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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.05.2010, 09:39
Benutzerbild von chris24
chris24 chris24 ist offline
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Standard Schwarzfahren

Hallo,

welche Strafe bekommt man eigentlich, wenn man auf der Donau(Bayern, Österreich) ohne Führerschein fährt?
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Gruß
Chris24

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  #2  
Alt 24.05.2010, 09:42
Benutzerbild von dirk-mann
dirk-mann dirk-mann ist offline
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laß es
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gruß Dirk
Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch verrückteren fände, der ihn versteht...
Heinrich Heine
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  #3  
Alt 24.05.2010, 09:47
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Ich hab ja einen!!

Die Frage ist wirklich nur aus Interesse.
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Chris24

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  #4  
Alt 24.05.2010, 10:26
HansH HansH ist offline
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Du gefährdest deinen Autoführerschein - und riskierst ne satte Strafe. Denn da muß man über Vorsatz nicht lang streiten.
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  #5  
Alt 24.05.2010, 10:40
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1. Mit wieviel PS ?
2. In D oder A ?
3. Für die Sache mit dem Autoführerschein hätt ich gerne mal ne Quelle, insbesondere wenn man im Ausland fährt.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #6  
Alt 24.05.2010, 10:43
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über 5 PS.

in beiden Ländern.
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  #7  
Alt 24.05.2010, 10:54
Benutzerbild von wolf b.
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... auf jeden Fall kommt es teuerer als gleich den Schein zu machen.
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  #8  
Alt 24.05.2010, 10:59
HansH HansH ist offline
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Ich war vom Inland ausgegangen.
Eine Quelle kann ich dir jetzt in Schriftform nicht bringen. Uns wurde dieser Umstand bei der Fahrschue ( vor mehr als 20 Jahren) so genannt. Es gibt ja genügend Urteile, die bei Alkoholfahrten den Führerscheinentzug in beiden Sparten zu Folge hatte. Somit eigentlich ein Analogschluß. Letztendlich geht es um einen Gefährdungstatbestand und um die Frage der Zuverlässigkeit zum führen von Kraftfahrzeugen. Wenn noch Schäden dazukämen....
Auch der Halter eines Bootes, der eine solche Fahrt zuließe ( also Solofahrt - die Frage des Steuermannes bei einem Linzeninhaber an Bord war ja nicht die Frage ) müßte mit einer Strafe rechnen, die ebenfalls mit Fahrverboten enden könnte - je nach Einzelfall.
Gruß
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  #9  
Alt 24.05.2010, 12:55
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Nicht zu vergessen der fehlende Versicherungsschutz......

Das kann derart teuer werden, dass die Strafe für "Schwarzfahren" kaum noch ins Gewicht fällt.
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  #10  
Alt 24.05.2010, 13:21
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Es ist je keine Versicherungspflicht, oder??
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Chris24

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  #11  
Alt 24.05.2010, 13:27
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Versicherungspflicht nicht aber haften tust du trotzdem für alles was du machst.
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  #12  
Alt 24.05.2010, 13:37
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Bekommt man eigentlich Strafanzeige oder 'nur' eine Strafe?
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  #13  
Alt 24.05.2010, 13:44
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In Ö kostet fahren ohne Schiffsführerpatent 72 bis 3633 EUR. Genaueres sagt dann der Richter.
Hier nachzluesen:
http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Ab...%BChrer+strafe

Für Fahren ohne Schein ist kein "Organmandat" vorgesehen, daher kommt es automatisch zu Anzeige.


Hier alle anderen Strafsätze ("Organmandate" sind bei uns in Ö Strafen, die man gleich beim Polizisten zahlen kann [ich glaube, dass entspricht dem Bußgeld bei euch, oder?]. Wenn man es nicht tut, kommt es zur Anzeige. Bei Schuldspruch dann - wie oben - 72 bis 3633 EUR):
(Nichtbefolgen der Anweisungen des Schiffsführers kostet 29 EUR )
http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...ummer=10012884
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #14  
Alt 24.05.2010, 13:45
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Auf die Strafanzeige folgt bei erwiesener Schuld die Strafe.
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  #15  
Alt 24.05.2010, 13:49
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marsvin marsvin ist offline
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Das Fahren ohne SBF-See kostete vor einigen Jahren ca. 300DM, das gestatten der Fahrt ca. 100 DM (in den Fall Jetski mit dem Führerscheininhaber auf Wasserski dahinter), OWI, keine Strafanzeige, keine Konsequenzen f. Auroführerschein,
Siggi
P.S.: Zuverlässige Quelle, war aber nicht persönlich beteiligt
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #16  
Alt 24.05.2010, 15:07
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zuwiderhandlung §2 Abs. 1 i. V. §13 Nr. 1 (SportbootFüV-Bin):
"Führen eines Sportbootes ohne erforderliche Fahrerlaubnis" (durch Jedermann) - Geldbuße: 125€

Zuwiderhandlung §2 Abs 4 Satz 1 i.V. §13 Nr. 3 (SportbootFüV-Bin):
"Anordnen oder zulassen, dass jmd. ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt." (durch Eigentümer) - Geldbuße: 125€
Hier kommt auch eine Prüfung der Zuverlässigkeit des Führerscheininhabers in Frage. Hier könnte möglicherweise auch das zeitweise Ruhen des Sportbootführerscheins seitens der WSD-Mitte (Zentralstelle für den Entzug für SportbootFü) angeordnet werden.

Die Bußgelder sind Richtwerte und können bei Gefährdung oder erwiesenem Vorsatz bis zu 100% angehoben werden.
Quelle: BVKatBin-See

Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
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  #17  
Alt 24.05.2010, 15:09
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Auf die Strafanzeige folgt bei erwiesener Schuld die Strafe.
Eine Strafanzeige wird es in Deutschland aber nicht geben, weil Bootfahren ohne Führerschein in Deutschland nicht strafbar ist. Es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 13 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen.

Das Bußgeld setzt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion als zuständige Ordnungsbehörde fest. Die Obergrenze ist 25.000 Euro. Üblich sind Bußgelder in der Höhe einer Führerscheinausbildung, also ca. 300 - 500 Euro.

Wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit kann kein Pkw-Führerschein entzogen werden. Es fehlt dafür an der Rechtsgrundlage.
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  #18  
Alt 24.05.2010, 15:11
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hier könnte möglicherweise auch das zeitweise Ruhen des Sportbootführerscheins seitens der WSD-Mitte (Zentralstelle für den Entzug für SportbootFü) angeordnet werden.
Ist das neu?

2002 lernte ich beim SBF daß es kein Fahrverbot wie beim Auto gäbe sondern immer der Schein neu gemacht werden muß.
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  #19  
Alt 24.05.2010, 15:30
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ist das neu?

2002 lernte ich beim SBF daß es kein Fahrverbot wie beim Auto gäbe sondern immer der Schein neu gemacht werden muß.
Da hast Du 2002 etwas falsches gelernt.

Das Ruhen einer Fahrerlaubnis (Fahrverbot) aufgrund behördlicher Anordnung ist in § 10a Sportbootführerscheinverordnung-Binnen und in § 8a Sportbootführerscheinverordnung-See geregelt.
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  #20  
Alt 24.05.2010, 16:12
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Aus der deutschen LSchiffV-Tabelle für

Verstöße gegen die Landesschifffahrtsverordnung vom 21. Mai 2002 (GVBl. II S. 294)
13 Fahren eines Kleinfahrzeuges oder Sportbootes ohne den Sportbootführerschein -
Binnen § 8 Abs. 5 Jederm Nr. 4 nein 100-500€

Mit Gefährdung wird das Bußgeld verdoppelt.

__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #21  
Alt 24.05.2010, 20:02
Fortune Fortune ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Aus der deutschen LSchiffV-Tabelle für

Verstöße gegen die Landesschifffahrtsverordnung vom 21. Mai 2002 (GVBl. II S. 294)
13 Fahren eines Kleinfahrzeuges oder Sportbootes ohne den Sportbootführerschein -
Binnen § 8 Abs. 5 Jederm Nr. 4 nein 100-500€

Mit Gefährdung wird das Bußgeld verdoppelt.
och, das ist ja günstig....


ich bin schon 4 jahre unterwegs und bin noch nie kontrolliert worden ( weil ich kein scheiß mache).... also ohne schein scheint nen ´gutes geschäft zu sein.....
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Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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