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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.02.2023, 07:21
Ankerer Ankerer ist offline
Lieutenant
 
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Standard Boot auf Trailer, Versicherungsschaden?

Moin Moin,

mich erreichte gerade ein Brief der Polizei, dass bei dem letzten starken Sturm
hier in Berlin ein Fahrradfahrer von meiner Bootsplane verletzt worden ist. Das Boot stand auf einem Trailer am Straßenrand.

Da ich am Morgen nach dem Sturm am Boot war, habe ich gesehen, dass das Boot etwas abgedeckt war, die Plane das Boot aber nicht verlassen hat.

Der Trailer hat ein grünes Kennzeichen und ist nicht weiter versichert.
Das Boot auf dem Trailer ist nicht angemeldet und auch nicht versichert.

Mal von der Anzeige abgesehen, haftet da irgendeine Versicherung (Privathaftpflicht,...) bei Schadenersatzforderungen? Oder würde ich auf den Kosten sitzen bleiben?

Hat da jemand Erfahrungen?

Mit besten Grüßen
Max
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  #2  
Alt 22.02.2023, 07:36
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shootoff shootoff ist offline
Cadet
 
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Standard

Der Schaden ist doch durch die Plane deines Bootes und nicht durch die Plane deines Anhängers entstanden. Würde da eher in Richtung Bootshaftpflicht denken.
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  #3  
Alt 22.02.2023, 07:38
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Lippi Lippi ist gerade online
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Boot: Hille Roda 16 * Polaris Beta
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Standard

Moin.
Oje, ich glaube nicht, dass das Deine Privathaftpflicht bezahlt, da es sich um einen Schaden durch ein Fahrzeug bzw. dessen Ladung handelt.
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MfG* * * *Mario
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  #4  
Alt 22.02.2023, 07:58
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Zitat:
Zitat von Ankerer Beitrag anzeigen
Moin Moin,

mich erreichte gerade ein Brief der Polizei, dass bei dem letzten starken Sturm
hier in Berlin ein Fahrradfahrer von meiner Bootsplane verletzt worden ist. Das Boot stand auf einem Trailer am Straßenrand.

Da ich am Morgen nach dem Sturm am Boot war, habe ich gesehen, dass das Boot etwas abgedeckt war, die Plane das Boot aber nicht verlassen hat.

Der Trailer hat ein grünes Kennzeichen und ist nicht weiter versichert.
Das Boot auf dem Trailer ist nicht angemeldet und auch nicht versichert.

Mal von der Anzeige abgesehen, haftet da irgendeine Versicherung (Privathaftpflicht,...) bei Schadenersatzforderungen? Oder würde ich auf den Kosten sitzen bleiben?

Hat da jemand Erfahrungen?

Mit besten Grüßen
Max
du haftest privat... da keine Versicherung für Boot und Trailer besteht.. wird dein Kontostand etwas schrumpfen...

daher ganz wichtig immer alles richtig versichern..

in dem Fall wäre die Bootshaftpflicht wichtig...

wenn der Trailer auf der Straße steht und losrollt (oder gerollt wird) und dadurch ein Schaden verursacht dann gibt es dafür die Trailer Haftpflicht

so eine Versicherung kostet nicht die Welt.

Beim Boot würde ich noch eine Kasko dazu empfehlen...
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  #5  
Alt 22.02.2023, 08:24
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

das kann interessant werden!
Privathaftpflicht wird draußen sein, da Fahrzeug.

Bei der Bootshaftpflicht muss Dir ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Ist nicht so, wie bei einer KFZ-Versicherung, wo alleine der Betrieb des KFZ eine Gefahr darstellt. Die Unterschiede Haftpflicht bei KFZ und Haftpflicht bei Booten wurde hier schon öfters erläutert.
Ich würde es sofort der Bootshaftpflicht melden, vielleicht hast Du Glück, und die übernehmen den Schaden.

KFZ-Haftpflicht (Haftpflicht für Anhänger): Hast Du leider nicht.

Ich habe nie die Ausnahme der Versicherungspflicht bei Sportanhängern verstanden. Es wird ein Kennzeichen (ich sage jetzt nicht "zulassungspflichtig"), Betriebserlaubnis und TÜV benötigt, aber keine Versicherung. Im angehängten Zustand ist er zwar über das Zugfahrzeug versichert, aber nicht im ruhenden Verkehr. Es kann immer mal was passieren, was Dein Fall hier zeigt. Damit meine ich jetzt nicht ausschließlich den Halter des Anhängers, sondern auch den Geschädigten.
Unter Umständen wird er nicht entschädigt, weder von einer Versicherung noch von Dir selbst.
Klar, eine Hängerversicherung kostet so gut wie gar nichts und sollte freiwillig abgeschlossen werden, Pflicht ist sie aber nicht.

Auf keinen Fall irgendwelche Schuldeingeständnisse oder Aussagen zur Sache machen. Kann alles nur gegen Dich verwendet werden. Im Zweifelsfall ab zum Anwalt (Rechtsschutz?).

Jörg
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Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #6  
Alt 22.02.2023, 08:32
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

das kann interessant werden!
Privathaftpflicht wird draußen sein, da Fahrzeug.

Bei der Bootshaftpflicht muss Dir ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Ist nicht so, wie bei einer KFZ-Versicherung, wo alleine der Betrieb des KFZ eine Gefahr darstellt. Die Unterschiede Haftpflicht bei KFZ und Haftpflicht bei Booten wurde hier schon öfters erläutert.
Ich würde es sofort der Bootshaftpflicht melden, vielleicht hast Du Glück, und die übernehmen den Schaden.

KFZ-Haftpflicht (Haftpflicht für Anhänger): Hast Du leider nicht.

Ich habe nie die Ausnahme der Versicherungspflicht bei Sportanhängern verstanden. Es wird ein Kennzeichen (ich sage jetzt nicht "zulassungspflichtig"), Betriebserlaubnis und TÜV benötigt, aber keine Versicherung. Im angehängten Zustand ist er zwar über das Zugfahrzeug versichert, aber nicht im ruhenden Verkehr. Es kann immer mal was passieren, was Dein Fall hier zeigt. Damit meine ich jetzt nicht ausschließlich den Halter des Anhängers, sondern auch den Geschädigten.
Unter Umständen wird er nicht entschädigt, weder von einer Versicherung noch von Dir selbst.
Klar, eine Hängerversicherung kostet so gut wie gar nichts und sollte freiwillig abgeschlossen werden, Pflicht ist sie aber nicht.

Auf keinen Fall irgendwelche Schuldeingeständnisse oder Aussagen zur Sache machen. Kann alles nur gegen Dich verwendet werden. Im Zweifelsfall ab zum Anwalt (Rechtsschutz?).

Jörg
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  #7  
Alt 22.02.2023, 08:33
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Weder Boot noch Trailer versichert…also zahlt schonmal keine Versicherung.

Meine Laienhafte Ansicht:
Wenn die Plane mit richtigem Sicherungsmaterial befestigt war, dann hast du nicht fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt.
Wenn die Plane nur mit nem Schlüppergummi und Garn angetüddelt war, dann sieht es schlecht aus.
Ich gehe jetzt von ersterem aus. Wie oft bist du am Anhänger zur Kontrolle? Im besten Fall gehst du ohnehin täglich am Trailer vorbei und kannst ein Auge drauf werfen.

Warum hat sich die Plane denn gelöst? Ist das Befestigungsmaterial gerissen, oder ist eine Öse ausgerissen? Das Befestigungsmaterial hast du angebracht, die Öse ist ein Teil der Plane und wurde durch den Planenhersteller eingebracht.

Dann könnte man als nächstes noch die Frage stellen, ob der Radfahrer die Gefahr nicht auch hätte erkennen können?
Bei Sturm Fahrradfahren ist aus meiner Sicht schon ein freiwilliges in-Gefahr-begeben des Radfahrers.
Hat der Radfahrer die Plane nicht gesehen weil er vielleicht durch Regen und Wind die Augen zusammenkeifen musste? Hatte er keine oder eine nicht geeignete Beleuchtung am Fahrrad obwohl die Sicht durch Regen und Sturm und ggf Dunkelheit schlecht war?
Hätte der Radfahrer die wehende Plane sehen können?

Also was ich damit sagen möchte: Bevor du persönlich dafür haftbar gemacht werden kannst muss noch einiges geklärt werden wie es dazu gekommen ist.

Bei Körperverletzung kommt es meiner Meinung nach zuerst zu einer Befragung, wo du deine Sichtweise darstellen darfst..
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann solltest du diese in Anspruch nehmen.

Ich bin kein Jurist, kein Rechtsanwalt…ich hatte in meinen Bekanntenkreis mal einen ähnlichen Fall (bei Sturm verletzung durch ein herumfliegendes Kunstoffteil von einer Baustelle), das war am Ende „höhere Gewalt“. Seine Krankenkasse musste zahlen weil dem Baustellenbetreiber keine fahrlässige Handlung nachgewiesen werden konnte
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (22.02.2023 um 09:09 Uhr)
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  #8  
Alt 22.02.2023, 08:35
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
er hat ja keine Bootshaftpflicht
upps, hatte ich überlesen und nur "keine Anhngerversicherung" gesehen.

Jörg
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  #9  
Alt 22.02.2023, 08:39
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Nun ja, wenn die Polizei schon mal eine Anzeige rausgehauen hat
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  #10  
Alt 22.02.2023, 08:44
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Die Polizei muss ne Anzeige schreiben, wenn da einer Steht und sagt „Die Plane vom Anhänger mit dem Kennzeichen IDI-OT 666 war lose und ich bin deswegen mit dem Fahrrad hingefallen“.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (22.02.2023 um 10:06 Uhr)
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  #11  
Alt 22.02.2023, 08:45
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
Captain
 
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Max (Threadersteller) hat doch geschrieben, dass auch das Boot nicht versichert ist ... somit kann er es auch keiner Bootshaftpflicht melden.

Da bin auch ich gespannt, wie der Fall ausgeht. Kann man sich da nicht eventuell mit dem Geschädigten privat einigen, ohne dass hier die Gerichte bemüht werden müssen? Eventuell stellt dann auch die Polizei (Staatsanwaltschaft) wegen Geringfügigkeit die Ermittlungen ein, oder auch, wenn der Geschädigte, bei privater Einigung, seine Anzeige zurück zieht ... wenn es nicht zu spät ist, da ja die Polizei schon Ermittlungen aufgenommen hat.
Ansonsten, eventuell kann Max nachweisen (Fotos vom abgestellten Boot mit Plane), dass er die Plane ordnungsgemäß befestigt hat und somit "nur" durch die extreme Wetterlage (Sturm mit ? Bft) die Plane ins flattern geriet und Max nicht davon ausgehen konnte das ein Sturm kommt, respektive die Halterungen der Plane im Normalfall, auch bei stärkerem Wind, hätte halten müssen ... somit wäre zumindest keine Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit vorhanden und somit wiederum im Rahmen einer Odnungswidrigkeit zu betrachten ...
Wichtiger Vermerk: alles natürlich nur mein eine grobe Meinung und keine Verlässlichkeit auf Rechtssicherheit!

Ich denke, auch ohne eine Rechtsschutzversicherung würde ich im Vorfeld mal in ein Beratrungsgespräch bei einem Anwalt investieren, zumindest weiß man dann ungefähr, was auf einem zukommen kann ... echt blöde Angelegenheit und ich drücke die Damen, dass sich das für alle Beteiligten, im Rahmen des Miteinanders regeln lässt.

LG
Dirk
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  #12  
Alt 22.02.2023, 08:58
**boland** **boland** ist offline
Lieutenant
 
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Um was für ein Boot/Trailer handelt es sich.

In manchen Privathaftpflichtverträgen ist die Haftpflicht für "grüne" Kennzeichen mitversichert. Ebenso die Haftpflicht für Boote bis zum Bsp. 15 PS (Führerscheinfrei).

VG
Christian
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  #13  
Alt 22.02.2023, 09:00
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Zitat:
Zitat von **boland** Beitrag anzeigen
Um was für ein Boot/Trailer handelt es sich.

In manchen Privathaftpflichtverträgen ist die Haftpflicht für "grüne" Kennzeichen mitversichert. Ebenso die Haftpflicht für Boote bis zum Bsp. 15 PS (Führerscheinfrei).

VG
Christian
lt Profil: Sealine 218 Family, Trainer 3, Bayliner 1800 Capri, Weese Daycruiser

wird wohl eins davon sein....

wenn man so viele Boote sein eigen nennt, verstehe ich nicht warum man keine Versicherung abschließt...
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  #14  
Alt 22.02.2023, 09:01
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen
...Ansonsten, eventuell kann Max nachweisen (Fotos vom abgestellten Boot mit Plane), dass er die Plane ordnungsgemäß befestigt hat und somit "nur" durch die extreme Wetterlage (Sturm mit ? Bft) die Plane ins flattern geriet und Max nicht davon ausgehen konnte das ein Sturm kommt, respektive die Halterungen der Plane im Normalfall, auch bei stärkerem Wind, hätte halten müssen ... somit wäre zumindest keine Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit vorhanden und somit wiederum im Rahmen einer Odnungswidrigkeit zu betrachten ...
Ein Sturm kommt nicht aus dem Nichts, man muss nach seinen Sachen gucken, die man in der Öffentlichkeit abstellt. Auch wenn man etwas sturmfest verpackt hat, dürfte vorm Eintritt eines Sturmes eine Überprüfung erforderlich sein. Wenn man es schlicht drauf ankommen lässt, dass schon alles gut geht, ist es eben doch ein typischer Fall von "Fahrlässigkeit". Hier wäre es vielleicht noch fraglich, in welchen Zeiträumen man (bei einem Sturm) seine in der Öffentlichkeit abgestellten Sachen kontrollieren muss.

Ich sehe nicht eine Problematik in der Anzeige, sondern welche Haftungsfolgen (Verletzung des Radfahrers mit allem, was da dranhängt) da noch kommen, und ob die Folgen günstigenfalls von einer Privathaftpflicht übernommen werden, wenn es diese dann gibt.

Meine Privathaftpflicht haftet zwar für Schäden beim Gebrauch von zulassungsfreien Anhängern, aber hier wird der Ausschluß schon vermutlich da liegen, dass ein weggeparkter Anhänger nicht "in Gebrauch" ist.

Geändert von Pepper (22.02.2023 um 09:21 Uhr)
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  #15  
Alt 22.02.2023, 09:09
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Hi
Es steht ein nicht versicherter Trailer mit nicht ausreichend gesicherter Ladung im öffentlichen Verkehrsraum
und verursacht einen Schaden.
Evtl. steht er dort auch schon länger als 2 Wochen (Vermutung).
Da kommt was zusammen.
Meiner einer würde den Ball gaaanz flach halten.
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  #16  
Alt 22.02.2023, 09:17
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Moin,

"höhere Gewalt" wurde ja schon angesprochen. War die Grenze dazu nicht ab 8 Windstärken? Das kann einiges verändern. Da keine Versicherung greift, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen und das weitere Vorgehen absprechen. Wer weiß, welche Kosten bei Dir geltend gemacht werden sollen. "Verletzung" klingt nach teuer.
Wenn es "nur" um schlechte Ladungssicherung ohne weitere Folgen handeln würde, dann bezahlen und gut ist, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Jörg
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  #17  
Alt 22.02.2023, 09:22
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Sturm ist ab einer bestimmten Stärke, höhere Gewalt.
Der Fahrradfahrer hat sich bewusst oder fahrlässig selbst in die Gefahr gebracht.
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Akki

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Alt 22.02.2023, 09:27
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naja wenn sturm angesagt ist, muss man seine Sachen entsprechend sichern...

https://www.iww.de/ue/archiv/sturmsc...leudert-f19061

auch hier musst die Versicherung zahlen...

da aber der TO keine Versicherung hat....
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  #19  
Alt 22.02.2023, 09:37
Pepper Pepper ist offline
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Die gennante Windstärken 8 ist die Grenze, aber der eine vorhandene Vericherung bei Sturm zahlen muss, die es bei weniger Wind nicht müsste.
Es ist nicht automatisch die Grenze der höheren Gewalt, ab der man nicht mehr haftbar ist. Es kommt weiterhin auf die Möglichkeit der "Verkehrssicherungspflicht" an, welche Möglichkeiten man hatte, um einen später eingetretenen Schaden vorherzusehen und abzuwenden.
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  #20  
Alt 22.02.2023, 09:41
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Chili Chili ist offline
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Erstmal gibt es zwei Dimensionen zu betrachten:
Strafrecht und Zivilrecht

Bei der Polizei liegt allenfalls eine STRAFanzeige vor.
Was ist der strafrechtliche Vorwurf? Hm... Fahrlässige Körperverletzung?

Zivilrechtlich hingegen ist nicht die Polizei zuständig.
Die zivilrechtlichen Ansprüche müsste der Radfahrer selbst geltend machen.
Grundsätzlich gilt hier: eine Haftung gibt es nur bei Verschulden.
Darüber hinaus gibt es Ausnahmen (Betriebsgefahren mit verschuldensunabhängiger Haftung), die aber hier nicht anwendbar sind.

Insofern ist es völlig offen, ob überhaupt ein finanzielles Risiko in diesem Fall besteht.
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  #21  
Alt 22.02.2023, 10:13
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Mascot-28 Mascot-28 ist offline
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Unabhängig von den bisherigen Ratschlägen: unbedingt Fotos von dem heutigen Zustand machen und super wäre es, wenn es auch "vorher" Bilder gibt ....,
beste Grüße
Dieter
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  #22  
Alt 22.02.2023, 10:26
Ankerer Ankerer ist offline
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Uii, das geht ja ab hier.

Das Boot war die große Sealine 218, die war vor meinem Haus abgestellt. Sie stand mit Parkwarntafel gut sichtbar unter einer Laterne. Die Abdeckung mitteln Bootsplane und Spannern ist schon 12 Monate drauf und hat immer gehalten. Da die Sealine aktuell nur ein Rumpf ohne Motor/Antrieb und Innenausbau ist, ist sie auch nicht angemeldet. Dem entsprechende auch nicht Versichert.

Der Sturm hat schon ordentlich geknallt und ich hatte eine Vermutung, das evtl. einer der Spanner kaputt gehen könnte und habe Abends noch neue gekauft, um diese morgens dann zu tauschen.

Die Plane war allerdings nicht vom Boot runter, sondern nur verrutsch. Es ist aber nicht auszuschließen, das bei starken Böhen sich die Plane aufgeplustert hat.

Da ich leider keine Daten des Klägers bekomme, kann ich auch keine weiteren Erkundigungen über eventuelle Schadenansprüche in Erfahrungen bringen. Vieleicht bleibt es bei der Anzeige, die muss ich dann Schlucken und gut ist es.

Mal schauen wie es weiter geht.

Max
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  #23  
Alt 22.02.2023, 10:28
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Hi Max
Nur so als Tip: Der Anhänger darf dort nicht stehen.
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  #24  
Alt 22.02.2023, 10:32
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Max
Nur so als Tip: Der Anhänger darf dort nicht stehen.
genau

https://www.potsdam.de/content/792-o...genutzt%20wird.

kann schon daher bissel was kosten...

Zitat: Wird der Anhänger zu anderen Zwecken genutzt, ... oder wird der Parkplatz zum Überwintern von Wohnwagen genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes vom ersten Tag an vor.
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  #25  
Alt 22.02.2023, 10:38
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Darum Trailer bei Sturm immer ans Auto hängen
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