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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Fahrverbot für Trailer-Gespanne?
Folgende Meldung fand ich soeben:
Auf den deutschen Autobahnen beginnen am 5. Juli "brummilose" Samstage. Zusätzlich zum ganzjährigen Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt dann bis einschließlich 30. August auch an Samstagen ein Fahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen. Das teilt der ADAC in München mit. Das Lkw-Ferienfahrverbot gilt samstags von 7 bis 20 Uhr. Darunter fallen den Angaben zufolge auch Lastwagen unter 7,5 Tonnen, sofern sie mit einem Anhänger unterwegs sind. Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs tritt in Italien und Österreich bereits an diesem Samstag, dem 28. Juni, das auf Samstage erweiterte Lkw-Fahrverbot in Kraft, berichtete der Autoclub. In beiden Ländern gelte auch an ein einigen Freitagen ein Lkw-Fahrverbot. (Quelle: n-tv.de) Bedeutet das, dass man nun nicht mehr mit einem Trailer-Gespann am Wochenende fahren darf, wenn das Zugfahrzeug aufgelastet wurde? Gruß Tilo |
#2
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Soweit ich weis, gilt dieses Fahrverbot nur wenn dein Zugfahrzeug eine LKW-Zulassung hat! Diese Pick Up's, also Geländewagen mit Ladefläche sind meistens LKW's. Die dürfen nicht! Bei "Kombinationsfahrzeugen" und PKW's greift das Fahrverbot meines wissens aber nicht!
Was ausserhalb Deutschlands gilt, habe ich keine Ahnung! Habe selber einen Nissan Pick-Up gefahren! Mich hat es ehrlich gesagt nie großartig interessiert!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#3
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Hallo Tilo,
das gildet auch für alle Fahrzeuge mit LKW Zulassung, da gibt es aber irgend wo eine Ausnahme, wenn leicht Verderbliche Ware transportiert wird oder so ähnlich, da könnte man doch glatt auf die Idee kommen noch ein paar alte Salatköpfe ins Boot zu packen, dann müßte man das Fahrverbot doch umgehen können. Ralf Schmidt |
#4
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Guten Morgen!
Anders gesagt: Das Verbot gillt nicht für PKW, mit oder ohne Auflastung.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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Hoffentlich kriegense mich nicht am Arsch, ich fahre jetzt los...mit LKW und Boot....
Willy |
#6
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Ihr könnt mich gerne berichtigen wenn ich falsch liege, aber das Fahrverbot gilt nur für LKW ab 7,5 t.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#7
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Da ein aufgelastetes Fahrzeug nur steuermäßig anders erfaßt wird und sich an den Papieren nichts ändert, gilt das Verbot nicht für diese Gespanne. Es ließe sich nicht kontrollieren, zumal die Finanzämter nicht am Wochenende arbeiten.
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#8
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Und ich dachte das gilt bei über 7,49t Gesamtgewischt, also 7,49t mit Anhänger. Als "Merkregel" hab ich gehört: solang man keine Tachoscheibenpflicht hat, kann die Regelung einem egal sein.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#9
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Zitat:
Daher meine Frage nach aufgelasteten Zugfahrzeugen. Aber wenn da weiterhin "PKW" im Schein steht, und nur die Zulassung und nicht die Besteuerung entscheidet, dann ist's ja ok. Auf der ADAC-Seite steht's nebst ein paar weiteren Verkehrsvorschriften für Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung. Gruß Tilo |
#10
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Hab mal gegoogelt und das hier gefunden:
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/S...Fahrverbot.jsp http://www.bmvbw.de/Anlage15335/Feri...verordnung.pdf Und wenn ich das richtig verstehe gilt das Fahrverbot einfach ausgedrückt für LKW's mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 tonnen, sowie für Anhänger wenn sie von LKW's gezogen werden! Letzteres ohne Gewichtsbeschränkung! Also, alle Fahrzeuge dürfen Anhänger während des Fahrverbotes ziehen. Ausser es steht LKW im Fahrzeugschein/Brief des Zugfahrzeugs!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#11
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Tilo war schneller!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#12
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Na Klasse.... ich hab jetzt mit dem Führerschein angefangen und werde etwa 1500 Euro bezahlen müssen.
Ich darf dann alle PKW bis 3,5 t fahren und muss für einen Anhänger über 750kg auch einen extra Führerschein machen. Da spricht man von Euro-Führerschein und Deutschland ist mal wieder das einzige Land, das einen Anhänger-Führerschein verlangt... So ein Scheiß!!!!! |
#13
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Zitat:
dann hol Dir doch son Papamobil, das kannste mit Deinem Latinum fahren |
#14
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hahaha, ich lach mich tot, sehr witzig....
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#15
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Guido mach den Hänger gleich mit soviel teurer ist der auch nicht und auch garnicht so schwer wenn man das einmal mit dem rangieren raus hat.
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#16
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Zitat:
Ich hab´mich beim Schreiben auch ausgeschüttet vor Lachen. |
#17
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Platium hin oder her.
Mich haben sie mal mit einem Nissan Patrol von der Autobahn geholt!
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#18
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Zitat:
Hierbei ist allerdings Voraussetzung, daß das Fzg. in den Papieren als LKW ausgewiesen ist. Kombi-PKW, über 2,8to sind also nicht betroffen, genauso wenig wie z.B. mein 4,5to Womo...
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Gruß Hans-Jörg |
#19
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Es gilt für alle Lkw (egal ob aufgelastet) mit einem Gesamtgewicht über 3,5to incl. Trailer (also auch der Bully mit Wohnwagen). Man kann sich jedoch beim zuständigen Amt für Verkehr oder Rathaus etc. eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilen lassen!
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Smutje |
#20
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Hier noch ein Link,
wer , welche und wann div. Straßen bzw. Autobahnen nicht befahren darf! http://www.bmvbw.de/LKW-Fahrverbot-i...nzeit-.826.htm Gruss UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#21
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Zitat:
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Gruß Hans-Jörg |
#22
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Hallo Hans Jörg
siehe o. a. Link Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli 2003 bis 31. August 2003 von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnensowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren. Gruss aus dem Siegerland UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#23
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Zitat:
In Verbindung mit einem Anhänger gilt es für ALLE LKW unabhängig vom Gewicht...
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Gruß Hans-Jörg |
#24
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Ich wollte eh BE machen, denn welches Boot wiegt weniger als 750 kg inkl. Trailer!?
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#25
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Es gibt viele Boote die mit Hänger weniger als 750 Kg wiegen. Außerdem gibt es ja nicht nur die 750 KG regel sondern auch noch das man mit B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges fahren darf-sofern die die zulässige Gesamtmasse des ganzen Zuges nicht mehr als 3500 Kg beträgt
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