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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Moin zusammen,
Ich hatte letztes Jahr von meinem Nachbarn berichtet, dem alkoholbedingt der Führerschein entzogen wurde. https://www.boote-forum.de/showthrea...2&#post5549032 Der thread ist etwas aus dem Ruder gelaufen und auch meine Ausdrucksweise war zum Schluss nicht ok, wofür ich um Entschuldigung bitte. ![]() Aber nun zum Update: Tatsächlich wurde dem jungen Mann der Führerschein entzogen, es gab eine Sperrfrist bis Ende Juli, keine Anordnung einer MPU oder sonstiger Maßnahmen. Er hat insgesamt mit Verfahren und Anwaltskosten ein paar tausend Euro bezahlt und seine Lektion gelernt. Er hatte seinen Anwalt gefragt wegen Mofa, aber genau wie Lady An es bereits am Anfang des alten threads beschrieben hatte - „nein“ Er hat sich dann ein Fahrrad zugelegt für die kleinen Wege zum Einkaufen und sein Arbeitgeber hat ihm drei Homeoffice Tage pro Woche zugestanden. Die beiden verbleibenden Tage hat er auch gemanagt. Ein Weg zur Arbeit mit öffentlichen war dann fast zwei Stunden mit Umsteigen und Wartezeiten. Wenn ich in die Richtung musste, habe ich ihn mitgenommen oder Abends eingesammelt. Seine Freundin, die 100 km entfernt wohnt, hat ihn dann am Wochenende chauffiert. Den Führerschein hat er wieder, ein neues Auto hat er auch und Alkohol am Steuer wird wohl kein Thema mehr sein.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#2
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Ende gut, alles ist gut.
Man lernt aus Fehler. Wer noch nie einen Fehler gemacht hat der lügt. ![]()
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Gruß Helmut. ![]()
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#3
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Weiss nicht, ob ich das im anderen Faden mal geschrieben hatte:
Irgend wie muss es unter bestimmten Bedingungen gehen, in der FS Entzugszeit mit einem Mofa zu fahren. Ist hier einem Versicherungsvertreter so ergangen.... Auch wegen Trunkenheit. Ca. 1 Jahr musste er Mofa fahren....
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
#4
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![]() Zitat:
Wenn ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, er aber vorm 1.4.1965 geboren wurde und er deswegen für ein Mofa grundsätzlich keinerlei Fahrerlaubnisse bedarf, ihm aber kein Fahrverbot auferlegt wurde, durfte er weiter mit seinem Mofa fahren. https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post5549207
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Viele Grüße Andreas ![]() Geändert von Pepper (28.08.2025 um 11:11 Uhr) |
#5
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Mein Nachbar hat das nicht mehr forciert. Er hat es durchgestanden und so gut es geht mit Hilfen von Nachbarn und Freunden seine nötigen Fahrten erledigt.
Seine Sperre ging bis zum 30.7., er hat aber gestern erst seine vorläufige Fahrerlaubnis zurück bekommen. Die hatte er rechtzeitig beantragt aber die Führerscheinstelle konnte erst mit 4 Wochen Verspätung tätig werden, weil die Staatsanwaltschaft es nicht geschafft hat, das Urteil rechtzeitig an das Amt zu schicken. Laut seinem Anwalt stehen ihm jetzt rund 600 Euro Entschädigung von der Staatsanwaltschaft zu ….. auch nicht schlecht ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#6
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Moin zusammen,
hatte mich damit befasst, weil ich wegen zu langsamen Fahrens einen Monat laufen durfte. Fahrverbot bedeutet man darf nichts fahren, was ein Kennzeichen hat. Also kein Mofa, E-Roller usw. Führerscheinentzug bedeutet, alles was führerscheinfrei ist darf gefahren werden, für's Mofa braucht es eine Prüfbescheinigung, wenn man die hat oder alt genug ist, darf man es bei Führerscheinentzug fahren. Ob man die Prüfbescheinigung noch machen darf wenn der Lappen bereits weg ist, weiß ich allerdings nicht. Grüße Thomas
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#7
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Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird geschieht dies i.d.R. mit einer Sperre (Datum, Frist), bis wann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann/darf.
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Viele Grüße Andreas ![]() |
#8
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![]() Zitat:
Mir ists ohnehin egal, und ich glaube wir sollten den Thread nicht mit einer erneuten Diskussion sprengen.
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#9
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Als ich Mofa fahren durfte musste ich 15 Jahre als sein, eine andere Erlaubnis war nicht gefordert. Also dürfte ich es auch heute noch ohne Führerschein und Prüfbescheinigung.
Meine ich jedenfalls.
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#10
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![]() Zitat:
Das kam auch damals öfter vor, wenn ein jugendlicher Mofafahrer mit zuviel Promille erwischt wurde.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#11
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Ja, ich musste auch damals als Qualifikation nur 15 sein. Ich habe auch noch ein Mofa hier (Hercules MF1 aus 1971 komplett restauriert
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#12
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![]() Zitat:
![]() Grüße, Reinhard |
#13
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#14
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Da ich vor fast nix fies bin, habe ich ein Kennzeichen gekauft und bin damit im Nahbereich gefahren. Einmal überholte mich ein Polizeiwagen und das rechte Fenster fuhr herunter, die Kelle war sichtbar in der Hand des Beamten. Ich schaute rüber und rief, "Ist ein Moped, darf fünfzig". Die Kelle verschwand und nach einem "Gute Fahrt" fuhr die Scheibe wieder hoch. Alter Knopf auf einer Versagermöhre, da konnte nix faul sein. ![]() |
#15
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Wann bist Du denn letztes mal in Deutschland Mofa gefahren?
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#16
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Ich vor einigen Wochen, war ein echtes Erlebnis.
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#17
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die Jahreszahl weiß ich nicht mehr. Älter als 15 war ich.
Und mit den Kumpels waren wir mit den Fahrrädern immer schneller als der Sohn von einem Hausmeister welcher seinem 200D aus einer Wohnanlage von der Heizung betankt hat. War halt so...Damals..
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#18
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Naja, nen alten Diesel von Benz zu überholen, ist manchem Sportler zu Fuß gelungen
![]() Als ich noch manchmal ein Taxi bemüht hatte, war ich immer froh, keinen Stern zu sehen ![]()
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#19
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#20
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![]() Aber ansonsten: Dünnes Eis, Lippi ![]() Der 200D war die Staatskarrosse des kleinen Mannes. Versicherung ging nach PS (50 ![]() Anhängelast mit Ausnahmegenehmigung bis 2000kg. Der war Kult! Ich hatte 2 "Strich-acht", einen 123er und einen 124er. Wohnzimmerkomfort in heute nicht mehr erhältlicher Fertigungsqualität, Assistenzsystemfrei, keine piepsende Bevormundung, selbst zu reparieren, ach ja, Du merkst, ich schwelge in süßer Erinnerung ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#21
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Ähm... als BMW Fan verweigere ich jetzt jede weitere Aussage und möchte meinen Anwalt anrufen
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#22
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![]() Zitat:
denn du hattest gar keinen /8 sondern halt einen 123er und 124er. Der 123er ist der Nachfolger vom /8. Ich hatte z.B. den 220 D, der hatte 55 PS und 2000 kg AHL, soweit ich mich erinnere und einen moderaten Verbrauch. Den 200 Benziner /8 hab ich schnell wieder abgestoßen, der soff fast mehr als ein V8.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#23
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![]() Zitat:
![]() Aber gings hier nicht um Mofas ? ![]()
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#24
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So sah mein erstes motorisiertes Fahrzeug aus.
Für 50DM von einem Nachbarn bekommen. Geändert von Giligan (Heute um 20:58 Uhr) |
#25
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...mit 15 hätte ich nie das Geld für ein Mofa gehabt, und wollte auch keins: mit dem Rennrad war ich deutlich schneller. Als Lehrling ging ein Großteil vom Geld in mein Rennrad: 1 Reifen (mit manchmal schrecklich kurzer Lebensdauer) kostete 10 DM. Wenn ich so 5-6 kaputte Reifen hatte, wurde geflickt = Nahtschutzband (geklebt) runter, Naht aufschneiden, Schlauch rausziehen, flicken + zunähen, Band kleben. Klar habe ich nach Moppeds gekuckt: den Zündapp Roller mit 5,3 (??) PS fand ich toll. Da hätte eine Zeltausrüstung Platz gehabt für die Fahrt nach DK z.B.
Damit musste ich bis nach der Lehre warten, und habe mit (heute Gehilfe) 45 PS angefangen : DK, S, NO. 1972 waren es dann 95 PS, und ich fahre bis heute: RentnerMopped mit 124 PS Grüße, Reinhard |
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