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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 31.10.2016, 16:47
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Alex1110 Alex1110 ist offline
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Standard Gebrauchtboot ohne USt-Nachweis kaufen oder lassen?

Hallo zusammen,

ich habe ein Gebrauchtboot zum Kauf angeboten bekommen.
Das Boot ist eine Doral Bj. 2006. Der Verkäufer (3. Besitzer) hat leider keine Rechnung bzw. geeigneter Nachweis darüber, dass das Boot in der EU versteuert wurde.

Gibt es da Erfahrungswerte bei Euch oder Empfehlungen?

Grüße Alex
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  #2  
Alt 31.10.2016, 17:07
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Standard

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=...rtsteuer+boote

Schau mal rein!

Bernfried
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  #3  
Alt 31.10.2016, 18:08
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Alex1110 Alex1110 ist offline
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Also, d.h. ich habe mehrere Varianten:
- USt vom Kaufpreis abziehen und selber nachversteuern
- Verkäufer versteuert selber nach
- Risiko eingehen
- Verkäufer im Vertrag verpflichten im Falle einer Kontrolle die USt zu übernehmen

Dann gefällt mir die 1. Variante am besten...
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  #4  
Alt 31.10.2016, 18:21
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
Also, d.h. ich habe mehrere Varianten:
- USt vom Kaufpreis abziehen und selber nachversteuern
- Verkäufer versteuert selber nach
- Risiko eingehen
- Verkäufer im Vertrag verpflichten im Falle einer Kontrolle die USt zu übernehmen

Dann gefällt mir die 1. Variante am besten...
Die Frage ist, auf was muss die Umsatzst. gezahlt werden...Auf den vereinbarten Kaufpreis oder auf den Preis, den das Boot neu gekostet hat?

Bei BJ 2006 mag dass noch halbwegs nachvollziehbar sein...aber bei Booten die mitte der 90er gebaut wurden, wo soll man dass herbekommen? Im Zweifelsfall dürfte dass dann heißen, nochmal zahlen oder was???
Interessantes Thema..
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Semper Fidelis
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  #5  
Alt 31.10.2016, 18:46
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Gebrauchtboot ohne USt. Nachweis kaufen oder lassen ?

..... lassen !

Alternativ : der Verkäufer versteuert. Die Frage : Von welcher Summe ?
Stellt sich nicht. Entweder der Verkäufer gibt dir den Nachweis oder du
läßt es. Du findest genügend Boote mit bezahlter Steuer.
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #6  
Alt 31.10.2016, 18:50
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Gebrauchtboot ohne USt. Nachweis kaufen oder lassen ?

..... lassen !

Alternativ : der Verkäufer versteuert. Die Frage : Von welcher Summe ?
Stellt sich nicht. Entweder der Verkäufer gibt dir den Nachweis oder du
läßt es. Du findest genügend Boote mit bezahlter Steuer.
Dann stellt sich halt die Frage für den mutmaßlichen Verkäufer!
Wie bzw nach was will der Fiskus die Steuerhöhe festsetzen? Nach welcher Zahl.....????
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Semper Fidelis
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  #7  
Alt 31.10.2016, 19:01
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Dann stellt sich halt die Frage für den mutmaßlichen Verkäufer!
Wie bzw nach was will der Fiskus die Steuerhöhe festsetzen? Nach welcher Zahl.....????
Aber mir als Käufer stellt sich so eine Frage nicht.
Entweder Steuernachweis , dann kaufe ich , oder
kein Nachweis , dann lass ichs. Fertig.
Im Zweifelsfall gehen die Steuerbehörden immer
von Steuerhinterziehung bzw. - Vermeidung aus.
Wenns schlecht läuft , der volle Steuersatz auf den
ehemaligen Neupreis. Den Ärger gibt kostenlos noch
obendrauf.
Dorals sind genügend im Angebot.
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  #8  
Alt 31.10.2016, 19:15
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe ein Gebrauchtboot zum Kauf angeboten bekommen.
Das Boot ist eine Doral Bj. 2006. Der Verkäufer (3. Besitzer) hat leider keine Rechnung bzw. geeigneter Nachweis darüber, dass das Boot in der EU versteuert wurde.

Gibt es da Erfahrungswerte bei Euch oder Empfehlungen?

Grüße Alex
Ein Nachweis ist nicht notwendig, wenn das Boot bereits in der EU oder Deutschland ist, MUSS es bei der Einfuhr verzollt und versteuert worden sein. Also kein Problem meinerseits.

Im Kaufvertrag gehört bei Gebrauchtbooten der Standardsatz:

Der Verkäufer versichert, dass er oder ein früherer Eigentümer bei dem erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedsstaat Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt haben.
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  #9  
Alt 31.10.2016, 19:30
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ein Nachweis ist nicht notwendig, wenn das Boot bereits in der EU oder Deutschland ist, MUSS es bei der Einfuhr verzollt und versteuert worden sein. Also kein Problem meinerseits.

Im Kaufvertrag gehört bei Gebrauchtbooten der Standardsatz:

Der Verkäufer versichert, dass er oder ein früherer Eigentümer bei dem erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedsstaat Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt haben.
Die schriftlicher Versicherung bringt dem Käufer aber bei Zollkontrolle nix, er braucht Papier...
https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html

Theoretisch könnte man wirklich davon ausgehen, dass so ein Boot wohl mit Umsatzsteuer belegt wurde wenns in Deutschland verkauft wurde...

Bzw die Umsatzsteuer wird ja dann im Kaufvertrag ausgewiesen...
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Semper Fidelis
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  #10  
Alt 31.10.2016, 20:18
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Ich weiss nicht wovor ihr alle so Schiß habt. Vor wem habt ihr da Angst?
Nenne mir einen der bei einer Kontrolle eine Mehrwertsteuerbescheinigung vorweisen musste, ich kenne keinen.
Und wenn einer in der EU kontolliert wird, dann ist das Boot ja bereits in der EU und muss versteuert sein, anders gehts ja gar nicht.
Mich rufen Leute an, ich habe ein Schiff gekauft, dass vor Jahren in ihrem Besitz war, bitte senden sie mir ihre Rechnung mit Mehrwertsteuer. So ein Blödsinn.
Als Käufer bin ich nicht verpflichtet nachzuforschen, wo und wann das Boot erstmals in die EU gekommen ist. Es genügt am Kaufvertrag der Vermerk, der Verkäufer versichert, dass.......
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  #11  
Alt 31.10.2016, 20:24
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Einfach mal beim Finanzamt nachfragen! Die sind zwar nicht verpflichtet zu beraten, aber sie sind verpflichtet, eine fachlich richtige Auskunft zu erteilen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #12  
Alt 31.10.2016, 20:26
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wovor ihr alle so Schiß habt. Vor wem habt ihr da Angst?
Nenne mir einen der bei einer Kontrolle eine Mehrwertsteuerbescheinigung vorweisen musste, ich kenne keinen.
Und wenn einer in der EU kontolliert wird, dann ist das Boot ja bereits in der EU und muss versteuert sein, anders gehts ja gar nicht.
Mich rufen Leute an, ich habe ein Schiff gekauft, dass vor Jahren in ihrem Besitz war, bitte senden sie mir ihre Rechnung mit Mehrwertsteuer. So ein Blödsinn.
Als Käufer bin ich nicht verpflichtet nachzuforschen, wo und wann das Boot erstmals in die EU gekommen ist. Es genügt am Kaufvertrag der Vermerk, der Verkäufer versichert, dass.......
Dann lies dir mal den Text in dem Link durch, da wird ein gutes Beispiel genannt was grad aktuell ist.
Und mit dem Wisch verhält es sich wie mit dem CE Zertifikat. Wenn ich ein Boot BJ 2000 hab und anmelden will, und die bei der Anmeldung danach fragen, muss ich das vorlegen können.
Man kann sich auch wie von dir beschrieben handeln, hier ist aber die Frage wie der TE auf der Gesetzlich sicheren Seite ist.
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Semper Fidelis
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  #13  
Alt 31.10.2016, 20:29
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wovor ihr alle so Schiß habt. Vor wem habt ihr da Angst?
Nenne mir einen der bei einer Kontrolle eine Mehrwertsteuerbescheinigung vorweisen musste, ich kenne keinen.
Und wenn einer in der EU kontolliert wird, dann ist das Boot ja bereits in der EU und muss versteuert sein, anders gehts ja gar nicht.
Mich rufen Leute an, ich habe ein Schiff gekauft, dass vor Jahren in ihrem Besitz war, bitte senden sie mir ihre Rechnung mit Mehrwertsteuer. So ein Blödsinn.
Als Käufer bin ich nicht verpflichtet nachzuforschen, wo und wann das Boot erstmals in die EU gekommen ist. Es genügt am Kaufvertrag der Vermerk, der Verkäufer versichert, dass.......
Da liegst du leider daneben.
http://www.boot.de/cgi-bin/md_boot/l...cket=g_u_e_s_t


Les hier mal den Beitrag Nr. 6:
https://www.segeln-forum.de/board1-r...euer-nachweis/

Wenn es zu einer Kontrolle kommt, wird es teuer. Und besonders im Steuerrecht gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Als Köufer bist du verpflichtet die Versteuerung nachzuweisen.
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  #14  
Alt 31.10.2016, 20:45
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Ich mach das beruflich und verkaufe Boote, ich mache fast jährlich Weiterbildungen auch über Steuerrecht. Ich war in der Steuermaterie mit Eintritt der Kroaten in der EU für Österreich fast an vorderster Front. Wenn ihr es besser wißt, dann weiter so.
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  #15  
Alt 31.10.2016, 20:48
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich mach das beruflich und verkaufe Boote, ich mache fast jährlich Weiterbildungen auch über Steuerrecht. Wenn ihr es besser wißt, dann weiter so.
OK, ich kenne mich da nicht so aus, aber auch wenn es um EU-Versteuerung geht, weiß ich nicht ob es Ländertechnisch unterschiede gibt...
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  #16  
Alt 31.10.2016, 21:03
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich mach das beruflich und verkaufe Boote, ich mache fast jährlich Weiterbildungen auch über Steuerrecht. Ich war in der Steuermaterie mit Eintritt der Kroaten in der EU für Österreich fast an vorderster Front. Wenn ihr es besser wißt, dann weiter so.
Nachweisen oder belegen kannst du dein geschriebenes aber auch nicht oder?

Dann les dir mal diesen Artikel durch:
https://www.yacht.de/schenk/n005/mwst1.html

Vorallem den Punkt "Verdachtsmomente".

Was sein kann, dass der Österreichische Staat das EU-Steuerecht etwas anderst sieht, das weiß ich nicht.
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  #17  
Alt 31.10.2016, 21:04
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
Das Boot ist eine Doral Bj. 2006. Der Verkäufer (3. Besitzer) hat leider keine Rechnung bzw. geeigneter Nachweis darüber, dass das Boot in der EU versteuert wurde.
Warum stellt eigentlich niemand die entscheidende Frage, seit wann der Kahn nachweislich in der EU läuft?
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"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #18  
Alt 31.10.2016, 21:07
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Warum stellt eigentlich niemand die entscheidende Frage, seit wann der Kahn nachweislich in der EU läuft?
Meinst du wegen der Verjährung nach § 169 AO?
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  #19  
Alt 31.10.2016, 21:20
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wovor ihr alle so Schiß habt. Vor wem habt ihr da Angst?
Nenne mir einen der bei einer Kontrolle eine Mehrwertsteuerbescheinigung vorweisen musste, ich kenne keinen.
Und wenn einer in der EU kontolliert wird, dann ist das Boot ja bereits in der EU und muss versteuert sein, anders gehts ja gar nicht.
Mich rufen Leute an, ich habe ein Schiff gekauft, dass vor Jahren in ihrem Besitz war, bitte senden sie mir ihre Rechnung mit Mehrwertsteuer. So ein Blödsinn.
Als Käufer bin ich nicht verpflichtet nachzuforschen, wo und wann das Boot erstmals in die EU gekommen ist. Es genügt am Kaufvertrag der Vermerk, der Verkäufer versichert, dass.......
Sehe ich genauso ,habe beim letzt.Bootskauf nur auf CE geachtet.
Mwst.Nachweis war mir egal.

Gruß Uwe
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  #20  
Alt 31.10.2016, 21:34
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Wurde vor 2 Jahren auf Wangerooge von 3 netten Zöllnern im Urlaub am Hafen besucht. Da ich in meiner Bayliner einen Benziner hatte und keinen roten Diesel aus Helgoland , wurde weiter gesucht. Hätte ich keinen Nachweis über die gezahlte Umsatzsteuer bringen können, wäre ich eine 5 Stellige Summe losgeworden ��
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Gruß

Thomas
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  #21  
Alt 31.10.2016, 21:35
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Alex unbedingt kaufen und wenn dich jemand danach fragt sagst einfach Herr Georg Ta hat gesagt das braucht dich nicht zu jucken .
Es gibt genug Boote wo die Papiere in Ordnung sind .
Entweder der Verkäufer erledigt das und zwar so dass du den Nachweis in der Hand hast dass alles in Ordnung ist oder vergiss es .
Den Ärger hast du und nicht Herr Georg Ta

Gruß
Helmut
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  #22  
Alt 31.10.2016, 21:40
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ein Nachweis ist nicht notwendig, wenn das Boot bereits in der EU oder Deutschland ist, MUSS es bei der Einfuhr verzollt und versteuert worden sein. Also kein Problem meinerseits.

Im Kaufvertrag gehört bei Gebrauchtbooten der Standardsatz:

Der Verkäufer versichert, dass er oder ein früherer Eigentümer bei dem erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedsstaat Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt haben.
Hast Du schon mal bedacht, dass ein Boot auch "illegal" -also unter Umgehung von Einfuhrabgaben in die EU gelangt sein kann? Ist ganz einfach: Zum Beispiel über den Seeweg.

Keine Zollbehörde, weder in D, noch in HR wird sich auf Aussagen in einem privatrechtlichen Vertrag - so wie Du es vorschlägst - einlassen. Die werden im Zweifelsfall immer den ordentlichen Nachweis der Steuer-Entrichtung, also die Original-Rechnung mit ausgewiesener Steuer oder einen anderen, nachprüfbaren Beleg über die Entrichtung der Abgaben verlangen.

Deine Aussage,
Zitat:
Nenne mir einen der bei einer Kontrolle eine Mehrwertsteuerbescheinigung vorweisen musste, ich kenne keinen.
ist der Gipfel der Ignoranz. Nur weil Du persönlich keinen kennst, behauptest Du, es würde niemand kontrolliert?!

Ich beispielsweise, kenne sehr wohl einen Fall, in dem kontrolliert wurde. Und wenn Du, wie Du schreibst
Zitat:
Ich war in der Steuermaterie mit Eintritt der Kroaten in der EU für Österreich fast an vorderster Front.
solltest Du wissen, dass gerade in HR nach dem EU-Beitritt etliche Boote nachversteuert werden mussten, weil die Eigner keinen Nachweis über die entrichtete Steuer hatten. Innerhalb einer gewissen "Schonfrist" ist Kroatien sogar denen, die sich freiwillig zur Nachversteuerung meldeten, mit einem "Rabatt" auf die Mehrwertsteuer entgegengekommen. Schon vergessen?

Erst dadurch wurde die Boote offiziell zu "EU-Gemeinschaftsware" und genau diesen Status muss heute jeder innerhalb der EU nachweisen, der als EU-Bürger ein Boot unter EU-Flagge bzw. Registrierung sein Eigen nennt.

Übrigens: Die italienische "Guardia di Finanza", die mit eigenen Kontrollbooten in den italienischen Gewässern unterwegs ist, hat Kontrollen schon lange durchgeführt und etliche Boote "an die Kette gelegt", bis die Eigner den Nachweis erbrachten, dass die Steuer bezahlt wurde. Das ist also gar nicht so neu wie der Eintritt von Kroatien in die EU.

Ob der deutsche Zoll an Nord- oder Ostsee solche Kontrollen auch durchführt, kann ich nicht sagen. Aber der Verkäufer meines Schiffes, das jahrelang an der Ostsee lag, hatte jedenfalls den Nachweis der entrichteten Steuer stets an Bord. Und ich käme nicht auf die Idee, diesen Nachweis zu Hause zu lassen.

Ergo mein Rat an den TE: Finger weg ohne Nachweis der Versteuerung! Oder vor dem Kauf zu Lasten des Verkäufers nachversteuern.

Gruss


Gerd
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  #23  
Alt 31.10.2016, 21:40
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Ich kann es einfach nicht verstehen wie jemand solche Ratschläge geben kann wie Herr Georg Ta.
Aber wir kennen das ja ,ein Spezialist der alles kann und weiß.
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  #24  
Alt 31.10.2016, 21:47
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
Meinst du wegen der Verjährung nach § 169 AO?
Nach 10 Jahren ist da auch die letzte Straftat verjährt wenn es je eine gab. Ist das Boot seit 2006 in D angemeldet dann ist der Fall doch praktisch gegessen.
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  #25  
Alt 01.11.2016, 07:41
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Ohne Nachweis Mwst würde ich das Boot nicht kaufen. Daß es im Moment in der EU ist und daß deshalb ja die Mwst gezahlt worden sein muss, ist natürlich logisch ein Schmarrn. Dann wäre ja jedes Schmuggelgut legal, sobald es im Land ist. Und Boote können ganz leicht ( wenigstens bis zu einer gewissen Größe) hin und her verschoben werden.
Oder der Verkäufer akzeptiert einen Kaufpreis, der mögliche Steuernachzahlungen abdeckt.
Und in HR durfte ich schon die Verzollung vorlegen bei einer Kontrolle.
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