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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.05.2010, 21:54
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Standard Trailern mit Übergewicht - schon mal erwischt worden?

Diverse Threads beschäftigen sich mit einem zentralen Punkt beim Trailern, nämlich dem vermeintlichen oder tatsächlichen Übergewicht. Dabei kommts mir teilweise so vor, als wenn die Angst vorm erwischt werden viel höher ist als die tatsächlichen Sanktionen.
Hat´s denn schon mal jemanden getroffen? Wie haben denn die Herren Wachtmeister reagiert? Welche Strafe wurde verhängt?
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Es grüßt Bernd aus M-V

Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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  #2  
Alt 19.05.2010, 22:38
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Risikoabwägung?
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gregor

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  #3  
Alt 19.05.2010, 23:09
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Erwischt werden und Strafe zahlen, bzw. Punkte in Flensburg kassieren ist eine Sache. Genauso wie das Aus- und Umladen, um den Urlaub doch noch zu erleben.

Die andere, viel schwerwiegendere Seite ist die mögliche Verwicklung in einen Unfall.
Du kannst noch so unschuldig sein, ich als Dein möglicher Unfallgegner würde zuallererst darauf bestehen, daß Deine Fuhre gewogen wird. Und wehe, da sind nur ein paar Kilo über zul. Gewicht, eine Teilschuld ist Dir sicher, so ein Schwein bin ich. Deine Versicherung wird Dir eine lange Nase machen, das sind nämlich auch Schweine, die Dich dann ganz alleine zur Kasse lassen. Und es sollte bekannt sein, daß im Straßenverkehr durchaus 6- und 7-stellige Summen im Schadensfall zu zahlen sind.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #4  
Alt 20.05.2010, 07:15
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Du fragst sicher nicht ohne Grund

Ich war bis vor kurzem in der selben Lage. Wir hatten im letzten Jahr unser Boot samt Trailer (1500kg ZGG) gekauft. Der Vorbesitzer erzählte uns auch, dass er für die Urlaubsfahrt sein Gepäck größtenteils im Boot verstaut hatte. So kam dann im letzten Jahr die Urlaubszeit und ich wollte wissen, wieviel Gepäck ich noch zuladen kann. Bin dann kurzerhand auf eine Waage gefahren und siehe da: bereits überladen.
Das Boot hatte mit vollem Tank und dem üblichen Zubehör bereits ein paar Kilos (fast 100) zuviel. Hab dann mein Gepäck komplett im PKW verladen.
Trotzdem hatte ich immer ein schlechtes Gefühl dabei, da die Reifen mittlerweile 8 Jahre alt waren. Die größte Angst war die vor einem Reifenschaden. Wenn es dann ganz dumm läuft (Murphy ist überall) legt sich der Trailer samt Boot auf der Autobahn lang und der Urlaub ist gelaufen.

Um dem ganzen vorzubeugen hab ich mir letzten Monat einen neuen Trailer zugelegt. Der hat nun 2 to. ZGG und eine Tandemachse. Damit hab ich derzeit beim Gewicht eine Reserve von ca. 350 kg. Außerdem ist ein Reifenplatzer bei der Tandemachse nicht gerade so dramatisch. Das gibt einem das Gefühl der Sicherheit.

Außerdem darf ich nun Tempo 100 fahren
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Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #5  
Alt 20.05.2010, 08:46
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Zitat:
Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
... Der hat nun 2 to. ZGG und eine Tandemachse....

Außerdem darf ich nun Tempo 100 fahren
Musst ja ein ganz schön schweres Zugfhzg. haben...
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gregor

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  #6  
Alt 20.05.2010, 08:52
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Gezogen wird das von einem VW Sharan. Der hat das erforderliche Leergewicht von etwa 1820 kg und darf somit den 2to. Trailer mit Tempo 100 bewegen.
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Gruß Wolfgang

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  #7  
Alt 20.05.2010, 09:10
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Zitat:
Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
Gezogen wird das von einem VW Sharan. Der hat das erforderliche Leergewicht von etwa 1820 kg und darf somit den 2to. Trailer mit Tempo 100 bewegen.

Zumindest früher gab es für den Sharan ein maximales Zuggewicht, das deutlich kleiner war als die Summe aus max. Pkw-Gewicht und max. Anhängelast. Das stand leider nur ganz klein in den Papieren! Ich glaube mich an 3,8 oder 4 t zu erinnern. Da kommst Du mit 2 t Anhänger schnell hin.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 20.05.2010, 09:14
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Ich vergesse immer wieder, dass der Faktor für Trailer ein anderer ist als für Wowa.

P.S.: Ich hatte einen Ford Galaxy und war von dem Fahrverhalten mit Anhänger sehr zufrieden, der doch geringe Abstand (Überstand) von Kugelkopf zur Achse war immer deutlich zu merken und beruhigte das Gespann erheblich, die Höhe und Form des Autos sorgte zudem für einen angemessenen Verbrauch mit WoWa.
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gregor

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  #9  
Alt 20.05.2010, 09:23
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Zitat:
Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
Trotzdem hatte ich immer ein schlechtes Gefühl dabei, da die Reifen mittlerweile 8 Jahre alt waren. Die größte Angst war die vor einem Reifenschaden. Wenn es dann ganz dumm läuft (Murphy ist überall) legt sich der Trailer samt Boot auf der Autobahn lang und der Urlaub ist gelaufen.
Nur mal ein Beispiel:

wir haben vor ca. 3 Jahren ein Verdeck für einen Kunden gemacht, aber er kam mit dem Boot nicht zum ausgemachten Termin

also nach einer Stunde am Handy angerufen, was los ist...

Auskunft: Reifenplatzer auf der Autobahn, zum Glück mit Tandemtrailer!

Ursache: Reifen total veraltet, hart und spröde!

Also stand erstmal das Boot auf dem Seitenstreifen der Autobahn und kam mit einem Tag Verspätung zu uns.

Was noch zu sagen ist: Kunden haben selber einen Reifenbetrieb - man glaubt es nicht!!!
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  #10  
Alt 20.05.2010, 09:24
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Zitat:
Zitat von rammidammi Beitrag anzeigen
Hat´s denn schon mal jemanden getroffen? Wie haben denn die Herren Wachtmeister reagiert? Welche Strafe wurde verhängt?
Mein Bruder wurde auf der Autobahn von der Polizei vor 4 Jahren
rausgezogen.
Gespann: BMW 740i mit 2,2t AHL hintendran ein Autotrailer beladen mit BMW 740i was 2425kg beim wiegen ergeben hat.
Aufmerksam wurde die Polizei, da die Stützlast deutlich überschritten war, denn der BMW stand mit dem Motor
nach vorne auf dem Trailer.
Die Folge war ein Bussgeldbescheid mit Punkten.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #11  
Alt 20.05.2010, 09:31
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Meiner hat auch ein ZGG von 4to. für Gespanne.
Jetzt muß ich weiter ausholen:
Das ZGG gibt die Gesamtmasse von PKW incl. Anhänger an. Wo ich nun die Last hinpacke (Kofferaum oder Boot) spielt keine Rolle. Max. Beladung f. PKW / bzw. Anhänger natürlich einhalten. Mit dem größeren Trailer hab ich nun aber die Möglichkeit eben dies zu nutzen. Der Trailer an sich ist nur unwesentlich schwerer als mein alter 1500kg Trailer (etwa 30 kg mehr).
In meinem Fall hat der Trailer incl. Boot nun 1630 kg, Sharan ca. 1830 kg, macht zusammen 3460 kg, also noch 540kg an Zuladung für Personen und Gepäck. Von diesen 540 kg darf ich rechnerisch bis zu 370kg noch ins Boot laden. Damit komme ich hin.

Für die Tempo 100 Zulassung wird das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das ZGG des Anhängers ins Verhältnis gesetzt. Bei meinem Trailer (ohne Anti-Schlinger-Kupplung) muss ein Verhältnis von 1,1 angesetzt werden:
2000/1,1 = 1819kg
d.h. Das Zugfahrzeug mus mind. 1819kg wiegen, dann bekommt man die 100er Zulassung. In den Fahrzeugpapieren stand ein Leergewicht von 1729. Das war zu wenig. Also bin ich mit dem Sharan auf die Waage, und siehe da, das Fahrzeug wiegt über 1820 kg. Die Bestimmung des Leergewichtes nach DIN erfolgt incl. aller Ausrüstungsteile (also alle Sitze eingebaut) mit 90% Tankfüllung, zzgl. 68kg für den Fahrer und 7kg für Gepäck.
So etwas kann sich nur ein deutscher Beamter ausgedacht haben

Mit dem Ergebnis der Waage bin ich zur Dekra und die haben mir das Leergewicht in den Papieren auf 1820 hochgesetzt. Damit passt nun alles zusammen.
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Gruß Wolfgang

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  #12  
Alt 20.05.2010, 10:02
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Deine Versicherung wird Dir eine lange Nase machen, das sind nämlich auch Schweine, die Dich dann ganz alleine zur Kasse lassen. Und es sollte bekannt sein, daß im Straßenverkehr durchaus 6- und 7-stellige Summen im Schadensfall zu zahlen sind.
Abgesehen davon das ich größten Wert darauf lege das ich mein Gespann im zulässigen Gewichtsbereich transportiere, hier noch ein kürzlich geführter Treat dazu.
Die Versicherung kann Regress nehmen, aber nicht bis zum Exitus des Beklagten: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=98332
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Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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  #13  
Alt 20.05.2010, 10:09
Regalboat Regalboat ist offline
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Zitat:
Zitat von rammidammi Beitrag anzeigen
Diverse Threads beschäftigen sich mit einem zentralen Punkt beim Trailern, nämlich dem vermeintlichen oder tatsächlichen Übergewicht. Dabei kommts mir teilweise so vor, als wenn die Angst vorm erwischt werden viel höher ist als die tatsächlichen Sanktionen.
Hat´s denn schon mal jemanden getroffen? Wie haben denn die Herren Wachtmeister reagiert? Welche Strafe wurde verhängt?
Ich denke, das erwischen lassen ist wirklich nicht das Hauptproblem, obwohl die Österreicher ja vor ein paar Jahren die Gespannsfahrer wieder nach Hause geschickt haben!

Urlaub adee!

Für mich persönlich wäre das Hauptproblem bei einem Schaden/Unfall-Versicherungsfall................

Hier ist/wäre mir das Risiko zu hoch!
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Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #14  
Alt 20.05.2010, 10:10
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Beiträge: n/a
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Ich habe mal auf einen Autobahnparkplatz erlebt, dass zwei Polen die Weiterfahrt mit ihrem Anhänger untersagt wurde. Da wurde nicht mal gewogen, die hatten an einem VW-Bus einen Autotrailer mit einem anderen VW-Bus. Anhand der Papiere für das transportierte Fahrzeug und den Trailer ließ sich leicht ausrechnen, dass der Trailer überladen und die Anhängelast überschritten war. Welche Strafe verhängt wurde, weiß ich nicht.
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  #15  
Alt 20.05.2010, 10:27
Thomas S Thomas S ist offline
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Standard Die Frage lautete doch....

Also,nun mal im Ernst :

Zitat:
Zitat von rammidammi Beitrag anzeigen
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Gruß Thomas S

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  #16  
Alt 20.05.2010, 11:27
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Mercedes 190E, Anhängelast 1500 Kg
hinten dran ein Autotransporter ca 500 Kg
dadrauf ein Mercedes 200E /8 Gewicht??????

Natürlich dauerte es nicht lange bis die Rennleitung mich zur Waage begleitet hat.
ca 30% Überladung
Strafanzeige, Geld und Punkte
Wie viel? Ich weiß es nicht mehr da das gute 20 Jahre her ist. Aber teuer war es.

Auf meine Frage wie ich jetzt weiter kommen soll gaben sie mir die Antwort:
"Wir haben sie kontrolliert was sie jetzt machen ist ihre Sache."
Ich bin dann wieder los hab mich ganz klein gemacht und bin mit angelegten Ohren ohne eine weitere Kontrolle nach Hause.

Heute würde ich das nicht mehr machen ich verbuch das ganze unter "Jugendsünde"
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #17  
Alt 20.05.2010, 13:12
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heutzutage setzen sie dich fest.... wenn eine bestimmte Prozentzahl Überladung vorliegt... da heißt es "bis hierher und nicht weiter!"
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #18  
Alt 20.05.2010, 13:24
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
Meiner hat auch ein ZGG von 4to. für Gespanne. [..] noch 540kg an Zuladung für Personen und Gepäck. Von diesen 540 kg darf ich rechnerisch bis zu 370kg noch ins Boot laden. Damit komme ich hin.
Dann ist ja alles in Butter.

Das max. Gespanngewicht war für mich einer der Gründe vom Sharan weg zu wechseln, obwohl ich wie "DickeLippe" auch von den Zugwageneigenschaften überzeugt war.

1,7 t WoWa ließen bei fünf Personen im Auto nur noch wenig Luft.
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Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 21.05.2010, 01:50
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
heutzutage setzen sie dich fest.... wenn eine bestimmte Prozentzahl Überladung vorliegt... da heißt es "bis hierher und nicht weiter!"
Wo liegt die denn eigentlich?
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Sportliche Grüsse vom Rhein-km 406.
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  #20  
Alt 21.05.2010, 07:31
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Mich haben sie mal ( 01 oder 02)mit einem normalen 3/4 Tonner-Anhänger erwischt. Im Kieswerk sagte der Mann mit dem Radlader noch:"... ne halbe Schaufel langt. Mehr darf der Anhänger nicht!" ich konterte mit: " Mach voll das Ding, sonst fahre ich mir ja einen Wolf."

Nach der 5ten oder 6ten Tour, sprang mitten in der Feldmarkt plötzlich ein Peterwagen aus einem Waldweg. Ein Komissar pfiff mich bei Seite und eine junge (verdammt hübsche) Obermeisterin fing sofort mit einer Achslastwaage an zu hantieren...

Das Schreiben von der Rennleitung forderte: 3 Punkte (+1 Ladesicherung) und 1 Monat Radfahren und irgendwas um 200€, weil ich über 800kg (!) überladen war.

Glüchlixher Weise war nur der Anhänger überladen, würde die Zugalast des Fahrzeuges auch überschritten, käme noch ein Delikt dazu.


Mein Anwalt sollte für mich, gegen eine doppelte Zahlung des Bußgeldes, eine Aussetzung des Fahrverbotes erwirken, da ich unbescholtener Ersttäter war.
Und fand ... einen Formfehler.
Ich kam unterm Strich mit einem blauen Auge davon, aber ich werde mein Lebtag tunlichst auf korrekte Zuladung achten.

Der erzieherische Effekt ist aber eindeutig da.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (21.05.2010 um 08:18 Uhr) Grund: das wichtigste vergessen
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  #21  
Alt 21.05.2010, 07:52
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Zitat:
Zitat von Nico S. Beitrag anzeigen
Wo liegt die denn eigentlich?

ich verweise auf Jörgs Tabelle:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=16
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  #22  
Alt 21.05.2010, 07:56
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rammidammi rammidammi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Risikoabwägung?
Könnte man so sagen. Ich bewege mich da auch immer am Rande des (vermutet) Möglichen, lt. Papiere Trailer 580 kg Eigengewicht und zul. Ges. gewicht 3.500 kg, Boot ist angegeben mit 2.900 kg aber ohne Benzin und Ausrüstung. Könnte also knapp werden.
Davor habe ich einen Q7 hängen, der 3,5 t. ziehen darf.
Ist aber ein absolut sicheres Gespann. Und ich fahre ja auch nur 2 mal im Jahr zum Liegeplatz und zum Winterlager. Zusätzlich habe ich dazu noch eine Überbreitengenhmigung vom Amt.
Ich stelle aber nach euren Postings fest, dass sich die Controllettis noch nicht auf uns Trailerfahrer eingeschossen haben
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Es grüßt Bernd aus M-V

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  #23  
Alt 21.05.2010, 08:34
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Zitat:
Zitat von rammidammi Beitrag anzeigen
Könnte man so sagen. Ich bewege mich da auch immer am Rande des (vermutet) Möglichen, lt. Papiere Trailer 580 kg Eigengewicht und zul. Ges. gewicht 3.500 kg, Boot ist angegeben mit 2.900 kg aber ohne Benzin und Ausrüstung. Könnte also knapp werden.
Fahr doch einfach mal auf eine Waage, dann weißt du wo du dran bist. Hab ich auch so gemacht. Ich war z.b. bei einer Raiffeisen Genossenschaft, die haben das kostenlos gemacht.

Gruß
Wolfgang
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  #24  
Alt 21.05.2010, 09:21
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Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
Fahr doch einfach mal auf eine Waage, dann weißt du wo du dran bist.
Recht hast du, aber ich glaube das Ergebnis schon zu kennen. Und das ändert dann leider auch nichts an dem Bauchgefühl, wenn man bei trailern an einem Polizeiwagen vorbeifährt. Deswegen wollte ich mal wissen, wieviel Risiko dabei ist.
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Es grüßt Bernd aus M-V

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