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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.07.2003, 00:36
Benutzerbild von Tilo
Tilo Tilo ist offline
Captain
 
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Standard Fahrverbot für Trailer-Gespanne?

Folgende Meldung fand ich soeben:

Auf den deutschen Autobahnen beginnen am 5. Juli "brummilose" Samstage. Zusätzlich zum ganzjährigen Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt dann bis einschließlich 30. August auch an Samstagen ein Fahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen. Das teilt der ADAC in München mit.

Das Lkw-Ferienfahrverbot gilt samstags von 7 bis 20 Uhr. Darunter fallen den Angaben zufolge auch Lastwagen unter 7,5 Tonnen, sofern sie mit einem Anhänger unterwegs sind.

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs tritt in Italien und Österreich bereits an diesem Samstag, dem 28. Juni, das auf Samstage erweiterte Lkw-Fahrverbot in Kraft, berichtete der Autoclub. In beiden Ländern gelte auch an ein einigen Freitagen ein Lkw-Fahrverbot.


(Quelle: n-tv.de)

Bedeutet das, dass man nun nicht mehr mit einem Trailer-Gespann am Wochenende fahren darf, wenn das Zugfahrzeug aufgelastet wurde?

Gruß
Tilo
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  #2  
Alt 12.07.2003, 00:57
Benutzerbild von provence
provence provence ist offline
Fleet Captain
 
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445 Danke in 179 Beiträgen
Standard

Soweit ich weis, gilt dieses Fahrverbot nur wenn dein Zugfahrzeug eine LKW-Zulassung hat! Diese Pick Up's, also Geländewagen mit Ladefläche sind meistens LKW's. Die dürfen nicht! Bei "Kombinationsfahrzeugen" und PKW's greift das Fahrverbot meines wissens aber nicht!
Was ausserhalb Deutschlands gilt, habe ich keine Ahnung!

Habe selber einen Nissan Pick-Up gefahren! Mich hat es ehrlich gesagt nie großartig interessiert!
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Grüße vom Pottkind
Ricky
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  #3  
Alt 12.07.2003, 01:16
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Hallo Tilo,
das gildet auch für alle Fahrzeuge mit LKW Zulassung, da gibt es aber irgend wo eine Ausnahme, wenn leicht Verderbliche Ware transportiert wird oder so ähnlich, da könnte man doch glatt auf die Idee kommen noch ein paar alte Salatköpfe ins Boot zu packen, dann müßte man das Fahrverbot doch umgehen können.

Ralf Schmidt
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  #4  
Alt 12.07.2003, 04:36
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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42.919 Danke in 15.623 Beiträgen
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Guten Morgen!

Anders gesagt:

Das Verbot gillt nicht für PKW, mit oder ohne Auflastung.
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  #5  
Alt 12.07.2003, 06:20
Segelwilly
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hoffentlich kriegense mich nicht am Arsch, ich fahre jetzt los...mit LKW und Boot....
Willy
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  #6  
Alt 12.07.2003, 09:02
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Ihr könnt mich gerne berichtigen wenn ich falsch liege, aber das Fahrverbot gilt nur für LKW ab 7,5 t.
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Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #7  
Alt 12.07.2003, 09:14
Criticus Criticus ist offline
Deckschrubber
 
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Da ein aufgelastetes Fahrzeug nur steuermäßig anders erfaßt wird und sich an den Papieren nichts ändert, gilt das Verbot nicht für diese Gespanne. Es ließe sich nicht kontrollieren, zumal die Finanzämter nicht am Wochenende arbeiten.
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  #8  
Alt 12.07.2003, 09:21
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Und ich dachte das gilt bei über 7,49t Gesamtgewischt, also 7,49t mit Anhänger. Als "Merkregel" hab ich gehört: solang man keine Tachoscheibenpflicht hat, kann die Regelung einem egal sein.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #9  
Alt 12.07.2003, 09:29
Benutzerbild von Tilo
Tilo Tilo ist offline
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper
Ihr könnt mich gerne berichtigen wenn ich falsch liege, aber das Fahrverbot gilt nur für LKW ab 7,5 t.
Alle LKW ab 7,5 t und alle LKW (GG egal) mit Anhänger.

Daher meine Frage nach aufgelasteten Zugfahrzeugen. Aber wenn da weiterhin "PKW" im Schein steht, und nur die Zulassung und nicht die Besteuerung entscheidet, dann ist's ja ok.

Auf der ADAC-Seite steht's nebst ein paar weiteren Verkehrsvorschriften für Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung.


Gruß
Tilo
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  #10  
Alt 12.07.2003, 09:37
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Hab mal gegoogelt und das hier gefunden:

http://www.ihk-koeln.de/Navigation/S...Fahrverbot.jsp

http://www.bmvbw.de/Anlage15335/Feri...verordnung.pdf

Und wenn ich das richtig verstehe gilt das Fahrverbot einfach ausgedrückt für LKW's mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 tonnen, sowie für Anhänger wenn sie von LKW's gezogen werden! Letzteres ohne Gewichtsbeschränkung!

Also, alle Fahrzeuge dürfen Anhänger während des Fahrverbotes ziehen. Ausser es steht LKW im Fahrzeugschein/Brief des Zugfahrzeugs!
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Ricky
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  #11  
Alt 12.07.2003, 09:37
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Tilo war schneller!
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  #12  
Alt 12.07.2003, 14:19
Guido-E
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Na Klasse.... ich hab jetzt mit dem Führerschein angefangen und werde etwa 1500 Euro bezahlen müssen.

Ich darf dann alle PKW bis 3,5 t fahren und muss für einen Anhänger über 750kg auch einen extra Führerschein machen.

Da spricht man von Euro-Führerschein und Deutschland ist mal wieder das einzige Land, das einen Anhänger-Führerschein verlangt...

So ein Scheiß!!!!!
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  #13  
Alt 12.07.2003, 15:18
Wolf
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Guido-E
Na Klasse.... ich hab jetzt mit dem Führerschein angefangen und werde etwa 1500 Euro bezahlen müssen.

Ich darf dann alle PKW bis 3,5 t fahren und muss für einen Anhänger über 750kg auch einen extra Führerschein machen.

Da spricht man von Euro-Führerschein und Deutschland ist mal wieder das einzige Land, das einen Anhänger-Führerschein verlangt...

So ein Scheiß!!!!!
Moin Guido,

dann hol Dir doch son Papamobil, das kannste mit Deinem Latinum fahren
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  #14  
Alt 13.07.2003, 10:22
Guido-E
Gast
 
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hahaha, ich lach mich tot, sehr witzig....
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  #15  
Alt 13.07.2003, 10:25
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Sailor21 Sailor21 ist offline
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Guido mach den Hänger gleich mit soviel teurer ist der auch nicht und auch garnicht so schwer wenn man das einmal mit dem rangieren raus hat.
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  #16  
Alt 13.07.2003, 16:42
Wolf
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Guido-E
hahaha,...., sehr witzig....
...find ich auch, Guido.

Ich hab´mich beim Schreiben auch ausgeschüttet vor Lachen.
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  #17  
Alt 13.07.2003, 21:11
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Platium hin oder her.

Mich haben sie mal mit einem Nissan Patrol von der Autobahn geholt!
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  #18  
Alt 13.07.2003, 21:25
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper
Ihr könnt mich gerne berichtigen wenn ich falsch liege, aber das Fahrverbot gilt nur für LKW ab 7,5 t.
... und alle LKW mit Anhänger!
Hierbei ist allerdings Voraussetzung, daß das Fzg. in den Papieren als LKW ausgewiesen ist. Kombi-PKW, über 2,8to sind also nicht betroffen, genauso wenig wie z.B. mein 4,5to Womo...
__________________
Gruß
Hans-Jörg
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  #19  
Alt 13.07.2003, 21:47
Smutje Smutje ist offline
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Es gilt für alle Lkw (egal ob aufgelastet) mit einem Gesamtgewicht über 3,5to incl. Trailer (also auch der Bully mit Wohnwagen). Man kann sich jedoch beim zuständigen Amt für Verkehr oder Rathaus etc. eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilen lassen!
__________________
Smutje
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  #20  
Alt 13.07.2003, 22:16
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Hier noch ein Link,
wer , welche und wann div. Straßen bzw. Autobahnen nicht befahren darf!
http://www.bmvbw.de/LKW-Fahrverbot-i...nzeit-.826.htm
Gruss
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #21  
Alt 14.07.2003, 06:20
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Zitat:
Zitat von Smutje
Es gilt für alle Lkw (egal ob aufgelastet) mit einem Gesamtgewicht über 3,5to incl. Trailer ...
bis auf die 3,5to war diese Aussage korrekt. Es gilt für ALLE LKW - unabhängig vom Gewicht!!!
__________________
Gruß
Hans-Jörg
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  #22  
Alt 14.07.2003, 06:31
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Hallo Hans Jörg
siehe o. a. Link
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli 2003 bis 31. August 2003 von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnensowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.
Gruss aus dem Siegerland
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #23  
Alt 14.07.2003, 07:30
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Hallo Hans Jörg
siehe o. a. Link
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli 2003 bis 31. August 2003 von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnensowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.
Gruss aus dem Siegerland
UWE
Sorry, habe mich nicht korrekt ausgedrückt.
In Verbindung mit einem Anhänger gilt es für ALLE LKW unabhängig vom Gewicht...
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Gruß
Hans-Jörg
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  #24  
Alt 14.07.2003, 09:12
Guido-E
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich wollte eh BE machen, denn welches Boot wiegt weniger als 750 kg inkl. Trailer!?
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  #25  
Alt 14.07.2003, 09:26
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Sailor21 Sailor21 ist offline
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16 Danke in 13 Beiträgen
Sailor21 eine Nachricht über ICQ schicken Sailor21 eine Nachricht über AIM schicken
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Es gibt viele Boote die mit Hänger weniger als 750 Kg wiegen. Außerdem gibt es ja nicht nur die 750 KG regel sondern auch noch das man mit B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges fahren darf-sofern die die zulässige Gesamtmasse des ganzen Zuges nicht mehr als 3500 Kg beträgt
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