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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
Wir haben unser Boot in Kroatien unter kroatischer Flagge angemeldet. Von unserem damaligen Mittelsmann, der leider nicht mehr verfügbar ist haben wir nur die Papiere laut Anhang "Bootspapiere" erhalten. Ich habe aber jetzt bei Seahelp Papiere laut "Beispiel" gesehen. Genügen unsere "Bootspapiere" ? oder müssen wir da noch was zusätzlich anmelden,.....? |
#2
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Das kroatische Papier genügt. Mehr brauchst Du nicht.
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#3
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Guten Morgen,
ich hatte das Prozedere 2021 für eine Merry Fisher (Totalreinfall, aber anderes Thema) in der selben Region auch. Damals hatte ich all diese Unterlagen bereit:
Nach Registrierung kann man in Trogir das Kennzeichen drucken lassen. Adresse habe ich. Bei Interesse können wir uns gerne "detaillierter" austauschen. Wir sind auch auf Ciovo im Bereich Saldun. Grüße Stefan |
#4
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Was viele immer noch nicht wissen: in Kroatien registrierte Boote mit mehr als 7 m Rumpflänge oder mit mehr als 15 kw Motorleistung müssen seit einigen Jahren alle fünf Jahre zur technischen Begutachtung (tehnicki pregled) vorgeführt werden, gewerblich genutzte Boote sogar alle zwei Jahre. Näheres dazu kann man hier: https://narodne-novine.nn.hr/clanci/...01_13_225.html nachlesen. Führt man sein Boot nicht unaufgefordert rechtzeitig vor, drohen, ähnlich wie in D bei Autos ohne "TÜV", Strafen bis hin zur Stillsetzung des Bootes.
Das oben rechts abgebildete Zulassungsdokument galt früher dauerhaft für alle motorisierten Boote und gilt auch heute noch für (kleine) Boote, die nicht regelmäßig zum "tehnicki pregled" müssen. So ein Dokument hatte ich früher auch. Als ich mein Boot dann wie vorgeschrieben 2020 zur technischen Begutachtung vorführte, wurde dieser Schein eingezogen und durch das oben links abgebildete Papier ersetzt. Wenn ich das auf dem Foto richtig erkenne, stammt Dein Zulassungspapier aus 2022. Damit kannst Du fahren bis 2027, und wenn Du das Boot dann vorführst, bekommst Du ein neues, wieder fünf Jahre gültiges Ausweispapier. Wechselst Du zwischenzeitlich den Motor, ist ein neuer pregled erforderlich, weil der Motor ja auch in den Papieren steht und die Motorleistung für die Höhe der jährlich fälligen Gebühren maßgeblich ist. Darüber hinaus benötigst Du lediglich noch einen Haftpflichtversicherungsnachweis und natürlich einen Führerschein sowie eine vom javni biljeznik (Notar) beglaubigte Vollmacht, falls Du einen anderen Dein Boot benutzen lässt, ohne dass Du selbst an Bord bist. Fährt ein Fremder Dein Boot ohne Vollmacht, besteht der Verdacht der Schwarzvercharterung, und dann gibt's Ärger. Dazu mein Hafenkapitän: "Deinem Sohn glauben wir auch so, dass er Dein Boot kostenlos benutzen darf, der hat ja den gleichen Nachnamen. Für Deinen Schwiegersohn holst Du Dir besser eine Vollmacht." So eine formlose, selbst (natürlich auf kroatisch) verfasste Vollmacht kostete übrigens letztes Jahr 50 Kuna, heute also ca. 6,50 €, und man bekommt sie sogar handgeschrieben problemlos und ohne Wartezeit in jedem Büro abgestempelt, wo "Javni biljeznik" dran steht. Hauptsache, da ist ein Stempel drauf. Ohne Stempel geht in Kroatien bekanntlich gar nix. Wir Deutschen haben die Bürokratie erfunden, die Kroaten haben sie perfektioniert.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (06.03.2023 um 11:55 Uhr)
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#5
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"So ein Dokument hatte ich früher auch. Als ich mein Boot dann wie vorgeschrieben 2020 zur technischen Begutachtung vorführte, wurde dieser Schein eingezogen und durch das oben links abgebildete Papier ersetzt. Wenn ich das auf dem Foto richtig erkenne, stammt Dein Zulassungspapier aus 2022. Damit kannst Du fahren bis 2027, und wenn Du das Boot dann vorführst, bekommst Du ein neues, wieder fünf Jahre gültiges Ausweispapier. Wechselst Du zwischenzeitlich den Motor, ist ein neuer pregled erforderlich, weil der Motor ja auch in den Papieren steht und die Motorleistung für die Höhe der jährlich fälligen Gebühren maßgeblich ist."
Gerd, sein Boot ist 6,99m und er muß nicht 2027 vorführen.Als ich letzte Jahr, im Februar, mein Boot vom Vorbesitzer auf mich umgemeldet hatte, bekam ich das Papier mit dem Datum zur Vorführung XX.5.2026.Boot ist über 7 m lang |
#6
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Du irrst Dich, Klaus! Nicht: länger als 7 m und mehr als 15 kw, sondern entweder länger als 7 m oder mehr als 15 kw. Meine alte Shetland ist nur 5,70 m lang, hat aber 80 PS am Spiegel, also musste ich zum "TÜV".
Laut Gesetz müssen kroatische Boote für den persönlichen Gebrauch, deren Rumpflänge größer als 7 Meter oder die Leistung der Antriebseinrichtung größer als 15 kW ist, alle fünf Jahre technisch überprüft werden, wenn sie mit einer Sanitäreinheit, einer Küche mit eingebautem Gasgerät, einem eingebauten Antriebsmotor oder eingebautem Benzintank ausgestattet sind und für einen mehrtägigen Aufenthalt auf See vorgesehen sind", einfach gesagt: Boote, auf denen man übernachten kann, müssen zum "TÜV", offene Boote nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass wir hier über Kajütboote sprechen und nicht über Daycruiser oder RIBs. Der TE besitzt laut Zertifikat eine AS Marine 23 GL. Das Boot ist u.a. mit zwei Betten in einer Kabine ausgestattet und hat sicherlich auch einen eingebauten Tank, also muss es alle 5 Jahre zum TÜV. Wäre es ein Schlauchboot, müsste es nicht.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (06.03.2023 um 13:13 Uhr)
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#7
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Sorry Gerd,
an die Motorleistung hatte ich nicht gedacht. Mach jetzt denTE nicht verrückt, falls der eine Matratze an Bord hat oder ein Plumsklo jenseits der Reling. Bestimmt geht es bei der Überprüfung des Bootes um andere Dinge in den Augen eines kroatischen Kapitanos. Ich werde 2026 mal berichten wie es bei mir gelaufen ist. |
#8
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@kornatix: Hast du zufällig einen Link zum entsprechenden kroatischen Gesetz? (kann auch kroatischer Text sein)
Oops, gerade entdeckt dass es den Link hier schon gibt Geändert von medo (06.03.2023 um 16:48 Uhr) Grund: Error |
#9
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Die Vorschriften haben die Kroaten in mehreren ellenlangen Gesetzen versteckt. In § 47 des Pravilnik o brodicama, čamcima i jahtama steht zum Beispiel, bis wann welche Boote zum "TÜV" müssen, Quelle: https://narodne-novine.nn.hr/clanci/...01_13_223.html Hier: https://narodne-novine.nn.hr/clanci/...01_13_225.html steht etwas zu den Gebühren für die technische Begutachtung und hier: https://slobodnadalmacija.hr/split/u...rodica-1002527 sowie hier: https://www.morski.hr/sve-sto-trebat...u-o-plovilima/ steht das Wesentliche in lesbarer Form, auszugsweise auf deutsch übersetzt:
"Neu ist die Vorschrift, dass Boote für den persönlichen Gebrauch, deren Rumpflänge größer als 7 Meter oder die Leistung der Antriebseinrichtung größer als 15 kW ist, alle fünf Jahre einer regelmäßige Überprüfungspflicht unterliegen, wenn sie mit einer Sanitäreinheit, einer Küche mit eingebautem Gasgerät, einem eingebauten Antriebsmotor oder eingebautem Benzintank ausgestattet sind und für einen mehrtägigen Aufenthalt auf See vorgesehen sind." Ich habe das mit dem "Boots-TÜV" auch erst erfahren, als ich mir in Kroatien von einem Kroaten einen gebrauchten Motor gekauft habe. Selbst unser privater Kaufvertrag musste notariell beglaubigt werden, sonst hätte mir der HK den Motor nicht abgenommen. Wie schon gesagt, in Sachen Bürokratie ist Kroatien Weltmeister.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#10
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Weil das Thema ja durch ist, nur mal so am Rande:
In fast allen kroatischen Häfen gammeln seit -zig Jahren unzählige Schrottboote vor sich hin. Seit einigen Jahren sind die kroatischen Behörden jetzt dabei, die Besitzer dieser Boote zu ermitteln und fordern sie auf, entweder die Gebühren (nach-)zu zahlen oder die Boote zu entsorgen. Das ist natürlich eine Sysiphusarbeit, weil viele der Bootseigner schon verstorben sind und es gar nicht so leicht ist, an die Erben 'ranzukommen. Wer mal in Kukljica war, der erinnert sich bestimmt an das Wrack eines ehemaligen Polizeibootes, welches jahrelang einen der besten Liegeplätze im Innenhafen blockierte. Das war mal ein deutsches Schnellboot aus WK II, dann gehörte es der jugoslawischen Milicija, dann der kroatischen Policija und zuletzt einem Kroaten, der daraus eine Yacht machen wollte, darüber aber pleite ging. Jetzt ist es weg. Es sieht so aus, als würde in den kroatischen Häfen, insbesondere in den kleineren Dorfhäfen, gründlich aufgeräumt. Ich finde das gut.
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#11
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Hallo Gerd,
eine Frage an den Insider: Ich hab mir gerade mein neues Boot gekauft und möchte diesmal auch unter kroatischer flagge registrieren, damit ich vielleicht in absehbarer Zeit einen Liegeplatz in unserem Ortshafen bekomme. Kennst du Firmen, die das Registrierungsprozedere (im Raum Zadar) übernehmen, da ich mit meinen Kroatischkenntnissen eine ziemliche Null bin? Danke und Gruß Heinz |
#12
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Hab schon eone Firma gefunden. Mandinus d.o.o. macht das, da besorge ich mir auch immer die Jahresangellizenz.
LG Heonz |
#13
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Nachzulesen hier: https://www.cpa-zadar.hr/komunalnidioluke, auszugsweise Übersetzung: ...2. Schiffseigner, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet einer örtlichen Selbstverwaltungseinheit haben und deren Schiff/Boot im Gebiet der für diesen Hafen zuständigen Hafenbehörde oder der für diesen Hafen zuständigen Zweigstelle registriert ist, zu Zwecken des Sports und der Erholung... Meiner Ansicht nach lohnt sich das Umflaggen heute nur noch, wenn man dort, wo das Boot liegt, auch dauerhaft wohnt. Für Boote jünger als 8 Jahre ist ein MWSt.-Nachweis erforderlich, die jährlichen Anmelde- und auch die Liegeplatzgebühren sind für alle gleich, größere Boote müssen in Kroatien alle fünf Jahre zum "TÜV", und wenn man ein Trailerboot nicht nur in HR, sondern auch in D oder A nutzen will, dann muss man es wieder ummelden.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#14
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das gilt natürlich nur für in Kroatien zugelassene Boote...
ein Boot unter deutscher Flagge muss natürlich nicht zum TÜV... also wenn man es in Deutschland registriert.. spart man sich viel Aufwand... (wenn man nicht den Wohnsitz dort hin verlegt) sehe ich das richtig ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#15
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So sehe zumindest ich das auch. Als es noch keine Charter-Motorboote für Ausländer in Kroatien gab, drückten Kapetanija, Policija und auch die Hafenmeister beim Abkassieren von Booten unter kroatischer Flagge schon mal ein Auge zu, weil sie davon ausgingen, dass das "einer von uns" war. Natürlich war das nicht in Ordnung, aber ich gebe freimütig zu, dass das auch schon mal ganz angenehm sein konnte. Diese Zeiten sind leider vorbei....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#16
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Mein Wohnsitz ist zwar nicht dauerhaft (nicht 365 Tage/Jahr) in HR, aber es ist eine Eigentumswohnung in Sukosan, die eben mir gehört - das sollte doch reichen, oder? Umflaggen müsste ich nicht, da es sich um ein fabriksneues Boot handelt, das erstmals angemeldet wird. Und ein anderer Grund, warum ich gerne eine ZD-Nummer hätte, ist, dass unter Umständen mein aktueller "Privatliegeplatz" in den nächsten Jahren abhanden kommt, weil die Marina Ausbaupläne hat. Dann wäre natürlich der Ortshafen in Sukosan sehr vorteilhaft. Du lebst doch auch nicht das ganze Jahr in Kukljica und hast einen Platz im Ortshafen bekommen? LG Heinz |
#17
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Ja, wenn Du Eigentümer (= nicht: Mieter) einer Wohnung in Sukosan bist, dann müsste es gehen. Allerdings kommst Du wahrscheinlich erst nur auf eine Warteliste, aber egal. Versuch's auf jeden Fall!
Ich habe Google mal die kompletten amtlichen Vorschriften übersetzen lassen, hier: Der kommunale Teil des Hafens ist ein Teil des Hafens, der für den öffentlichen Verkehr geöffnet ist und für den ständigen Liegeplatz eines Schiffes bestimmt ist, dessen Eigentümer einen Wohnsitz im Gebiet der lokalen Selbstverwaltungseinheit hat oder dessen Standort das Schiff in diesem Gebiet hat und im Schiffsregister der zuständigen Hafenbehörde oder im Schiffsregister der zuständigen Hafenbehörde oder Zweigstelle eingetragen ist und für dessen Nutzung ein Daueranschlussvertrag mit der Hafenbehörde abgeschlossen wird und auf dem in der Regel kein wirtschaftlicher Aktivitäten werden durchgeführt Im kommunalen Teil des Hafens wird für die Nutzung von Liegeplätzen ein dauerhafter Liegeplatzvertrag abgeschlossen, wobei bei der Erlangung von Liegeplätzen folgende Personen Vorrang haben: 1. Schiffs-/Bootseigentümer, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Gebiet einer lokalen Selbstverwaltungseinheit haben und das Schiff im Gebiet der zuständigen Hafenbehörde oder der für diesen Hafen zuständigen Zweigstelle registriert ist, zum Zwecke der Beförderung wirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere Fischerei oder Personenbeförderung 2. Schiffseigner, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet einer örtlichen Selbstverwaltungseinheit haben und deren Schiff/Boot im Gebiet der für diesen Hafen zuständigen Hafenbehörde oder der für diesen Hafen zuständigen Zweigstelle registriert ist, zu Zwecken des Sports und der Erholung, 3. Eigner von Schiffen/Booten, deren Schiff seinen überwiegenden Standort in diesem Gebiet hat und im Gebiet der zuständigen Hafenbehörde oder deren Zweigstelle registriert ist. Bei der Vergabe der einzelnen Liegeplätze im kommunalen Hafenteil ist auf die Länge und den Verwendungszweck der Schiffe zu achten und die gleichen Schiffe nach diesen Kriterien zu gruppieren. Laut Ziff. 3 müsste es - vorausgesetzt, es ist überhaupt ein Platz frei - sogar ausreichen, wenn nur das Boot ständig dort ist. Für die Platzvergabe gilt nach Verfügbarkeit freier Plätze die oben aufgeführte Reihenfolge. Den Antrag musst Du online über die oben von mir verlinkte Seite stellen (= nicht Kapetanija, sondern "Županijska lučka uprava Zadar, Franka Lisice 77, 23000 ZADAR") Du bekommst dann per mail postwendend eine Eingangsbestätigung. Mein Hafenmeister hat sich schon mit dieser Eingangsbstätigung zufrieden gegeben, bevor ich den Gebührenbescheid hatte. Allerdings hatte ich "meinen" festen Platz schon seit vielen Jahren, ohne dass mir den jemand streitig gemacht hätte. Versuch's auf jeden Fall und viel Erfolg!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (09.01.2025 um 21:26 Uhr)
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#18
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Lt. Ziffer 2 würde es ebenfalls ausreichen, wenn das Boot als Wohnsitz verwendet wird.
Gruß |
#19
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Boot als Wohnsitz geht in HR nicht.
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#20
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Nach dem ich Wohnungseigentümer bin, muss ich auch nicht auf dem Boot wohnen
Danke für die Ausführungen, Gerd! Hab gestern auch mal den Google Translator bemüht. Schon gut, dass es so etwas gibt |
#21
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Meine Antwort bezog sich auf Thomas59
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#22
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Achso....
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#23
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Hallo, ich bin neu in diesem Forum habe aber gleich eine Wichtige Frage...
Ich habe mir im Dezember 2024 ein gebrauchtes älteres Motorboot in Deutschland gekauft (7,5m lang)... Ich selbst pendel zwischen Kroatien und Deutschland, da ich in einem Deutschen IT Unternehmen Remote arbeiten kann. Offiziell bin ich maximal 180 Tage in Kroatien inoffiziell länger... aber das ist ja ein anderes Thema... Das Boot an sich ist Baujahr 1988 beim Kauf habe ich lediglich einen privaten Kaufvertrag unterschirieben vom Verkäufer und mir in dem die Motornummer, und die Baunummer sowie die längen des Bootes eingetragen sind. das Boot ist derzeit beim WSA in Hamburg auf mich angemeldet. Eine Original Rechnung aus den 80ern gibt es nicht mehr... Die Werft die das Boot gebaut hat liegt in den Niederlanden, sprich das Boot war immer nur an der Nordsee unterwegs. Jetzt habe ich das Boot zu unserem Haus in Kroatien gefahren und möchte es jedoch nicht immer in Plomin Luka slipen sondern dort einen Liegeplatz erhalten, dazu müsste ich das Boot ja umflaggen auf Kroatien mit kroatischen Kennzeichen... Ich habe jedoch keinen Nachweis das die MWST jemals abgeführt wurde da es keine Orignal Rechnung mehr gibt, zählt diese Regel auch für so alte Boote? Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich für eine Anmeldung in Kroatien ohne diesen Nachweis? Für Kroatien habe ich eine "Boravisna iskaznica" mit dem Vermerk Vermerk "privremi boravak" für Hausbesitzer in Kroatien für 5 Jahre zählt diese auch so als würde ich dort dauerhaft wohnen um so einen Liegeplatz zu bekommen? Gibt es eine Firma die sich auf soetwas spezialisiert hat und da unterstützen könnte, oder kann ich auch alles alleine machen? Ich habe gelesen zu haben das wenn ich das Boot über den ADAC anmelde und es dann nach wenigen Tagen wieder abmelde ich dann in Kroatischer Sprache eine Abmeldung erhalte womit ich dann das Boot umflaggen könnte. Der TÜV alle 5 Jahre soll mir recht sein. Ich benötige lediglich die Privilegien mit meinem Boot in einem nahem Kommunalhafen kostengünstig liegen zu können. Ich selbst haben meinen Hausbesitz in KRSAN (nähe Labin). Viele Grüße |
#24
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Schau mal hierzum Thema Mehrwertsteuer.
https://www.yacht.de/yachtmarkt/kaufberatung/bootskauf-die-maer-von-der-mehrwertsteuer/ Wenn der Herr Google bei Dir vorbei kommen sollte, dann frag ihn nach "MWSt Nachweis Motorboot"
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#25
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Ich sehe keinen Grund das Boot für das ummelden beim ADAC anzumelden..
Wenn dein Hauptwohnsitz in Deutschland verbleibt ist das Boot mit kroatischem Kennzeichen dann hier in Deutschland nicht mehr nutzbar ... Du brauchst um es hier zu nutzen zwingend eine deutsche Zulassung... Also nichts mehr mit hin und her ziehen Mehrwertsteuernachweis ist wie gesagt nicht notig
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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