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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.11.2007, 15:24
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Standard Darf ein Arbeitgeber ...

den Arbeitnehmer nach seinen Hobbies fragen?

Hallo ,
kann mir jemand sagen, ob ein Arbeitgeber mich nach meinen Hobbies fragen darf und nach Führerscheinen/Patenten?
Wenn ja, warum
Danke schon mal für die Antworten.

Gruß Birgit
__________________
Der Kluge lernt aus den eigenen Fehlern....,
der Weise aus den Fehlern anderer
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  #2  
Alt 20.11.2007, 15:29
minerve minerve ist offline
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Ein guter AG wird immer diese Fragen stellen. Die Antworten können viel über den Bewerber aussagen. Nicht immer sind nur Zeugnisse zu beachten. Inwieweit Du die Fragen ausführlich beantwortest ist eine andere Sache.
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  #3  
Alt 20.11.2007, 15:29
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von BirgitHb Beitrag anzeigen
den Arbeitnehmer nach seinen Hobbies fragen?

Hallo ,
kann mir jemand sagen, ob ein Arbeitgeber mich nach meinen Hobbies fragen darf und nach Führerscheinen/Patenten?
Wenn ja, warum
Danke schon mal für die Antworten.

Gruß Birgit

Fragen darf man nach allem. Es ist aber u.U. gestattet eine Antwort zu verweigern oder die Unwahrheit zu sagen

Wenn ich z. B. als Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft frage und meine zukünftige Arbeitnehmerin lügt mich an habe ich keine Handhabe dagegen
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  #4  
Alt 20.11.2007, 15:34
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Style Style ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Fragen darf man nach allem. Es ist aber u.U. gestattet eine Antwort zu verweigern oder die Unwahrheit zu sagen
Wenn ich z. B. als Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft frage und meine zukünftige Arbeitnehmerin lügt mich an habe ich keine Handhabe dagegen

Genau, das sind die SUPER Arbeitnehmer von morgen --- lügen schon im Bewerbungsgespräch, dass sich die Balken biegen!
Beste Vorraussetzungen auf ein langes Arbeitsverhältnis.

Was spricht dagegen alles offen zulegen?
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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  #5  
Alt 20.11.2007, 15:37
bootsmann bootsmann ist offline
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Jeder meiner Mitarbeiter hat diese Fragen gestellt bekommen und sie auch beantwortet. Um mir ein Gesamtbild über den Bewerber zu machen brauche ich u.a.auch diese Infos!

Ich finde diese Fragen auch völlig i.O.

Gruß Dierk
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  #6  
Alt 20.11.2007, 15:38
Benutzerbild von Bubi
Bubi Bubi ist offline
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Zitat:
..........fragen darf und nach Führerscheinen/Patenten?
Wenn ja, warum
wenn du als kraftfahrer anfangen willst, oder für den aussendienst

als arbeitgeber müsste ich dann auch regelmässig das vorhanden sein deines führerscheines überprüfen

was für patente kannst du denn in die waagschale werfen?
vielleicht stelle ich nur solche ideenproduzenten ein, oder suche ein 2. standbein???

gibt aber sicher auch noch andere

oder geht es dir um den datenschutz?
__________________
Grüße
kay

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  #7  
Alt 20.11.2007, 15:38
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Genau, das sind die SUPER Arbeitnehmer von morgen --- lügen schon im Bewerbungsgespräch, dass sich die Balken biegen!
Beste Vorraussetzungen auf ein langes Arbeitsverhältnis.

Was spricht dagegen alles offen zulegen?
Ein seriöser Arbeitgeber stellt einem Bewerber keine unzulässigen Fragen.

Gruß
Mario
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  #8  
Alt 20.11.2007, 15:44
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Genau, das sind die SUPER Arbeitnehmer von morgen --- lügen schon im Bewerbungsgespräch, dass sich die Balken biegen!
Beste Vorraussetzungen auf ein langes Arbeitsverhältnis.

Was spricht dagegen alles offen zulegen?
Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Ein seriöser Arbeitgeber stellt einem Bewerber keine unzulässigen Fragen.

Gruß
Mario

Daß keine Mißverständnisse aufkommen:

Ich bin der Arbeitgeber - Schwangere haben bei mir Beschäftigungsverbot - wenn ich also eine Schwangere einstelle bekommt diese sofort volle Bezüge und darf nicht arbeiten - und genau DIESE FRAGE darf ich nicht stellen

da greift dann nichtmal die Probezeit da man Schwangere nicht entlassen darf
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  #9  
Alt 20.11.2007, 15:47
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Bubi Bubi ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Ein seriöser Arbeitgeber stellt einem Bewerber keine unzulässigen Fragen.

Gruß
Mario
nein,du hast recht
es gibt ja auch noch andere bewerber
__________________
Grüße
kay

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  #10  
Alt 20.11.2007, 15:49
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Warum soll er mich nicht nach meinem Hobby fragen?
Darüber Rede ich doch gerne.
Mach ich hier doch auch.
Im günstigsten Fall hat er ein ähnliches und schon ist der Grundstein für eine lange und glückliche Beziehung gelegt.
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Gruß Karl-Heinz

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  #11  
Alt 20.11.2007, 15:51
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Wenn du ein dir peinliches Hobby hast, laß es einfach weg.

Duck und gaanz weit weg.
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  #12  
Alt 20.11.2007, 15:53
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Daß keine Mißverständnisse aufkommen:

Ich bin der Arbeitgeber - Schwangere haben bei mir Beschäftigungsverbot - wenn ich also eine Schwangere einstelle bekommt diese sofort volle Bezüge und darf nicht arbeiten - und genau DIESE FRAGE darf ich nicht stellen

da greift dann nichtmal die Probezeit da man Schwangere nicht entlassen darf

ich weis es nicht, ob das so richtig ist, aber wenn du einer bewerberin im vorfeld sagst,
dass es ein beschäftigungsverbot gibt, dann......
will ich eigentlich nicht glauben müssen, dass das so gehandhabt wird
__________________
Grüße
kay

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  #13  
Alt 20.11.2007, 15:54
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Das wäre nur der Fall wenn man Segler ist. Da könnte der Arbeitgeber meinen ,man kann sich den Sprit nicht leisten.
@ Wolf
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Gruß Karl-Heinz

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  #14  
Alt 20.11.2007, 15:57
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Das wäre nur der Fall wenn man Segler ist. Da könnte der Arbeitgeber meinen ,man kann sich den Sprit nicht leisten.
@ Wolf
Oder bei MoBo-Fahrern, man verdient zu viel...

Gruß
Mario
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  #15  
Alt 20.11.2007, 16:00
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Das wäre nur der Fall wenn man Segler ist. Da könnte der Arbeitgeber meinen ,man kann sich den Sprit nicht leisten.
@ Wolf
ohne Worte
Gruß Birgit
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  #16  
Alt 20.11.2007, 16:01
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Oder bei MoBo-Fahrern, man verdient zu viel...

Gruß
Mario
Das geht gar nicht...
Gruß Birgit
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  #17  
Alt 20.11.2007, 16:01
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von s.Bubi Beitrag anzeigen
ich weis es nicht, ob das so richtig ist, aber wenn du einer bewerberin im vorfeld sagst,
dass es ein beschäftigungsverbot gibt, dann......
will ich eigentlich nicht glauben müssen, dass das so gehandhabt wird

So ein Beschäftigungsverbot ist keine schlimme Sache. Meine Stellvertreterin ist zur Zeit schwanger und ich musste ihr Beschäftigungsverbot erteilen. Ich habe mich echt gefreut da sie eine gute Mutter sein wird, sich schon lange ein Kind gewünscht hat und nach der Geburt wieder kommt und weiter fleißig ist. Noch dazu wirft das Beschäftigungsverbot kaum Kosten auf da die Krankenkasse fast alles übernimmt.

Ich kenne aber viele Kollegen bei denen sich Schwangere gezielt beworben haben um in den Genuß des Beschäftigungsverbotes zu kommen. Nur das regt mich auf daß ich diese Frage nicht stellen darf

Die Frage nach den Hobbys und Interessen stelle ich aber auch immer. Es ist im Prinzip Smalltalk.
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  #18  
Alt 20.11.2007, 16:03
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen

Ich bin der Arbeitgeber - Schwangere haben bei mir Beschäftigungsverbot - wenn ich also eine Schwangere einstelle bekommt diese sofort volle Bezüge und darf nicht arbeiten - und genau DIESE FRAGE darf ich nicht stellen

da greift dann nichtmal die Probezeit da man Schwangere nicht entlassen darf
wenn in deinem Betrieb ein Beschäftigungsverbot für Schwangere besteht (zB wegen der gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen) mußt du die Bewerberin darauf hinweisen.
Wenn die zu dem Zeitpunkt schon weiß, dass sie schwanger ist und dir das verschwiegen hat, kannst du den Abschluß des Arbeitsvertrages anfechten. Ist natürlich doof und geht auch besser, daher:

Andere Lösung: Schließ auf 3 oder 6 Monate befristete Arbeitsverträge ab, die nicht automatisch in ein unbefristetes AV weitergeführt werden, sondern die die Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages voraussetzen. Diese befristenen Arbeitsverhältnisse sind dann im Prinzip die Probezeit.
Egal, wie schwanger die AN dann ist, mit Ablauf der Befristung ist das AV beendet
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Geändert von ToDi (20.11.2007 um 16:05 Uhr)
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  #19  
Alt 20.11.2007, 16:04
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Ohne Quatsch, bei der Vorstellungsrunde in meinem jetzigen Team war es einem peinlich MoBo Fahrer zu sein.
Nachdem fast alle vorhergehenden Segeln als Hobby genannt haben.
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  #20  
Alt 20.11.2007, 16:08
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Mit Leuten die solche Vorurteile haben, möchte ich eh nicht arbeiten. Boot ist Boot und nur der ,der drauf ist macht den Unterschied ob`s ein Spinner ist oder nicht.
Gehört aber nicht hierher.
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Gruß Karl-Heinz

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  #21  
Alt 20.11.2007, 16:09
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Warum soll er mich nicht nach meinem Hobby fragen?
Vielleicht deshalb?
Siggi
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  #22  
Alt 20.11.2007, 16:10
TageDieb TageDieb ist offline
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Siggi, das ist GEIL!
Danke!

Gruß
Mario
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  #23  
Alt 20.11.2007, 16:10
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Vielleicht deshalb?
Siggi
wo hast du das Bild von meinem Büro her
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Gruß Thomas
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  #24  
Alt 20.11.2007, 16:10
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. Das hilft mir schon ein ganzen Stück weiter.
Gruß Birgit
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  #25  
Alt 20.11.2007, 16:11
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von s.Bubi Beitrag anzeigen
ich weis es nicht, ob das so richtig ist, aber wenn du einer bewerberin im vorfeld sagst,
dass es ein beschäftigungsverbot gibt, dann......
will ich eigentlich nicht glauben müssen, dass das so gehandhabt wird

Ist leider so, hier arglistige Täuschung zu beweisen dürfte schwierig werden. , könnte ja erst einen Tag nach der Einstellung Ihre Schwangerschaft erkannt haben.

Was bleibt also als einige Möglichkeit .....................
(70 jährige Lesben) ging nicht kleiner

Husch und weg


Wolfgang
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