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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
weiß einer ob die CE (Register-Nummer) einer Einzelabnahme irgendwo (online) abgefragt werden kann ? |
#2
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Hallo Allerseits,
Würde mich dem Fragesteller anschließen, bzw die Frage erweitern. Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen. Ich hätte gerne gewusst, wenn für ein Boot bereits eine nachträgliche Zertifizierung gemacht wurde, und eine CE Nr vergeben wurde, ob dies dann auch übertragbar auf ein baugleiches Boot (mit gleichem Motor) ist? Gruß aus den Norden (leider nicht in Kroatien ...wie üblich) Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien. |
#3
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Dieses Thema mit der CE-Konformitätserklärung, bzw. dem COC-Dokument ist hier wohl ein Dauerbrenner, kaum ist ein Thread dazu abgeschlossen, wird ein neues eröffnet.
Erstens: Es gibt keine CE-Nummer, das ist auch nicht möglich, da jeder Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer selber sich so eine CE-Konformitätserklärung ausfertigt. Zweitens: Ein Boot, das bereits an einen Nutzer/Kunden verkauft wurde, benötigt keine CE-Erklärung, auch kein Boot neueren Herstellungsdatums, eine CE-Erklärung benötigt lediglich der Händler/Importeur/Inverkehrbringer eines NEUEN Bootes beim erstmaligen Verkauf an den Kunden. Drittens: Diese CE-Erklärung ist kein Qualitätsmerkmal, der Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer bestätigt damit lediglich, dass sein Produkt alle zum Produktionszeitpunkt geltenden Gesetze/Regularien/Vorschriften einhält, mehr nicht. Viertens: Diese CE erlischt SOFORT, wenn der Endnutzer irgendeine Veränderung an dem Boot vornimmt, also beispielsweise die serienmäßigen Plastikklampen durch Edelstahl-Rostfrei-Exemplare ersetzt oder eine Zierleiste entfernt oder eine Zierleiste anbringt, die beim Kauf nicht dran war, obwohl sie ein Originalersatzteil des Herstellers ist. JEGLICHE Veränderung am Boot bringt die CE-Geltung zum Erlöschen! JEDE! Fünftens: Es ist nicht geregelt, WER so eine CE-Erklärung abgeben/unterschreiben kann/darf, also darf/kann das jeder. Wer unbedingt glaubt, so ein CE-Dingens für sein Boot haben zu müssen, stellt sich so einen Zettel einfach selbst aus, allerdings sollte man aufpassen, denn wenn man z. B. ein Teil verwendet hat, das nicht den Regularien entspricht und jemandem fällt das auf, kann man wegen Urkundenfälschung angeklagt werden, man haftet dann auch dafür, dass das stimmt, was man da unterschreibt. Sechstens: Das oben Geschriebene gilt allerdings nur für bereits in der EU befindliche Boote. Wer ein Boot von Außerhalb einführen und hier in den Verkehr bringen will, ganz egal ob privat oder gewerblich, muss eine solche CE-Konformitätserklärung für das Boot haben, sofern es nach einem bestimmten Datum (ich glaube, irgendwas mit 1998 oder so) hergestellt wurde, vor dem Bezahlen des Importzolls (heißt anders, ich nenns mal so) und der Einfuhrerlaubnis verlangt das der deutsche Zoll. Dazu muss man einen Gutachter beauftragen, selber machen erkennt der Zoll nicht an, vor allem auch, weil die Motoren bestimmte Abgasregularien einhalten müssen, eventuell sind da kostspielige Nacharbeiten erforderlich. Für Boote, die VOR diesem Termin hergestellt wurden, gilt das nicht. Bitte nur seriöse Kritik, keine Beleidigungen und persönliche Angriffe, Danke im voraus. Bootfan Dieter |
#4
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Bootfan Dieter |
#5
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Hallo Dieter,
So ähnlich sehe ich das auch. Nur leider..... Vor ca 6 Jahre habe ich mein altes Boot (Bj 2000) verkauft. Es war bei uns in Landkreis Verden angemeldet. Also bereits in der EU eingeführt. Der Landkreis V. hat mir auch bestätigt, das dies Boot jederzeit nach meinem Verkauf wieder dort angemeldet/umgemeldet werden darf. Nun wollte aber der neue Besitzer dies im Raum Köln zulassen. Das Wurde aber, weil die CE Bescheinigung fehlte abgelehnt. (obwohl es bereits in der EU eingeführt war und noch immer in Verden registriert war) Das gleiche ist dem neuen Besitzer auch bei einem Wassersport Verein passiert. Du hast ja Recht, CE nur beim erstmaligen in Verkehr bringen vorliegen. Nur was willste machen. Jedes Mal klagen? Letztendlich musste der Kölner mit einer VER Nr fahren. Auch fragt jeder Kaufinteressent nach so einer Bescheinigung, da eben sehr viele WSA ohne CE Certificat das Boot nicht registrieren. Also Theorie bez CE hast du ja Recht, aber in der Praxis muss so ein Stück Papier leider her. Ich würde auch weiterhin ohne CE fahren, nur jetzt steht ein Boots-wechsel an. Bevor also Interessenten verschreckt werden, will ich versuchen so ein Stück Papier zu besorgen. Gruß Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien. |
#6
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#7
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Dabei bleiben die hinteren Zahlen (die Baunummer, Baujahr und Monat angeben) bestehen. Lediglich die vorderen Buchstaben (die die Werft und das Land angeben) werden geändert. Jeder Zertifizierter hat hier eine anderes Kürzel. Die Nummer wird dann über der ursprünglichen HIN am Boot angebracht. Bei der Anmeldung des Bootes sollte diese neue HIN in den Dokumenten eingetragen werden. Gruß Holger |
#8
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Alle Boote ( glaube 1955 war die Grenze) die erstmals in die EU eingeführt werden benötigen eine CE... bei der Einfuhr
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (12.06.2020 um 09:27 Uhr) |
#9
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![]() Eines meiner früheren Boote war eine Bayliner 285 MJ 2005, ein direkt-Import aus den USA eben ohne CE. Daher wurde nachträglich eine CE Zertifizierung vom Germanischer LLoyd durchgeführt. GL hat ein neues offizielles CE Dokument erstellt, im gleichen Umfang wie die Dokumente wenn sie der Hersteller bei Neubooten mitgibt. Richtig, es gab eine neue zusätzliche HIN. Anstatt US-USDA......... für Bayliner heisst nun die neue HIN DE-GLL............ Die letzten Ziffern waren aber nicht gleich, die ursprüngliche Baunummer, Baujahr und Monat ging also verloren. Übrigens, mit der Zertifizierung hat auch die Marke vom Boot gewechselt. Im Bootsausweis wurde unter Marke nicht Bayliner sonder Boote Bremen eingetragen. Ich habe das beim Amt reklamiert. Es wurde mir erklärt dass das so korrekt ist, mit der Zertifizierung hat die gesetzliche Verbindlichkeit gewechselt. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#10
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Gruß Holger |
#11
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Dafür das eigentlich keiner die CE Nr braucht, wenn das Boot bereits hier (in der EU) angemeldet ist, haben ja doch viele Bootseigner sich die Mühe gemacht um eine zu bekommen.
Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien. |
#12
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Und nicht nur diese, sondern auch der MwSt Nachweis.
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#13
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Hallo Dieter, das hast Du sehr schön geschrieben. Wenn nun die dazu passenden Gesetzestexte verlinkt wäre. ,wäre es perfekt. So spiegelt es nur Deine Sicht zu dem Thema wieder.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]()
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#14
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Wie hier im Trööt und auch im
![]() Dieses Thema CE wird im ![]() Jedes Boot welches ab einem gewissen Jahr in der EU in Verkehr gebracht wird benötigt eine CE. Das ist die Gesetzeslage, auch wenn gewisse/einige WSA‘s in D bei der Anmeldung nicht nach der CE fragen. Andere Länder wollen die CE bei der Anmeldung immer sehen, die Schweiz (nicht EU) so-wie-so. Aber auch in A wird die CE bei der Anmeldung gebraucht, so mein Wissensstand vom Bodensee. Möchte man ev. sein Boot mal verkaufen können, ist es also ratsam sich um die CE zu kümmern. Höchstwahrscheinlich wird der mögliche Käufer nach der CE fragen. Es kann aber andere Situationen geben, wo eine Behörde nach der CE fragt. Als Beispiel eine grössere Umweltverschmutzung durch ausgelaufenen Kraftstoff. Ein Sachverständiger schaut sich das Boot an und hat so seine Zweifel bezüglich der Installation von Tankstutzen, Kraftstoffschlauch etc. Und dann kann sehr schnell die Frage nach der CE kommen. Eine CE gehört zu den Grundpapieren eines Bootes welches nach 19nn in der EU in den Verkehr gebracht wurde. Als Bootsbesitzer schaue ich dass ich alle meine notwendigen Unterlagen zusammen habe, auch wenn ich bei der Anmeldung nicht danach gefragt werde. Meine Meinung.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#15
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Wir haben unsere Nidlev Bj 1994 letztes Jahr (2019) aus der Schweiz (Drittland, also keine EU, kein EWR) eingeführt und an einem grenznahen Zollamt vorgeführt und versteuert.
Weder dort, noch bei unserem WSA wollte jemand etwas von CE Zertifikaten wissen. Auch die WaschPo kontrolliert die nicht ( nettes Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt ). Die wussten nicht einmal dass es sowas gibt. Theoretisch müssten wir beim Import eine CE Konformitätserklärung vorgewiesen haben, für Boot und Motor, wenn ich die EU Gesetzestexte richtig verstehe. ABER, es gibt wie so häufig einen späteren Anhang zum Gesetzestext der, recht schwammig formuliert, besagt hat, dass wir für unseren Fall keine brauchen. Die Unterlagen habe ich leider nicht mehr auf meinem PC. M.W. müsste der Zoll das Vorhandensein beim Import kontrollieren. Unterschieden wird noch zwischen EWR und Drittland ( also weder EWR noch EU ). Das Studium der Gesetzestexte und deren Anhänge macht zwar keinen Spass, es gibt jedoch so viele Anhänge mit dieser und jener Ausnahme und Änderung, dass man eigentlich für jeden Fall eine Ausnahme finden kann. Genaues lesen ist dabei wichtig. In der Praxis will die CE Konformitätserklärung niemand sehen. |
#16
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Der Stichtag der inverkehrbringung in die EU ist 1998.... Wie gesagt inverkehrbringung nicht Baujahr... Kauft man ein Boot in USA von Baujahr 1980 und will es in die EU importieren muss man eine CE Bescheinigung vorweisen... (was ja schon an diversen Regeln zum Motor scheitert)... ein Boot das Baujahr 1980 ist und hier schon vor 1998 gewesen ist wird problemlos weiter angemeldet...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (12.06.2020 um 12:19 Uhr) |
#17
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Dennoch glauben Einige sie brauchen das CE Dokument nicht , wenn sie Ihr ALTES Boot weiterverkaufen wollen.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]() |
#18
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Den die CE sagt nur das es am Tag der inverkehrbringung CE konform war... ob dies zum Verkaufzeitpunkt noch ist kann das Dokument nicht bestötigen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#19
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Wieder was gelernt, halten wir also fest:
- Bei Booten ab Baujahr 1998 sollte man das CE-Dokument haben, nicht weil man es dabei haben müsste, sondern einzig und allein, weil man es beim eventuellen Wiederverkauf benötigt bzw. es wäre besser, man hat so eine CE und wenn mal ein Unfall passiert und ein Sachverständiger fragt danach, wie gesagt, man muss dieses CE-Dokument nicht zwingend haben oder gar mitführen, das verlangt niemand, es wäre jedoch besser, man hat so einen Wisch. - Bei Booten früherer Baujahre interessiert dieses CE-Dokument überhaupt nicht. - Es sei denn, man möchte ein Boot aus dem nicht-EU-Raum hier erstmalig einführen/importieren, dann besteht der Zoll auf so ein Dokument, unabhängig vom Baujahr des Bootes. In soweit richtig? Bootfan Dieter |
#20
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Da keiner sagen kann das das Boot auch nur 1 Tag nach der Inverkehrbringung noch CE konform ist... Jeder kleine Umbau macht das dokument hinfällig... selbst das Auswechseln der Leuchtmittel reicht da schon aus... wenn diese keine CE haben
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#21
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Das deutsche Produktsicherheitsgesetz und die 10. VO dazu sind die Umsetzung der EU Sportbootrichtlinie ins deutsche Recht. Wie die EU Staaten die Richtlinie ihrerseits in nationales Recht umsetzen ist deren Sache. Auch ob eine Konformitätserklärung bei einer Zulassung oder Anmeldung verlangt wird oder nicht.
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Gruß Wolfgang
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#22
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Es gibt auch noch die Gruppe der schon vorhandenen Boote, das sind die Boote , die in dem Land, das demnächst der EU beitritt, in diesem schon in Betrieb genommen und damit bei EU Beitritt schon vorhanden sind.
Beispiel > Slowenien ist 2005 der Eu beigetreten, bis dahin brauchte es da keine CE, Kroatien ist 2013 der EU beigetreten, bis dahin keine CE nötig. Daraus folgt, wurde ein Boot vor Beitrittsdatum in dem Land InBetrieb genommen, so braucht es keine CE, kann aber trotzdem im EU Raum gehandelt werden, heisst wiederrum, das ne Menge Boote nach 1998 ohne CE ganz offiziell im EU Raum unterwegs sind. Ob CE oder nicht entscheidet dann der Nachweis, Wann und Wo die erste InBetriebname statt gefunden hat, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#23
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![]() gruss dieter
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#24
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Übrigens ist dein Text wirklich sachlich absolut falsch, denn beim erstmaligen Inverkehrbringen eines neuen Bootes ab 1998 ist das CE-Dokument nicht nur "interessant", sondern absolute Pflicht, ohne das CE-Dokument darf niemand ein neues Boot seit dem Jahr in Verkehr bringen. Auch Selbstbauten benötigen das, kann der Hersteller/Erbauer ja selber ausstellen. Wenn nun ein potentieller Käufer eines solchen Bootes danach fragt, wäre es gut, das Dokument vorzeigen zu können, aber nicht zwingend erforderlich, meiner Meinung nach sogar Quatsch, denn es gibt kein Boot in Gebrauch, bei dem nicht wenigstens EINE Veränderung vorgenommen wurde, was die Ursprungs-CE -wie du richtig angemerkt hattest- sowieso ungültig macht. Bootfan Dieter |
#25
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Hallo Dieter,
dann sind wir ja nun einer Meinung. Eigentlich braucht die Bescheinigung keiner (für ein Boot das bereits in der EU angemeldet ist), aber alle wollen sie haben, wenn ein Boot verkauft/gekauft wird. Muss mal sehen, ob ich in Kroatien (nähe Zadar) eine Zertifizierungsstelle finde. Gruß Peter
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