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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 28.03.2004, 15:23
Questus Questus ist offline
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Registriert seit: 28.01.2004
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Standard Überlange Ladung auf Straßen-Trailer

Moin Moin,

jedes Jahr fahre ich 32 km nach Schwartau und werfe dort das Schiffchen zu Bach. (3,5 Tonnen Harbeck Trailer an gemietetem TOUAREG)

Dieses Jahr frage ich mal beim TÜV Nord nach....sagt mal,wie lang darf mein Mast über die Kennzeichenleuchtentraverse hinten rausragen?

Der TÜV sagt:

...eigentlich gar nicht, uneigentlich max 100 cm und dann brauche ich dabei aber trotzdem keinen roten Lappen fahren.


Wer hat Ahnung???? Ist das so richtig???

(Nein nach vorne über das Zugfahrzeug kann ich nicht!! die Peitsche ist zu lang und läßt sich nicht mehr vernünftig ins Gleichgewicht bekommen!!)
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herzlichst

QUESTUS

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  #2  
Alt 28.03.2004, 15:26
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Standard

StVO, §22, Ladung
(3) Die Ladung darf nach vorn nicht über das Fahrzeug, bei Zügen nicht über das ziehende Fahrzeug hinausragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Gruss
Siggi
P.S.:Googel mal wieder
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #3  
Alt 29.03.2004, 09:08
Benutzerbild von Christo Cologne
Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Schau mal hier: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=masttransport
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  #4  
Alt 29.03.2004, 09:27
Questus Questus ist offline
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Registriert seit: 28.01.2004
Ort: bei Lübeck
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Standard

Moin Chris und Siggi,


toll, erstmal habt dank.....aber nun haben wir bereits 3 Versionen der Möglichkeiten

1. TÜV Nord 2. STVO 3. Polizei Fehmarn

jede Version hat ja was, aber soll ich nun der STVO glauben und gibts davon keine weiteren Restriktionen???
__________________
herzlichst

QUESTUS

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  #5  
Alt 29.03.2004, 11:21
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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1.832 Danke in 726 Beiträgen
Standard

Hallo Questus,

die Polizei Fehmarn sagt doch das gleiche wie Siggi mit der STVO. Da war aber die Rede von 500 km.

Die STVO sagt ja bis zu einer Strecke von 100 km darf die Ladung 3 m hinausragen.

Also ich würd der STVO vertrauen (in meiner -die auf dem neuesten Stand sein sollte- steht das gleiche drin wie in Siggis).
__________________
Charly
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