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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich habe zwar diese Tabelle zur Hand für Berlin (https://www.wsa-spree-havel.wsv.de/W...cationFile&v=6), möchte aber gerne wissen, ob es eine gesetzliche oder faktisch vorhandene Mindestdurchfahrthöhe bei Brücken gibt.
Klar wenn der Pegel steigt, wird auch die Durchfahrtshöhe weniger. Ich rede nicht von von kleinen Rinsalen oder Abwasserkanälen, sondern eben Bundeswasserstraßen. z.b. das Minimum immer mindestens 4 Meter garantiert ist, im gesamten Bundesgebiet oder gibt es das nicht. |
#2
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Gibt es nicht...
Es gibt z.b. am Rhein eine Durchfahrtshöhe bei hsw = höchstem Schiffbaren Wasserstand ( ich glaub da waren es 9m )... Ein Schiff das auf dem Rhein Fährt kommt aber kaum am Neckar durch die Brücke in Heidelberg Hier dürfen Schiffe gewisse Maße nicht überschreiten ...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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Auf Bundeswasserstraßen wird derzeit eine lichte Durchfahrtshöhe von 5,25 m angestrebt, insbesonders bei Brückenneubauten.
Das ist jedoch weder Gesetz noch kann man sich darauf verlassen. Deshalb vor der Fahrt, wenn es wichtig ist, immer einen Blick in ELWIS werfen. ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#5
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@ Billi:
Echt? (Es geht um die max. eines Hausbootes, Planung), aber es muss doch ein Maß geben, wo man sagt, damit komme ich unter jede Brücke durch. Die Berufschiffahrt braucht das doch erst recht. Nicht jeder Kutter oder Schubprahm hat nen absenkbaren Steuerstand. Ich kenne ne MEnge BRücken, da steht keine Durchfahrshöhe dran, oft nicht mal ne Pegelanzeige. Dann geht es nur durch probieren und im Zweifel wieder zurückfahren oder wie? In unserem überreguliertem Land kaum vorstellbar... |
#6
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OK sagen wir dann mal, mit 3,70 wäre ich zu 90% auf der sicheren Seite?
Wäre ja schon mal ne brauchbarer Anhaltspunkt |
#7
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Binnenschiffer müssen einen Streckenkundenachweis haben und jeden Meter einer zu befahrenen Strecke kennen bzw. beschreiben können.
Die kennen jede Brücke - ganz sicher. ![]() Du musst eben bei ELWIS reinsehen.
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! <<
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#8
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Schau mal bei "ELVIS" vorbei.
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#9
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![]() Zitat:
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#10
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![]() Zitat:
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#11
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5,25 mtr. bei HSW. Sonst mehr.
https://izw.baw.de/publikationen/tr-...ra%C3%9Fen.pdf Bei "Neubauten" ![]() ![]() Ansonsten Wikipedia: Schifffahrt In der Schifffahrt ist die anzutreffende Brückendurchfahrtshöhe einer der Faktoren, die dafür maßgebend sind, ob ein Schiff eine Brücke unterfahren kann. Der Wasserstand ist meist variabel, die Höhe der Schiffsaufbauten über dem Wasserspiegel hängt auch von seiner jeweiligen Abladetiefe ab, die wiederum von dem Gewicht der Ladung und des Kraftstoffvorrats beeinflusst wird. Schließlich hängt auch die Höhe der Brücken von Temperaturänderungen ab, die bei sehr großen Brücken wie der Verrazzano-Narrows Bridge Unterschiede von bis zu 3,6 m bewirken können. Der Schiffsführer auf einer Binnenschifffahrtsstraße[4] bzw. der Fahrzeugführer[5] auf einer Seeschifffahrtsstraße müssen daher ggf. Berechnungen anstellen, ob und wann ihr Schiff die Brücke noch passieren kann. Selbst Heckwellen begegnender Schiffe können auf diese Entscheidung Einfluss haben. Die Brückendurchfahrtshöhe wird in der Bundeswasserstraßenkarte DBWK 1000[6] als fester Wert ohne Variablen angegeben. Sie bezieht sich laut Legende in der Karte auf den höchsten Schifffahrts- bzw. Kanalwasserstand (HSW), bei dessen Überschreiten die Schifffahrt eingestellt werden muss. |
#12
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Das ist klar, das Berufschiffer (oder Schiffler?) ihre Route kennen und das man als Freizeitkapitäin nachschauen muss oder eben an Ort und Stelle testen. Aber es muss doch einen verlässlichen Anhaltspunkt geben, egal wo der jetzt liegt.
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#13
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Geplant als Dauerwohnung, Fahrgebiet eben ganz Deutschland, natürlich immer mal ein paar Wochen oder Monate liegen, wo man mag. Ein gr. Hausboot ist ja auch nicht sonderlich schiffbar und zum Dauerwasserwandern geeignet. Aber wer weiß schon wohin es einen treibt, wenn man aus dem Hamsterrad raus ist...
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#14
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Gibt es natürlich nicht
![]() Du kannst ja mal dem Hochwasser ( z.B. an der Elbe ) erklären, dass es sich gefälligst an eine Mindestdurchfahrtshöhe der Brücken halten soll ![]() ![]() ![]() Da ist das Hochwasser sogar so nett ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#15
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Das hatte ich ja schon oben erwähnt, das es natürlich Pegelstandsabhängig ist. Ich rede aber von einem Normalpegel und nicht Worst Case wie Hochwasser. Da würde ich wohl kaum mit einem 14m Hausboot rumcruisen
![]() Mit irgendweinem Höhenmaß muss ich doch auf der sicheren Seite sein. Da muss es doch Anhaltspunkte geben, denn sonst würde ja heute kein Boot oder Hausboot mehr gebaut werden können.
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#16
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![]() Zitat:
--> Klassifizierung der Bundeswasserstraßen des Bundes --> dort eingebundenes pdf anklicken --> geht von 3,0 m in Klasse I östlich der Elbe bis 9,10 m in Klasse VIc
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#17
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![]() Zitat:
![]() ![]() Danke ![]()
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Mit besten Grüßen Andreas
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#18
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Also 2,80m Maximal um auf der sicheren Seite zu sein?
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#19
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Nein Hubdach
![]() oder wie willst du den Wasserstand einbinden
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Mit besten Grüßen Andreas |
#20
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Das HSW ist eine planungsgrundlage, das stimmt schon. Darauf und das HHW ist ALLES abgestimmt. Nur hat das keinen Bezug zum binnenschiffer der mit garantierter schifffahrtsstraßetiefe und seiner Abladetiefe arbeitet. Hinzu kommt das die Art der transportgüter.
Es gibt z.b. bei uns die Anforderungen durch Container-schifffahrt. Dadurch sind s.g. alle zu niedrig - für die berufsschifffahrt! Problematisch ist das Alter der Bauwerke, hier eben Brücken, und die Veränderung in der Nutzung der Wasserstraßen. Die Anforderungen der Hobbyisten werden hier nicht mit einbezogen (wehe es kommt jetzt wieder ein oberschlauer mit dem masterplan) Letztlich hat die Havel andere Anforderungen wie DEK, Weser oder Rhein. Grundsätzlich kann man dir bei deinem Anliegen nicht richtig helfen. Du mußt halt tatsächlich die Durchfahrtshöhen auf die Strecke bezogen prüfen[emoji2369] Ich muss allerdings gestehen, daß mich das gerade selber fuxst... Daher versuche ich das mal zu klären, sitze ja an der Quelle Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk PS. toll, ich kann den link nicht öffnen, bedeutet aber, das man Strecken planen muss
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich |
#21
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![]() Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
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noch ein Aspekt:
warum fragst Du NUR nach den in D üblichen Maßen? den Rest Europas (v.a. F) willst Du nicht bereisen? |
#23
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Ich bin mit 3,10m noch nicht ausgestopft worden.
Achtung, 3,50m ist in Frankreich an einigen Stellen zu viel. |
#24
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![]() Zitat:
Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#25
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Mir geht es um die Planung und da ich nicht weiß, wohin mich der Wind mit dem Hausboot weht, wenn ich Berlin und Brandenburg satt habe. Spree und Dahme kann ich jetzt schon nicht mehr sehen...
Wäre dumm tagelang irgendwohinzufahren um dann dort feststellen zu müssen, das man tagelang umsonst gefahren ist, weil 10cm fehlen oder man jetzt wieder Tage einen Umweg fahren muss. Klar kann man jede Route planen, aber wenn man sich so treiben lassen will ohne Ziel ist eine Planung schwer und irgendein Höhenmaß muss ich ja haben bei der Planung. |
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