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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen und weiß Bescheid: Ich habe einen Trailer mir grünem Nummernschild, der zwar in der Bootsversicherung Kasko-mitversichert ist, aber keine Haftpflicht hat, da er im angekuppelten Zustand über die KFZ-Haftpflicht mitversichert ist. Da ich diesen Sommer damit in den Süden fahren will, und die Grenzbeamten immer eine grüne Versicherungskarte sehen wollen, habe ich doch jetzt ein Problem, da ich nur die vom KFZ vorzeigen kann und keine vom Trailer. (Früher hatte ich mal einen anderen Trailer, versichert und eine Karte dazu, in diesem Fall jedoch nicht mehr) Meine KFZ-Versicherung HUK24 antwortete mir, das sie keine Trailer versichern. Was muss ich jetzt tun??? Gruß Peter
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#2
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Mit besten Grüßen Andreas |
#3
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![]() Zitat:
--> die HUK oder HUK24 versichert keine Bootsanhänger...habe ich ja bereits geschrieben.
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#4
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Ich hätte auch keine grüne Versicherungskarte für den Trailer und bin aber auch nie danach gefragt worden.
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Gruß, Heiko ![]()
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#5
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HUK Coburg versichert Trailer
![]() Ich habe ab 01.01. 19 die Versicherung gewechselt und meinen 3,5 t Trailer bei der HUK Coburg versichert.
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Gruss Dieter ![]()
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#6
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Moin
Ich habe damals den Trailer über / mit auf der grünen Versicherungskarte meiner Mecklenburgischen Versicherung eintragen lassen. Da ich zur Zeit mit zu vielen verschiedenen Trailern fahre habe ich zur Zeit keine weitere Eintragung
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() |
#7
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Innerhalb der EU darf sich kein Beamter wegen einer Grünen Versicherungskarte einmischen. Ich habe wegen dieser Problematik vor einigen Wochen eine Petition an das Europäische Parlament geschrieben und erwarte zusätzliche Klarheit.
Eine Haftpflichtversicherung für den Trailer gibt es, aber sie ist bedingsgemäß erst dann eintrittspflichtig wenn der Trailer nicht mehr rollt. So ein Fall ist seltener als ein Höchstgewinn im Lotto.
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#8
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Wozu braucht ein Trailer eine Haftpflichtversicherung?
Er ist weder ein Kfz, noch kann er selbstständig handeln.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#9
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![]() Zitat:
Mein Anhänger braucht ne Haftpflicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#10
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Generell sind Anhänger in Deutschland Haftpflichtversicherungspflichtig.
Nur z.B Sportanhänger (grünes Nummernschild) sind davon ausgenommen. (§ 2 (1) Nr. 6c Pflichtvesricherungsgesetzt). Der Anhänger ist, wenn angekoppelt, über das Zugfahrzeug mitversichert. Wenn nicht angekoppelt - keine Versicherung (Viele Bootsversicherungen decken das Risiko Anhängerhaftpflicht mit ab - fragt mal bei Roman nach) Mit Sportanhänger darf nur das Sportgerät (Motorboot, Segelflugzeug, Pferde) transportiert werden. Also auch kein Bierkasten oder Heuballen im Pferdeanhänger - dann wäre er versicherungspflichtig. Ich hatte bei meiner Versicherung den Umstand des Sportanhängers klargestellt und habe dann eine Grüne Versicherungskarte auf meinen PKW Vertrag erhalten. Der "normale" Sachbearbeiter einer Hotline kennt das nicht. Da muss man schon weiter bohren.
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 ![]()
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#11
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![]() Zitat:
Ein Anhänger mit schwarzem Kennzeichen (oder ein Trailer mit schwarzen Kennzeichen, wenn so zugelassen) ist immer Haftpflichtversicherungspflichtig. |
#12
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Wenn laut Gesetz kein expliziter Versicherungsschutz für Trailer notwendig ist, macht es trotzdem Sinn diesen zu versichern. Die Schadensfälle können erstens komplex sein, zweitens so teuer werden, dass man die Versicherung besser hätte. Es macht durchaus Sinn zu prüfen, ob die die Kfz- Haftpflicht des eigenen PKW eine Trailerversicherung mit einschließt. Zusätzlich gibt es auch Versicherungsanbieter, die Zusatzversicherungen offerieren. Man hätte dann das Thema mit der grünen Versicherungskarte nicht, weil die Versicherungsbedingungen des eigenen Kfz ja ausreichen.
Brunello |
#13
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![]() Zitat:
.. erkann dir beim Abkuppeln mal "auskommen", wenn der dann noch ein Ölfass oder ähnliches umstößt und dies an der Slipstelle ins Wasser läuft, dann bist du froh, wenn du ihn haftpflichtversichert hast ... (ist nur ein Beispiel von vielen Möglichkeiten). ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#14
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![]() Zitat:
hier mal einen Auszug Die hat ganz schön was auf dem Kasten – unsere Anhänger-Versicherung Ein Anhänger macht das Leben in vielen Situationen einfacher – bei Umzügen, dem Transport sperriger Gegenstände oder beim Möbelkauf. Wir bieten Ihnen dazu den optimalen Versicherungsschutz. So sind Sie bestens abgesichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Anhänger Nur kurz nicht aufgepasst, schon haften Sie mit Ihrem Anhänger z. B. für den Schaden an einem fremden Fahrzeug. Besser, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung eine hohe Versicherungssumme abdeckt.
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Mit besten Grüßen Andreas |
#15
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Also, ok ich werde nächste Woche mal bei der HUK (nicht HUK24) nachfragen.
Wenn die das machen, wäre es sehr unschön von der HUK24 mich nicht darauf aufmerksam zu machen und behaupten beide versichern nicht. Es geht im Prinzip nur um die Türkische Grenze, die m. E. immer auch die Grüne Karte vom Trailer sehen wollte (obwohl ja m. E. nicht nötig bei grünem Nummernschild).
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#16
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...nein, das ist Quatsch. Die HUK24 ist für meine Belange echt ausreichend und ich bin TOP zufrieden, bitte nicht falsch verstehen.
das eine mal in ca. 2-3 Jahren, wo wir diese Strecke fahren ist unrelevant. Mit einem schwarzen Nummernschild wäre ja auch alles ok und war es ja auch in der Vergangenheit. Aber nun gut wenn die normale HUK das nächste Woche anbietet ist es ja ok. Es hört sich zwar blöd an (da angekuppelt eh alles versichert ist), aber es geht lediglich NUR um die Grenze, da dort ggf. unwissende sind die zwingend eine "Grüne" für den Trailer sehen wollen.
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#17
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Eigentlich hast du ja nur eine falsche Bootsversicherung - denn da ist bei guten
Versicherungen der Trailer mit Haftpflichtversichert (und hat auch eine grüne Karte). Und das "angekuppelt ja versichert" ist nix Halbes und nix Ganzes ... kann man hier im Forum sehr umfangreich lesen.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#18
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![]() Zitat:
lt. meiner Bootsvers. Zitat aus der HAFTPFLICHT-Police:"...ist der Trailer mitversichert, soweit er nicht anderweitig versichert ist." Also? Müssten die mir ja eine Grüne austellen, oder verstehe ich da was falsch? ![]()
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#19
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...mitversichert - gegen Diebstahl usw. oder Haftpflichtversichert ... zwei Paar Stiefel.
Der Hinweis, Satz muss in etwa so lauten:
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#20
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![]() Zitat:
...Sogar die gleiche Schriftart und Zeilenumbruch... ![]() Man könnte meinen wir haben die gleiche Vers. Deshalb rufe ich auch Mo dort an... ![]()
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#21
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Ich hatte vor einigen Jahren genau dasselbe Problem. Eine Versicherung stellt eine grüne Versicherungsbestätigung nur dann aus, wenn sie auch die Prämie für das versicherte Risiko bekommt. So ticken Versicherungen eben.
Auch wenn der Trailer (Anhänger für Sportgeräte, von der Versicherungspflicht befreit) an sich gar keinen Haftpflichtschaden verursachen kann, wenn er angekuppelt ist (weil er ja bei der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mitversichert ist). Meine Lösung damals, als Kroatien noch nicht in der EU war: Ich habe der Versicherung (die mir dem großen A, gleichzeitig mein Arbeitgeber) die freiwillige Hapftpflichtprämie bezahlt und bekam im Gegenzug dafür die grüne Versicherungsbestätigung. Die Jahresprämie waren lächerliche 23,00 EUR. Dafür gab es dann auch ganz regulär einen Versicherungsvertrag mit Versicherungsnummer usw. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet ja nicht, dass man den Trailer nicht trotzdem versichern kann. Diese risikolose Einnahmequelle läßt sich doch eine Versicherung nicht entgehen (wenngleich die Vertragsführung vorgangstechnisch viel teurer im Jahr ist, als die erwirtschaftete Prämie). Also biete der Versicherung mal diesen Deal an. Das sollte klappen. Für die Staaten der EU (insbesondere jetzt auch Kroatien) brauchst Du keine grüne Versicherungsbestätigung mehr. Das ist ein Relikt aus den 80er- und 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Deine Alternative: Kauf Dir im Ausland an der Grenze eine grüne Versicherungsbestätigung. In Kroatien bieten sie das immer noch an für etwa 70,00 EUR.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * Geändert von Aggsl (05.01.2019 um 18:55 Uhr) |
#22
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Servus,
Ich hatte letztes Jahr meinen Hänger schlampig angekuppelt! ![]() Er war ungünstig geparkt, habe mit meinem Zugfahrzeug die Straße blockiert, Hupkonzert, Stau auf beiden Seiten, unerträglich heiß etc, etc. Alles KEINE Entschuldigung. Es kam was kommen musste : beim ersten Hoppel hat mich mein eigener Anhänger überholt und ist dann in einem Garten zum stehen gekommen . Nur Sachschaden aber trotzdem sehr unangenehm . Da war ich froh eine eigene Versicherung für den Hänger zu haben ,denn der Hänger war nicht mehr angekuppelt...... Viele Grüße aus dem verschneiten Chiemgau Robert
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#23
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Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs ist für den Hänger eintrittspflichtig bis zum Stillstand. Wenn er nicht mehr angekuppelt ist kommt es also darauf an ob er noch rollte...
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#24
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... und dann steht er auf der Gegenspur und es fährt einer rein.
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Gruß Ewald |
#25
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Dann wird die Haftpflichtversicherung auf § 3 StVO hinweisen. Wenn da ein Motorradfahrer gelegen hätte wird auch nicht gesagt er ist Schuld. Die Geschwindigkeit muss immer noch den Sichtverhältnissen und .... angepasst sein.
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