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  #1  
Alt Gestern, 14:16
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Standard Gerichtsurteil stellt Maßstäbe für das Festmachen von Booten auf

Ich möchte euch ein interessantes Urteil nicht vorenthalten, die Yacht.de berichtet gerade darüber.

Kurzform:
Boote hatte sich im Sturm losgerissen und Schäden verursacht, der Eigner war im Urlaub.
Daß der Beklagte wegen einer Auslandsreise nicht vor Ort war, steht einem Verschulden nicht im Wege. Denn er habe als Eigner die Pflicht, vor Abwesenheit dafür zu sorgen, daß sich jemand um sein Boot kümmert.
Es reicht nicht aus, sich darauf zu verlassen, daß ein Hafenmeister oder ein Stegnachbar das tun wird.

Oberlandesgericht Schleswig: Aktenzeichen 11 U 80/25

Quelle:
https://www.yacht.de/segelwissen/rec...n-yachten-auf/

Grüße

Totti
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  #2  
Alt Gestern, 14:53
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Mapet Mapet ist offline
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Hallo,

das haben die meisten sicher auch in der Hafenordnung so stehen, wir zumindest. Daher Haftpflichtversicherung !

Grüße

Peter
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  #3  
Alt Heute, 07:16
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Die Lösung ist nicht die Haftpflichtversicherung!

Die Lösung ist ordentlich festmachen und kümmern!

Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Person zu Schaden kommen braucht man keine Haftpflichtversicherung sondern einen guten Anwalt.

Um diese Gefahren zu vermeiden gibt es in der Seemannschaft den Begriff, dass stillliegende Schiffe sicher zu vertäuen sind. Die Versicherung ist dann da, wenn trotz aller Vorsichtmaßnahmen etwas passiert. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt auch keine Versicherung.
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Gruß und gute Fahrt

Man muss nicht jedem ein Forum geben

Kapitaenwalli
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  #4  
Alt Heute, 07:18
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt auch keine Versicherung.
Ich nehme an, du verwechselst hier Grobe Fahrlässigkeit mit Vorsatz.
Die Versicherung wird auch bei Grober Fahrlässigkeit zahlen, wohl aber nicht in voller Höhe.

Gruß

Totti
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Alt Heute, 07:50
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Es reicht nicht aus, sich darauf zu verlassen, daß ein Hafenmeister oder ein Stegnachbar das tun wird.
Praktisch kommt es aber auf das raus...

...Gerichtsurteile müssen ja nicht zwingend Realitätsbezug haben.

An meinem Liegeplatz, der nicht wirklich als "in einer Marina" gelten kann und wo es keinen Hafenmeister oder sonst was gibt und Eigner wie u.a. ich nunmal mehrere Wochen nicht vor Ort sein können, da hilft am Ende nur:

- Das Boot ordentlich vertäuen
- Wenn man vor-Ort ist und sieht das mit der Vertäuung des Nachbarboots ein Problem gegeben ist, dann regelt man das eben für den Kollegen und hofft drauf das es umgekehrt genauso wäre im Fall der Fälle.


Fällt für mich in die Kategorie, dieses Mal besonders passend: Vor Gericht und auf hoher See...
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LG, Roland
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  #6  
Alt Heute, 07:56
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Wenn wir in Urlaub fahren, ist immer eine befähigte Person damit beauftragt sich um das Boot zu kümmern. Auf der anderen Seite ist bei uns am Steg die Kameradschaft so gut, das sich jeder um jeden kümmert. Zuletzt erlebt beim Donauhochwasser 2024. Das kam so plötzlich, das wir die Boote nicht mehr aus dem Wasser bekamen. Da haben wir dann die Boote mit steigendem Wasserstand in die Auen gelegt, weil sonst die Steganlage mitsamt den Booten weg gewesen wäre. Abwechselnd immer 2 Leute vor Ort, die 5 Boote überwacht haben. Die anderen auf Abruf bereit. Shuttle mit dem Rib vom Ufer zu den Booten.
War zwar stressig aber auch ein Abenteuer und hat die Gemeinschaft gefestigt.

LG

Jürgen
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Ich brauche keine Therapie..... Ich brauche mein Boot
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  #7  
Alt Heute, 08:12
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
An meinem Liegeplatz, der nicht wirklich als "in einer Marina" gelten kann und wo es keinen Hafenmeister oder sonst was gibt und Eigner wie u.a. ich nunmal mehrere Wochen nicht vor Ort sein können, da hilft am Ende nur:

- Das Boot ordentlich vertäuen
Ich sehe das anders:
Man sollte sich eher überlegen, ob der Besitz eines solchen Bootes mit Liegeplatz im Wasser das Richtige ist für Einen selbst.
Entweder man kümmert sich darum, oder organisiert einen fähigen Vertreter, oder man lässt es mit dem Besitztum sein oder nimmt das Boot raus.
Hat was mit Verantwortung (und natürlich Seemannschaft) zu tun, nicht nur den Kollegen gegenüber, die möglicherweise mit ihrem Boot Schaden nehmen oder die sich selbst in Gefahr für das Boot bringen müssen. Sondern auch der Umwelt gegenüber.
Dass es vielen Eignern aber völlig egal ist, sieht man eindrucksvoll in vielen Häfen. Frei nach dem Motto: Wird schon gut gehen.
Geht es aber nicht immer.
Aus meiner Sicht als Wasserlieger mit 2 Booten kann ich sagen:
Das Boot neben mir in dem einen Hafen musste auf meinen Druck hin weg gelegt werden, als es da für länger geparkt werden sollte. Da war der große Ärger vorprogrammiert. Eigner hatte bereits auch schon mehrere Jahre nicht mehr bezahlt, der Hafenbetreiber kann oder will sich nicht durchsetzen.

Gruß

Totti
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  #8  
Alt Heute, 08:21
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Desertbyte Desertbyte ist offline
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@Totti: Ich versteh deinen Standpunkt, aber ich denke wir verbleiben da einfach uneinig.
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  #9  
Alt Heute, 08:29
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Praktisch kommt es aber auf das raus...

...Gerichtsurteile müssen ja nicht zwingend Realitätsbezug haben.
Vielleicht verstehe ich da ja falsch - aber für mich ist das Urteil nachvollziehbar.
Selstverständlich ist es schön, wenn Nachbarschaftshilfe greift.

Haftungsrechtlich entlasten wird sie mich nicht können solange ich niemanden konkret beauftrage.
Bleibt noch sowas wie höhere Gewalt übrig - kann ich nicht beurteilen (dazu fehlen mir Ortskenntnisse).

bis denne, Rainer
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  #10  
Alt Heute, 08:52
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
@Totti: Ich versteh deinen Standpunkt, aber ich denke wir verbleiben da einfach uneinig.
Sicher.

Ich denke aber, dass spätestens wenn du Geschädigter von einem vernachlässigtem Boot bist, deine Meinung ändern wirst. Da tröstet es dich auch nicht, wenn du eine VK hast.


Grüße

Totti
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  #11  
Alt Heute, 09:35
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Vielleicht verstehe ich da ja falsch - aber für mich ist das Urteil nachvollziehbar.
[..]
Haftungsrechtlich entlasten wird sie mich nicht können solange ich niemanden konkret beauftrage.
Das ist für mein Verdtändnis die Kernaussage des Urteils.
Bei (längerer?) Abwesenheit musst du dich aktiv darum kümmern, dass da jemand ein Auge drauf hat.
Das kann der Hafenmeister sein, der Stegnachbar, …
Du darfst nicht automatisch davon ausgehen, dass sich jemand kümmert wenn etwas ist.

„Herr Hafenmeister,
ich bin vom x bis y im Urlaub. In dieser Zeit bitte ich sie in regelmäßigen Abständen nach meinem Boot Liegeplatz Nr. Xx zu sehen und bei Auffällugkeiten mich unter Tel xxxxx zu kontaktieren bzw bei plötzlichen unvorhersehbaren Ereignissen die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Danke

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Das absprechen und als Zettel, SMS, … übermitteln und gut ist.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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Alt Heute, 09:53
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen

„Herr Hafenmeister,
ich bin vom x bis y im Urlaub. In dieser Zeit bitte ich sie in regelmäßigen Abständen nach meinem Boot Liegeplatz Nr. Xx zu sehen und bei Auffällugkeiten mich unter Tel xxxxx zu kontaktieren bzw bei plötzlichen unvorhersehbaren Ereignissen die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Danke

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Haha, coole Nummer. Ungefragt und ohne Zustimmung die Verantwortung abwälzen. Dir würde ich was erzählen.
Da wird nie und nimmer irgendein Hafenmeister einschlagen, auch kein Stegnachbar. Die sind doch nicht doof...
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Alt Heute, 10:14
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Das ist für mein Verdtändnis die Kernaussage des Urteils.
Bei (längerer?) Abwesenheit musst du dich aktiv darum kümmern, dass da jemand ein Auge drauf hat.
Das kann der Hafenmeister sein, der Stegnachbar, …
Du darfst nicht automatisch davon ausgehen, dass sich jemand kümmert wenn etwas ist.

„Herr Hafenmeister,
ich bin vom x bis y im Urlaub. In dieser Zeit bitte ich sie in regelmäßigen Abständen nach meinem Boot Liegeplatz Nr. Xx zu sehen und bei Auffällugkeiten mich unter Tel xxxxx zu kontaktieren bzw bei plötzlichen unvorhersehbaren Ereignissen die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Danke

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den Text würde ich als Hafenmeister auch mit einem "Nicht meine Aufgabe und meine Verantwortung" zurücksenden.
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
den Text würde ich als Hafenmeister auch mit einem "Nicht meine Aufgabe und meine Verantwortung" zurücksenden.
... dürfte ohnehin als Ausschluss in jedem Liegevertrag enthalten sein. Werde ich nachher mal in meinen Verträgen nachlesen.

Grüße

Totti
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  #15  
Alt Heute, 10:36
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... dürfte ohnehin als Ausschluss in jedem Liegevertrag enthalten sein. Werde ich nachher mal in meinen Verträgen nachlesen.

Grüße

Totti
da ich keinen solchen Liegevertrag habe kann ich nicht nachsehen..

mein Platz ist mein Eigentum und ich zahle nur Mitgliedsbeitrag im Verein..
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  #16  
Alt Heute, 10:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da ich keinen solchen Liegevertrag habe kann ich nicht nachsehen..

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Angeber.




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Sicher.

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Grüße

Totti
Ich denke, dass da eine Vollkasko schon tröstet.

Grüße

Peter
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  #18  
Alt Heute, 10:48
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Bitte lesen…für dich nochmal hervorgehoben

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