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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Fahrwasser ist entweder betonnt oder - "den örtlichen Umständen nach für die durchgehende Schifffahrt bestimmtes Wasser".
Zweiteres ist ja zeitlich begrenzt und bedeutet: ist ein Schiff da ( nur Verkehrsweg!) ist zu diesem Zeitpunkt Fahrwasser und das Fischen in sämtlichen Auslagen verboten. Kein Schiff da, greift das Fisch und Jagdrecht (§ 1 BJagdG) das Angeln und Jagen ist an jeglicher Stelle erlaubt, die nicht ausdrücklich durch den Besitzer oder Unterhalter verboten oder zusätzlich geregelt ist.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#77
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Zitat:
hier hörte sich das aber so an als ob du nur vermutet hast das er ein Bier öffnet.: "und er war wohl gerade mit dem Öffnen einer Bierflasche beschäftigt." Ist ja aber auch egal... es sollten ALLE (Angler wie auch Bootsfahrer) gegenseitig Rücksicht nehmen und dann gibts solche Threads hier nicht mehr. Ich könnte auch so einiges zu Seglern schreiben die man so begegnet aber das gehört hier nicht her
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#78
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Zitat:
Kann ich nur empfehlen... ist ein probates Weckmittel....
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MFG René |
#79
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Ganz so einfach ist diese Thematik leider nicht.
Insgesamt habe ich bisher die Erfahrung gemacht, dass es sehr sehr kompliziert wird, wenn man es mit Anglern zu tun hat! Vorab: Gegenseitige Rücksichtnahme ist immer gut und selbstverständlich besser, als sich später mit Behörden, Anwälten, Richtern herumzuärgern. Ich habe jedenfalls seit eben ein neues Hobby: Ich stelle mich hinter die Leitplanke der BAB1 zwischen Bremen und Hamburg. Dann packe ich meinen sieben Meter langen Kescher aus und versuche diese armen kleinen Mücken und Fliegen vor den bösen Auto- und LKW-Fahrern zu retten, damit sie nicht an deren Windschutzscheibe enden. Ja, ich bin ein echter Tierfreund! Und obwohl in Deutschland jeder Pups geregelt ist, kann ich nirgends etwas lesen, das mir verbieten würde vor den Verkehrsteilnehmern mit dem Kescher herumzufuchteln. Ich selbst bin ja kein Verkehrsteilnehmer. Also muss ich auch keine Rücksicht auf die Autos und LKW nehmen. Die müssen nämlich meinem Kescher ausweichen. Und wehe, der geht zu Bruch! Dann schreib ich ganz schnell das Kennzeichen auf und lass mir den Schaden ersetzen! Abgesehen von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (gibt's übrigens auch für den Schiffsverkehr), bin ich in oben genanntem Beispiel doch ein Verkehrsteilnehmer, da ich verkehrsrelevant handele, nämlich andere zum Ausweichen zwinge. Das ist doch beim Angeln genauso. Hole ich die Schnur nicht ein, zwinge ich insbesondere die Führer kleiner Boote auszuweichen. Ich greife also in den Schiffsverkehr ein und agiere (auch durch Unterlassen) verkehrsrelevant. Also bin ich Verkehrsteilnehmer und dazu verpflichtet, andere nicht zu behindern etc... Kommt es zum Unfall, z.B. Kollision des ausweichenden Bootes mit einem anderen Boot, bin ich durch mein ursächliches Handeln am Ende auch haftbar. Etwaige Rechte kann ich aus dieser Lage als "Verkehrsteilnehmer" meiner Meinung nach allerdings nicht in Anspruch nehmen. Etwa, dass das Boot nun meiner Angel ausweichen muss. Das ich als Skipper nicht vorsätzlich durch fremde Angelschnüre fahren darf ergibt sich nicht daraus, dass der Angler durch sein Verhalten plötzlich auch Verkehrsteilnehmer ist, sondern schlicht weg daraus, dass Sachbeschädigung in Deutschland strafbar ist. Fahre ich durch eine Schnur, wie in Stephans Fall, weil ich es nicht verhindern konnte oder einen bestimmten Kurs halten musste (Kollisionsverhütung / Ansteuerung Schleuse), bin ich nicht für die kaputte Schnur haftbar. Der Angler haftet aber für entstehende Schäden am Boot. Ich hatte gehofft, einen kleinen Paragraphen aus dem Hut zaubern zu können, aber wie eingangs geschrieben, ist die Sache nicht so einfach! Mal sehen, ob ich in der Nachtschicht fündig werde... Vielleicht gibt's ja hier im Forum noch einen richtigen Profi? Anwalt, Richter oder ähnliches, der mein laienhaftes Geschreibsel unterfüttern oder widerlegen kann? Zwei Juristen, drei Meinungen...
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
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