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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich hatte vor ein paar Tagen für meine bestehende Ship Station License die Adressänderung meiner Privatadresse bekannt gegeben, was ja bekanntlich dazu führt das man eine neue License bekommt.
Ging schnell da elektronisch per Mail beantragt. Aber als ich den Gebührenbescheid dazu gesehen habe musste ich mich mal hinsetzen: 53,- für eine Adressänderung. Das find ich etwas überzogen. Personalausweis ändern, Fahrzeug ummelden- das alles hat zwar Geld gekostet aber nicht so extrem. Für eine bestehende Zuteilung solche Gebühren zu nehmen finde ich total überzogen zumal ja noch die jährlichen Gebühren hinzu kommen. Wie seht Ihr das?
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#2
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Moin,
das scheint die Standardgebühr für die Ausfertigung einer neuen SSL zu sein. Was dann geändert wurde, ist unerheblich. Bei mir wurde nur das AIS hinzugefügt. Hat auch 53,00 € gekostet. Dafür sind die laufenden Jahresgebühren eher so ein Witz. Das lohnt ja nicht einmal, dafür einen Gebührenbescheid zu schicken.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll. Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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#3
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Was gibts schon umsonst...?...
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#4
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. ![]()
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#5
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![]() Oder meinst du die ATIS Kennung?
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(Wasser)sportliche Grüße, Pete |
#6
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AIS ist schon richtig:
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#7
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So sieht meine SSL jetzt auch aus.
Feste Funke, portable Funke und AIS Wenn man sich ein AIS nachträglich einbaut, muß es eben auch hinzugefügt werden. Alles was senden kann. Wenn ich mir noch eine Seenotbake hole, muß die da auch ergänzt werden - und 53 Euronen später ist alles wieder im Lot.
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#8
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(Wasser)sportliche Grüße, Pete |
#9
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Das finde ich garnicht mal so spinnert...
Da ist Regulierung / Registrierung einigermaßen wichtig.
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#10
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Ich habe meine Mobilfunke und meinen Festeinbau registriert, wenn ich nun noch mein AIS (was eigentlich nur eine Erweiterung meines Festeinbaus ist), für 53€ registrieren lassen muss, finde ich das nicht mehr ok…
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(Wasser)sportliche Grüße, Pete
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#11
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Ordnung muss sein.
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#12
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Mit Ordnung habe ich kein Problem, aber mit "Abzocke" schon...
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(Wasser)sportliche Grüße, Pete
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#13
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Es muss freilich eine neue Urkunde ausgestellt werden, zuvor die Daten erfasst werden.
Dazu Postversand. Du hättest es auch einfacher machen können, beantragen ohne zu haben. Ich hatte seinerzeit auch eine Schnurlose-Funke mit beantragt, jetzt aber erst gekauft. Schon 53€ gespart. ![]() Grüße Totti
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#14
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ich habe 2011 bereits eine MMSI beantragt obwohl das Meer weit weg ist und ich mit unserem Boot wohl nicht aufs Meer kommen in den nächsten 15 Jahren... auch habe ich erst 2020 das SRC gemacht.. das letzte Jahr auf dem Ijsselmeer hab ich auch noch mit ATIS gefunkt.. haben ist besser als Brauchen damals gab es noch kein AIS sonst hätte ich wohl auch dafür zumindest einen Eintrag machen lassen.. wobei ich das erst benötige wenn ich mal Verdränger fahren sollte.. bis dahin hab ich noch Zeit und dann sind die 53€ nicht zu teuer.. derzeit habe ich noch eine SSL in der der Typ des Funkgerätes eingetragen ist. (das Lowrance LVR250) ... vor ein paar Jahren ging dies allerdings kaputt und natürlich ist es neu nicht mehr lieferbar. also ein anders aktuelles Funkgerät gekauft... (das Link8)... habe dann in Hamburg angerufen und gefragt ob ich die SSL ändern muss... da ja mittlerweile der Funkgerätetyp nicht mehr eingetragen wird. Es kam ein klares NEIN zurück da sich weder der Nutzer noch die Station im Sinne geändert hat... da das Funkgerät nicht mehr in der Urkunde steht ist der alte Eintrag nicht mehr relevant... ich könnte natürlich wenn ich wollte eine geänderte Urkunde bekommen dies wäre aber Kostenpflichtig..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#15
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Moin
Am Montag kurz mit Hamburg gesprochen, anschließend den Antrag eingescannt (Änderung der Funkausrüstung mit einem weiteren Funkgerät) und heute ist die SSL da. Weniger geht nicht. Warum 53 €? Der Bürger erwartet, dass die Behörden einigermaßen kostendeckend arbeiten. Meine Funkausrüstung gehört sicher nicht zur Daseinsfürsorge des Staates. Aber die die Kontrolle über Sendeanlagen die auch ganz schnell mal stören können, ohne dass man es merkt und die Überwachung der Frequenzen, damit der Schiffssicherheitsfunk funktioniert. Das macht die BNetzA und das machen die sogar sehr gut. Wenn sich daraus eine Gebühr von 53 € ergibt , so ist das im Grunde spottbillig berücksichtigt man die Leistung die man dafür bekommt. Ein Funksystem, dass funktioniert, rund um die Uhr einen Ansprechpartner wenn mal was nicht funktioniert und dann geht es auch noch schnell.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
#16
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Auf den ersten Blick finde ich das auch teuer. Aber wenn man mal drüber nachdenkt, welcher Aufwand dahinter steht, ists in Ordnung. Es ist ja nicht nur der Zeitaufwand für die Änderung, auch das System dahinter läuft nicht umsonst.
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Gruß Ewald
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#17
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Hi! Von der Wiege bis zur Bahre träumt der Deutsche: "Formulare, Formulare!"
Ich glaube kaum, dass eine Adressänderung Verwaltungsaufwand im Rahmen von 53 € rechtfertigt. Aber was soll's, gut zu wissen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#18
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Gruß Ewald |
#19
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die vermeintliche Adressänderung ist quasi eine Neuausstellung der Lizenz inkl. erneutem Eintrag in die int. Datenbank. Daher gibts da auch keinen anderen Tarif.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#20
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Hi!
Es muss in diesem Land alles sein scheinbare Ordnung haben, wenn ich mich richtig erinnere, hatte mein Vater vor Jahren seine SSL vertrödelt und konnte die bei Abmeldung nicht zurückgegeben. Er musste dann eine Ersatzurkunde beantragen, die er dann sofort zurückgeben konnte. Das nenne ich bedingungsloses, völlig sinnfreies Agieren. Ich habe es damals nur am Rande mitbekommen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es so war. Neuausstellen, um sofort zurückzugeben, darauf muss man erstmal kommen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#21
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![]() Zitat:
Man kritisiert in diesem Land eine schlichte Gebührensstelle in einer Norm und man bekommt die d******* Antwort, geh doch nach drüben, Junge, Junge...
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (27.02.2025 um 05:42 Uhr) |
#22
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Moin
Na ruhig Blut Kollegen. Egal was da passiert, ob Adressänderung oder wie aktuell in meinem Fall kam eine moderne DSC-Anlage dazu, sowas wird datentechnisch erfasst und dient der Übersicht der Teilnehmer in einer kritischen Infrastruktur. Es kann damit nicht nur die Störungssuche erst ermöglicht werden, sondern dient auch der Übermittlung von Kontaktpersonen bei Notfällen. Das kann auch ein verstümmelter Notruf auf See sein, wo gerade mal die MMSI registriert wurde. Für Binnen mal ein "fiktiver" Beispielfall: Durch ein falsch abgelegtes Bediengerät wird sporadisch die Sendetaste ausgelöst. Kommt garnicht so selten vor. Über die ausgesendete ATIS Information kann die Funkstelle identifiziert werden, über aktuelle AIS Informationen sogar der Standort ermittelt werden. Ein Messtrupp der BNetzA lokalisiert den Störer vor Ort und wenn der nicht schuldhaft gehandelt hat, gibt es außer einer kleinen Ermahnung einfach "nichts". Wäre der Kanal weiterhin gestört gewesen, könnte man u.U. nicht den NIF oder Revierfunk mithören. Das ist wohl unbestritten Sicherheitsrelevant. Ein Fall aus dem Leben: In Berlin Neukölln war mal zu alten analogen Zeiten ein 4-M-Band Kanal gestört. Zu hören war stellenweise südosteuropäische Musik. In einer sehr aufwändigen Peilaktion wurde als Störer ein Jugendlicher identifiziert, der mit einem schnurlosen Kopfhörer Musik aus der Heimat seiner Eltern gehört hat. Als wir bei dem vor der Tür standen, hat er sich zu Tode erschrocken. Die Eltern hatten in gutem Glauben das Gerät in Deutschland von einem deutschen Händler erworben. Das gefälschte CE-Kennzeichen hätten die meisten von uns nicht bemerkt. Völlig stressfrei haben die das Ding abgeschaltet und vielleicht hört er heute über Bluetooth Peter Alexander ![]()
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli
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#23
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Gruß Ewald |
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