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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.02.2008, 16:01
tomkyle tomkyle ist offline
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Boot: Terhi BF 1600 Mercury 80PS
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Standard Pyroschein SigPi verbot???

Moin moin,
nachdem ich letztes Jahr mein SBF-See gemacht habe und damals die Prüfung für den Sachkundenachweis noch nicht wieder eingeführt wurde, wollte ich den Pyroschein sowie SBF-Binnen diesen März machen. Nun habe ich gehört dass man mit dem neuen Schein nicht mehr berechtigt ist Signalpistolen zu besitzen bzw an Board zu haben sondern nur Leuchtkugeln mit Fallschirmen aus einer Art einmal Abschussvorrichtung zu erwerben. Hat da einer von euch mehr informationen darüber?

beste Grüße TK
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #2  
Alt 07.02.2008, 16:48
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Boot: Condor 55 "marsvin"
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Standard

Wozu willst du dir das Theater mit der SigPi antun? Du brauchst eine Waffenbesitzkarte, musst zuhause und an Bord für einen sicheren Behälter sorgen, die Einfuhr z.B. nach Schweden ist inzwischen verboten.
Ich bin der Meinung, die Fallschirmraketen erfüllen den gleichen Zweck und sind wesentlich unproblematischer,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #3  
Alt 07.02.2008, 16:52
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Standard

Hallo Siggi!
Du hast schon recht. Aber der Vorteil der SigPi ist einfach, dass Du sie an Deck mit einer Hand abfeuern kannst.An Bord kannst Du sie überall mit hinnehmen. Eventuell müßtest Du sie anmelden.
__________________
Gruß Karl-Heinz

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  #4  
Alt 07.02.2008, 16:52
Benutzerbild von Liebertee
Liebertee Liebertee ist offline
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Ich hab mich grad mal eben schlau gemacht......
Scheint wohl tatsächlich so zu sein, das Prüfungen zum Erwerb der SigPi im Prinzip ( zur Zeit ?) überhaupt nicht mehr angeboten/abgenommen werden, nur noch für die normalen Seenotsignale....?

Würde mich wirklich brennend interessieren, was man denn da noch zusätzlich neuerdings angeblich braucht, oder ob jetzt der Erwerb einer SigPi per neugeschaffenem Verwaltungs-Fallstrick einfach mal eben faktisch unmöglich gemacht wurde und vor allem wo das so im Gesetz steht.

Gruß, Norbert
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  #5  
Alt 07.02.2008, 16:56
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
.......und vor allem wo das so im Gesetz steht.

Gruß, Norbert
Ich schätze mal, im Gesetz steht da detailliert gar nichts drüber, sondern in irgend einer Verordnung.
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  #6  
Alt 07.02.2008, 17:02
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Wozu willst du dir das Theater mit der SigPi antun? Du brauchst eine Waffenbesitzkarte, musst zuhause und an Bord für einen sicheren Behälter sorgen, die Einfuhr z.B. nach Schweden ist inzwischen verboten.
Ich bin der Meinung, die Fallschirmraketen erfüllen den gleichen Zweck und sind wesentlich unproblematischer,
Siggi
Das die normalen Seenotsignale in den meisten Fällen ausreichend sind mag durchaus richtig sein.
Und ein Theater ist es nur für Leute die sonst keine Waffen besitzen und die Genehmigungs und Aufbewahrungsgeschichten extra noch durcharbeiten müssen.

Hier gehts aber wieder mal darum, das ohne Not oder einen sonstigen vernünftigen Grund der legale Erwerb einer Signalpistole praktisch unmöglich gemacht werden soll, ein Gegenstand der meines Wissens nach in diversen Ländern der Erde zum Teil völlig ohne jegliche Genehmigung erworben werden kann.
Also was soll das?

Gruß Norbert
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  #7  
Alt 07.02.2008, 17:12
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ugies ugies ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Du brauchst ... Waffenbesitzkarte, ... sicheren Behälter ... sorgen, ... Einfuhr ... nach Schweden ... verboten.
Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
... An Bord kannst Du sie überall mit hinnehmen. Eventuell müßtest Du sie anmelden ...
... Siggi hat Recht, nach Schweden darf man keine Signalpistolen mehr einführen. Das gilt auch für den Fall, dass man sie an Bord hat, so jedenfalls stand es in der Yacht zu lesen. Also überallhin mitnehmen ist nicht mehr.

Ich habe mich von meiner Signalpistole getrennt, als ich schriftlich von der Ordnungsbehörde aufgefordert wurde, einen sicheren Verwahrort nachzuweisen. Als siocher in dem Zusammenhang gilt ein Tresor. Dien gibt es ab ca. 35 kg, die ich an Bord nicht unbedingt festschrauben wollte. Trotzdem hätte auch das nicht genügt, da die Waffe nicht "allein", auch nicht in Ihrem verriegelten und festgeschraubten Behältnis, an Bord verbleiben durfte. So wurde mir das erneut offiziell mitgeteilt. Für meine Wohnung wäre deshalb ein weiterer Tresor fällig gewesen.

Die Signalmunition zum Handabzug ist erheblich einfacher im Umgang. Allerdings hast Du Recht, wenn Du sagst, dass man zwei Hände zum Abschuss benötigt. Man kann sich aber ganz gut irgendwo an Bord festklammern und dann aus der Umarmung heraus abziehen. Was ich mache, wenn ich nichts mehr an Deck stehen habe weiß ich auch nicht.
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Gruß
Uwe
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  #8  
Alt 07.02.2008, 18:53
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Woodstock Woodstock ist offline
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Und wie schieße ich Blitz-Knall für einen Regattastart ohne Pistole ab???
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  #9  
Alt 07.02.2008, 19:17
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Woodstock Beitrag anzeigen
Und wie schieße ich Blitz-Knall für einen Regattastart ohne Pistole ab???
Dafür gibt es meines Wissens den sogenannten kleinen Waffenschein.

Belem
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  #10  
Alt 07.02.2008, 19:33
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Dafür gibt es meines Wissens den sogenannten kleinen Waffenschein.

Belem
Gemeint ist hier offensichtlich die Blitz-Knall Patrone Kal.4 für die SigPi und mit der dürfte der KWS nix zu tun haben.
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  #11  
Alt 07.02.2008, 19:43
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Genau jene meinte ich.
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  #12  
Alt 08.02.2008, 06:38
labelleepoque labelleepoque ist offline
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moin Liebertee
wo kann man denn nun so eine Signal-Pistole (in anderen Ländern) erwerben? Pyro- und Munitionsschein hab ich, aber das Gedöns mit 2 Tresoren will ich mir (und meinem Schiff) nicht antun. Früher reichte ja eine an die Wand geschraubte Geldkassette. Ist mir noch nie zu Ohren gekommen oder selbst erlebt, das da Kontrollen stattfinden. Einfach schwarz an Bord und gut.
schönen Tag
Volker
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  #13  
Alt 08.02.2008, 07:12
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Zitat:
Zitat von labelleepoque Beitrag anzeigen
wo kann man denn nun so eine Signal-Pistole (in anderen Ländern) erwerben?
In Österreich zum Beispiel .....
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  #14  
Alt 08.02.2008, 07:14
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
die Einfuhr z.B. nach Schweden ist inzwischen verboten.
Das ist nicht richtig - auch Schweden erkennt den europ. Feuerwaffenpaß an !
Da hat mal wieder jemand ein Gerücht in die Welt gesetzt und genügend Leutchen glauben das auch noch ....
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 08.02.2008, 08:55
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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und noch einmal die Info für alle in Sachen Pyro:

Zitat:
Durch Änderungen im Waffenrecht wurde eine Überarbeitung der Seenotsignalmittelprüfung notwendig, Vor dem 01.08. 2005 erworbene Pyronachweise behalten die Gültigkeit. Für die Sachkunde zum Erwerb einer Signalpistole sind die Prüfungen über die bekannten Prüfungsausschüsse weiterhin ausgesetzt.
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  #16  
Alt 08.02.2008, 08:56
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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achja, Flybridge (Micha) und ich werden am 19.d.M. den Pyro Schein machen und die Knaller dann im Anschluß auf dem Rhein nach dem Grillen testen
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Gruß, Michel

Crownline 250 CR
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  #17  
Alt 08.02.2008, 10:35
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Zum neuen Fragenkatalog Pyro und der Prüfungsordnung siehe hier.

Auf Grund der Fragen zur SigPi wir die Prüfung als Sachkundenachweis reichen. Der Rest, Beantragung, Erwerb und Aufbewahrung, ist Waffenrecht.

Für mich bleibt die Frage, ob es Recht ist, dass die SigPi in D eine Waffe ist, bloss weil das Ding "Pistole" im namen hat.

Wollen mal hoffen, dass nicht alle Lackierer bald einen Waffenschein brauchen, weil sie ja mit Spritzpistolen arbeiten. Für Airbrush reicht dann wahrscheinlich der Kleine Waffenschein.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 08.02.2008, 11:47
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@ Volker / labelleepoque
Das mit den Kontrollen würde ich nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Ich erhielt zum Beispiel vor ein paar Wochen Post vom Landratsamt, mit sinngemäßem Inhalt: Sie sind als Waffenbesitzer registriert....Wir bitten Sie die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer Waffen nachzuweisen. (Kaufbeleg oder Foto`s) Auslöser war eventuell die Beantragung des Europäischen Feuerwaffenpasses.
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Gruß Karl-Heinz

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  #19  
Alt 08.02.2008, 12:04
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
In Österreich zum Beispiel .....
Sogar relativ billig, weil die Waffengeschäfte immer Restposten des tschechischen Heeres kaufen - keine Prüfung, keine Fragen, nix... . Naja, zahlen muss man
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Servus felix
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  #20  
Alt 08.02.2008, 12:12
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Ich kaufe auch meine Muni im Alpenländle ....
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  #21  
Alt 08.02.2008, 12:13
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Wie ist das denn, wenn ein Östreicher mit der Waffe ins Ausland will?
Stellen die östreichischen Behörden denn einen europäischen Feuerwaffenpass aus?
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  #22  
Alt 08.02.2008, 12:14
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Ich kaufe auch meine Muni im Alpenländle ....
Ich auch - resp. lasse sie mitbringen.

In diesem Zusammenhang:
Kennt eigentlich jemand hier die verbindlichen (kroatischen) Bestimmungen für Boote unter kroatischer Flagge?

Frage natürlich nur wegen dem Freund eines Freundes, der das nicht weiß!

Gruß

Volker
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  #23  
Alt 08.02.2008, 13:35
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Hallo,
die verbindlichen kroatischen Bestimmungen würden mich - äh - natürlich im Namen des Freundes eines Freundes- ebenfalls interessieren. Die betreffende SigPi ist seit Jugoslawienzeiten an Bord und gelangte damit automatisch auf kroatischesTerritorium. Was also jetzt tun (das Schiff fährt unter deutscher Flagge, hat aber seinen festen Liegeplatz in Kroatien)? Waffenbesitzkarte ist natürlich vorhanden.

Gruß

Peter
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  #24  
Alt 08.02.2008, 13:47
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Pille112 Pille112 ist offline
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Standard Waffenschein in Zukunft für Gartenbesitzer notwendig???

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Zum neuen Fragenkatalog Pyro und der Prüfungsordnung siehe hier.

Auf Grund der Fragen zur SigPi wir die Prüfung als Sachkundenachweis reichen. Der Rest, Beantragung, Erwerb und Aufbewahrung, ist Waffenrecht.

Für mich bleibt die Frage, ob es Recht ist, dass die SigPi in D eine Waffe ist, bloss weil das Ding "Pistole" im namen hat.

Wollen mal hoffen, dass nicht alle Lackierer bald einen Waffenschein brauchen, weil sie ja mit Spritzpistolen arbeiten. Für Airbrush reicht dann wahrscheinlich der Kleine Waffenschein.

Gruß Lutz
Wir haben für unseren Garten vorne am Schlauch eine Sprengpistole - fällt das nun unter Waffenrecht oder Sprengstoffrecht, weil das von uns verwendete Sprengmittel ja hochbrisantes H2O mit Kugelhahnventilzündung ist.

Welchen Schein muß man dafür nun haben
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Gruß Carsten

Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen.
(Sokrates)

SAR-Seenotruf 124 124 MRCC Bremen
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  #25  
Alt 08.02.2008, 14:06
labelleepoque labelleepoque ist offline
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hallo nordic
ich schließe aus deinem Beitrag, das Post vom Landratsamt nur gekommen ist, wegen Beantragung europäischen Feuerpasses. Wird der zufällig nicht beantragt und die Sigpi in Österreich erworben (siehe Beitrag felix: keine Prüfung, keine Fragen, nix..) weis doch hier niemand, ob nu eine an Bord ist oder nicht
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