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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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			#1  
			
			
			
			
			
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|  Fahren bei Nacht ? 
			
			Hallo Leute, hab da mal eine Frage, weiß nicht ob die hier richtig ist. Darf man bei Nacht Boot fahren auf Kanälen wenn man die vorgeschriebene Beleuchtung hat oder braucht man auch das Radar?oder ist das fahren auf dem Kanal (zb. Rhein-Herne Kanal) bei Nacht verboten? Streite mich grad mit meinem Nachbarn, der meint man darf nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fahren, Ich hab schon gegoogelt aber nix gefunden. Danke für eure Antworten Dieter 
				__________________  Gestern stand ich am Abgrund, heute bin ich schon einen Schritt weiter....!   | 
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			#2  
			
			
			
			
			
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			Bei Nacht darfst du mit Beleuchtung fahren wann du willst. Nur bei unsichtigem Wetter, wie z.B. Nebel nicht. 
				__________________ .. Akki  .. keiner beobachtet dich genauer als derjenige, der dich nicht mag... Also gib ihm eine Show! 
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			#3  
			
			
			
			
			
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			auf französischen Kanälen ist in der Regel Nachtfahrverbot. Das würde auch kaum Sinn machen, denn bis zur nächsten Schleuse sind es meist nur ein paar km und die arbeiten nachts nicht.
		 
				__________________ Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen   | 
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			#4  
			
			
			
			
			
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			Moin, moin Der Nord-Ostsee-Kanal ist nachts für Sportboote tabu. Ausnahme: Du hast UKW Funk und Radar und nimmst einen Lotsen an Bord. 
				__________________ Gruß Gunnar   | 
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			#5  
			
			
			
			
			
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			Das ist binnen total unterschiedlich. Auf dem Kanal geht da ja, solange die Schleusen in Betrieb sind, aber auf Fließgewässern wie der Donau auch nicht ohne. | 
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			#6  
			
			
			
			
			
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			Das ganz sicher, aber dürfen und können ist halt nicht das Selbe. Gruß Lutz 
				__________________ Nur Tonic ist Ginlos. | 
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			#7  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 allerdings kannst du dann zwischen zwei geschlossenen Schleusen immer hin und her fahren.   
				__________________ .. Akki  .. keiner beobachtet dich genauer als derjenige, der dich nicht mag... Also gib ihm eine Show! 
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			#8  
			
			
			
			
			
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			Die Nachtschiffahrt ist im zweiten Zweiten Teil der BinSchStrO "Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtstraßen", jeweils im § x.13 geregelt. Außer für die Lahn und die Oder gibt es keine besonderen Vorschriften für die Nachtfahrt. Unsichtiges Wetter, welches Tag und Nacht auftreten kann, ist im ersten Teil der BinSchStrO in § 6 (§6.30 - 6.34) geregelt. Ergo, der Nachbar hat nicht Recht. Gruß Lutz 
				__________________ Nur Tonic ist Ginlos. 
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			#9  
			
			
			
			
			
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			Ich habe das (unfreiwillig  ) ausprobiert. Ausfahrt Schleuse Dorsten im November gegen 18:15Uhr (Sonnenuntergang), Schleuse selbst und der Vorhafen durch Laternen gut beleuchtet. Da ich wusste, wo ich hinwollte habe ich die letzten 1000m im Dunklen gefahren. Schwierig ist das Einschätzen der eigenen Geschwindigkeit, da der Blick seitlich ans Ufer nicht mehr möglich ist. Jegliches Licht im Cockpit (z.B Plotter) stört extrem, also nicht erst in den Menüs gesucht, sondern Handtuch drüber.  Jedes eigene Licht, dass auf das Vorschiff fällt, geht garnicht, man wird direkt geblendet. Also Scheinwerfer ganz vorn am Bug auf die Wunschliste gesetzt  . Die Berufsschifffahrt hat starke Lampen vorn sowie beidseits seitlich am Heck. Die Dinger gehen dann, vor allem in Kurven kurz an, um die Abstände auszulosten. Dann sieht man den ganzen Kanal prima!  Dann ist es wieder Dunkel.  Zusammenfassung: Schön iss anders.     
				__________________ Gruss Thomas, Nicht das Erzählte reicht - sondern das Erreichte zählt!   
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			#10  
			
			
			
			
			
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			Es gibt nichts Schöneres, als nachts bei Mondschein durch ein paar Zentimeter hohe Nebelschwaden über das aalglatte Wasser zu gleiten. Am besten geht das, wenn man alle Lichtquellen am eigenen Boot ausschaltet.  Meine Erfahrung: Nachts, wenn das Wasser zur Ruhe kommt, schwimmen alle alten Hölzer, Balken und Telefonmasten auf und dümpeln an der Wasseroberfläche. Also Augen noch weiter auf  Ach ja... und du ziehst nachher so ca. fünf bis sechs Angelruten hinter dir her   
				__________________ .. Akki  .. keiner beobachtet dich genauer als derjenige, der dich nicht mag... Also gib ihm eine Show! 
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			#11  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 Im Paragraph 9.08 der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist die Nachtfahrt zwischen Bingen und St.Goar nur mit funk und Radar für die Talfahrt erlaubt. 
				__________________ Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden  Inoffizielle Boote-Forum Map | 
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			#12  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 die hört man Nachts auch viel besser wenn man sie trifft  Bis vor 3 Jahren hatten wir hier vom Hafen aus immer eine Saison Abschlußfahrt , in den Abend hinein . Alle Boote mit festlicher Beleuchtung , hat immer Spaß gemacht. Gruß vom Leukermeer, Udo | 
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			#13  
			
			
			
			
			
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			Während meiner BW-Pionier-Ausbildung hatten wir auch Nachtfahrt auf der Mosel geübt, da konnte man bei Winningen gut sehen, daß sich die 3-Licht-Spitzenbeleuchtung der Eisenbahn und das Dreieck-Licht der Schubeinheiten zum Verwechseln ähnlich sind.  Ich bin öfter auf der Mosel und auch schonmal auf dem Rhein nachts gefahren. Das Topplicht habe ich aber immer ausgeschaltet, das hat viel zu sehr geblendet. 
				__________________ Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen   | 
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			#14  
			
			
			
			
			
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			Stimmt, die BinSchStrO gilt nicht auf  - Rhein RheinSchPV - Mosel MoselSchPV - Donau DonauSchPV und - Elbe im Hamburger Hafen, so das es hier weitere Gewässerspezifische Einschränkungen geben kann. Gruß Lutz 
				__________________ Nur Tonic ist Ginlos. | 
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			#15  
			
			
			
			
			
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			Seit 2004 vermeide ich Nachtfahrten, wenn es nur irgendwie geht.      | 
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			#16  
			
			
			
			
			
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			Was ist Dir 2004 widerfahren, dass Du seither Nachtfahrten möglichst vermeidest   Gruß Lutz 
				__________________ Nur Tonic ist Ginlos. | 
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			#17  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 
				__________________ Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden  Inoffizielle Boote-Forum Map | 
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			#18  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 http://www.boote-forum.de/showthread...t=Schubverband ab Beitrag 10.    | 
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			#19  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
  Schau mal den Scheinwerfer im Video an: http://www.youtube.com/watch?v=mLOq8ErbtiY Diese Fahrt auf der Donau endete auch in der Nacht. | 
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			#20  
			
			
			
			
			
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 Zitat: 
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			#21  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 Aber du hast recht hab grad nachgeschaut: Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den Bundeswasserstraßen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 desOrdnung wird als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit Ausnahme von Rhein, Mosel, Donau, Elbe im Hamburger Hafen, Seeschifffahrtsstraßen sowie mit Ausnahme von Eder- und Diemel-Talsperre. Die Binnenschifffahrtsstraßen- Daher entschuldige ich mich für meine obige aussage. Hab mich eh schon gewundert warum in den SchPV bis auf ortsspezifische Ausnahmen das selbe steht wie in der BiSChStrO 
				__________________ Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden  Inoffizielle Boote-Forum Map | 
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			#22  
			
			
			
			
			
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|   Zitat:  Gruß Lutz 
				__________________ Nur Tonic ist Ginlos. | 
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			#23  
			
			
			
			
			
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			Hinsichtlich Nachtfahrt hatte ich gestern abend gegen 23 Uhr ein absolutes Aha-Erlebnis. Wir waren in FFM unterwegs, bissi grillen am Ufer, chillen und dann im Dunkeln zurück zum Steg in gemütlicher 8km/h Verdrängerfahrt. Ich habe IHN ums Verrecken nicht gesehen. SEIN Buglicht war in der Großstadtkulisse nicht zu erkennen. ER hat gehupt wie blöd. Wir dachten noch "Wo kommen denn die Töne her?" Und wer - verdammt - blendet uns da? Ca. 20 bis 30 Meter vor uns haben wir IHN dann bemerkt - ein fetter Binnenschiffer direkt voraus in voller Fahrt. Es war zwar nicht wirklich knapp, mit einem kurzen Gasstoß waren wir raus aus seinem Kurs. Aber wenn er nicht gehupt und gefunzelt hätte, dann wäre es eng geworden! Gut, dass wir eine funktionierende Beleuchtung hatten. Nachts kann man echt nicht vorsichtig genug sein!   
				__________________ Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! | 
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			#24  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 Wir sind mal nachts vom Hafenfest Datteln nach Hause (Ribbrock) - gesamt ca. 3km - mit dem Verdränger gefahren. Geile Stimmung, aber höchste Konzentration gefragt. Um uns rum schossen gelegentlich vollkommen unbeleuchtete DLRG-Aluboote in Gleitfahrt, die dachten sich sicher auch: "dann ist die Gefahr wenigstens schnell vorbei". 
				__________________ Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) | 
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			#25  
			
			
			
			
			
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			Dunkles Rechteck ist gut. So ein beladenes Binnenschiff liegt so tief im Wasser, das ist kaum höher als die Spundwand... Das muss man mal selbst erlebt haben um es zu glauben.  Erschwerend kommt hinzu, dass wir hier mehrere hell beleuchtete Partyschiffe hin- und herfahren haben. (z.B. http://www.hr-online.de/website/fern...ument_45384139) Dass dann plötzlich so ein dunkler Riesenkahn kommt, realisiert man dann kaum noch. 
				__________________ Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! 
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