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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo an alle,
da ich neu hier im Forum bin hoffe ich das mein Beitrag auch richtig platziert ist.Falls nicht bitte ich um Entschuldigung. Möchte mir eine Quicksilver 470 aktivcabin Bj. 2014 kaufen mit 60 PS Mercury EFI.Dazu hätte ich ein paar Fragen bevor ich was falsch mache. 1.Die Quicksilver hat ein Typenschild am Heck wo dran steht das 50 PS.Maximum sind.Jedoch sind etliche Boote im Umlauf mit einem 60 PS. Mercury Motor.Die 50 und 60 PS. sind vom Gewicht gleich so weit war ich schon.Jedoch kann man so ein Boot bedenkenlos kaufen oder gibt es hinterher probleme mit zulassen, Versicherung, Wasserschutzpolizei ectr.?Leider konnte ich noch nie in die EU-Konformitätserklärung reinschauen. 2.Welche Papiere sollten bei einem gebrauchtem Boot an den Käufer ausgehändigt werden?Das Boot kommt aus Deutschland und ist auch hier zugelassenund versichert laut Verkäufer. 3.Das Boot hat keinen Antifouling da es kein Wasserlieger war, sollte aber bei mir einer weden und deswegen soll es auch Antifouling bekommen.Das erste Auftragen ist etwas aufwendige habe ich gelesen( 4 Schichten Grundierung plus 2-3 Schichten Antifouling).Kann man mir evtl sagen mit welchen Kosten man dort rechnen muß wenn man das machen lässt ( so in etwa,das jede Werkstatt einen anderen Stundensatz hat lassen wir beiseite) oder aber ich mach das alleine, was das Material kostet? Wieviel qm das Unterschiff hat kann ich nur schätzen 470 m lang x 238m evtl 7,5-8,5 qm. liebe Grüße Momo |
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#2
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#1 Versicherungen mögen nicht wenn das Boot sinkt und mehr dranhängt als zugelassen. Der Polizei ist das egal.
#2 Kaufvertrag, Wartungsnachweis(sofern vorhanden), bsh zulassung. #3 1000-1500€ etwa.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
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#3
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Hallo Fox,
Wie sieht es aus mit einer EU-Konformitätserklärung? Sollte diese mit ausgehändigt werden? Die Kosten die Du angibs in etwa sind Werkstatt anfallende oder Material kosten? Vielen Dank für deine rasche Antwort. |
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#4
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Würde ich bei so einem kleinen Boot nicht machen. Da ist leicht aus dem Wasser geholt und mal gereinigt.
Der Wiederverkauf wird ohne auch besser sein, weil man keine Schäden drunter "verstecken" kann.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#5
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Zitat:
COC papiere hängt vom Baujahr ab. Das gibts ja erst seit 1998. Wenn das Boot also jünger ist, wären die natürlich auch sinvoll. Das erleichtert das umschreiben des Halters falls das BSH zickt.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
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#6
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Zitat:
Die EU-Konformitätserklärung benötigst du nicht zur Anmeldung und musst die auch nicht mitführen. Bis hierhin wird niemand über die nicht zulässige PS stolpern, bzw. die ist ohne Belang. Solltest du eine Kasko-Versicherung abschließen, werden die vermutlich auch die Daten vom Motor haben wollen. Hier könnte aber schon beim Abschluß der Versicherung der Mitarbeiter oder Computer sagen "Moment, das passt nicht, das Boot ist nicht für 60 PS zugelassen", so dass du keine Versicherung abschließen kannst. Oder sollte das beim Versicherungsabschluß durchrutschen, könnte es bei einem Schadensfall auffallen. Polizeikontrollen sind unterschiedlich intensiv mit unterschiedlichen Fähigkeiten der Kontrolleure. Bei mir ist nie das Typschild kontrolliert worden, bei einem Beamten "vom Fach" wird der natürlich sofort wissen, dass ein sehr gängiges QS 470 nur für 50 PS zugelassen ist. Welche Folgen das dann genau vor Ort oder in Folge hat, kann ich nicht sagen - kann vermutlich von Stilllegung bis Bußgeld alles möglich sein. Unterm Strich: ICH würde das Boot mit diesem Motor aus den oben genannten Gründen nicht kaufen. Oder du lässt den Motor offiziell mit Nachweis auf 50 PS drosseln - da wirst du aber mit 1000 € Kosten rechnen müssen. Zitat:
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Viele Grüße Andreas Geändert von Pepper (Gestern um 12:18 Uhr) |
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#7
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Was soll denn in Zusammenhang mit diesem Boot bitte eine BSH Zulassung sein? Die CE Konformitätserklärung sollte man haben. Weitere "Zulassungen" gibt es hier nicht.
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Viele Grüße, Matthias
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#8
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Zu 2: Einziges wirklich notwendiges Dokument ist der Kaufvertrag. Beim Gebrauchtboot hilft eine Kopie des Bootsausweises vom Vorbesitzer, da schreibt das WSA bei der Anmeldung alle Daten ab. Die Konformitätserklärung kann Dir jeder Quicksilver-Händler ausdrucken. Habe ich aber nie gebraucht. Ich hatte 2012 noch eine allgemeine Anleitung für Motorboote von Quicksilver (hauptsächlich Sicherheitshinweise) und das "Operating Manual" für den Motor mit bekommen. Die Ami-Boote haben nicht zugelassene Navigationslichter, eine BSH-Zulassung gibt es da nicht.
Zu 3: Unterwasseranstrich bei einem Trailerboot würde ich in unserem Revier lassen. Eigene Erfahrungen siehe: https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5878 Ansonsten noch eine Gedanke zur Bootsgröße: Ich kenne zwei Leute, die mit einer Quicksilver in der 4,5m-Klasse angefangen und das Boot beide nach einem Jahr verkauft haben um sich zu vergrößern.
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#9
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Zitat:
Eine Anmeldung(o.g. Zulassung) braucht er auch mit der Quicksiler.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
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#10
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Zitat:
Und auch wenn für manch ein Prominenter in einer Besenkammer Zahlungsverpflichtungen über Jahrzehnte eingegangen ist, würde ich so ein Boot nie wieder kaufen.
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#11
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Die Anmeldung eines Kleinfahrzeugs in Deutschland erfolgt beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und nicht beim BSH.
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#12
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Ach ja danke für die Korrektur...BSH is ja das teil für leuchten und co...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#13
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60 PS sind kein Problem.
Der 50 ziger und der 60 ziger sind baugleich und somit auch gleich schwer. Die `Übermotorisierung ` bei der Versicherung anfragen und angeben und gut ist. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungen die `Übermotorisierung `baugleicher Motoren versichern. Das ist schriftl. festzuhalten. Die Wasserschutzpolizei prüft die Motorisierung nicht. Konnte ich einst nicht glauben. Hab dann mehrere Dienststellen angerufen und nachgefragt. Sei froh, dass Du ein Boot ohne Antifouling gefunden hast. Mit Antifouling würde ich nicht kaufen. Darunter kann man vieles verstecken. Ein blanker Rumpf lässt sich gut auf Schäden, Reparaturstellen, Osmose, ... überprüfen. Antifouling tät ich auch nicht draufmachen. Ab und an rausholen und abkärchern. Kannst Du das am/ im Hafen machen, lässt sich der feuchte Bewuchs wunderbar entfernen. Machen lassen ist teuer. Wenn, solltest Du es selbst machen. Leicht anschleifen, Trennschicht aufbringen, ..... . .
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Schöne Grüsse !
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#14
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Hallo Momo,
willkommen im Forum!!! Wie bereits erwähnt sollten möglichst viele Wartungsnachweise, Rechnungen, etc. vorliegen. Die amtliche Zulassung des aktuellen Halters sollte man zumindest einmal gesehen haben. Bei Trailern die entsprechenden Papiere des aktuellen Halters. Ich würde auf zulässige Motor Daten unbedingt achten und bin nicht so sicher ob jede Versicherung im Zweifel Abweichungen hinnimmt. Zumindest kann das die Wahl einschränken.. Ein Boot ohne Antifouling ist mM auch ein Vorteil, aus den genannten Gründen. Daher habe ich es bei meiner QuickSilver 505 Cabin bewusst vermieden und das regelmäßige Reinigen in Kauf genommen. Zum Platz in der Kabine kann ich bei der 5,05m Version definitiv sagen dass er für zwei Erwachsene gut ausreicht. Wir haben schon eine Woche auf dem Boot verbracht. Hoffe das hilft weiter! P.S. Ich verkaufe meine QS 505 Cabin inkl. Trailer. Bei Interesse gerne PM.
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Viele Grüße, Hermann |
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#15
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Zitat:
Das die 10 PS hier nichts ausmachen ist uns allen klar. Aber wenn 50 erlaubt sind und z.B. 100 drangeschraubt werden , dann könnte es je nach Boot und Stabilität des Spiegeln dann vielleicht auch mal bisschen im Gebälk knacken .... |
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#16
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DESWEGEN hatte ich mich gewundert.
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Viele Grüße, Matthias |
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#17
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Vielen lieben Dank für die vielen Tipps.
Was mich persönlich verwundert ist: die Boote also QS 4,70er mit 60 PS Motor wurden original so von den Händlern ausgeliefert.Habe mit einigen Eigentümern geschrieben die behaupten Erstbesitzer zu sein und das Boot mit dieser Konfiguration gekauft zu haben.Das hatte mich noch mehr verunsichert. |
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#18
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QS hat bei verschiedenen Modellen im Laufe der Fertigungszeiträume die PS-Werte der verwendbaren AB`s nach unten "korrigiert", so wohl auch bei dem hier genannten Boot.
Ich hatte selbst eine 470 Sport mit damals noch zugelassenen 90 PS, später wurde dieser Typ "nur" noch für max. 60 PS angeboten. Ähnliche Vorgehensweise
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Gruß Heinz, ![]()
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