darfst du nur zur werkstatt, tüv, probefahrt, was sollte also die "staatsmacht" dazu bringen den wohnwagen, der ja dann quasi "überführte ladung" ist zu tolerieren ?

miete dir einfach ein auto mit hängerkupplung zum überführen des anhängers.
oder investire ca. 70 euro in ein 5 tage kurzzeitkennzeichen
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  #18  
Alt 05.12.2008, 13:05
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Nun haben wir 2 verschiedene Aussagen....die einen sagen ja, die anderen nein....
Hilft bislang noch nicht so richtig weiter
Das im Rahmen einer Probefahrt darzustellen, wenn ich Kaufinteresse an dem Fahrzeug habe wäre nun nicht das Problem, wenn es legal ist/wäre
Die Sache ist so....ein bekannter hat sich im Oktober meinen Wohnwagen geliehen um dort unter der Woche darin zu schlafen, da er auswärts eine Arbeitsstelle bekommen hat(damals war mein zugfahrzeug noch angemeldet, jetzt über Winter nicht) Nun muß der Wohnwagen schnell weg dort, da die Firma ihm keinen Lohn zahlt und auch für den Stellplatz den die Firma gemietet hat seit einigen Monaten keine Miete bezahlt wird....Vermieter des Stellplatzes fordert den Platz zu räumen, da er sonst meinen WW abschleppen lässt usw...
Und dies soll nun am Wochenende geschehen
Habe nun keinen Bock drauf, daß evtl. der Gerichtsvollzieher wegen Mietschulden der Firma meines bekannten meinen WW unter Verschluss nimmt usw.,deswegen soll das Ding schnell weg.
Habe nun auch keine Lust wgeen meinem Bekannten (Mieter von mir) für 150€ ein Leihfahrzeug zu mieten, noch 40€ Sprit zu investieren , denn der kann mir das auch nicht zurückzahlen (der steht ohne Lohn da und sonst bekommt er Hartz4, meine Miete bekomm ich den Monat wahrscheinlich auch nicht)
Nun ist sein Schwager Autohändler und würde wie gesagt wenigstens Auto mit AHK zur Verfügung stellen, aber wie gesagt nur mit roter Nummer (fahren müßte ich das Ding weil mein Mieter/Bekannter nicht Hänger fahren kann)
Und wer wird nun in Haftung genommen wenn die Rennleitung was dagegen haben sollte? Ich als Fahrer oder der Inhaber der roten Nummern?
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Gruß Jörg
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  #19  
Alt 05.12.2008, 13:11
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Meinst du der Sachverständige hat Röntgenaugen?
Noch nie erlebt, daß bei der HU außer einer Sichtkontrolle die AHK geprüft wird
Das von dir beschriebene würde aber auch auf eine Menge anderer Bauteile zutreffen.....
Wo ist der Gesetzestext wo dies steht?


Keine Röntgenaugen aber mit einer weiterführenden Ausbildung und angemessener und anerkannter Berufserfahrung.

Stimmt, es betrifft auch weiter Bauteile.

Gesetzestext ist unter: Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu finden
Eine Probefahrt zur mechanischen Prüfung, läuft in der Größenordnung 2-5km. Weiterführende technische Untersuchung bis zu 20km.

Würde ein vermutetes, technisches Problem erst nach 100km eintreten, würdest du 100km um den Pudding fahren (nahe der Werkstatt) und nicht in die Ferne.

IMHO
Ist auch sehr theoretisch, ich kenne Keinen der schon mal überprüft wurde und deswegen Ärger bekommen hat.


Wird man aber erwischt ist es zusätzlich Steuerhinterziehung, weil ein vergünstigtes Nutzkennzeichen mißbraucht wurde.

Mein Wissen habe ich durch eine Kammer Schulung.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (05.12.2008 um 13:23 Uhr)
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  #20  
Alt 05.12.2008, 13:19
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen



Ist auch sehr theoretisch, ich kenne keinen der schon mal Überprüft wurde und deswegen Ärger bekommen hat.


Wird man aber erwischt ist es zusätzlich Steuerhinterziehung, weil ein vergünstigtes Nutzkennzeichen mißbraucht wurde.

Mein Wissen habe ich durch eine Kammer Schulung.
Das sehe ich auch so, bin auch schon viel mit roter Nummer unterwegs gewesen und ab und zu kontrolliert worden, das einzige was die Rennleitung interessierte war ob das Heftchen ausgefüllt war und die Nummern noch gültig waren.....
Aber ich will mich eben nicht noch strafbar machen (als Fahrer) mit dem Rest hab ich nix zu tun, sind nicht meine roten Nummern und hab die auch nicht organisiert
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Gruß Jörg
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  #21  
Alt 05.12.2008, 13:23
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
oder investire ca. 70 euro in ein 5 tage kurzzeitkennzeichen
Vorsicht, ein KZK ist steuerbefreit. Wird damit ein, im weitesten Sinne, "Transport" nachgewiesen, ist das Steuerhinterziehung,
ähnlich wie beim Brettertransport mit Sportgeräteanhänger.
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Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #22  
Alt 05.12.2008, 13:26
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ist es der selbe zulassungsbezirk in dem du wohnst und de rhänger zu holen ist.

dann nimm DEIN auto und hol die ne doppelkarte von der versicherung.

wenn dich einer fragt wegen saison - dann bist du auf dem weg zur zulassungsstelle und willst den wagen ganzjährig ummelden.

so mach ichs und das ist legaler als deine idee
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  #23  
Alt 05.12.2008, 13:28
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IMHO
Nun kommt der Trick...
hänge an den Wohnwagen auch ein KZK oder Rotes, dann dürfte das Gespann legal sein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #24  
Alt 05.12.2008, 13:29
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
IMHO
Nun kommt der Trick...
hänge an den Wohnwagen auch ein KZK oder Rotes, dann dürfte das Gespann legal sein.
ja klar, so gehts dann .... NEIN !!!

rot am zugfahrzeug geht nur "nackt"

was geht ist kurzzeit an beiden .... oder rot hinten
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  #25  
Alt 05.12.2008, 13:32
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Immernoch nicht, denn:
Zitat:
Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren
Ganz einfach.
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