boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 29 von 29
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.04.2018, 17:19
Chrisddorf Chrisddorf ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 28.04.2012
Beiträge: 22
16 Danke in 3 Beiträgen
Standard CE Nummer abfragen

Hallo zusammen,

weiß einer ob die CE (Register-Nummer) einer Einzelabnahme irgendwo (online) abgefragt werden kann ?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 11.06.2020, 09:18
petneu petneu ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.08.2007
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 204
Boot: zZ eine Stingray 240 CR, vorher 229 GS Glastron, vorher 195 Four Winns, vorher Bayliner 2255 CS.....
159 Danke in 84 Beiträgen
Standard CE Nummer

Hallo Allerseits,
Würde mich dem Fragesteller anschließen, bzw die Frage erweitern. Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen. Ich hätte gerne gewusst, wenn für ein Boot bereits eine nachträgliche Zertifizierung gemacht wurde, und eine CE Nr vergeben wurde, ob dies dann auch übertragbar auf ein baugleiches Boot (mit gleichem Motor) ist?

Gruß aus den Norden (leider nicht in Kroatien ...wie üblich)
Peter
__________________
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 11.06.2020, 16:39
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Dieses Thema mit der CE-Konformitätserklärung, bzw. dem COC-Dokument ist hier wohl ein Dauerbrenner, kaum ist ein Thread dazu abgeschlossen, wird ein neues eröffnet.


Erstens:

Es gibt keine CE-Nummer, das ist auch nicht möglich, da jeder Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer selber sich so eine CE-Konformitätserklärung ausfertigt.

Zweitens:

Ein Boot, das bereits an einen Nutzer/Kunden verkauft wurde, benötigt keine CE-Erklärung, auch kein Boot neueren Herstellungsdatums, eine CE-Erklärung benötigt lediglich der Händler/Importeur/Inverkehrbringer eines NEUEN Bootes beim erstmaligen Verkauf an den Kunden.

Drittens:

Diese CE-Erklärung ist kein Qualitätsmerkmal, der Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer bestätigt damit lediglich, dass sein Produkt alle zum Produktionszeitpunkt geltenden Gesetze/Regularien/Vorschriften einhält, mehr nicht.

Viertens:

Diese CE erlischt SOFORT, wenn der Endnutzer irgendeine Veränderung an dem Boot vornimmt, also beispielsweise die serienmäßigen Plastikklampen durch Edelstahl-Rostfrei-Exemplare ersetzt oder eine Zierleiste entfernt oder eine Zierleiste anbringt, die beim Kauf nicht dran war, obwohl sie ein Originalersatzteil des Herstellers ist.
JEGLICHE Veränderung am Boot bringt die CE-Geltung zum Erlöschen! JEDE!

Fünftens:

Es ist nicht geregelt, WER so eine CE-Erklärung abgeben/unterschreiben kann/darf, also darf/kann das jeder.

Wer unbedingt glaubt, so ein CE-Dingens für sein Boot haben zu müssen, stellt sich so einen Zettel einfach selbst aus, allerdings sollte man aufpassen, denn wenn man z. B. ein Teil verwendet hat, das nicht den Regularien entspricht und jemandem fällt das auf, kann man wegen Urkundenfälschung angeklagt werden, man haftet dann auch dafür, dass das stimmt, was man da unterschreibt.

Sechstens:

Das oben Geschriebene gilt allerdings nur für bereits in der EU befindliche Boote. Wer ein Boot von Außerhalb einführen und hier in den Verkehr bringen will, ganz egal ob privat oder gewerblich, muss eine solche CE-Konformitätserklärung für das Boot haben, sofern es nach einem bestimmten Datum (ich glaube, irgendwas mit 1998 oder so) hergestellt wurde, vor dem Bezahlen des Importzolls (heißt anders, ich nenns mal so) und der Einfuhrerlaubnis verlangt das der deutsche Zoll.
Dazu muss man einen Gutachter beauftragen, selber machen erkennt der Zoll nicht an, vor allem auch, weil die Motoren bestimmte Abgasregularien einhalten müssen, eventuell sind da kostspielige Nacharbeiten erforderlich.

Für Boote, die VOR diesem Termin hergestellt wurden, gilt das nicht.


Bitte nur seriöse Kritik, keine Beleidigungen und persönliche Angriffe, Danke im voraus.


Bootfan Dieter
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 11.06.2020, 16:48
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von petneu Beitrag anzeigen
Hallo Allerseits,
Würde mich dem Fragesteller anschließen, bzw die Frage erweitern. Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen. Ich hätte gerne gewusst, wenn für ein Boot bereits eine nachträgliche Zertifizierung gemacht wurde, und eine CE Nr vergeben wurde, ob dies dann auch übertragbar auf ein baugleiches Boot (mit gleichem Motor) ist?


Peter
Nein, eine Einzelabnahme eines Gutachters gilt NUR für das jeweils begutachtete Boot. Der Gutachter stellt auch keine CE-Erklärung aus (er ist ja nicht Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer), sondern bescheinigt nur, das das begutachtete Boot allen Regularien/Gesetzen/Vorschriften entspricht bzw. zum Begutachtungszeitpunkt entsprochen hat, ersetzt also die Original-CE, aber nur für DIESES Boot.

Bootfan Dieter
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 11.06.2020, 17:49
petneu petneu ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.08.2007
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 204
Boot: zZ eine Stingray 240 CR, vorher 229 GS Glastron, vorher 195 Four Winns, vorher Bayliner 2255 CS.....
159 Danke in 84 Beiträgen
Standard CE Nr

Hallo Dieter,
So ähnlich sehe ich das auch. Nur leider.....
Vor ca 6 Jahre habe ich mein altes Boot (Bj 2000) verkauft. Es war bei uns in Landkreis Verden angemeldet. Also bereits in der EU eingeführt. Der Landkreis V. hat mir auch bestätigt, das dies Boot jederzeit nach meinem Verkauf wieder dort angemeldet/umgemeldet werden darf. Nun wollte aber der neue Besitzer dies im Raum Köln zulassen. Das Wurde aber, weil die CE Bescheinigung fehlte abgelehnt. (obwohl es bereits in der EU eingeführt war und noch immer in Verden registriert war) Das gleiche ist dem neuen Besitzer auch bei einem Wassersport Verein passiert. Du hast ja Recht, CE nur beim erstmaligen in Verkehr bringen vorliegen. Nur was willste machen. Jedes Mal klagen? Letztendlich musste der Kölner mit einer VER Nr fahren. Auch fragt jeder Kaufinteressent nach so einer Bescheinigung, da eben sehr viele WSA ohne CE Certificat das Boot nicht registrieren. Also Theorie bez CE hast du ja Recht, aber in der Praxis muss so ein Stück Papier leider her. Ich würde auch weiterhin ohne CE fahren, nur jetzt steht ein Boots-wechsel an. Bevor also Interessenten verschreckt werden, will ich versuchen so ein Stück Papier zu besorgen.
Gruß
Peter
__________________
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 11.06.2020, 18:44
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.223
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.358 Danke in 21.353 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von petneu Beitrag anzeigen
Hallo Dieter,
So ähnlich sehe ich das auch. Nur leider.....
Vor ca 6 Jahre habe ich mein altes Boot (Bj 2000) verkauft. Es war bei uns in Landkreis Verden angemeldet. Also bereits in der EU eingeführt. Der Landkreis V. hat mir auch bestätigt, das dies Boot jederzeit nach meinem Verkauf wieder dort angemeldet/umgemeldet werden darf. Nun wollte aber der neue Besitzer dies im Raum Köln zulassen. Das Wurde aber, weil die CE Bescheinigung fehlte abgelehnt. (obwohl es bereits in der EU eingeführt war und noch immer in Verden registriert war) Das gleiche ist dem neuen Besitzer auch bei einem Wassersport Verein passiert. Du hast ja Recht, CE nur beim erstmaligen in Verkehr bringen vorliegen. Nur was willste machen. Jedes Mal klagen? Letztendlich musste der Kölner mit einer VER Nr fahren. Auch fragt jeder Kaufinteressent nach so einer Bescheinigung, da eben sehr viele WSA ohne CE Certificat das Boot nicht registrieren. Also Theorie bez CE hast du ja Recht, aber in der Praxis muss so ein Stück Papier leider her. Ich würde auch weiterhin ohne CE fahren, nur jetzt steht ein Boots-wechsel an. Bevor also Interessenten verschreckt werden, will ich versuchen so ein Stück Papier zu besorgen.
Gruß
Peter
Kein wsa fragt bei der Anmeldung mehr nach der CE diese ist für die Anmeldung nicht relevant
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 11.06.2020, 18:49
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Revier Brandenburg/Berlin
Beiträge: 1.259
1.031 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von petneu Beitrag anzeigen
Hallo Allerseits,
Würde mich dem Fragesteller anschließen, bzw die Frage erweitern. Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen. Ich hätte gerne gewusst, wenn für ein Boot bereits eine nachträgliche Zertifizierung gemacht wurde, und eine CE Nr vergeben wurde, ob dies dann auch übertragbar auf ein baugleiches Boot (mit gleichem Motor) ist?

Gruß aus den Norden (leider nicht in Kroatien ...wie üblich)
Peter
Die neue "CE Nummer" ist eine neue HIN Nummer. Deshalb ist diese einmalig und nicht übertragbar.
Dabei bleiben die hinteren Zahlen (die Baunummer, Baujahr und Monat angeben) bestehen. Lediglich die vorderen Buchstaben (die die Werft und das Land angeben) werden geändert. Jeder Zertifizierter hat hier eine anderes Kürzel.
Die Nummer wird dann über der ursprünglichen HIN am Boot angebracht. Bei der Anmeldung des Bootes sollte diese neue HIN in den Dokumenten eingetragen werden.

Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 11.06.2020, 18:50
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.223
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.358 Danke in 21.353 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Wer ein Boot von Außerhalb einführen und hier in den Verkehr bringen will, ganz egal ob privat oder gewerblich, muss eine solche CE-Konformitätserklärung für das Boot haben, sofern es nach einem bestimmten Datum (ich glaube, irgendwas mit 1998 oder so) hergestellt wurde, vor dem Bezahlen des Importzolls (heißt anders, ich nenns mal so) und der Einfuhrerlaubnis verlangt das der deutsche Zoll.
Dazu muss man einen Gutachter beauftragen, selber machen erkennt der Zoll nicht an, vor allem auch, weil die Motoren bestimmte Abgasregularien einhalten müssen, eventuell sind da kostspielige Nacharbeiten erforderlich.

Für Boote, die VOR diesem Termin hergestellt wurden, gilt das nicht.





Bootfan Dieter
Hier irrst du... das herstellungsjahr interessiert nicht....

Alle Boote ( glaube 1955 war die Grenze) die erstmals in die EU eingeführt werden benötigen eine CE... bei der Einfuhr
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map

Geändert von billi (12.06.2020 um 09:27 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 11.06.2020, 19:22
Benutzerbild von lebch
lebch lebch ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.07.2007
Ort: Bodensee, Schweiz
Beiträge: 1.612
Boot: aktuell keines
5.162 Danke in 1.177 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Nein, eine Einzelabnahme eines Gutachters gilt NUR für das jeweils begutachtete Boot. Der Gutachter stellt auch keine CE-Erklärung aus (er ist ja nicht Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer), sondern bescheinigt nur, das das begutachtete Boot allen Regularien/Gesetzen/Vorschriften entspricht bzw. zum Begutachtungszeitpunkt entsprochen hat, ersetzt also die Original-CE, aber nur für DIESES Boot.
Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Die neue "CE Nummer" ist eine neue HIN Nummer. Deshalb ist diese einmalig und nicht übertragbar.
Dabei bleiben die hinteren Zahlen (die Baunummer, Baujahr und Monat angeben) bestehen. Lediglich die vorderen Buchstaben (die die Werft und das Land angeben) werden geändert. Jeder Zertifizierter hat hier eine anderes Kürzel.
Die Nummer wird dann über der ursprünglichen HIN am Boot angebracht. Bei der Anmeldung des Bootes sollte diese neue HIN in den Dokumenten eingetragen werden.
Nicht ganz ......


Eines meiner früheren Boote war eine Bayliner 285 MJ 2005, ein direkt-Import aus den USA eben ohne CE. Daher wurde nachträglich eine CE Zertifizierung vom Germanischer LLoyd durchgeführt.

GL hat ein neues offizielles CE Dokument erstellt, im gleichen Umfang wie die Dokumente wenn sie der Hersteller bei Neubooten mitgibt.
Richtig, es gab eine neue zusätzliche HIN. Anstatt US-USDA......... für Bayliner heisst nun die neue HIN DE-GLL............ Die letzten Ziffern waren aber nicht gleich, die ursprüngliche Baunummer, Baujahr und Monat ging also verloren.

Übrigens, mit der Zertifizierung hat auch die Marke vom Boot gewechselt. Im Bootsausweis wurde unter Marke nicht Bayliner sonder Boote Bremen eingetragen. Ich habe das beim Amt reklamiert. Es wurde mir erklärt dass das so korrekt ist, mit der Zertifizierung hat die gesetzliche Verbindlichkeit gewechselt.











.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	AE9E57A1-6E73-4936-82C7-FFC462402B23.jpeg
Hits:	793
Größe:	54,9 KB
ID:	884473  
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 11.06.2020, 19:34
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Revier Brandenburg/Berlin
Beiträge: 1.259
1.031 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Nicht ganz ......


Eines meiner früheren Boote war eine Bayliner 285 MJ 2005, ein direkt-Import aus den USA eben ohne CE. Daher wurde nachträglich eine CE Zertifizierung vom Germanischer LLoyd durchgeführt.

GL hat ein neues offizielles CE Dokument erstellt, im gleichen Umfang wie die Dokumente wenn sie der Hersteller bei Neubooten mitgibt.
Richtig, es gab eine neue zusätzliche HIN. Anstatt US-USDA......... für Bayliner heisst nun die neue HIN DE-GLL............ Die letzten Ziffern waren aber nicht gleich, die ursprüngliche Baunummer, Baujahr und Monat ging also verloren.

Übrigens, mit der Zertifizierung hat auch die Marke vom Boot gewechselt. Im Bootsausweis wurde unter Marke nicht Bayliner sonder Boote Bremen eingetragen. Ich habe das beim Amt reklamiert. Es wurde mir erklärt dass das so korrekt ist, mit der Zertifizierung hat die gesetzliche Verbindlichkeit gewechselt.











.
Absolut korrekt. Bei mir stand aber weiterhin Bayliner in den Papieren. Ist nun mittlerweile 12 Jahre her, war auch der Germanische Lloyd. Konnte mich leider nicht an die genaue Buchstaben- und Ziffernkombi erinnern. Aber vom Grundsatz war mein Beitrag doch wohl richtig, oder?

Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 11.06.2020, 20:52
petneu petneu ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.08.2007
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 204
Boot: zZ eine Stingray 240 CR, vorher 229 GS Glastron, vorher 195 Four Winns, vorher Bayliner 2255 CS.....
159 Danke in 84 Beiträgen
Standard CE Nr

Dafür das eigentlich keiner die CE Nr braucht, wenn das Boot bereits hier (in der EU) angemeldet ist, haben ja doch viele Bootseigner sich die Mühe gemacht um eine zu bekommen.

Peter
__________________
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 11.06.2020, 21:18
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Revier Brandenburg/Berlin
Beiträge: 1.259
1.031 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von petneu Beitrag anzeigen
Dafür das eigentlich keiner die CE Nr braucht, wenn das Boot bereits hier (in der EU) angemeldet ist, haben ja doch viele Bootseigner sich die Mühe gemacht um eine zu bekommen.

Peter
Und nicht nur diese, sondern auch der MwSt Nachweis.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 12.06.2020, 08:08
Benutzerbild von Darkmo
Darkmo Darkmo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Fulda
Beiträge: 918
Boot: Sea Ray 190 Sport
809 Danke in 423 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Dieses Thema mit der CE-Konformitätserklärung, bzw. dem COC-Dokument ist hier wohl ein Dauerbrenner, kaum ist ein Thread dazu abgeschlossen, wird ein neues eröffnet.


Erstens:

Es gibt keine CE-Nummer, das ist auch nicht möglich, da jeder Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer selber sich so eine CE-Konformitätserklärung ausfertigt.

Zweitens:

Ein Boot, das bereits an einen Nutzer/Kunden verkauft wurde, benötigt keine CE-Erklärung, auch kein Boot neueren Herstellungsdatums, eine CE-Erklärung benötigt lediglich der Händler/Importeur/Inverkehrbringer eines NEUEN Bootes beim erstmaligen Verkauf an den Kunden.

Drittens:

Diese CE-Erklärung ist kein Qualitätsmerkmal, der Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer bestätigt damit lediglich, dass sein Produkt alle zum Produktionszeitpunkt geltenden Gesetze/Regularien/Vorschriften einhält, mehr nicht.

Viertens:

Diese CE erlischt SOFORT, wenn der Endnutzer irgendeine Veränderung an dem Boot vornimmt, also beispielsweise die serienmäßigen Plastikklampen durch Edelstahl-Rostfrei-Exemplare ersetzt oder eine Zierleiste entfernt oder eine Zierleiste anbringt, die beim Kauf nicht dran war, obwohl sie ein Originalersatzteil des Herstellers ist.
JEGLICHE Veränderung am Boot bringt die CE-Geltung zum Erlöschen! JEDE!

Fünftens:

Es ist nicht geregelt, WER so eine CE-Erklärung abgeben/unterschreiben kann/darf, also darf/kann das jeder.

Wer unbedingt glaubt, so ein CE-Dingens für sein Boot haben zu müssen, stellt sich so einen Zettel einfach selbst aus, allerdings sollte man aufpassen, denn wenn man z. B. ein Teil verwendet hat, das nicht den Regularien entspricht und jemandem fällt das auf, kann man wegen Urkundenfälschung angeklagt werden, man haftet dann auch dafür, dass das stimmt, was man da unterschreibt.

Sechstens:

Das oben Geschriebene gilt allerdings nur für bereits in der EU befindliche Boote. Wer ein Boot von Außerhalb einführen und hier in den Verkehr bringen will, ganz egal ob privat oder gewerblich, muss eine solche CE-Konformitätserklärung für das Boot haben, sofern es nach einem bestimmten Datum (ich glaube, irgendwas mit 1998 oder so) hergestellt wurde, vor dem Bezahlen des Importzolls (heißt anders, ich nenns mal so) und der Einfuhrerlaubnis verlangt das der deutsche Zoll.
Dazu muss man einen Gutachter beauftragen, selber machen erkennt der Zoll nicht an, vor allem auch, weil die Motoren bestimmte Abgasregularien einhalten müssen, eventuell sind da kostspielige Nacharbeiten erforderlich.

Für Boote, die VOR diesem Termin hergestellt wurden, gilt das nicht.


Bitte nur seriöse Kritik, keine Beleidigungen und persönliche Angriffe, Danke im voraus.


Bootfan Dieter

Hallo Dieter, das hast Du sehr schön geschrieben.

Wenn nun die dazu passenden Gesetzestexte verlinkt wäre. ,wäre es perfekt.

So spiegelt es nur Deine Sicht zu dem Thema wieder.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 12.06.2020, 11:55
Benutzerbild von lebch
lebch lebch ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.07.2007
Ort: Bodensee, Schweiz
Beiträge: 1.612
Boot: aktuell keines
5.162 Danke in 1.177 Beiträgen
Standard

Wie hier im Trööt und auch im mehrfach hingewiesen, die CE ist keine Nummer sondern ein Dokument von wenigen Seiten (min. 2 Seiten).

Dieses Thema CE wird im von einigen zu sehr D-WSA Anmeldung-orientiert diskutiert, was aus meiner Sicht zu kurz greift.

Jedes Boot welches ab einem gewissen Jahr in der EU in Verkehr gebracht wird benötigt eine CE. Das ist die Gesetzeslage, auch wenn gewisse/einige WSA‘s in D bei der Anmeldung nicht nach der CE fragen.
Andere Länder wollen die CE bei der Anmeldung immer sehen, die Schweiz (nicht EU) so-wie-so. Aber auch in A wird die CE bei der Anmeldung gebraucht, so mein Wissensstand vom Bodensee.

Möchte man ev. sein Boot mal verkaufen können, ist es also ratsam sich um die CE zu kümmern. Höchstwahrscheinlich wird der mögliche Käufer nach der CE fragen.

Es kann aber andere Situationen geben, wo eine Behörde nach der CE fragt. Als Beispiel eine grössere Umweltverschmutzung durch ausgelaufenen Kraftstoff. Ein Sachverständiger schaut sich das Boot an und hat so seine Zweifel bezüglich der Installation von Tankstutzen, Kraftstoffschlauch etc. Und dann kann sehr schnell die Frage nach der CE kommen.

Eine CE gehört zu den Grundpapieren eines Bootes welches nach 19nn in der EU in den Verkehr gebracht wurde. Als Bootsbesitzer schaue ich dass ich alle meine notwendigen Unterlagen zusammen habe, auch wenn ich bei der Anmeldung nicht danach gefragt werde.
Meine Meinung.
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 12.06.2020, 12:11
ChrisHH ChrisHH ist gerade online
Fleet Captain
 
Registriert seit: 03.06.2019
Ort: Stadtrand Hamburg
Beiträge: 837
Boot: Nidelv 26, Hallberg Rassy 35 Rasmus
776 Danke in 408 Beiträgen
Standard

Wir haben unsere Nidlev Bj 1994 letztes Jahr (2019) aus der Schweiz (Drittland, also keine EU, kein EWR) eingeführt und an einem grenznahen Zollamt vorgeführt und versteuert.

Weder dort, noch bei unserem WSA wollte jemand etwas von CE Zertifikaten wissen. Auch die WaschPo kontrolliert die nicht ( nettes Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt ). Die wussten nicht einmal dass es sowas gibt.

Theoretisch müssten wir beim Import eine CE Konformitätserklärung vorgewiesen haben, für Boot und Motor, wenn ich die EU Gesetzestexte richtig verstehe. ABER, es gibt wie so häufig einen späteren Anhang zum Gesetzestext der, recht schwammig formuliert, besagt hat, dass wir für unseren Fall keine brauchen. Die Unterlagen habe ich leider nicht mehr auf meinem PC.

M.W. müsste der Zoll das Vorhandensein beim Import kontrollieren.

Unterschieden wird noch zwischen EWR und Drittland ( also weder EWR noch EU ).

Das Studium der Gesetzestexte und deren Anhänge macht zwar keinen Spass, es gibt jedoch so viele Anhänge mit dieser und jener Ausnahme und Änderung, dass man eigentlich für jeden Fall eine Ausnahme finden kann. Genaues lesen ist dabei wichtig.

In der Praxis will die CE Konformitätserklärung niemand sehen.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 12.06.2020, 12:13
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.223
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.358 Danke in 21.353 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Wie hier im Trööt und auch im mehrfach hingewiesen, die CE ist keine Nummer sondern ein Dokument von wenigen Seiten (min. 2 Seiten).

Dieses Thema CE wird im von einigen zu sehr D-WSA Anmeldung-orientiert diskutiert, was aus meiner Sicht zu kurz greift.

Jedes Boot welches ab einem gewissen Jahr in der EU in Verkehr gebracht wird benötigt eine CE. Das ist die Gesetzeslage, auch wenn gewisse/einige WSA‘s in D bei der Anmeldung nicht nach der CE fragen.
Andere Länder wollen die CE bei der Anmeldung immer sehen, die Schweiz (nicht EU) so-wie-so. Aber auch in A wird die CE bei der Anmeldung gebraucht, so mein Wissensstand vom Bodensee.

Möchte man ev. sein Boot mal verkaufen können, ist es also ratsam sich um die CE zu kümmern. Höchstwahrscheinlich wird der mögliche Käufer nach der CE fragen.

Es kann aber andere Situationen geben, wo eine Behörde nach der CE fragt. Als Beispiel eine grössere Umweltverschmutzung durch ausgelaufenen Kraftstoff. Ein Sachverständiger schaut sich das Boot an und hat so seine Zweifel bezüglich der Installation von Tankstutzen, Kraftstoffschlauch etc. Und dann kann sehr schnell die Frage nach der CE kommen.

Eine CE gehört zu den Grundpapieren eines Bootes welches nach 19nn in der EU in den Verkehr gebracht wurde. Als Bootsbesitzer schaue ich dass ich alle meine notwendigen Unterlagen zusammen habe, auch wenn ich bei der Anmeldung nicht danach gefragt werde.
Meine Meinung.
Vor einigen Jahren wurde das produkthaftungsgesetz oder wie das heißt geändert... die gilt eu weit und regelt die inverkehrbringung von Produkten... dabei ist die Pflicht der CE auf den Importeur übergegangen.. wenn ein Produkt innerhalb der EU privat weiterverkauft wird kann ja die CE des Importe durch Umbau oder oder Erlöschen sein... daher wurde der Passus der CE in Deutschland aus den anmeldeformularen gelöscht... da es euch recht ist sollte auch Österreich dies umgesetzt haben....

Der Stichtag der inverkehrbringung in die EU ist 1998....

Wie gesagt inverkehrbringung nicht Baujahr...

Kauft man ein Boot in USA von Baujahr 1980 und will es in die EU importieren muss man eine CE Bescheinigung vorweisen... (was ja schon an diversen Regeln zum Motor scheitert)... ein Boot das Baujahr 1980 ist und hier schon vor 1998 gewesen ist wird problemlos weiter angemeldet...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map

Geändert von billi (12.06.2020 um 12:19 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 12.06.2020, 13:01
Benutzerbild von Darkmo
Darkmo Darkmo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Fulda
Beiträge: 918
Boot: Sea Ray 190 Sport
809 Danke in 423 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Vor einigen Jahren wurde das produkthaftungsgesetz oder wie das heißt geändert... die gilt eu weit und regelt die inverkehrbringung von Produkten... dabei ist die Pflicht der CE auf den Importeur übergegangen.. wenn ein Produkt innerhalb der EU privat weiterverkauft wird kann ja die CE des Importe durch Umbau oder oder Erlöschen sein... daher wurde der Passus der CE in Deutschland aus den anmeldeformularen gelöscht... da es euch recht ist sollte auch Österreich dies umgesetzt haben....

Der Stichtag der inverkehrbringung in die EU ist 1998....

Wie gesagt inverkehrbringung nicht Baujahr...

Kauft man ein Boot in USA von Baujahr 1980 und will es in die EU importieren muss man eine CE Bescheinigung vorweisen... (was ja schon an diversen Regeln zum Motor scheitert)... ein Boot das Baujahr 1980 ist und hier schon vor 1998 gewesen ist wird problemlos weiter angemeldet...
Ihr habt vollkommen Recht .
Dennoch glauben Einige sie brauchen das CE Dokument nicht , wenn sie Ihr ALTES Boot weiterverkaufen wollen.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 12.06.2020, 13:05
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.223
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.358 Danke in 21.353 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Ihr habt vollkommen Recht .
Dennoch glauben Einige sie brauchen das CE Dokument nicht , wenn sie Ihr ALTES Boot weiterverkaufen wollen.
Man braucht es auch nicht beim weiterverkaufen... wenn eins vorhanden ist ok.. wenn keins vorhanden ist ist dies auch ok...

Den die CE sagt nur das es am Tag der inverkehrbringung CE konform war... ob dies zum Verkaufzeitpunkt noch ist kann das Dokument nicht bestötigen
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 12.06.2020, 17:44
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Wieder was gelernt, halten wir also fest:

- Bei Booten ab Baujahr 1998 sollte man das CE-Dokument haben, nicht weil man es dabei haben müsste, sondern einzig und allein, weil man es beim eventuellen Wiederverkauf benötigt bzw. es wäre besser, man hat so eine CE und wenn mal ein Unfall passiert und ein Sachverständiger fragt danach, wie gesagt, man muss dieses CE-Dokument nicht zwingend haben oder gar mitführen, das verlangt niemand, es wäre jedoch besser, man hat so einen Wisch.

- Bei Booten früherer Baujahre interessiert dieses CE-Dokument überhaupt nicht.

- Es sei denn, man möchte ein Boot aus dem nicht-EU-Raum hier erstmalig einführen/importieren, dann besteht der Zoll auf so ein Dokument, unabhängig vom Baujahr des Bootes.


In soweit richtig?


Bootfan Dieter
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 12.06.2020, 17:53
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.223
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.358 Danke in 21.353 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Wieder was gelernt, halten wir also fest:

- Bei Booten ab Baujahr 1998 sollte man das CE-Dokument haben, nicht weil man es dabei haben müsste, sondern einzig und allein, weil man es beim eventuellen Wiederverkauf benötigt bzw. es wäre besser, man hat so eine CE und wenn mal ein Unfall passiert und ein Sachverständiger fragt danach, wie gesagt, man muss dieses CE-Dokument nicht zwingend haben oder gar mitführen, das verlangt niemand, es wäre jedoch besser, man hat so einen Wisch.

- Bei Booten früherer Baujahre interessiert dieses CE-Dokument überhaupt nicht.

- Es sei denn, man möchte ein Boot aus dem nicht-EU-Raum hier erstmalig einführen/importieren, dann besteht der Zoll auf so ein Dokument, unabhängig vom Baujahr des Bootes.


In soweit richtig?


Bootfan Dieter
Wieder komplett falsch...das CE Dokument ist nur bei der Inverkehrbringung im EU Raum interessant danach ist es unnötig...
Da keiner sagen kann das das Boot auch nur 1 Tag nach der Inverkehrbringung noch CE konform ist...
Jeder kleine Umbau macht das dokument hinfällig... selbst das Auswechseln der Leuchtmittel reicht da schon aus... wenn diese keine CE haben
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 12.06.2020, 19:13
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 856
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Vor einigen Jahren wurde das produkthaftungsgesetz oder wie das heißt geändert... die gilt eu weit und regelt die inverkehrbringung von Produkten... dabei ist die Pflicht der CE auf den Importeur übergegangen.. wenn ein Produkt innerhalb der EU privat weiterverkauft wird kann ja die CE des Importe durch Umbau oder oder Erlöschen sein... daher wurde der Passus der CE in Deutschland aus den anmeldeformularen gelöscht... da es euch recht ist sollte auch Österreich dies umgesetzt haben....
Vielleicht befasst du dich mit dem Thema nochmals.

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz und die 10. VO dazu sind die Umsetzung der EU Sportbootrichtlinie ins deutsche Recht. Wie die EU Staaten die Richtlinie ihrerseits in nationales Recht umsetzen ist deren Sache. Auch ob eine Konformitätserklärung bei einer Zulassung oder Anmeldung verlangt wird oder nicht.
__________________
Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 12.06.2020, 19:34
diri diri ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Gemany
Beiträge: 5.222
Boot: Gummikreuzer
Rufzeichen oder MMSI: -
6.364 Danke in 3.516 Beiträgen
Standard

Es gibt auch noch die Gruppe der schon vorhandenen Boote, das sind die Boote , die in dem Land, das demnächst der EU beitritt, in diesem schon in Betrieb genommen und damit bei EU Beitritt schon vorhanden sind.
Beispiel > Slowenien ist 2005 der Eu beigetreten, bis dahin brauchte es da keine CE, Kroatien ist 2013 der EU beigetreten, bis dahin keine CE nötig.
Daraus folgt, wurde ein Boot vor Beitrittsdatum in dem Land InBetrieb genommen, so braucht es keine CE, kann aber trotzdem im EU Raum gehandelt werden, heisst wiederrum, das ne Menge Boote nach 1998 ohne CE ganz offiziell im EU Raum unterwegs sind. Ob CE oder nicht entscheidet dann der Nachweis, Wann und Wo die erste InBetriebname statt gefunden hat,

gruss dieter
__________________
-
Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 12.06.2020, 19:42
diri diri ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Gemany
Beiträge: 5.222
Boot: Gummikreuzer
Rufzeichen oder MMSI: -
6.364 Danke in 3.516 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ChrisHH Beitrag anzeigen
Wir haben unsere Nidlev Bj 1994 letztes Jahr (2019) aus der Schweiz (Drittland, also keine EU, kein EWR) eingeführt und an einem grenznahen Zollamt vorgeführt und versteuert.

Weder dort, noch bei unserem WSA wollte jemand etwas von CE Zertifikaten wissen.
Glück gehabt,

gruss dieter
__________________
-
Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 12.06.2020, 21:20
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wieder komplett falsch...das CE Dokument ist nur bei der Inverkehrbringung im EU Raum interessant danach ist es unnötig...
Da keiner sagen kann das das Boot auch nur 1 Tag nach der Inverkehrbringung noch CE konform ist...
Jeder kleine Umbau macht das dokument hinfällig... selbst das Auswechseln der Leuchtmittel reicht da schon aus... wenn diese keine CE haben
Wieso falsch? Genau DAS habe ich doch auch so geschrieben, bitte meinen Beitrag nochmal genau durchlesen.

Übrigens ist dein Text wirklich sachlich absolut falsch, denn beim erstmaligen Inverkehrbringen eines neuen Bootes ab 1998 ist das CE-Dokument nicht nur "interessant", sondern absolute Pflicht, ohne das CE-Dokument darf niemand ein neues Boot seit dem Jahr in Verkehr bringen.

Auch Selbstbauten benötigen das, kann der Hersteller/Erbauer ja selber ausstellen.

Wenn nun ein potentieller Käufer eines solchen Bootes danach fragt, wäre es gut, das Dokument vorzeigen zu können, aber nicht zwingend erforderlich, meiner Meinung nach sogar Quatsch, denn es gibt kein Boot in Gebrauch, bei dem nicht wenigstens EINE Veränderung vorgenommen wurde, was die Ursprungs-CE -wie du richtig angemerkt hattest- sowieso ungültig macht.


Bootfan Dieter
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 13.06.2020, 14:24
petneu petneu ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.08.2007
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 204
Boot: zZ eine Stingray 240 CR, vorher 229 GS Glastron, vorher 195 Four Winns, vorher Bayliner 2255 CS.....
159 Danke in 84 Beiträgen
Standard CE Nr

Hallo Dieter,
dann sind wir ja nun einer Meinung. Eigentlich braucht die Bescheinigung keiner (für ein Boot das bereits in der EU angemeldet ist), aber alle wollen sie haben, wenn ein Boot verkauft/gekauft wird. Muss mal sehen, ob ich in Kroatien (nähe Zadar) eine Zertifizierungsstelle finde.
Gruß
Peter
__________________
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 29 von 29



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Flensburg Punkte online per Handy abfragen Elektro-Peter Kein Boot 10 07.03.2017 16:49
Onlinebanking - nur Kontostand abfragen? Esmeralda Kein Boot 20 29.07.2010 08:15
Rumpf ohne Nummer Smutje Allgemeines zum Boot 3 27.05.2003 06:48
MMSI-Nummer sy-maverick Allgemeines zum Boot 2 15.05.2003 14:59


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.